Der Abschied von Datenschutz und Privatsphäre

In den letzten Wochen und Monaten meldeten sich Datenschützer aus Bund und Ländern verstärkt zu Wort, um unzureichenden Datenschutz und unrechtmäßiges Beschneiden der Privatsphäre anzuprangern. Hauptkritikpunkte waren das vermehrte Abhören von Telefonaten, Datensammlung im Gesundheitswesen und fehlende Richtlinien in Bezug auf Datenschutz im Internet.

Im Abhören von Telefongesprächen nimmt Deutschland eine Spitzenposition ein. Nach Angaben des Justizministeriums gab es im Kampf gegen die Kriminalität im Jahr 1998 9802 Anordnungen zur Telefonüberwachung. Im Vergleich dazu hatte diese Zahl 1997 noch bei 7776 gelegen, und im Jahr 1995 bei 4674. Innerhalb von vier Jahren hat sie sich als mehr als verdoppelt. Über 11000 Anschlüsse waren betroffen, und Experten gehen davon aus, dass die Zahl der mitgeschnittenen Telefonate weit in die Hunderttausende geht. Die Zahl der betroffenen Personen ist ungewiss, dürfte jedoch sicherlich deutlich über einer Million liegen.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Joachim Jacob forderte eine effektive Kosten-Nutzen-Überprüfung der Anordnungen sowie eine Angabe der Gründe, die zu diesem Anstieg führten.

In der Tat scheinen die Ermittler bei der Angabe von Gründen nicht besonders offen zu sein. In 95 Prozent aller Fälle fehlen genau Angaben über Anlass, Dauer, Umfang und Nutzen der Abhöraktionen. Meldungen über Erfolge, so zweifelhaft sie auch sein mögen, werden hingegen in den Medien breitgetreten.

Paradebeispiele im Kampf gegen Kriminalität und Terrorismus waren die Ergreifung des Kaufmanns Karlheinz Schreiber und des ehemaligen Mitglieds der Rote Armee Fraktion Hans-Joachim Klein. Beide wurden durch eine Rasterfahndung im Telefonnetz ausfindig gemacht. Der Libanese Safwan Eid steht wegen des Lübecker Brandanschlags zum wiederholten Male vor Gericht, nachdem abgehörte Gespräche mit Familienmitgliedern in einer Gefängniszelle als Beweismaterial zugelassen wurden.

Richterliche Genehmigungen für Lauschangriff und Rasterfahndung zu bekommen, ist für die Ermittler reine Formsache geworden. So geht der Trend dahin, diese Mittel auch bei kleineren Delikten einzusetzen. Die Hemmschwelle, falls man davon überhaupt sprechen kann, sinkt immer weiter.

Die Kritik der Datenschutzbeauftragten kann jedoch nicht als ein genereller Angriff auf die Beschneidung demokratischer Rechte verstanden werden. Herr Jacob möchte, wie er in mehreren Interviews ausführte, dass die Überwachungen transparenter werden, z.B. durch jährliche Berichterstattungen, und dass diese Maßnahmen nur als letztes Mittel und nicht als Standardverfahren angewandt werden.

Ein weiterer ständiger Streitpunkt betrifft den Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform 2000, welcher bereits wegen der dramatischen Qualitätssenkung der gesundheitlichen Versorgung und dem Arbeitsplatzabbau im Gesundheitswesen in die Kritik geraten ist. Die Art und Weise, wie das Gesundheitsministerium das Gesetz ausgestalten will, verdient besondere Beachtung.

Joachim Jacob erläutert dies in einem Interview mit der "Ärzte-Zeitung": "Die bisherige Praxis sieht so aus, dass in bestimmten Bereichen Informationen an die Krankenkasse nur auf den Fall bezogen und anonym, aber nicht auf den einzelnen Versicherten bezogen, weitergegeben werden. Jetzt wird ein neuer Weg beschritten. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Krankenkassen und deren Datensammelstellen praktisch alle Diagnosen und Leistungsdaten der Versicherten erhalten und umfassend auswerten können. Durch diese Änderung wird der Datenschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung auf den Kopf gestellt."

In der Tat sollen in Zukunft die Krankenkassen alle Daten, d.h. Diagnose und alle weiteren Schritten (Medikamentenverordnungen, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen etc.) generell patientenbezogen und durch den computerlesbaren Diagnosecode ICD-10 verschlüsselt erhalten. Damit können sie auf der einen Seite exakte Krankheitsprofile der Patienten, und auf der anderen Seite ein Bild der Therapieverfahren des behandelnden Arztes aufstellen. Letzteres hängt davon ab, wie viele Privatpatienten er behandelt, da private Krankenkassen dieses System nicht anwenden wollen.

Dadurch würden den Krankenkassen einige Möglichkeiten offenstehen, um die Wirtschaftlichkeit der Mediziner und die Qualität ihrer Leistungen besser überprüfen zu können, lautet die offizielle Begründung.

Patienten und Ärzte sollen genauestens unter die Lupe genommen werden, um rigorose Sparmaßnahmen zu verwirklichen und mögliche Einsparpotenziale auszuloten. Es geht also darum, durch die nahezu vollständige Sammlung der Daten die medizinische Versorgung auf den kleinsten gemeinsamen Nenner zu bringen.

Nach Kritik der Datenschützer aus Bund und Ländern hat sich Ministerin Fischer dazu bereit erklärt, die Sammlung der Daten nicht direkt den Kassen anzuvertrauen, sondern außenstehenden Sammelstellen. Über diese würden die Kassen alle Daten erhalten, jedoch nicht den Namen des Versicherten. In Fällen jedoch, in denen die Kassen Ungereimtheiten entdecken, haben sie das Recht, den Namen zu erfahren. Es bedeutet für die Kassen also nur etwas mehr Aufwand, um an alle Informationen zu kommen.

Aber selbst dieses kleine Zugeständnis rief Arbeitgeberpräsident Hundt auf den Plan, um die Interessen der Wirtschaft in diesem Punkt darzulegen und Frau Fischer aufzufordern, ihre bisherigen Pläne keinesfalls zu ändern.

Aber unabhängig davon, ob die Ministerin auf die zahmen Forderungen der Datenschützer eingeht oder nicht, ob sie also den Datenschutz im Gesundheitswesen etwas langsamer aufweicht, oder wie ihre Partei und Regierungskollegen sich sofort demütig vor der Wirtschaft beugt, ändert sich der grundsätzliche Kurs nicht. Bereits unter der Kohl-Regierung war die beanstandete Art der Datensammlung nach Protesten verschiedener Verbände auf Eis gelegt worden.

Ein weiterer Kritikpunkt, den die Datenschützer wieder vorbringen, ist der ungehemmte Umgang von Unternehmen mit Daten im Internet. Sie fordern mehr Schutz für private Nutzer. Hintergrund für diese Diskussion, die sich bereits seit Monaten durch die Medien zieht, ist die Tatsache, dass via Internet ein regelrechter Handel mit persönlichen Daten entstanden ist, dessen Ziel darin besteht, möglichst genaue Profile von potenziellen Kunden zu erlangen. Selbstverständlich geht dies kaum ohne Eingriffe in die Privatsphäre.

Nachdem trotz ständiger Aufforderung an die rot-grüne Regierung die Einführung der EU-Datenschutzrichtlinie, welche europäische Firmen zu einem etwas sensibleren Umgang mit persönlichen Daten bewegen soll, seit Oktober letzten Jahres auf sich warten läßt, setzt Herr Jacob nun auf die Einsicht der Konzerne - als würden diese freiwillig die Privatsphäre der Bevölkerung vor ihr eigenes Profitinteresse stellen. Er schlägt beispielsweise die Einführung eines "Datenschutz-Engels" vor, der Unternehmen verliehen, wird, die diskret mit Daten von Nutzern umgehen.

Des weiteren sehen Datenschützer wie der schleswig-holsteinische Landesdatenschutzbeauftragte Helmut Bäumler vor allem die Notwendigkeit, Sicherheitsmaßnahmen für den persönlichen Gebrauch z.B. von e-Mails zu verstärken. Durch neue Verschlüsselungssysteme soll das Sammeln privater Daten unterbunden bzw. erschwert werden.

Doch alle Bemühungen seitens der europäischen Regierungen laufen in die entgegengesetzte Richtung. Schon seit längerer Zeit wird angestrebt, die anonyme Nutzung von e-Mails zu vereiteln. Frankreichs Regierung hatte bisher auch eher auf die Selbstregulierung in diesem Bereich gesetzt; so hat Premierminister Jospin noch für dieses Jahr einen Gesetzentwurf angekündigt, wonach in Frankreich eigens eine Spezialtruppe mit weitreichenden Befugnissen gegründet werden soll, um Regelungen für Persönlichkeitsschutz, Urheberrecht und vor allem Gesetzesverträglichkeit im Online-Bereich zu erwirken. In Deutschland arbeitet bereits seit letztem Jahr eine Stelle beim Bundeskriminalamt, um nach strafrechtlich relevantem Material im Internet und bei Online-Diensten zu suchen. Online-Anbieter werden dabei immer mehr eingebunden die Strafverfolgungsbehörden zu unterstützen. Würde die anonyme Nutzung des Internet für illegal erklärt, käme dies sowohl Unternehmen als auch staatlichen Behörden zugute.

Um die rasch fortschreitende Einschränkung demokratischer Rechte von Seiten der Regierungen und Strafverfolgungsbehörden zu rechtfertigen, werden wie immer Kriminalitätsbekämpfung bzw. Missbrauchsbekämpfung angeführt. Tatsächlich werden jedoch diejenigen, welche die modernen Techniken wirklich missbrauchen, nämlich die Großunternehmen, nicht angetastet. Vielmehr sind alle Lauschangriffe und Datensammlungen direkt gegen die arbeitende Bevölkerung gerichtet. Aufgrund der rasanten Abschaffung sozialer Sicherung und der daraus resultierenden verschlechterten Lage eines Großteils der Bevölkerung sehen die herrschenden Kreise wachsendem Unmut entgegen. Diesem können sie nur begegnen, indem lästig erscheinende demokratische Rechte abgebaut werden.

Doch diese Schlussfolgerung möchten staatlich bestellte Datenschützer wie Herr Jacob nicht ziehen. Für sie sind diese Eingriffe nur geringfügige Fehler, die durch etwas leise Kritik und ein paar Regelungen leicht zu beheben wären.

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