Österreich: Innenministerium verfolgt Asylanwälte

Die rechtskonservative Regierungskoalition in Österreich zeigt immer unverhohlener ihr wahres Gesicht. Sie schreckt nicht davor zurück, Kritiker ihrer Ausländerpolitik mit Polizeimaßnahmen einzuschüchtern und mundtot zu machen.

Wie das Wiener Magazin Falter berichtet, hat Innenminister Ernst Strasser (ÖVP) Ermittlungen des Bundeskriminalamtes gegen die beiden Asylanwälte Georg Bürstmayr und Nadja Lorenz angestrengt. Die beiden haben wiederholt öffentlich Stellung gegen die Asylpolitik der österreichischen Regierung bezogen. Georg Bürstmayr hat außerdem beim österreichischen Verfassungsgerichtshof gegen die 2003 verabschiedete Novellierung des Asylgesetzes geklagt und kürzlich gewonnen.

Brisanz erhält der Vorgang aber vor allem dadurch, dass Bürstmayr und Lorenz Mitglieder im Menschenrechtsbeirat sind - einer Kommission, die zwar im Innenministerium angesiedelt ist, aber formell unabhängig agiert und die Einhaltung der Menschenrechte bei den Sicherheitsbehörden des Staates untersucht.

Dem Magazin Falter zufolge , dem Ermittlungsakten und Darstellungen des Innenministeriums und des Bundeskriminalamtes vorliegen, sollte die oberste Polizeibehörde den beiden renommierten Anwälten gezielt auf den Zahn fühlen. Monate lang haben Ermittler Akten gewälzt und Asylbewerber vernommen, um, wie ein Sprecher des Innenministeriums sagte, dem "Verdacht der Schlepperei und des Aufrufs zum Ungehorsam gegen Gesetze" nachzugehen. Die beiden Anwälte selbst wurden weder zu den Vorwürfen vernommen noch über die gegen sie laufenden Ermittlungen in Kenntnis gesetzt.

Wie aus den Ermittlungsakten hervorgeht, wurde der gegen Bürstmayr erhobene Verdacht der "Schlepperei" daraus abgeleitet, dass er Asylbewerber aus Tschetschenien "in fremdenpolizeilichen und asylrechtlichen Angelegenheiten beraten" und "rechtliche Hilfe bei den österreichischen Asylverfahren angeboten" habe. Bürstmayr habe Asylbewerbern "Visitenkarten zugesteckt und ihnen mitgeteilt, dass sie sich in Rechtsfragen an ihn wenden können". Angekreidet wurde ihm auch, für einen Asylbewerber eine Beschwerde formuliert zu haben. Damit kriminalisieren die Behörden die normalen Tätigkeiten eines Asylanwalts. Heinz Patzelt, der Generalsekretär von Amnesty International, hat die Ermittlungen dementsprechend als "klassische politische Verfolgung" eingeschätzt.

Ähnlich haltlos waren auch die Vorwürfe gegen Nadja Lorenz. In ihrer Eigenschaft als Sprecherin der Hilfsorganisation SOS-Mitmensch hatte Lorenz dem Wiener Standard ein Interview gegeben, in dem der Satz fiel: "Wenn schwer traumatisierte Menschen von Abschiebung bedroht sind, muss man ihnen helfen". Daraus bastelten die ermittelnden Beamten den Vorwurf der "Aufforderung zum Ungehorsam gegen Gesetze".

Der unmittelbare Anlass für die Ermittlungen war die Neubesetzung des Menschenrechtsbeirats im Innenministerium. Minister Strasser hatte am 19. Oktober ohne jede Begründung die Empfehlung abgelehnt, den Vertrag von Georg Bürstmayr als Kommissionsleiter des Rates für die Region Wien 1 zu verlängern. Die Ermittlungen des Bundeskriminalamtes (BK) gegen Bürstmayr dienten offenbar zur Rechtfertigung dieser willkürlichen Entscheidung.

Der Menschenrechtsbeirat besteht aus Anwälten, Menschenrechtsexperten und Beamten. Er inspiziert unangemeldet Gefängnisse und Polizeistationen und legt jährlich Untersuchungsberichte über Gewalt gegen Häftlinge und Asylbewerber sowie menschenunwürdige Zustände beim Strafvollzug und in der Abschiebehaft vor. Mit Bürstmayr und Lorenz sollten zwei unbequeme Mitgliedern aus diesem Gremium entfernt werden.

Strasser will zwar zu dem Zeitpunkt, als er die Verlängerung von Bürstmayrs Vertrag ablehnte, noch nichts von den Ermittlungen gewusst haben. Das ist aber wenig glaubwürdig. Nach Informationen des Falter sollen engste Mitarbeiter Strassers das Bundeskriminalamt mit Informationen versorgt haben. Im Ministerium sollen akribisch Zeitungsschnipsel gesammelt worden sein, die dem BK zugesandt wurden.

Als die Ermittlungen des Bundeskriminalamtes bekannt wurden, versuchte Strasser den Fall herunterzuspielen. Er bezeichnete die Ermittlungen als Routineangelegenheit. Doch wie man es auch wendet, die Kriminalisierung und Einschüchterung von Anwälten durch das Bundeskriminalamt wirft ein Schlaglicht auf die polizeistaatlichen Maßnahmen, denen sich die herrschende Elite in Österreich mittlerweile bedient. Denn entweder versucht Innenminister Strasser zu vertuschen, dass er die Sicherheitsbehörden für eine gezielte politische Verfolgung von Kritikern benutzt hat, oder das dem Innenministerium unterstellte Bundeskriminalamt geht "routinemäßig" gegen missliebige Personen vor und konstruiert angebliche Strafrechtstatbestände, um diese Personen mundtot zu machen.

Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren zwar nach kurzer Prüfung eingestellt, aber die Bemühungen des Innenministers, Bürstmayr aus dem Menschenrechtsbeirat zu verjagen, wären beinahe von Erfolg gekrönt gewesen, Nach langer Sitzung und schwierigen Verhandlungen stimmten die Beiratsmitglieder schließlich mit knapper Mehrheit für eine Verlängerung des Vertrages des Asylanwalts.

Systematische Verschärfung des Asylrechts

Der Fall der beiden Anwälte ist bezeichnend für den dramatischen Wandel im Umgang mit Ausländern und Asylbewerbern in Österreich.

Bis Ende der Achtziger Jahre galt die Aufnahme von Flüchtlingen und Asylsuchenden als politischer Konsens. Die relativ hohen sozialen Standards im Land stellten für diese Menschen eine gewisse Mindestversorgung sicher.

Doch zu Beginn der 1990er Jahre nutzte die damals regierende große Koalition aus Volkspartei (ÖVP) und Sozialdemokraten (SPÖ) einen Anstieg der Asylbewerberzahlen als Vorwand für eine ausländerfeindliche Kampagne. Das Asylrecht wurde drastisch verschärft, mit der Folge, dass die Zahl der genehmigten Asylanträge rapide abnahm und selbst Flüchtlinge abgeschoben wurden, die seit langen Jahren in Österreich gelebt und gearbeitet hatten.

Diese Maßnahmen und der damit verbundene Rechtsruck sämtlicher Parteien schufen den idealen Nährboden für die fremdenfeindliche Freiheitlichen Partei (FPÖ) von Jörg Haider und mündeten schließlich im Jahr 2000 in deren Regierungsbeteiligung.

Ende 2003 verabschiedete die rechtskonservative ÖVP-FPÖ-Koalition dann eine weitere Verschärfung des Asylgesetzes. Die Drittstaatenregelung wurde mit der Novellierung auch auf die neuen EU-Mitgliedsstaaten ausgedehnt. Flüchtlinge, die über Ungarn, die Slowakei oder Tschechien nach Österreich kommen, werden seither direkt in diese Länder zurückgeschickt. Innenminister Strasser hat selbstzufrieden erklärt, dass auf diese Weise die Zahl der Asylanträge seit Mai gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres um 36,8 Prozent gesunken ist.

Obwohl der österreichische Verfassungsgerichtshof im Oktober feststellte, dass das neue Asylgesetz in weiten Teilen gegen die Verfassung verstößt, werden die vom obersten Gericht als verfassungswidrig eingestuften Neuerungen munter weiter ausgeführt. So werden seit Mai Asylbewerber auch dann abgeschoben, wenn ihr Fall in zweiter oder dritter Instanz, vor dem Unabhängigen Bundesasylsenat bzw. dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH), noch nicht entschieden ist.

Trotzdem werden die Regierungsparteien nicht müde, das bereits zu einem Gnadenakt verkommene Asylrecht weiter auszuhöhlen und die Situation von Flüchtlingen noch unerträglicher zu gestalten. Kürzlich wurde die Familienbeihilfe für Asylbewerber abgeschafft, die der Linderung der materiellen Not von Flüchtlingskindern dient. Für straffällige Asylwerber soll nach Ablauf ihrer Gefängnisstrafe künftig die so genannte "Sicherungshaft" greifen - ein eklatanter Verstoß gegen rechtsstaatliche Gebote. Des Weiteren soll die Bewegungsfreiheit innerhalb des Landes durch regionale Aufenthaltsverbote eingeschränkt werden.

Welche Töne in der Asylpolitik inoffiziell angeschlagen werden, macht ein im Auftrag des Innenministeriums erarbeitetes vertrauliches Informationspapier deutlich, das dem Nachrichtenmagazin News vorliegt. Dessen Verfasser, ein hochrangiger Beamter aus Strassers Ministerium, sieht darin "Österreich im Würgegriff einer nicht unwesentlichen Anzahl von Fremden". Laut News bezeichnet das Papier Flüchtlinge als Kleinkriminelle, Schwerstkriminelle, Glücksritter, Schwarzarbeiter und Wirtschaftsflüchtlinge. Die Fremdenbehörden selbst seien "demotiviert" - "aufgrund der niedrigen Anzahl von Abschiebungen".

In menschenverachtender Weise äußert sich das Papier über den Fall des zu Tode gekommenen Marcus Omofuma: "Seit dem Fall Omofuma hat es bei der positiven Effektuierung von Flugabschiebungen einen Rückgang der Erfolge gegeben." Grundsätzlich spricht sich das Papier für "kurze und erfolglose" Asylverfahren aus. Mit der Äußerung, "bei uns gibt es keine Denkverbote", bestätigte Strassers Ministerium die Existenz dieses Dossiers.

Durch die von allen etablierten Parteien mitgetragene Politik ist Ausländerfeindlichkeit praktisch hoffähig geworden. Dementsprechend haben die Fälle von rassistisch motivierten Übergriffen auf Ausländer stark zugenommen. Immer häufiger sind dabei auch staatliche Stellen involviert. Besonders Schwarzafrikaner geraten verstärkt ins Visier der Polizei und sind deren Schikanen hilflos ausgeliefert. Die Tötung des Mauretaniers Chaibani Wague auf einer Polizeiwache ist der traurige Höhepunkt dieser Entwicklung.

Es ist bezeichnend für den enormen Rechtsruck des gesamten politischen Spektrums in Österreich, dass heute offen fremdenfeindliche Standpunkte, die noch vor wenigen Jahren nur von weit rechts stehenden Kräften propagiert wurden, die offizielle Politik bestimmen. Mit dem Vorgehen des Innenministeriums gegen engagierte Asylanwälte sollen all diejenigen eingeschüchtert werden, die sich dieser Politik entgegenstellen.

Siehe auch:
Sozialdemokraten bilden in Kärnten Koalition mit Haider
(17. März 2004)
Eine klare Absage an die unsoziale Politik der Wiener Regierung
( 15. Oktober 2003)
Die Wahlen in Österreich: Eine Analyse
( 27. November 2002)
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