Umfassende Telefonüberwachungen bedrohen Recht auf Privatsphäre

Eines der wichtigsten Freiheitsrechte, das Recht auf eine geschützte Privatsphäre, existiert in Deutschland wegen der umfassenden Überwachung von Telefongesprächen so gut wie nicht mehr. Das geht aus dem Bericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Joachim Jacob, und dem Grundrechte-Report hervor, den der ehemalige Verfassungsrichter Jürgen Kühling kürzlich in Karlsruhe vorstellte. (1)

"Nachdem inzwischen selbst die eigenen vier Wände objektiv nicht mehr vor Lauschangriffen sicher sind, droht ein Zivilisationsverlust, der unsere Demokratie verändern wird", warnte Kühling. Die Süddeutsche Zeitung konstatierte in einem Kommentar vom 8. Mai "einen stets wachsenden Drang des Staates zum Mitlauschen, was sich seine Bürger zu sagen haben". Die Bedenkenlosigkeit, mit der moderne Abhörtechniken eingesetzt werden, "und noch mehr eine Rechtspolitik, die auf immer neue Möglichkeiten des Lauschens und Datensammelns sinnt," sei "zum Fürchten", bemerkt die Süddeutsche.

Die Anzahl der Abhörmaßnahmen von Telefonen hat sich - so der Datenschutzbericht - seit 1995 fast verfünffacht. Der starke Anstieg ist unter anderem auf die veränderte Gesetzeslage zurückzuführen. Am 11. Mai 2001 hatte der Bundestag ein neues Gesetz zur Telefonüberwachung beschlossen. Neben den Regierungsparteien SPD und Grüne hatten auch CDU und CSU dem Gesetz zugestimmt, das das grundgesetzlich garantierte Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis einschränkt. Wissenschaftler hatten bereits damals gewarnt, dass durch die Neufassung des Gesetzes die Hemmschwelle für Telefonüberwachungen erheblich absinken werde. Die jetzt bekannt gewordenen Zahlen bestätigen diese Warnungen.

Bei der Vorstellung des Grundrechte-Reports sprach Kühling von einem "Totalverlust" des Fernmeldegeheimnisses. Inzwischen werde buchstäblich jedes Telefonat abgehört. Dabei handle es sich entweder - in geringerem Umfang - um legale Maßnahmen der Polizei oder um umfassendes Abhören "durch fremde Geheimdienste", insbesondere durch das unter dem Namen Echelon bekannt gewordene globale Abhörsystem der USA.

Kühling betonte, die fortschreitende Einschränkung der Grundrechte der Bürger komme einem Verlust der "Privatheit" gleich. Die Betroffenen seien sich meist nicht im Klaren über das Ausmaß der staatliche Eingriffe in ihre Grundrechte. "Wer meint, er habe nichts zu verbergen, schert sich wenig um Telefonüberwachung, um Videokontrollen auf öffentlichen Straßen und Plätzen und um große und kleine Lauschangriffe", erklärte Kühling. Auch E-Mails würden überwacht. Kühling wies auch darauf hin, dass über schnurlose Telefone geführte Gespräche "vom Nachbarn mit Hilfe eines marktgängigen Geräts mitgehört" werden können.

In den letzten Jahren wurden EU-weit Gesetze zur Telefonüberwachung, zur Datenspeicherung in der elektronischen Kommunikation sowie zur Überwachung von Internet-Verhalten und E-Mails umgesetzt. Gleichzeitig hat die internationale Vernetzung von Polizeibehörden zugenommen, die entsprechende Datensätze auch grenzüberschreitend zugänglich macht. In Deutschland werden "heute umgerechnet auf die Bevölkerungszahl etwa 15-mal so viele Überwachungen angeordnet wie in den USA, deren Probleme mit Schwerstkriminalität bekanntlich ungleich größer sind", schreibt Spiegel-Online.

Richtervorbehalt ist Formalie

Ein Gutachten des Freiburger Max-Planck-Instituts, das die Bundesregierung in Auftrag gegeben hatte, stellt fest, dass es für die Behörden recht einfach ist, eine Telefonüberwachung - auch bei Journalisten - anzuordnen.

Ein ermittelnder Polizeibeamter stellt "Gefahr im Verzug" fest und erhält in der Regel die Genehmigung. Zwar muss dem Gesetz nach im Nachhinein eine richterliche Genehmigung eingeholt werden. Aber die Begründung dazu ist oft recht ungenau und die Pflicht zur nachträglichen Information der Überwachten wird von den Staatsanwaltschaften nur in etwa einem Drittel der Fälle befolgt. Die Gutachter kritisieren, dass es dem deutschen System der Telekommunikationsüberwachung an Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Kontrolle mangelt.

Eine Studie, die eine Forschungsgruppe an der Universität Bielefeld im Dezember letzten Jahres vorstellte, fand heraus, dass ein großer Teil der Richter Anträge auf Telefonüberwachungen fast ungeprüft durchgehen lässt. Die Untersuchung bezieht sich nur auf vier Staatsanwaltschaften, drei davon aus Nordrhein-Westfalen, und umfasst den Zeitraum von 1996 bis1998.

Die Studie stellt fest: "In den 307 in die Untersuchung einbezogenen Fällen wurde überhaupt nur in einem einzigen Fall ein Antrag der Staatsanwaltschaft auf Anordnung einer Telefonüberwachung abgelehnt. In allen anderen 306 Fällen, in denen dem Antrag der Staatsanwaltschaft stattgegeben wurde, überrascht nicht nur die fast hundertprozentige Übereinstimmung im Ergebnis, sondern vor allem auch die weitgehenden inhaltlichen Entsprechungen von staatsanwaltlichen Anträgen und richterlichen Beschlüssen."

Erleichtert wurde diese fast vollständige Zustimmungsrate offensichtlich dadurch, dass die Staatsanwaltschaften ihren Anträgen meistens schon einen Beschlussentwurf beifügten. Unabhängig davon, ob diese die Kriterien, die für eine Überwachung erforderlich sind, erfüllten oder nicht, wurden sie in weit über 90 Prozent der untersuchten Fälle von den Richtern wörtlich übernommen und lediglich abgezeichnet.

In der Bielefelder Studie heißt es dazu: "In Übereinstimmung mit diesem Befund hatten einige Staatsanwälte schon in den Interviews geäußert, dass man von einem Richter jederzeit einen Beschluss bekommen könne, wenn man den Antrag nur mit einem entsprechenden Beschlussentwurf versehe." Diese Praxis, die auch von der größer angelegten Studie des Max-Planck-Instituts bestätigt wird, macht deutlich, dass auch der Richtervorbehalt bei der Überwachung von Telefonen oder der Anordnung der Genanalyse nicht vor Missbrauch von Seiten des Staatsapparats und der staatlichen Ermittlungsbehörden schützt.

Auch in einem anderen Punkt kommen beide Studien zu ähnlichen Schlussfolgerungen. Laut der Studie des Max-Planck-Instituts werden nur 27 Prozent der von Abhörmaßnahmen Betroffenen überhaupt darüber informiert. Mehr als zwei Drittel der Betroffenen haben damit keinerlei Möglichkeit, sich dagegen zu wehren oder die Rechtmäßigkeit der Maßnahme vor Gericht überprüfen zu lassen.

In der Bielefelder Studie heißt es dazu: "Eine ausdrückliche Benachrichtigung des Beschuldigten erfolgte lediglich in rund 3 Prozent der Fälle. Bei immerhin 50 Prozent der Telefonüberwachungen konnte davon ausgegangen werden, dass der Beschuldigte auf andere Weise, nämlich regelmäßig durch die Akteneinsicht des von ihm beauftragten Rechtsanwaltes, Kenntnis von der Maßnahme erlangt hatte."

Ein weiteres Problem, auf das die Bielefelder Studie aufmerksam macht, ist die zunehmende Überwachung von Kontaktpersonen von Beschuldigten. Ihr Anteil stieg von 39 Prozent im Jahr 1996 auf 65 Prozent im Jahr 1998. Die Studie gelangt zur Einschätzung: "Auf die Belange der durch die Telefonüberwachung in ihren Rechten betroffenen Beschuldigten sowie der zunehmend - und noch öfter als die Beschuldigten selbst - abgehörten Kontaktpersonen wird nicht eingegangen. Richter fühlen sich nicht dazu aufgerufen, bei ihren Entscheidungen auch die Interessen der über die Telefonüberwachung naturgemäß nicht informierten Beteiligten in irgendeiner Weise zu berücksichtigen; es fehlt jegliche Sensibilität dafür, dass es sich hierbei um Grundrechtseingriffe handelt."

Laut dem Grundrechte-Report werden pro abgehörten Telefonanschluss schätzungsweise 100 Unbeteiligte in Mitleidenschaft gezogen.

Als die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) zusammen mit einem Vertreter des Max-Planck-Instituts das Gutachten zur Telefonüberwachung vorstellte, das noch von ihrer Vorgängerin Hertha Däubler-Gmelin in Auftrag gegeben worden war, unterstrich sie die Notwendigkeit der Telefonüberwachungen als unverzichtbares und effizientes Mittel der Strafverfolgung und Prävention.

Bei dieser Gelegenheit wurde herausgestellt, dass Deutschland nicht Weltmeister bei der Telefonüberwachung sei, sondern im europäischen Mittelfeld liege. In Presseberichten hieß es, in Großbritannien, aber auch in Ländern wie den Niederlanden, Dänemark oder der Schweiz liege die Abhörquote doppelt so hoch wie hier zu Lande. Heribert Prantl bemerkte dazu in der Süddeutschen Zeitung vom 16. Mai, dies stimme nur, "wenn man sowohl die Abhörmaßnahmen der Geheimdienste als auch die präventiven polizeilichen Lauschangriffe per Wanze beiseite lässt".

Die Angaben über die in Deutschland abgehörten Telefone variieren in den einzelnen Statistiken etwas. Im Jahr 2001 wurden etwa 10.000 Telefone abgehört. Die Zahl der Abhörmaßnahmen hat sich im Jahr 2002 auf 21.874 mehr als verdoppelt. Laut Datenschutzbericht wurden im Jahr 2002 von staatlichen Ermittlungsbehörden die Überwachung von 22.000 Telefonanschlüssen angeordnet.

Überwachung per Mobilfunk

Die Maiausgabe des Computermagazins c’t beschreibt die Überwachungsmöglichkeiten per Mobilfunk. Durch die neuen Mobilfunknetze ist auch eine immer genauere Standortbestimmung der Handybenutzer möglich. So können durch Zugriffe der Geheimdienste oder Polizeibehörden bereits relativ genaue Bewegungsprofile von Verdächtigen und Überwachten erstellt werden. Durch den Einsatz des sogenannten IMSI-Catcher lässt sich die weltweit eindeutige Identitätsnummer des Handys abfragen, und man kann den Standort seines Besitzers auf einige Hundert Meter genau lokalisieren. Obwohl der Einsatz von IMSI-Catchern zu erheblichen Störungen des Funkverkehrs führen kann, dürfen ihn Geheimdienste inzwischen nutzen.

Der c’t- Bericht macht auch auf die Möglichkeit des Einsatzes "stiller SMS-Nachrichten" aufmerksam, die von Polizeibehörden genutzt werden können, um den Aufenthalt von Handybesitzern zu orten. ",Stille’ SMS sind Kurzmitteilungen, welche die angeschriebenen Geräte nicht als normale Text-Nachrichten registrieren und deren Empfang sie dem Nutzer nicht wie üblich im Display melden; vielmehr quittieren sie den Empfang nur gegenüber dem Netz. So erzeugt die Polizei Verbindungsdaten beim Mobilfunkprovider, die dieser wiederum laut Gesetz,unverzüglich’ zum Zwecke der Standortbestimmung auslesen und zur Verfügung stellen muss. Mit dem Hinweis auf,Gefahr im Verzug’ müssen die Beamten nicht mal auf richterliche Erlaubnis warten."

Die Abhör- und Überwachungsmöglichkeiten sind also schier unbegrenzt. Und ihr massenhafter Einsatz, ob mit oder ohne richterliche Genehmigung deutet auf großes Misstrauen von Seiten der herrschenden Elite gegenüber der übergroßen Mehrheit der Bevölkerung hin. Angesichts der internationalen Massendemonstrationen gegen den Irak-Krieg und der wachsenden Opposition gegen den Abbau sozialer Errungenschaften in ganz Europa setzen die Regierungen verstärkt auf die Einschränkung demokratischer Rechte und den Ausbau des staatlichen Repressionsapparats.

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1) Bericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz: http://www.bfd.bund.de/information/19tb0102.pdf;

Grundrechte-Report 2003, Hrsg. Till Müller-Heidelberg, Ulrich Finckh, Elke Steven, Bela Rogalla, Jürgen Micksch, Wolfgang Kaleck, Martin Kutscha, Verlag Rowohlt, Reinbek (Reihe aktuell), ISBN 3-499-23419-X, 240 S., € 9,90

Siehe auch:
Datenschutzbericht 2001-2002: Mehr Überwachung und weniger demokratische Grundrechte
(5. Juni 2003)
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