Bochumer Gericht bestätigt Entlassung von Opel-Arbeiter wegen Teilnahme an "wildem Streik"

Die erste Kammer des Arbeitsgerichts Bochum fällte am 19. Juli ein Urteil gegen den Opelarbeiter Richard Kaczorowski. Der 45-jährige Arbeiter aus der Werkslogistik des Bochumer Opel-Werks hatte Klage gegen seine fristlose Entlassung eingereicht und nachgewiesen, dass die Anschuldigungen gegen ihn haltlos und Teil einer gezielten Maßregelung nach der Arbeitsniederlegung im vergangenen Herbst waren.

Zwar wertete das Arbeitsgericht die fristlose Kündigung als unverhältnismäßig und nicht rechtens, wandelte sie aber lediglich in eine fristgerechte Kündigung um und wies die Klage Kaczorowskis auf Wiedereinstellung in den Betrieb ab.

Die mündliche Urteilsbegründung des Vorsitzenden Richters van der Leeden hatte es in sich. Nachdem die Zeugenvernehmung bereits am ersten Verhandlungstag im Mai deutlich gemacht hatte, dass die Begründung für die fristlose Kündigung, Kaczorowski habe Arbeitskollegen bedroht, beschimpft und beleidigt, nicht aufrecht erhalten werden konnte, erklärte nun Richter van der Leeden, darauf komme es nicht an.

Stattdessen führte er eine andere Begründung für sein Urteil an: "Der wilde Streik im Herbst letzten Jahres, wie immer man ihn bezeichnet, war rechtwidrig. Der Kläger hat sich nicht nur daran beteiligt - das würde vielleicht eine Kündigung noch nicht rechtfertigen -, sondern er hat andere nachdrücklich aufgefordert, an dieser Arbeitsniederlegung teilzunehmen. Das war eine Aufforderung zum Vertragsbruch und damit eine schwere Verletzung des Betriebsfriedens."

Damit machte der Richter klar, worum es in diesem Prozess wirklich geht. Im Nachhinein soll die Protestaktion und spontane Arbeitsniederlegung vom Oktober vergangenen Jahres kriminalisiert und alle Beschäftigten eingeschüchtert werden. Zu diesem Zweck wird ein Arbeiter herausgegriffen und gemeinsam mit einem Mitglied des Betriebsrats, dem auch die fristlose Kündigung ausgesprochen wurde, an den Pranger gestellt und abgestraft. Denn es steht außer Frage, dass während des einwöchigen Streiks, der als "kontinuierliche Informationsveranstaltung" der Belegschaft organisiert war, alle Beschäftigten über diesen Streik diskutierten und sich die große Mehrheit - voran die Vertrauensleute - dafür einsetzte, dass er möglichst geschlossen und solidarisch durchgeführt wurde.

Mit anderen Worten: Richard Kaczorowski tat das, was fast alle Beschäftigten während der Aktionswoche taten, und soll nun stellvertretend für alle anderen bestraft werden.

Richter van der Leeden, der seine kurze Urteilsbegründung in freier Rede vortrug, schien über die Deutlichkeit seiner Worte beunruhigt und fügte hinzu: "Es geht nicht darum ein Exempel zu statuieren!" Der Kläger habe sich nicht nur an Protesten beteiligt, sondern in einer "besonderen Aktion" gehandelt und zu rechtswidrigem Verhalten aufgefordert. Daraus ergäben sich sein persönliches Fehlverhalten und der Kündigungsgrund.

Kaczorowski kündigte an, er werde gegen das Urteil Berufung einlegen.

Widersprüche

Das Urteil steht in auffallendem Widerspruch zum bisherigen Verlauf des Prozesses. Die Faktenlage ist eindeutig. Die Adam Opel AG hatte dem Mitarbeiter Richard Kaczorowski ebenso wie dem Betriebsratsmitglied Turhan Ersin kurz nach den Arbeitsniederlegungen im Oktober letzten Jahres fristlos gekündigt. Der Streik, an dem sich Tausende von Arbeitern beteiligten, hatte eine Woche lang das gesamte Opel-Werk Bochum stillgelegt. Der Protest gegen die angekündigten Werksschließungen und Massenentlassungen hatte breite Unterstützung in anderen Werken und in der Bevölkerung gefunden und war erst auf den massiven Druck der Gewerkschafts- und Betriebsratsführung hin ergebnislos abgebrochen worden.

Da Turhan Ersin Mitglied des Betriebsrats ist und dieser gegen seine Kündigung Widerspruch einlegte, muss das Unternehmen seine Entlassung vor dem Arbeitsgericht durchsetzen. Dieser Prozess hat bereits begonnen. Richard Kaczorowski hingegen genießt als einfaches Belegschaftsmitglied keinen solchen Kündigungsschutz. Seine fristlose Entlassung wurde sofort wirksam. Er stand nach 24 Jahren Betriebszugehörigkeit - davon 18 Jahren am Montageband - sofort auf der Straße und bekam vom Arbeitsamt zusätzlich auch noch eine dreimonatige Sperrfrist wegen angeblich "selbst verschuldeter Kündigung" verpasst.

Der erste Verhandlungstermin über die Klage Kaczorowskis auf Wiedereinstellung fand am 10. Mai 2005 statt. Er konzentrierte sich auf die Vernehmung von fünf Belastungszeugen des Unternehmens. In dem Kündigungsschreiben hatte der Konzern sein Vorgehen unter Berufung auf diese Zeugen damit begründet, dass Kaczorowski die Mitarbeiter durch Androhung von Gewalttaten verängstigt und bedroht habe. Bei der Zeugenvernehmung gaben vier der als Zeugen geladenen Montagearbeiter an, dass sie sich im Gespräch mit Kaczorowski zu keinem Zeitpunkt bedroht gefühlt hatten. Nur der leitende Angestellte W. blieb bei seinen Anschuldigungen, wobei aber auch er zu Protokoll gab: "Ich hatte aber keine Angst vor dem Kläger."

Angesichts der Eindeutigkeit der Zeugenaussagen, die in keiner Weise den Vorwurf der Nötigung oder Bedrohung untermauerten, bemerkte Richter van der Leeden am Ende des ersten Prozesstages, die Entlastungszeugen des Klägers würden jetzt wohl nicht mehr gebraucht. Aber er sprach kein Urteil im Sinne des Klägers, sondern schlug eine Verhandlungspause vor und drängte auf einen Vergleich.

Auch der zweite Verhandlungstermin am 19. Juli 2005, zu dem wiederum viele Betriebsräte, Vertrauensleute und Arbeitskollegen erschienen waren, begann mit Vergleichsverhandlungen. Aber die Vertreter der Geschäftsleitung waren nicht bereit, mehr als eine Regelabfindung in Höhe von 30.000 bis 40.000 Euro anzubieten, und Kaczorowski blieb bei seiner Forderung nach Wiedereinstellung.

Bereits nach 15 Minuten zog sich das Gericht dann zur Beratung zurück. Viele Prozessbeobachter waren der Auffassung, dass die Faktenlage keine andere Entscheidung zuließe, als eine Ablehnung der Kündigung. Umso größer war die Überraschung, als das Urteil verkündet wurde. Zwar liegt die schriftliche Begründung des Urteils noch nicht vor, aber in seinem mündlichen Vortrag gab Richter van der Leeden eine Begründung für die Kündigung, die am ersten Verhandlungstag nicht genannt worden war und in der Zeugenvernehmung keine Rolle spielte.

In einem Schriftsatz von Rechtsanwalt Dr. Markus Kappenhagen von der Kanzlei Baker & McKenzie, die die Interessen der Adam Opel AG vertritt, heißt es in Punkt 2: "Grund für die außerordentliche Kündigung war, dass der Kläger am 16.10.2004 vier Arbeitskollegen mit Gewaltanwendung gedroht, sie beschimpft und beleidigt hat." Diese Kündigungsgründe wurden durch die Zeugenaussagen widerlegt. Der jetzt von Richter van der Leeden angeführte Kündigungsgrund der "Aufforderung zum Vertragsbruch" ist nicht nur nachgeschoben, sondern auch unhaltbar.

Wenn die im Gespräch unter Mitarbeitern gemachte Aufforderung zur Teilnahme an einer betrieblichen Protestaktion rechtswidrig ist, dann sitzt die große Mehrheit der 9.600 Opel-Beschäftigten in Bochum auf der Anklagebank - darunter auch einige Vertrauensleute. Oder aber es handelt sich um eine stellvertretende Abstrafung eines Mitarbeiters. Genau das aber verbietet das Betriebsverfassungsgesetz.

Es heißt dort ausdrücklich, dass "alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt" werden müssen und dass "jede unterschiedliche Behandlung von Personen wegen ihrer Abstammung, Religion, Nationalität, Herkunft, politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung... unterbleibt". (§ 75 Absatz 1 BetrVG) In einem Rechtskommentar (von Gnade/Kehrmann/Schneider/Klebe/Ratayczak) wird im Zusammenhang mit diesem Paragraphen ausdrücklich auf Gerichtsentscheidungen zum Maßregelungsverbot nach einem Arbeitskampf verwiesen.

Auch die Behauptung, das Verhalten von Richard Kaczorowski stelle eine "schwere Verletzung des Betriebsfriedens" dar, stimmt nicht. In Wirklichkeit wurde der Betriebsfrieden in den Opel-Werken Bochum durch GM Europe nachhaltig gestört, als der Konzern einseitig über die Medien (und nicht über die betrieblichen Verhandlungsgremien) bekannt gab, 10.000 Arbeitsplätze an den europäischen Standorten abzubauen.

Darauf machte auch Rechtsanwalt Dr. Thomas Grote in einem sehr detaillierten Schriftsatz aufmerksam. Richard Kaczorowski hatte nach dem ersten Verhandlungstermin seine Rechtsvertretung gewechselt, weil sich die Sachbearbeiterin der gewerkschaftlichen DGB-Rechtsschutz GmbH während der ersten Verhandlung sehr passiv verhalten und auf einen Vergleich gedrängt hatte. Nun vertritt die renommierte Anwaltskanzlei Professor Dr. Hartstang - Dr. Grote seine Interessen.

Die anwesenden Arbeiter reagierten empört auf das Urteil. Noch am selben Tag beschloss die B-Schicht in einer Abteilung der Wagenendmontage bei Opel eine Resolution, in der es heißt: "Wir protestieren gegen das heutige Urteil des Arbeitsgerichts Bochum, das in erster Instanz die Klage unseres Kollegen Richard auf Rücknahme aller gegen ihn ausgesprochenen Kündigungen abgewiesen hat."

Während es legal sei, wenn Konzerne Tausende Arbeitsplätze vernichten, "werden Arbeiter wie Kriminelle behandelt, wenn sie sich dagegen wehren", heißt es weiter. "Wir lehnen dieses Skandalurteil ab und fordern die Wiedereinstellung von Richard und seine volle Unterstützung durch Belegschaft, Betriebsrat und Gewerkschaft."

Doch der Urteilsspruch erfordert mehr als eine Solidaritätserklärung. Er richtet sich gegen die ganze Belegschaft, insbesondere gegen diejenigen, die sich dafür eingesetzt haben, den drohenden Arbeitsplatzabbau nicht widerstandslos hinzunehmen. Um diesen Angriff zurückzuschlagen, ist als erstens eine umfassende und detaillierte Information aller Beschäftigten erforderlich. Dabei muss auch das Verhalten der Betriebsratsführung und der Gewerkschaft kritisch untersucht und Schlussfolgerungen daraus gezogen werden.

Warum haben weder der Betriebsrat noch die IG Metall am Ende der Auseinandersetzung eine so genannte Maßregelungsklausel von der Geschäftsleitung verlangt und vereinbart, wie das seit den großen Auseinandersetzungen der späten sechziger Jahre immer der Fall war? Diese Weigerung, die übliche Schutzklausel für alle am Arbeitskampf Beteiligten zu vereinbaren, war ein gezielter Bruch der Solidarität im Betrieb und gab der Geschäftsleitung die Möglichkeit, einzelne Arbeiter herauszugreifen und abzustrafen.

Warum stimmte der Betriebsrat für einen Samstag während des Arbeitskampfes Mehrarbeit zu, so dass es zu dem Wortwechsel kommen konnte, der als Vorwand für die Kündigung benutzt wurde? Warum sanktionierte der Betriebsrat mit dieser Entscheidung Streikbrecherarbeit? Warum wurde von Seiten des Betriebsrats bisher nichts Konkretes zur Verteidigung der entlassenen Kollegen Richard Kaczorowski und Turhan Ersin unternommen, obwohl bereits 3.000 Unterschriften für ein Protestschreiben gegen die Kündigungen gesammelt wurden?

Siehe auch:
Opelarbeiter klagt gegen Streikmaßregelung und Kündigung
(7. Juni 2002)
Prozess Opel/General Motors gegen Turhan Ersin in Bochum eröffnet
(3. Mai 2002)
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