Deutschland

Hexenjagd auf arabische Studenten

Im Namen des "Kampfs gegen den Terrorismus" und der "Inneren Sicherheit" rüsten die deutsche Bundesregierung und die Länderregierungen auf. Die ersten Opfer sind Studenten arabischer Länder. Sie werden nach den Terroranschlägen in New York und Washington unter "Generalverdacht" gestellt.

Seit Montag wird mit Hilfe der Rasterfahndung bundesweit nach angeblichen Terroristen gefahndet. Die Innenminister von Bund und Ländern einigten sich darauf am vergangenen Freitag in einer Telefonkonferenz. Der Innenminister Nordrhein-Westfalens Fritz Behrens (SPD) erklärte, man habe sich auf einheitliche Kriterien für die bundesweite Fahndung geeignet.

Die Methoden der modernen computergesteuerten Rasterfahndung, die in den 70er Jahren vom damaligen Chef des Bundeskriminalamtes (BKA) Horst Herold im Zuge der Fahndung nach RAF-Mitgliedern entwickelt und ausgebaut worden waren, wischen alle datenschutzrechtlichen Bedenken vom Tisch. Bei dieser Fahndungsmethode werden nicht nur Daten aus verschiedenen Ämtern - wie dem Einwohnermelde-, dem Ausländer-, dem Sozial- und dem Straßenverkehrsamt - abgeglichen, sondern auch Daten aus Beständen, die den staatlichen Ermittlern normalerweise nicht zur Verfügung stehen, etwa Krankenkassendatenbanken und Kundenkarteien von Immobilienmaklern, Wohnungsbaugesellschaften und Energieversorgern.

Zu den Kriterien des Abgleichs in den 70er Jahren gehörte unter anderem, ob jemand seine Miete, seine Wasser- und Stromrechnung bar und im voraus bezahlt hatte, aber wenig Strom und Wasser verbrauchte. Hunderttausende und Millionen von Daten Unbeteiligter wurden erfasst. Vor 25 Jahren wurde die Aushebelung des Datenschutzes und des Rechts auf Privatsphäre und die Verdächtigung von jedem, der nicht ins "normale Schema" passte, mit dem Kampf gegen den Terrorismus der Rote Armee Fraktion (RAF) gerechtfertigt.

Die rechtliche Grundlage für die Rasterfahndung wurde allerdings erst 1992 mit dem Paragrafen 98a der Strafprozessordnung gelegt. Seitdem ist die Rasterfahndung erlaubt, wenn "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor(liegen), dass eine Straftat von erheblicher Bedeutung [...] begangen worden ist". Zudem muss die Anordnung eines Richters vorliegen.

Die Telefonkonferenz der Innenminister hat sich auch in dieser Hinsicht auf ein einheitliches Vorgehen verständigt. Wie NRW-Innenminister Behrens mitteilte, soll am Montag je eine Polizeidienststelle pro Bundesland stellvertretend für das jeweilige Land einen Antrag für die Aufnahme der Rasterfahndung beim zuständigen Gericht stellen. Die regierenden Sozialdemokraten in Niedersachsen und Schleswig-Holstein werden darüber hinaus noch eiligst ihre Gesetze ändern, um die Rasterfahndung einsetzen zu können. Bisher ist dies in den Länderverfassungen nicht vorgesehen.

Der Großteil der 16 deutschen Bundesländer hatte bereits unmittelbar nach den Terroranschlägen in den USA und dem Bekannt werden der ersten Spuren, die zur Universität im Hamburger Stadtteil Harburg führten, mit der Rasterfahndung gegenüber arabischen Studenten begonnen. Eines der ersten Länder war - neben Hamburg - Berlin, das derzeit von einer rot-grünen Regierung geführt wird. Hier forderte das Landeskriminalamt Daten von 400 Studenten allein an der Technischen Universität. Auch an der Freien Universität und der Humboldt-Universität wurden die Beamten vorstellig.

Überprüft wurden unter anderem der Wohnort, der Beschäftigungs- und Aufenthaltsstatus sowie die Religionszugehörigkeit der Studenten. Diese Daten sollen mit anderen Datenbeständen abgeglichen werden. Um welche es sich dabei handelt, verrät der Gerichtsbeschluss des Amtsgericht des Berliner Stadtteils Tiergarten: Daten von Stromversorgern, "Einrichtungen mit Bezug zur Atomenergie", "Institutionen mit Bezug zu chemischen, biologischen und/oder radiologischen Gefahrenstoffen", auch von Fluggesellschaften und weiteren Stellen.

Die betroffenen Studenten haben alle eines gemeinsam: Sie sind männlich und stammen aus einem von 14 ausgewählten arabischen Staaten oder Pakistan. Während sich Studentenvertreter zu Recht empörten und von "Hexenjagd" und "Sippenhaft" sprachen, wiegelte der Berliner Justizsenator der Grünen, Wolfgang Wieland, ab: er halte den Begriff Rasterfahndung in diesem Fall für "unglücklich".

Wieland ist kein Einzelfall. In keinem Bundesland gab es auch nur ein Wort des Protests aus den Reihen der regierenden Landesparteien, ganz gleich, ob CDU/CSU, FDP, SPD, Grüne oder PDS, die in Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit der SPD regiert.

Dass es sich tatsächlich um eine Hexenjagd handelt, beweisen die bisherigen Geschehnisse. Bereits in der vergangenen Woche beschrieb der niedersächsische Innenminister Heiner Bartling (SPD), nach welchen Merkmalen seiner Ansicht nach per Datenabgleich nach mutmaßlichen Terroristen gefahndet werden soll: Es handle sich "um jüngere Männer muslimischen Glaubens, die wohl überwiegend Ausländer sind und sich in Deutschland legal aufhalten, hier einem Studium mit technischer Ausrichtung an einer Universität oder Fachhochschule nachgehen, über bestimmte technische Fähigkeiten verfügen und Kontakte zum Ausland haben". Das dürfte für einen großen Teil der über 40.000 Studenten gelten, die aus Ländern stammen, in denen mehrheitlich der islamische Glaube verbreitet ist.

Horst Haug, der Sprecher des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg, brachte diese Merkmale auf die einfache Formel, die "Terroristen" seien "extrem unauffällig". Weil es sich um sogenannte "Schläfer" handle, sei verdächtig, wer unverdächtig scheine. Dennoch konnte er "Anhaltspunkte" für verdächtiges Verhalten nennen: Wer ständig abends Besuch bekomme, wer durchs Treppenhaus schleiche, ohne das man ihn höre, wer sein Auto um die Ecke parke, so dass man es nicht sehe - der sei verdächtig, so Haug.

Die Süddeutsche Zeitung kommentierte dies mit den Worten: "Arabischer Herkunft zu sein, genügt in diesen Tagen vollauf, um ins Visier der Terroristenjäger von FBI, Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz zu geraten."

Die Schaffung einer solchen Atmosphäre gegenüber Ausländern öffnet Hysterie und Denunziation Tür und Tor. Einen Ein- und zugleich Ausblick verschafft die Auskunft von Karl-Heinz Weber, Vize-Chef des Landeskriminalamtes in Rheinland-Pfalz. Jedem Hinweis aus der Bevölkerung werde "akribisch nachgegangen". Dies sei sehr viel Arbeit für die Länderpolizei, denn die Meldungen seien doch sehr "facettenreich". Meldungen wie, "Der kommt mir verdächtig vor", kämen bei ihm an. Aber auch "konkrete Hinweise". So wurden beispielsweise drei Männer arabischer Herkunft beobachtet, die an einer Straßenecke standen und heftig gestikulierten. Weber: "So etwas klären wir dann ab."

Die Süddeutsche Zeitung vom 25. September berichtet auch über die Durchsuchung eines Appartements eines Studenten in Münster durch den dortigen Staatsschutz - weil von Mitarbeitern einer Baufachfirma in seiner Wohnung eine palästinensische Fahne, ein entsprechendes Kopftuch, Fotos sowie Koranschriften gefunden worden waren. Der Verdacht auf Verbindungen des Mieters zu den Terrorpiloten oder deren Hintermännern bestätigte sich nicht.

Dennoch hatte die Durchsuchung für die rund 2.500 ausländischen Studenten in den 23 Münsteraner Studentenwohnheimen ein Nachspiel. "Mitarbeiter des Studentenwerks überprüften in den folgenden Tagen die Namen der Bewohner, verglichen Briefkastenschilder und Klingellisten mit dem Mieterregister." Schließlich wisse man jetzt um die Gefahren der anonymen Wohnblocks, erklärte die öffentliche Behörde, die laut Satzung "Neutralität gegenüber politischen, konfessionellen und weltanschaulichen Gruppierungen" wahrt. Vom Vorwurf von Pauschalverurteilungen oder gar Ausländerfeindlichkeit wollte das Studentenwerk daher nichts wissen. Die Überprüfung sei ohnehin für Anfang des Wintersemesters geplant gewesen.

Auch mehrere Festnahmen in der vergangenen Woche haben bislang keine Bezüge zu den Ermittlungen im Zusammenhang mit den Terroranschlägen in den USA ergeben. Drei mutmaßliche islamistische Fundamentalisten aus der Türkei und dem Jemen waren in Wiesbaden festgenommen worden. Ihnen wird vorgeworfen, Mitglieder einer terroristischen Vereinigung zu sein. "Die gegenwärtigen Erkenntnisse begründen den Anfangsverdacht, dass die Beschuldigten vor hatten, künftig Anschläge in der Bundesrepublik Deutschland vorzubereiten und durchzuführen", teilte die Bundesanwaltschaft mit.

Ein weiteres Ermittlungsverfahren wurde gegen eine Gruppe von Personen arabischer Herkunft in Hamburg eingeleitet. Ein Zusammenhang mit der Tätergruppe in Hamburg wegen der Terroranschläge habe es auch hier nicht gegeben. Aber auch hier bestehe der Verdacht einer Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Genauere Angaben - welcher Gruppe sie angehören sollen und welche Taten oder Absichten ihnen unterstellt werden - wurden nicht gemacht.

Siehe auch:
Ausweitung des politischen Strafrechts in Deutschland und Europa
(2. Oktober 2001)
Das rot-grüne Kabinett beschließt weitgehende Einschränkung der Bürgerrechte
( 25. September 2001)
Europarat klagt deutsche Ausländerpolitik an
( 13. Juli 2001)
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