Gewerkschaftsnaher Bildungsrat fordert Kommerzialisierung der Bildung

Der "Sachverständigenrat Bildung" der Hans-Böckler-Stiftung wirbt in einer im Oktober vorgelegten Empfehlung (Diskussionspapiere, Nr.1) dafür, die Finanzierung des gesamten Bildungssystems radikal umzuformen. Seine Vorschläge laufen darauf hinaus, Marktmechanismen in das Bildungssystem einzuführen und die Bildung selbst zu einer Ware zu degradieren.

Der Sachverständigenrat ist auf Initiative der IG Metall, der IG Bergbau, Chemie und Energie, der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft sowie der Hans-Böckler-Stiftung des DGB im Sommer 1997 ins Leben gerufen worden. In dem 13köpfigen Gremium sind neben Professoren, Doktoren und Vertretern von Staat und Wirtschaft (Krupp-Hoesch, Dortmund; Institut der Deutschen Wirtschaft, Köln; Bundesinstitut für Berufsbildung, Berlin) auch die Berliner Grünen-Abgeordnete Sybille Volkholz und der ehemalige GEW-Vorsitzende Dieter Wunder vertreten. Letzterer ist gemeinsam mit Prof. Dr. Klaus Klemm von der Universität Essen Sprecher des Sachverständigenrates.

In seinem Diskussionspapier kritisiert der Bildungsrat die Struktur der staatlichen Bildungsfinanzierung und entwickelt aus verschiedenen derzeit diskutierten Ansätzen ein eigenes Finanzierungsmodell. Nach der Feststellung, daß trotz aller Unsicherheiten der Datenerhebung die gesamten Ausgaben für Bildung im Jahre 1996 bei mindestens 330 Milliarden DM gelegen haben, wird bedauert, daß diese Ausgaben sehr ungleich verteilt seien. So seien Schul- und Hochschulwesen für die Bevölkerung weitestgehend kostenlos, während für andere Bildungseinrichtungen zum Teil sehr hohe Gebühren verlangt würden. Genannt werden Kindergärten, Kindertagesstätten und vollzeitliche Erstausbildungsstätten, insbesondere im Gesundheitswesen (Altenpfleger/in, Logopäde/in, Pharmazeutisch-technische Assistent/in). Auch sei die Primarstufe (Klassen 1-4) gegenüber der Sekundarstufe (Klassen 5-13) finanziell schlechter gestellt.

Mit der Forderung nach Gleichbehandlung verbindet der Sachverständigenrat dann die Einführung von Gebühren für die bisher kostenfreien Einrichtungen, und dies sogar im Bereich der Schulbildung - wenn auch zunächst nur für die Oberstufen.

Ausdrücklich zurückgewiesen wird eine größere finanzielle Ausstattung und Ausweitung des Bildungssystems, wie dies der Deutsche Bildungsrat in den Jahren 1965 bis 1975 gefordert hatte, in dem ebenfalls Gewerkschafter, Politiker und Bildungsexperten zusammengekommen waren. Mehr Geld, so heißt es heute, würde "ohne gleichzeitig eingeleitete einschneidende Veränderungen bei der Mittelvergabe wenig bewirken". Die zusätzlich bereit gestellten Finanzen würden "mit hoher Wahrscheinlichkeit im System verpuffen".

Unter der nicht in Frage gestellten Vorgabe, daß die Kassen leer seien, lautet die Fragestellung des Sachverständigenrats: Wie kann der Qualitätsstand der Bildung - der "ganz unstrittig zu den positiven Faktoren des Standortes Deutschland [gehört]" - bei sinkender Finanzierung des Staates trotzdem gehalten und sogar ausgebaut werden?

Dazu schlagen die Sachverständigen ein Modell vor, in dessen Mittelpunkt die Einführung sogenannter Bildungskonten steht. Ein solches soll jeder Bürger mit seiner Geburt vom Staat erhalten. Wie bei einem üblichen Bankkonto könnten Dritte (meist die Eltern) auf dieses Konto einzahlen, "Bildungssparen" genannt. Es könnten auch zinsgünstige "Bildungsdarlehen" aufgenommen werden. Die Zahlungen des Staates würden im Alter von 16 Jahren einsetzen, und zwar über die Subventionierung des Kaufs zusätzlicher Bildungsgutscheine. Diese staatliche Bezuschussung zu den individuellen Guthaben müßte nicht neue Kosten mit sich bringen, sondern könnte durch eine Umverlagerung der bisherigen Bildungsausgaben aufgebracht werden. So raten die Sachverständigen zur Abschaffung "insbesondere der Steuerfreibeträge, die während der Teilnahme an Bildung und Ausbildung gewährt werden, sowie der Zahlungen, die der Staat aus den gleichen Gründen (insbesondere als Kindergeld) an die Familien leistet."

Die Anzahl der subventionierten Scheine richtet sich nach der "anspruchvollsten Ausbildung (dem verzögerungsfreien [!] Durchlauf durch die gymnasiale Oberstufe und der Regelstudienzeit eines Universitätsstudiums)". Schüler, Studenten und Auszubildende würden nicht Geld vom Bildungskonto abheben, sondern ein Äquivalent, die Gutscheine. Diese müßten sie dann gegen Bildung in einer Einrichtung einlösen.

Dies fördere zum einen die "Eigenverantwortung" der Schüler, Studenten und Auszubildenden. "Die im Bildungssystem verbreitete Folgenlosigkeit des sorglosen Umgangs mit Geld und Zeit ist nicht akzeptabel," so der Bildungsrat. Studiengänge über die Regelstudienzeit hinaus müßten nach dem von ihm ausgeklügelten System vom Studenten selbst oder von seinen Eltern über den Erwerb zusätzlicher Gutscheine bezahlt werden. Oberstufenschüler, die ein Schuljahr wiederholen, müßten dieses bezahlen.

Die Einführung von Bildungsgutscheinen soll jedoch nicht nur Schüler und Studenten disziplinieren, sondern darüber hinaus auch die Schulen und Universitäten. Der Staat müßte nämlich einen Sockelbetrag an von ihm geprüfte Bildungseinrichtungen vergeben, ein weiterer Teil der Finanzierung würde durch die Gutscheine erfolgen. Dies könne die Bildungsinstitutionen zwingen, ihre Finanzen "effizienter und effektiver" einzusetzen, da sie um die Schüler, Studenten und Auszubildenden konkurrieren müßten. Beim Einsatz der Finanzmittel sollten die Einrichtungen dann aber freie Hand bekommen.

So könnte u. a. auch der für den Sachverständigenrat unerträgliche Zustand behoben werden, daß drei Viertel aller Finanzaufwendungen für das Bildungssystem in die Personalkosten eingehen. Gehaltskürzungen für die Beschäftigten an Schulen und Hochschulen wären die Folge. Einzelne Professoren, die auf ihren Forschungsgebieten als Kapazitäten gelten, könnten hohe Gehälter verlangen, da sie als Aushängeschild der Bildungseinrichtung Studierende und damit Gutscheine - sprich Geld - anziehen würden. Vorausgesetzt, ihr Forschungsgebiet ist wirtschaftlich verwertbar oder erfährt zumindest großes Interesse.

Trotz aller noch empfohlenen Einschränkungen - vorwiegende Finanzierung der Bildungseinrichtungen durch den Staat, Einsatz von Bildungsgutscheinen erst ab Jahrgangsstufe elf -: Ist die Bildung einmal zu einer Ware degradiert, unterliegt sie ihrer eigenen Logik, nämlich den Marktgesetzen und den damit verbundenen sozialen Auswirkungen. Bildung würde so, in einem weit größeren Ausmaß als jetzt, zu einem Privileg der Reichen werden.

Diese Zementierung sozial geprägter Chancenungleichheit stellt der Sachverständigenrat auch noch als "gerecht" dar. Die Verwendung von Steuergeldern für die Bildungsfinanzierung, wie dies derzeit der Fall ist, wird seiner Logik nach den unteren sozialen Schichten nicht gerecht, weil diese nachweislich kaum an der höheren Schulbildung teilhaben. Durch die faktische Einführung von Studien- oder Ausbildungsgebühren soll angeblich gesichert werden, daß nur diejenigen für Bildung bezahlen, die sie auch beanspruchen. Hier wird, bei Ausblendung der wirklichen Hintergründe, an niedere soziale Instinkte appelliert, um das Modell populär und damit realisierbar zu machen. Mit dem Argument, daß Kinder aus weniger begüterten Familien an höheren Schulen unterrepräsentiert sind, soll ihnen endgültig der Zugang dorthin verwehrt werden!

Bemerkenswert ist außerdem, daß ein weiteres Thema bei den Empfehlungen ausgeklammert wird. Da das Bildungskonto "mit der Geburt" vergeben werden soll und eine Definition von "Bürger" nicht gegeben wird, ist fraglich, wer Anspruch darauf hat, ob also auch Ausländer, die in Deutschland geboren werden, eine subventionierte Grundbildung erhalten sollen. Menschen, die nicht in Deutschland geboren werden oder wurden, haben nach diesem Modell offensichtlich keinerlei Anspruch auf Unterstützung. Es wird zumindest nirgends empfohlen, ihnen ein Bildungskonto bzw. -guthaben zur Verfügung zu stellen.

Die Einberufung des Sachverständigenrats Bildung durch die Hans-Böckler-Stiftung kann nicht als Rechnung mit dreizehn Unbekannten gedeutet werden. Schließlich ist beispielsweise der ehemalige GEW-Vorsitzende Dieter Wunder kein unbeschriebenes Blatt. Er hatte bereits Ende 1989 - den Umbruch in den stalinistischen Staaten, speziell der DDR ausnutzend - in den Gewerkschaftlichen Monatsheften(Dez. 1989) dazu aufgerufen, daß die Gewerkschaften "ihr Selbstverständnis" überdenken sollten. Es ginge nicht mehr um eine "alternative Gesellschaftsordnung", sondern um eine Orientierung auf "gesellschaftspolitische Ziele innerhalb einer kapitalistischen Gesellschaft" - seine Umschreibung für die völlige Unterordnung aller gesellschaftlichen Bereiche unter die Profitinteressen der Wirtschaft. Dazu gebe es keine Alternative, so Wunder.

Während die SPD im Bundestagswahlkampf noch die Festschreibung eines Verbots von Studiengebühren im neuen Hochschulrahmengesetz forderte, arbeitete sie auf Länderebene bereits an der Einführung von Studiengebühren. Die ihr nahestehende Hans-Böckler-Stiftung des DGB entwickelte gleichzeitig ein Konzept zur Abschaffung des bisherigen Bildungssystems. Die Veröffentlichung ihrer Empfehlungen zum jetzigen Zeitpunkt dürfte der SPD gelegen kommen. In den zumeist SPD-regierten Bundesländern sind die Bildungsausgaben bereits dermaßen gekürzt worden, daß aus pragmatischen Gründen schon viele Prinzipien über Bord geworfen wurden. So erhöhen in Berliner Schulen Werbeplakate den jeweiligen Schuletat, in Hamburg finanzieren Sponsoren Schulbauten und in Hessen rüstet ein Sportartikelhersteller Hunderte von Schulen mit Inline-Skatern aus.

Der Versuch, in den Bundesländern Studiengebühren einzuführen, hat bis jetzt stets zu massiven Protesten geführt. Aber bewußt wird durch immer weitere Kürzungen ein katastrophaler Zustand im Bildungssystem herbeigeführt, um schließlich auch die letzten Kritiker zu überzeugen oder zumindest mundtot zu machen. Die Empfehlungen des Sachverständigenrats Bildung der Hans-Böckler-Stiftung fügen sich nahtlos in dieses Muster ein.

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