Daschner-Prozess und Bundeswehr-Skandal

Wird Folter in Deutschland wieder hoffähig?

Letzte Woche wurde in Frankfurt der Prozess gegen den Vize-Präsidenten der Frankfurter Polizei Wolfgang Daschner eröffnet, der vor zwei Jahren einem Entführer Folter angedroht hatte. Kurz danach wurde bekannt, dass bei der Bundeswehr "zu Ausbildungszwecken" gefoltert wurde. Zwischen den beiden Fällen besteht ein Zusammenhang. Das zeigen die Argumente von Daschner und jener, die ihn verteidigen. Im Namen des "Kampfs gegen den Terrorismus" soll Polizei und Militär die Möglichkeit eingeräumt werden, sich über Gesetz und Verfassung hinwegzusetzen und Methoden anzuwenden, die seit dem Zusammenbruch des Nazi-Regimes in Deutschland für überwunden galten.

Daschner hatte im Oktober 2002 Magnus Gäfgen, dem Entführer des 11-jährigen Bankierssohns Jakob von Metzler, schwere Schmerzen androhen lassen, wenn er nicht das Versteck des Kindes verrate. Daraufhin gab Gäfgen zu, dass der Junge bereits tot sei. Gäfgen wurde später wegen Mordes mit besonderer Schwere der Schuld zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Gegen Daschner wurden Ermittlungen wegen der Folterdrohung aufgenommen. Es dauerte aber mehr als ein Jahr, bis die Staatsanwaltschaft schließlich Anklage gegen ihn erhob. Diese lautete nicht auf Aussageerpressung, die als Verbrechen gilt, sondern auf Nötigung, ein Delikt, das lediglich als Vergehen eingestuft ist. Ein Auftritt der Staatsanwälte im Fernsehen machte deutlich, dass ihnen selbst diese Anklage noch sichtlich peinlich war. Die Anklageschrift äußert Verständnis für Daschner und übernimmt seine Rechtfertigung, ihm sei es "nur um die Rettung des Lebens des Jungen gegangen". Das Wort Folter taucht darin nicht auf.

Trotz des Widerwillens, mit der die Staatsanwaltschaft die Anklage verfolgt, gab es während der ersten Verhandlungstage eine Reihe von Aussagen, die das durch die Medien gezeichnete Bild Daschners stark erschüttern. Insbesondere konservative Zeitungen hatten den Vize-Polizeichef als tragischen Helden verklärt, als prinzipientreuen, von inneren Konflikten zerrissenen Mann, der aus Sorge um ein unschuldiges Kind der Stimme seines Gewissens folgte und deshalb nun ans Kreuz geschlagen wird.

Daschner gab vor Gericht unumwunden zu, dass er angeordnet hatte, Gäfgen "nach vorheriger Androhung unter ärztlicher Aufsicht durch Zufügung von Schmerzen (keine Verletzungen) erneut zu befragen". Diese Anweisung hatte er sogar schriftlich in einer Aktennotiz festgehalten. Er wandte sich aber vehement dagegen, dies als Folter zu bezeichnen. Es sei vielmehr um eine "Zwangsmaßnahme" als letztes Mittel zur Gefahrenabwehr gegangen.

Daschner entwickelte sogar seine eigene Definition von Folter. Folter sei erst "die vorbedachte Auferlegung schwerer körperlicher Qualen, die ernste und grausame Leiden hervorruft und in der besonderen Situation nicht zu rechtfertigen ist".

Diese Folter-Definition weist große Ähnlichkeit mit derjenigen auf, die Alberto Gonzalez, der damalige Rechtsberater des US-Präsidenten und heutige US-Justizminister, in seinem berüchtigten Memo vom 1. August 2002 gegeben hatte, um die Misshandlungen der Gefangenen in Abu Ghraib und Guantanamo juristisch zu untermauern: "Körperlicher Schmerz, der als Folter bezeichnet werden kann, muss in seiner Intensität dem Schmerz gleichkommen, der eine ernste Körperverletzung begleitet, so wie Organversagen, Beeinträchtigung der Körperfunktionen oder sogar Tod."

Im Gegensatz dazu trifft die Definition der UN-Konvention gegen Folter exakt auf das Vorgehen Daschners zu. Demnach gilt als Folter "jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, zum Beispiel um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine tatsächlich oder mutmaßlich von ihr oder einem Dritten begangene Tat zu bestrafen, um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen, (...) wenn diese Schmerzen oder Leiden von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder einer anderen in amtlicher Eigenschaft handelnden Person, auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis verursacht werden."

Auch Daschners Untergebene verstanden seine Anweisungen so. Deshalb musste er sich gegen erhebliche rechtliche Bedenken seiner Kollegen durchsetzen. Ein damaliger Polizeiführer und Kriminaloberrat sagte aus, er habe nach langem Widerstreben den Leiter des Mobilen Einsatzkommandos angewiesen, einen Beamten zu benennen, der Gäfgen "foltern" könne. Auf Nachfrage, wie er auf das Wort "foltern" komme, antwortete er, bei einer Maßnahme, die "Schmerzzufügung in Beisein eines Arztes an einer Person vorsieht, die sich in behördlichem Gewahrsam befindet", habe er das Wort Folter spontan assoziiert.

Der Polizei-Vizepräsident wollte schließlich sogar einen dafür in Frage kommenden Beamten mit dem Hubschrauber aus dem Urlaub holen lassen.

Daschner scheint sich auch geweigert zu haben, andere Mittel einzusetzen, um den Entführer zum Reden zu bringen. Ein Polizeipsychologe hatte empfohlen, die Verwandten von Jakob, insbesondere seine 15-jährige Schwester, mit Gäfgen zu konfrontieren. Dieser war mit der Schwester bekannt und hatte selbst eine 16-jährige Freundin. Doch obwohl die Schwester zu diesem Zweck mehrere Stunden im Polizeipräsidium wartete, soll Daschner diesen Versuch abgelehnt und vehement auf der Androhung und dann auch Anwendung der Foltermethoden bestanden haben.

Ein möglicher Grund für diese Haltung mag darin liegen, dass sich Daschner laut eigener Aussage Rückendeckung von Vorgesetzten geholt hatte. Er weigerte sich im Prozess allerdings, die Namen dieser Vorgesetzten zu nennen - und die Staatsanwaltschaft lehnte es ab, Ermittlungen darüber aufzunehmen.

Das Selbstbewusstsein, mit dem Daschner auftritt, kommt nicht von ungefähr. Schon kurz nach bekannt werden der Foltervorwürfe hatte er aus höchsten Kreisen Verständnis und Unterstützung erfahren, so vom hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch, von der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, nach deren Auffassung möglicherweise ein rechtfertigender Notstand vorlag, vom damaligen Vorsitzenden des Richterbundes und heutigen Justizminister von Sachsen, Geert Mackenrooth, und von anderen.

Der brandenburgische Innenminister Jörg Schönbohm stellte damals sogleich einen Bezug zum "Kampf gegen den Terrorismus" her. Er erklärte, wenn durch Terroristen eine Gefahr für eine Vielzahl von Menschen drohe, müsse "auch über Folter nachgedacht" werden.

In dieselbe Kerbe schlägt heute Wolfgang Bosbach, innenpolitischer Sprecher und stellvertretender Vorsitzender der CDU-Bundestagsfraktion. In einer Talkshow erklärte er, er sei zwar nicht für Folter, aber es könne "Fallkonstellationen geben, wo das Leben Tausender steht gegen die körperliche Unversehrtheit eines Einzelnen. Dann wird es in diesem Moment einen Abwägungsprozess geben, den der Gesetzgeber gar nicht gesetzgeberisch normieren kann." Wie beim Fall Daschner sei dies "der klassische Fall des übergesetzlichen Notstandes".

In derselben Sendung vertrat Rolf Jäger vom Bund Deutscher Kriminalbeamter mit Bosbachs Unterstützung die Ansicht, zur Gefahrenabwehr sei der Polizei buchstäblich alles erlaubt: "Hier bewegen wir uns im Gefahrenabwehrrecht. Wir wehren uns absolut gegen den Begriff Folter. Wenn wir überhaupt einen Begriff in den Mund nehmen, dann ist das der unmittelbare Zwang, auch geregelt im Gefahrenabwehrrecht, also im Polizeirecht, den kann die Polizei legitim anwenden bis hin zum finalen Rettungsschuss bei Geiselnehmern." Der führende Vertreter der Kriminalpolizei wehrt sich nicht gegen die Anwendung von Folter, sondern dagegen, dass diese beim Namen genannt wird.

Auch Jäger nahm Bezug auf die aktuelle politische Lage: "Wir leben in Zeiten der Bedrohung durch islamistischen Terrorismus, aktuell in Holland, und fremdenfeindlicher Straftaten, die wir hier auch schon gehabt haben. (...)Was ich mir wünschen würde, ist nicht, dass wir der Polizei einen solchen unmittelbaren Zwang zur Beeinflussung der Willensgebung erlauben, sondern dass wir Möglichkeiten schaffen, offensichtlich durch eine saubere Formulierung von Nothilfe und rechtfertigendem Notstand." Ähnlich äußerte sich der stellvertretende Bundesvorsitzende des Verbandes Bernd Carstensen.

Diese Diskussion ist nicht neu. Bereits in den 70-er Jahren hatte sich die Regierung Helmut Schmidt (SPD) unter Berufung auf einen "übergesetzlichen Notstand" über Gesetz, Verfassung und sogar ausdrückliche Gerichtsentscheidungen hinweggesetzt, als sie über inhaftierte RAF-Terroristen zeitweilig eine totale "Kontaktsperre" verhängte. Sie hielt sie incommunicado, ohne Kontakt zu Anwälten und zur Außenwelt. Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht gaben der Regierung später Recht.

Die Anfänge dieser juristischen Konstruktion gehen jedoch bis in die 20-er Jahre des letzten Jahrhunderts zurück. Damals wurde in Deutschland von ehemaligen Freikorps entgegen der Bestimmungen des Versailler Vertrages, die Verfassungsrang genossen, insgeheim die sogenannte "Schwarze Reichswehr" aufgestellt. Wer davon berichtete, wurde ermordet. Meistens wurden die Täter dann mit der Begründung freigesprochen, sie hätten stellvertretend für den Staat "in Notwehr" gehandelt, da dem Staat durch Gesetz die Hände gebunden seien.

Man fühlt sich an solche Präzedenzfälle erinnert, wenn bei der Bundeswehr ohne Rücksicht auf Gesetz und Verfassung "Gefahrenabwehrfolter" geprobt wird. Letzte Woche wurde bekannt, dass zwischen Juni und September in einer Ausbildungskompanie in Coesfeld insgesamt viermal mit Rekruten zum Abschluss der Grundausbildung eine so genannte Geiselbefragung geübt wurde.

Nach den bekannt gewordenen Informationen mussten Rekruten in der Kaserne kniend ausharren und wurden dabei mit Wasser bespritzt. Zwei Soldaten sollen mit Stromstößen im Hals-, Leisten- und Bauchbereich gequält, die Vorgänge zum Teil gefilmt und fotografiert worden sein. Die ermittelnde Staatsanwalt weigerte sich, die Vorgänge Folter zu nennen.

Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung handelte es sich dabei nicht um spontane Einfälle, sondern um einen geplanten Teil der Rekrutenausbildung. Die Übung einschließlich des Hinterhalts wurden demnach auf einem Dienstplan festgehalten, den der Kompaniechef, ein Hauptmann, abgezeichnet hatte. Dieser ist mittlerweile vom Dienst suspendiert worden.

Coesfeld ist auch kein Einzelfall. Bei der Vorbereitung auf Auslandseinsätze gehören ähnliche Übungen mittlerweile zum Pflichtprogramm. Dabei haben sich wiederholt einzelne Ausbilder strafbar gemacht, wie die Süddeutsche aufzählt:

Danach wurde im Frühjahr 2004 ein Unteroffizier der Luftwaffe verurteilt, weil er fünf Untergebene in mehr als 50 Fällen geschlagen, gekniffen und gefesselt hatte. Im Jahr 2000 war ein Hauptgefreiter während einer Übung in der Rolle eines Kriegsgefangenen neun Stunden lang verhört worden.

Im Jahr zuvor war ein Oberfeldwebel degradiert worden, weil er einen flapsigen Spruch seines Vorgesetzten für bare Münze genommen und einen im Manöver gefangenen Kameraden misshandelt hatte. Sein Chef hatte angewiesen: "Foltern unter Beachtung der Genfer Konvention".

Degradiert wurde vor drei Jahren auch ein Oberleutnant an der Bundeswehr-Uni in München, der eine "Ausbildungshilfe mit Foltermethoden" verfasst hatte. Darin hatte er unter anderem empfohlen, Kriegsgefangenen die Augenlider abzuschneiden, um ihnen Informationen abzupressen.

Siehe auch:
Im Notstand Folter? Vizepräsident der Frankfurter Polizei wegen Folterandrohung vor Gericht
(3. Juli 2004)
Der angeblich linke Sozialdemokrat Lafontaine verteidigt Folter
( 25. Mai 2004)
Rechtsstaat oder Polizeistaat? Zur Debatte über die Zulässigkeit von Folter
( 28. Februar 2003)
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