Große Koalition gegen das Demonstrationsrecht

Der offizielle Antrag auf ein Verbot der NPD ist noch nicht beim zuständigen Bundesverfassungsgericht eingegangen, da wird die Stossrichtung des staatlichen "Kampfs gegen Rechts" bereits deutlicher.

Ende der vergangenen Woche beauftragten die Innenminister der Bundesländer den Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) mit der Vorbereitung eines Gesetzentwurfs, der weitreichende Einschränkungen der Versammlungsfreiheit und des Demonstrationsrechts beinhalten soll. Unter dem Vorwand, rechtsextreme Aufmärsche - wie den von Neonazis vor dem Brandenburger Tor oder anderen historischen Plätzen - zu verhindern, soll eines der grundlegendsten demokratischen Rechte eingeschränkt werden.

Grundlagen für den Gesetzentwurf zur Änderung des Artikels 8 des Grundgesetzes sollen laut der Innenministerkonferenz vom 23. und 24. November Vorschläge der SPD/FDP-Regierung in Rheinland-Pfalz sowie der SPD/PDS-Regierung in Mecklenburg-Vorpommern sein.

Erstere tritt für eine sogenannte "Öffnungsklausel" im Grundgesetz ein, die lautet: "Die Länder können bestimmen, dass öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge an im Gesetz benannten Orten von herausragender nationaler und historischer Bedeutung grundsätzlich verboten sind und an Orten von hervorgehobener Bedeutung auch dann verboten oder von bestimmten Auflagen abhängig gemacht werden können, wenn durch sie die Würde des Ortes gestört zu werden droht."

Die SPD/PDS-Regierung aus dem östlichen Bundesland schlägt vor, dass Demonstrationen verboten werden können, "wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass die Versammlung oder der Aufzug darauf ausgerichtet ist, Gewalt- und Willkürherrschaft zu verherrlichen, Massenmord, Krieg und Vertreibung zu verharmlosen oder andere Menschen zum Rassenhass anzustacheln."

Diese Formulierungen öffnen Willkür Tür und Tor. Eine Demonstration gegen den Kosovokrieg oder den Golfkrieg etwa hätte sich damit ohne weiteres verbieten lassen. Man hätte den Demonstranten nur die "Verherrlichung" von Slobodan Milosevic und Saddam Hussein unterstellen müssen, die damals als "Gewalt- und Willkürherrscher" und Verantwortliche für "Massenmord, Krieg und Vertreibung" gebrandmarkt wurden.

Und was sind "Orte von herausragender nationaler und historischer Bedeutung"? Mit dieser schwammigen Formel kann man die ganze Hauptstadt Berlin und alle Innenbezirke größerer Städte zur demonstrationsfreien Zone erklären. Es liegt im Charakter einer Demonstration, dass sie Aufmerksamkeit erregen will und daher an auffälligen Plätzen stattfindet - und nicht an einem abgelegenen Ort, wo die Demonstrationsteilnehmer unter sich sind.

Mit dieser Formel erhalten die Behörden eine Möglichkeit, Demonstrationen, die ihnen lästig sind, willkürlich zu verbieten. Was hier im Mantel des "Kampfs gegen Neonazis" daherkommt, soll durchsetzen helfen, was Law-and-Order-Politiker seit langem fordern: Die Vollmacht, Demonstrationen nach ihrem Gusto zu verbieten und aufzulösen.

Grundrechte wie Demonstrationsrecht, Versammlungsfreiheit und Meinungsfreiheit sind keine Exklusivrechte. Sie gelten für alle. Ihre Abschaffung oder Einschränkung trifft alle. Sie bewähren sich gerade dort, wo der offiziellen Politik, dem Staat und seinen Beamten oder auch der Mehrheit der Gesellschaft die freie Meinungsäußerung mittels einer Demonstration oder öffentlichen Versammlung nicht genehm ist. Der Vorstoß aller Bundestagsparteien zur Einschränkung dieses Rechts spricht daher Bände über deren Achtung vor demokratischen Rechten.

Niemand sollte sich der Illusion hingeben, dass eine derartige Einschränkung nur Rechte betreffe. Nicht zufällig wird der Vorstoß gegen das Demonstrationsrecht - wie schon ein Verbot der NPD - von rechten CDU- und CSU-Politikern energisch unterstützt. Der Berliner Innensenator Eckhart Werthebach (CDU) gilt als Vorreiter einer neuen gesetzlichen Regelung des Versammlungs- und Demonstrationsrechts. Er nutzt dabei geschickt die NPD-Aufmärsche in Berlin.

Er bekam sofort Beifall von seinen Parteikollegen in den Bundesländern sowie von Bundesinnenminister Schily und dem nordrhein-westfälischem Innenminister Fritz Behrens (beide SPD). Auch die gewerkschaftsnahe Frankfurter Rundschau schreibt in einem Kommentar vom 22. November: "Dennoch und trotz aller gebotenen Vorsicht: Diese Vorschläge sind einer gründlichen Prüfung wert."

Noch treten viele Vertreter von SPD, FDP, Grünen und PDS gegen eine Einschränkung des Demonstrationsrechts auf. Aber dieselben Politiker unterstützen größtenteils ein Verbot der NPD. Und hier befinden sie sich in einem Widerspruch. Denn wenn der Staat eine Partei unterdrücken darf, warum dann nicht auch eine Demonstration von Anhängern oder Gesinnungsgenossen dieser Partei?

Wer ein Verbot der NPD befürwortet, begibt sich unaufhaltsam auf den Weg des Abbaus demokratischer Grundrechte - was letztlich die Rechten nicht schwächt, sondern stärkt. Die Aufrüstung des Staatsapparats ist keine Antwort auf die rechte Gefahr.

Siehe auch:
Was bedeutet ein NPD-Verbot?
(2. November 2000)
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