Neues Einbürgerungsverfahren in Bayern

Becksteins Gesinnungsschnüffelei

Seit Anfang März werden einbürgerungswillige Ausländer in Bayern einer umfassenden Gesinnungsschnüffelei unterzogen.

Wer im weiß-blauen Freistaat einen Antrag auf Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft stellt, wird als erstes mit einem Fragebogen konfrontiert, in dem er über Mitgliedschaft oder Sympathie für politische Parteien, Gruppierungen und Vereine Auskunft geben muss, die der bayerische Verfassungsschutz als "extremistisch und verfassungsfeindlich" betrachtet.

Auf acht Seiten sind insgesamt 193 politische Organisationen und Gruppierungen aufgelistet. Darunter fallen nicht nur terroristische Organisationen wie Al Qaida oder Ansar al-Islam, sondern vor allem Parteien und Organisationen, die dem linken politischen Spektrum zugerechnet werden. Eine davon ist die Linkspartei.PDS, die nicht nur im Bundestag vertreten ist, sondern auf Länderebene Minister und stellvertretende Regierungschefs stellt.

Schon bei der ersten Nachfrage nach Einbürgerung wird dem einbürgerungswilligen Ausländer der Fragebogen ausgehändigt, der an Ort und Stelle ausgefüllt werden muss. Als Anleitung heißt es darin: "Kreuzen Sie das Feld ja an, wenn Sie in der Organisation Mitglied sind oder waren", oder "wenn Sie die Organisationen unterstützen oder in der Vergangenheit unterstützt haben".

Als Unterstützung versteht das bayerische Innenministerium dabei bereits den Kauf von Presseerzeugnissen oder den Besuch von Veranstaltungen der Parteien und Verbände sowie Spendenleistungen an diese Organisationen.

Wer auch nur bei einer Organisation "Ja" ankreuzt, wird dann zu einer Anhörung vorgeladen, in der sich der einbürgerungswillige Ausländer "erklären könne", wie es im Schreiben des bayerischen Innenministeriums an die zuständigen Ämter heißt. Dann folgt in der ministeriellen Anweisung eine detaillierte Anleitung für die staatliche Gesinnungsschnüffelei.

"Für den Erfolg der Anhörung" sei es wichtig, zunächst zu versuchen, "eine vertrauensvolle, entspannte, freundliche Atmosphäre" zu verschaffen. Weiter sollen die Beamten dann über "allgemeine Fragen zum persönlichen Umfeld" zum "Kernbereich" vorstoßen. Der bayerische Verfassungsschutz prüft hier anhand der mündlichen und schriftlichen Aussagen, "ob gegen die Einbürgerung Sicherheitsbedenken geltend gemacht werden" können.

Praktisch bedeutet dies, dass bei der Anhörung nicht nur die politische Gesinnung des Antragstellers durchleuchtet wird, sondern gleich die des gesamten privaten Umfeldes. Wer nicht bereitwillig über eigene politische Ansichten und Betätigungen, wie auch die seiner Verwandten und Bekannte Auskunft gibt, muss von vorneherein mit der Ablehnung des Antrags rechnen.

Beim Vorstoß in den "Kernbereich" der Befragung geht es in erster Linie darum, den Einbürgerungswilligen die Konsequenzen ihres politischen Engagements vor Augen zu führen. Das heißt, nach der anfänglich "freundlich, entspannten Atmosphäre" folgt nun die Phase der massiven Einschüchterung. Als Drohkulisse dient dabei die Verweigerung oder spätere Aberkennung der Einbürgerung.

Denn die Ausstellung des deutschen Passes wird in Bayern nur unter Vorbehalt vollzogen. Aus dem Ministerium heißt es: "Sollten sich die Angaben des Einbürgerungsbewerbers zu einem späteren Zeitpunkt als unwahr erweisen, kann die Einbürgerung zurückgenommen werden", denn im Falle der Täuschung sei die Einbürgerung "ein rechtswidriger Verwaltungsakt". Eine Verjährungsfrist ist nicht vorgesehen, so dass den Eingebürgerten selbst nach Jahren noch die deutsche Staatsbürgerschaft wieder aberkannt werden kann und er im Zweifelsfall sogar seine Ausweisung befürchten muss.

Als Begründung für diese nach den Berufsverboten der 1970er Jahren beispiellose Gesinnungsschnüffelei gab der bayerische Innenminister Günther Beckstein an: "Wir können und wollen es uns nicht leisten, versehentlich Extremisten einzubürgern, die dann hinterher auf Dauer mit deutscher Staatsbürgerschaft hier leben und in aller Welt umherreisen könnten. Dies zu verhindern, ist der Fragebogen ein richtiges und wichtiges Mittel. Er umfasst alle Organisationen, die der Beobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegen."

Der Einbürgerungstest soll dabei die seit Jahren durchgeführte Anfrage beim Verfassungsschutz nicht ersetzen, sondern ergänzen. Zwar stehen die SPD und die Grünen nicht auf Becksteins politischer Giftliste, aber im Wesentlichen will der bayerische Innenminister jedem Einbürgerungswilligen nahe legen, dass, sollte er sich politisch engagieren, er das doch am besten in der CSU oder einer ihr nahe stehenden Organisationen täte.

Nach Becksteins Vorstellungen soll das Vorgehen seiner Behörden nicht auf Bayern beschränkt bleiben. Seit der Diskussion um den Einbürgerungstest in Baden-Württemberg deutet alles auf eine Verständigung innerhalb der Unionsparteien hin, möglichst bald einen standardisierten, bundesweit gültigen Einbürgerungstest einzuführen.

Bei einem Treffen der Unions-Innenminister der Länder Anfang Februar wurde gefordert, dass Bewerber um die deutsche Staatsbürgerschaft "vor ihrer Einbürgerung zuverlässig Zweifel an ihrer Verfassungstreue ausräumen müssen".

Wie immer diese groteske Forderung erfüllt werden soll, so viel steht fest: die Zweifel an der Verfassungstreue des bayerischen Innenministers und seiner Behörde lassen sich nicht ausräumen, schon gar nicht zweifelsfrei. Denn zu den verfassungsrechtlich verbürgten Rechten gehört nicht nur die Presse- und Meinungsfreiheit, sondern auch die Versammlungsfreiheit und das uneingeschränkte Recht auf die Bildung von und die Mitgliedschaft in politischen Parteien und Verbänden.

Auch der angedrohte nachträgliche Entzug der Staatsbürgerschaft ist nach Artikel 16 des Grundgesetzes eindeutig verfassungswidrig, denn dort heißt es, dass "die deutsche Staatsbürgerschaft (...) nicht entzogen werden" darf.

Siehe auch:
Gesinnungsschnüffelei und Diskriminierung von Muslimen
(12. Januar 2006)
Die Argumente eines Obrigkeitsstaats
( 7. November 2003)
Staatsbürgerschaft und Verfassungstreue
( 16. Januar 1999)
Das neue Staatsbürgerschaftsrecht in der Praxis
( 28. Januar 2000)
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