Schilys Polizeistaatsmaßnahmen

Das rot-grüne Kabinett beschließt weitgehende Einschränkung der Bürgerrechte

"Not kennt kein Gebot!" rief der Reichkanzler und frühere preußische Innenminister Bethmann Hollweg im Juli 1914 auf einer Sondersitzung im Reichstag und begründete damit eine Reihe von Notstandsmaßnahmen der Regierung in der Vorbereitung auf den Ersten Weltkrieg. Die Rede von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) auf der Krisensitzung des Bundestages am vergangenen Mittwoch erinnerte fatal an seinen preußischen Amtskollegen und Vorgänger.

Mit "äußerster Konsequenz und der gebotenen Härte" werde die Bundesregierung gegen Terrorismus vorgehen. "Zaghaftigkeit und Unsicherheit darf nicht die Parole sein", rief der Innenminister den Abgeordneten zu. Dabei schlug er sogar mit der Faust aufs Rednerpult - ganz ungewöhnlich für seine sonst eher sachliche und argumentative Art. "Wir werden und wir müssen diesen Kampf furchtlos aufnehmen", betonte Schily und appellierte mehrmals an die "nationale Verantwortung" aller Fraktionen. Ausdrücklich bedankte er sich bei Unionsfraktionschef Friedrich Merz (CDU) für die zugesagte Unterstützung der Union. Das Protokoll notierte denn auch: langanhaltender Beifall vor allem bei den Oppositionsparteien CDU/CSU und FDP.

Auffallend war die Vehemenz und Rücksichtslosigkeit, mit der sich Schily über Verfassungsgrundsätze hinweg setzte, die bisher als heilig galten und bei jeder Gelegenheit bekräftigt wurden. So forderte er zur Verbesserung der inneren Sicherheit, dass in Zukunft polizeiliche und militärische Aktionen koordiniert werden und ineinander greifen müssten. Polizei, Bundesgrenzschutz, Bundeswehr und die Sicherheitsdienste seien angesichts der Situation zu enger Zusammenarbeit verpflichtet.

Datenschutz dürfe nicht zum Täterschutz werden oder notwendigen Sicherheitsmaßnahmen im Wege stehen, betonte Schily. "Datenschutz darf nicht zur Behinderung von Kriminalitätsbekämpfung oder Terrorismusbekämpfung dienen". Unter allen Umständen sei zu verhindern, dass Asylbewerber und Flüchtlinge, die mit terroristischen Vereinigungen in Verbindung stünden, nach Deutschland kämen. Es gäbe Flüchtlinge, die das Asylrecht missbrauchten, rief der Innenminister unter dem Beifall der Abgeordneten. Diejenigen unter den Ausländern, die mit terroristischen Organisationen in Verbindung stünden, müssten die volle Härte des Gesetzes spüren.

In einem vorab veröffentlichten Interview mit der Zeit hat Schily zudem vorgeschlagen, extremistische und kriminelle Ausländer, die aus humanitären Gründen nicht in ihre Heimatländer abgeschoben werden können, künftig in Drittländer auszuweisen. Selten zuvor war im deutschen Parlament die Parole der Rechten "Ausländer raus!" derart deutlich ausgesprochen worden.

Aber Schily erhielt nicht nur Beifall von den rechten Parlamentsbänken der Union. Innerhalb der SPD meldeten sich eine Vielzahl von Funktionsträgern, die ihn ausdrücklich unterstützten.

Der Vorsitzenden der Polizeigewerkschaft, Gerhard Vogler forderte eine stärkere Videoüberwachung und die Wiedereinführung der Rasterfahndung. Dabei handelt es sich um ein großangelegtes Überwachungssystem, das in den späten siebziger Jahren gegen die Rote Armee Fraktion (RAF) entwickelt wurde und dazu diente, große Bevölkerungsteile nach einem vorgefertigten Raster zu überwachen. Viele völlig unschuldige Menschen waren damals in die Terroristenfahndung geraten. Aufgrund ihres Aufwandes bei gleichzeitiger Unergiebigkeit war die Rasterfahndung in den vergangen Jahren abgeschafft worden. Vogler sprach sich auch für eine "gelockerte Handhabung" des Datenschutzes aus und begrüßte ausdrücklich den Vorschlag des Innenministers zur Aufnahme eines Fingerabdrucks in den Reisepass oder andere Personaldokumente.

Der Vorsitzende des SPD-Verteidigungsausschusses im Bundestag, Helmut Wieczorek forderte die Bildung einer Nationalgarde, in der unterschiedliche Teile des Militär-, Polizei- und Sicherheitsapparats zusammengelegt würden.

Maßnahmenpaket zur Inneren Sicherheit

Das "Maßnahmenpaket zur Inneren Sicherheit", das am Mittwoch Nachmittag im Bundeskabinett verabschiedet wurde, widerlegt eindeutig die Behauptung von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD): "Wir werden unter keinen Umständen den Rechtsstaat abschaffen und die Demokratie einschränken, um den Terror zu bekämpfen." Ganz ähnlich wie die amerikanische Regierung nutzt auch die Bundesregierung die Terroranschläge auf New York und Washington dazu aus, mit einem einzigen Federstrich grundlegende demokratische Rechte abzubauen und die Weichen der Innenpolitik in eine neue Richtung zu stellen.

Im wesentlichen lassen sich die beschlossenen und geplanten Maßnahmen in drei Gruppen zusammenfassen.

Im Zentrum steht eine Stärkung der Rolle der Bundeswehr. Im Namen der Terrorismusbekämpfung soll die Armee in Zukunft auch im Inneren eingesetzt werden können. Verbunden ist diese erweiterte Rolle der Armee und des Offizierskorps mit einer engeren Zusammenarbeit von Geheimdiensten, Polizei und Meldebehörden.

Als zweites ist eine Verschärfung der Strafverfolgung vorgesehen. Dazu gehört die Wiedereinführung der Rasterfahndung und eine verstärkte Anwendung der Kronzeugenregelung. Letztere war in der Vergangenheit von vielen Juristen abgelehnt worden, weil sie die Trennung von Judikative und Exekutive verwischt und den Gleichbehandlungsgrundsatz vor Gericht einschränkt. Gleichzeitig wird damit Polizei und Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit gegeben, verdeckte Ermittler als Agents provocateurs einzusetzen und anschließend als Kronzeugen zu nutzen.

In diesen Bereich fällt auch die Ausweitung des umstrittenen Anti-Terrorparagrafen 129a im Strafgesetzbuch, der die Bildung oder Mitgliedschaft in einer "kriminellen Vereinigung" und das Werben für eine solche unter Strafe stellt. 1976, zur Zeit der RAF-Anschläge, war dieser Paragraf im Rahmen der Anti-Terror-Gesetze eingeführt und für großräumige und willkürliche Überwachungsaktionen genutzt worden, was zu vielen falschen Verdächtigungen und Beschuldigungen politisch Andersdenkender führte.

Während die rot-grüne Regierung in ihrem Koalitionsvertrag vor drei Jahren die Abschaffung des Anti-Terrorparagrafen vereinbart hatte, wird er nun verschärft und mit einem Paragraf 129b StGB ergänzt, der auch die Unterstützung einer ausländischen Terrororganisation unter Strafe stellt. Die Frage von Experten, von wem und nach welchen Grundsätzen eine ausländische Organisation als terroristisch eingestuft werde, wurde dabei ebenso beiseite gewischt, wie der Vorwurf, dass ein solcher Paragraf der Behördenwillkür Tür und Tor öffne.

Der dritte Bereich der Anti-Terror-Maßnahmen zielt direkt auf den Abbau von Bürgerrechten. Dazu gehört die Einschränkung des Datenschutzes, verstärkte Videoüberwachung, Fingerabdrücke in Reisepässen und die Abschaffung des sogenannten Religionsprivilegs, was nicht anderes bedeutet, als der erste Schritt zur Verschärfung des Vereinsrechts.

Blick in die Geschichte

Bereits ein kurzer Blick in die Geschichte macht deutlich, in welcher Tradition diese Maßnahmen stehen.

Als in den fünfziger Jahren die Aufgabe der Bundeswehr ausschließlich auf die Landesverteidigung nach außen beschränkt und jeglicher Einsatz im Inneren - außerhalb des Katastrophenschutzes - ausgeschlossen wurde, war dies ein Zugeständnis an weitverbreitete Befürchtungen, das Offizierskorps der neugegründeten Armee könnte eine ähnlich reaktionäre Rolle spielen wie einst das der Wehrmacht und davor der Reichswehr.

Einer der letzten Einsätze der deutschen Armee im Inneren zu Friedenszeiten war die Niederschlagung der sozialen Proteste und Aufstände der Arbeiter gegen die Auswirkungen der Wirtschaftskrise in den zwanziger Jahren gewesen. Man erinnere sich nur an das äußerst brutale Vorgehen der Reichswehr gegen die Rote Ruhrarmee.

Auch die in der Verfassung festgelegte Trennung von Polizei und Geheimdiensten war ein Zugeständnis an Befürchtungen, es könnte wieder so etwas wie eine Geheime Staatspolizei, besser bekannt unter ihrem Kürzel "Gestapo", entstehen.

"Die deutliche Trennung von Polizei und Armee ist keine Verfassungslyrik," bemerkt ein Kommentar des Berliner Tagesspiegels und fährt fort: "In Friedenszeiten gehört der Anblick von Soldaten mit Gewehren meist nur in Staaten zum Alltag, die mit der Demokratie noch Probleme haben." Doch selbst solche milden und zahnlosen Proteste sind gegenwärtig in den Medien kaum zu finden. Nicht einer der wortgewandten Kommentatoren wagt es, die Dinge beim Namen zu nennen und darauf aufmerksam zu machen, dass unter dem Vorwand der Terroristenbekämpfung eine drastische Staatsaufrüstung durchgesetzt wird, die bereits über längere Zeit vorbereitet wurde, aber bisher auf Hindernisse stieß.

Seit geraumer Zeit versucht das Offizierskorps der Bundeswehr seinen Einfluss auf die gesellschaftliche Entwicklung und die Politik zu verstärken. Mit der schrittweisen Umwandlung von einer Wehrpflicht-Armee des Kalten Krieges in eine Berufsarmee im wiedervereinigten Deutschland, dessen Großmachtinteressen auch militärische Stärke erfordern, begann auch das Wiedererstarken einer Militärkaste, die darauf pocht, in der Außen- und Innenpolitik wieder ein deutliches Wort mitzureden.

Den ganzen Sommer über hatten konservative Politiker und Militärs den Rücktritt des Verteidigungsministers gefordert und in der einen oder anderen Art und Weise behauptet, er sei den veränderten Aufgaben nicht gewachsen. Dabei hatte sich der rechte Sozialdemokrat Rudolf Scharping stets für die Belangte der Armee stark gemacht und war nur durch rein private Angelegenheiten in die Schlagzeilen geraten. Den Militärs ging es aber vor allem darum, die Machtverhältnisse im Staat neu zu bestimmen. Der Sturz des Verteidigungsministers hätte deutlich gemacht, dass die Kontrolle der Armee durch die Regierung nicht mehr allzu wörtlich genommen wird. Außerdem wäre die Forderung, die von der Armeeführung immer erhoben wird, ein Stück weit erfüllt worden: Mehr Geld!

Seit dem 11. September ist diese Auseinandersetzung schlagartig verstummt. Die Sache ist entschieden. Ohne vorherige Information oder Diskussion im Parlament entschied das Bundeskabinett, sein Maßnahmepaket zur Inneren Sicherheit mit zusätzlichen Ausgaben in Höhe von drei Milliarden Mark zu finanzieren. Diese Gelder sollen vor allem der Bundeswehr und ihrer Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitskräften zufließen.

Der Grund für die drastischen Maßnahmen zur Inneren Sicherheit liegt nicht in der terroristischen Bedrohung. Juristen und Staatsrechtler machen darauf aufmerksam, dass die bereits bisher vorhandene Struktur der Inneren Sicherheit zum Schutz vor Terroranschlägen durchaus ausreiche. Vielmehr fürchtet die Regierung die Reaktion in der Bevölkerung auf die wachsende soziale Polarisierung und eine Eskalation der militärischen Gewalt.

Was passiert, wenn die Bush-Administration ihren angekündigten "Krieg gegen den Terror" beginnt? Bereits die Demonstration von 200.000 Menschen in Berlin am vergangenen Wochenende war ein Hinweis darauf, dass es in der Bevölkerung wachsende Sorge und Opposition dagegen gibt, die Terroranschläge mit Krieg zu beantworten.

Demokratische Fassade

Die Rede von Innenminister Schily im Parlament und die Regierungsbeschlüsse zur Inneren Sicherheit haben vor allem eines deutlich gemacht: sie haben gezeigt, wie dünn die demokratische Fassade in diesem Land ist. Angesichts der ersten großen gesellschaftlichen Erschütterung zeigt sich Deutschland so, wie es geschichtlich entstanden ist.

Aufgrund seiner verspäteten politischen und ökonomischen Entwicklung stand das deutsche Bürgertum von Anfang an unter dem Druck der Arbeiterklasse hier und in den umliegenden Ländern. Anders als in Frankreich oder den USA wagte es keine demokratische Revolution, sondern verschanzte sich hinter einem Polizei- und Militärstaat.

Erst stützte sich das Bürgertum auf Bismarck und den preußischen Staatsapparat, während es gleichzeitig mit Hilfe von staatlichen Sozialsystemen Armut und Not in Grenzen hielt. Dann schlug es mit Hilfe der Sozialdemokratie auf der einen und den Freikorps auf der anderen Seite die Revolution von 1918 nieder, um sich schließlich, 15 Jahre später, in die Arme Hitlers zu werfen.

1945 schließlich überlebte die bürgerliche Herrschaft nur dank der Unterstützung der alliierten Siegermächte, insbesondere der USA. Der wirtschaftliche Aufschwung, der auf der Grundlage des Marshallplans erfolgte, schuf die Voraussetzung für soziale und demokratische Zugeständnisse an die Arbeiterklasse.

Die Globalisierung der Produktion und die damit verbundenen Angriffe auf die sozialen Sicherungssysteme untergraben immer deutlicher die demokratischen Strukturen der Gesellschaft, und so wächst in der politischen Elite wieder der Ruf nach Sicherheit durch einen aufgerüsteten Staat.

In diesem Zusammenhang ist auch die Biographie des Innenministers interessant. In gewissem Maße verkörpert der 69-jährige Otto Schily die Wandlungen eines Teils der herrschenden Schicht während der Nachkriegsjahrzehnte.

Als Spross einer Familie des deutschen Bildungsbürgertums - sein Bruder war Rektor der ersten privaten Universität in NRW - verteidigte Schily in den siebziger Jahren das Recht auf Widerstand und ließ sich sogar von einer Sitzblockade gegen ein Militärdepot von Polizisten wegtragen. Als Anwalt der RAF vertrat er den Standpunkt, dass sich der Staat auch im Umgang mit seinen terroristischen Gegnern an verfassungsmäßige Grundsätze halte müsse.

Obwohl Gründungsmitglied der Grünen, war er dort immer ein Fremdkörper und trat 1989 zur SPD über. Mit dem Anwachsen der sozialen Krise und der Gefahr von sozialen Konflikten nahm seine "Verteidigung der Demokratie" immer deutlicher die Form von Staatsaufrüstung an. Während er dem Militär innenpolitische Aufgaben anvertraut, könnte sein Schicksal enden, wie das seines preußischen Vorgängers. Bethman Hollweg wurde im Ersten Weltkrieg von Hindenburg und Ludendorff immer weiter in den Hintergrund gedrängt und im Sommer 1917 zum Rücktritt gezwungen.

Siehe auch:
Bundesregierung schränkt demokratische Rechte ein
(20. September 2001)
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