Amnesty International legt neue Details über US-Geheimgefängnisse vor

Seit einigen Monaten kommen immer mehr Details über die Praxis der illegalen Entführungen und geheimen Internierungen von angeblichen Terrorverdächtigen durch den US-amerikanischen Geheimdienst CIA ans Licht. Anfang April (2006) legte auch die Menschenrechtsorganisation Amnesty International eine Dokumentation mit neuen Details über die so genannten "Renditions" vor. Dabei wird auch die Komplizenschaft der europäischen Regierungen bei den rechtswidrigen Machenschaften der CIA beleuchtet.

Der Amnesty-Bericht "Unter dem Radar: Geheime Flüge zur Folter und ins ‘Verschwinden’" (Below the radar: Secret flights to torture and ‘disappearance’) zeichnet minutiös die Odyssee von drei jemenitischen Staatsbürgern durch vier amerikanische Geheimgefängnisse in Afghanistan, Dschibuti und mutmaßlich Osteuropa nach und dokumentiert außerdem Hunderte Stopps der von der CIA für illegale Entführungen benutzten Flugzeuge auf europäischen Flughäfen.

Das Schicksal dreier Jemeniten

Die Aussagen von drei jemenitischen Männern, mit denen Amnesty Kontakt aufnehmen konnte, gehören zu den detailliertesten Quellen über das weltweite Netz von US-amerikanischen Geheimgefängnissen, die "Black Sites". Ihre Schilderungen zeigen die Systematik und Organisation der CIA bei der Durchführung von Entführungen, Internierungen und Misshandlungen.

Muhammad Faraj Bashmilah und Salah Nasir Salim ‘Ali Qaru wurden im Oktober 2003 in Jordanien festgenommen und später an US-Sicherheitsdienste ausgeliefert, während Muhammad Abdullah Salah al-Assad in Tansania verhaftet und direkt in US-Gewahrsam übergeben wurde. Alle drei wurden erst mehr als 18 Monate später von den USA an jemenitische Behörden ausgeliefert, die sie weitere neun Monate inhaftierten, ehe sie endlich im März 2006 freigelassen wurden. Zu keinem Zeitpunkt ist den drei Männern gesagt worden, was gegen sie vorliegt, noch ist jemals Anklage gegen sie in Verbindung mit terroristischen Aktivitäten erhoben worden. Ihr einziges Verbrechen bestand offenkundig darin, zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen zu sein.

Muhammad Bashmilah und Salah Qaru wurden von den US-Sicherheitskräften direkt nach Afghanistan ausgeflogen und dort in ein geheimes Internierungslager gesteckt, dessen Personal ausschließlich aus US-Amerikanern bestand.

Im Lager selbst herrschten strikte und umfassende Sicherheitsmaßnahmen. Die Gefangenen wurden in Isolationshaft in Einzelzellen von zwei mal drei Meter Größe gehalten, in denen sie permanent von zwei Videokameras überwacht wurden. Sie waren an einen Ring im Boden der Zelle gefesselt, wobei die Kette so kurz war, dass sie nicht bis zur Zellentür reichte.

Wurden die Inhaftierten für Befragungen aus der Zelle geführt, wurden ihnen Handschellen angelegt und eine Kapuze übergezogen, ehe die Fußfesseln vom Ring gelöst wurden. An der Kapuze befand sich eine Schlinge, die im "Bedarfsfall" fest um den Hals gezogen werden konnte.

Muhammad al-Assad wurde von Tansania aus erst nach Dschibuti geflogen, wo er mehrere Wochen festgehalten und von zwei US-Sicherheitsbeamten verhört wurde, die angaben, von der Bundespolizei FBI zu kommen. Von Dschibuti aus wurde al-Assad nach Afghanistan weiter transportiert, ehe er zusammen mit Salah Qaru und Muhammad Bashmilah Ende April 2004 erneut verlegt wurde.

Dieser Transport wurde geradezu generalstabsmäßig durchgeführt. Die Männer wurden einzeln aus ihren Zellen geholt. Dann wurden ihnen von schwarz maskierten Wärtern Windeln angelegt und Overalls und Kapuzen übergezogen. Ihre Arme und Beine wurden gefesselt, wobei die Fesseln an einen Gürtel um die Hüfte gebunden wurden, um jede Bewegung zu unterdrücken. Knebel und Kopfhörer sollten zudem verhindern, dass die Gefangenen untereinander oder mit den Wärtern sprachen.

Aufgrund der geschätzten Transportzeit mit Flugzeug, Hubschrauber und Auto sowohl auf dem Weg zu ihrem neuen Internierungslager als auch von dort 13 Monate später zurück in den Jemen geht Amnesty davon aus, dass die Männer in ein Lager in Osteuropa gebracht wurden. Die Türkei, Bulgarien, Rumänien, die Slowakische Republik, Albanien oder Bosnien-Herzegowina gelten dabei als mögliche Staaten, in denen das Geheimgefängnis unterhalten wurde.

Für Osteuropa sprechen auch weitere Indizien, die sich aus den übereinstimmenden Berichten der drei Jemeniten ergaben.

Es gab starke Temperaturschwankungen und der Winter war kälter als jeder Winter, den sie zuvor erlebt hatten. Das Essen bezeichneten sie als typisch europäisch mit Pizza und belegten Broten. Die Etiketten von Joghurtbechern, Käse, Wasserflaschen und anderen Nahrungsmitteln waren jedoch immer sorgsam entfernt worden.

Die Sanitäranlagen waren modern und ebenfalls eher europäisch, wobei die Toiletten in Richtung Mekka aufgestellt waren, was gegen ein Land mit mehrheitlich muslimischer Bevölkerung spricht. Außerdem wurden den Gefangenen Zeiten für das Gebet bei Sonnenuntergang gegeben, die aufgrund ihrer Variation und einer zuweilen zusätzlich eingerechneten Sommerzeitstunde eindeutig für einen der 46 Mitgliedsstaaten des Europarats sprechen.

Die drei Männer wurden in Isolationshaft gehalten, ohne jeden Ausgang oder Kontakt zu Mithäftlingen. Ferdinand Muggenthaler, US-Experte der deutschen Sektion von Amnesty, berichtete der Internet-Site Telepolis über weitere Umstände der Internierung im osteuropäischen Geheimgefängnis: "Ihre Zellen waren kahl, sie wurden permanent beschallt und mussten ausschließlich unter Kunstlicht leben, da ihnen kein Hofgang erlaubt war. Die Wachen waren immer maskiert, persönlich gesehen haben sie nur den vermeintlichen Direktor, der ihnen schließlich ihre Entlassung ankündigte."

Die Sicherheitsvorkehrungen und Überwachungsmaßnahmen lassen es dabei unwahrscheinlich erscheinen, dass das Lager nur für die Befragung von "unwichtigen" Verdächtigen benutzt worden ist. Einer der Männer schätzt, dass jede Woche alleine aus seiner Sektion 20 Gefangene einzeln zum Duschen geführt wurden. Aus wie vielen Sektionen das Lager insgesamt bestand, ist jedoch unbekannt.

Muhammad al-Assad, Salah Qaru und Muhammad Bashmilah wurden schließlich im Mai 2005 den jemenitischen Behörden übergeben, die die Männer auf Anweisung der US-Sicherheitskräfte weiter eingesperrt lassen sollten, bis die Akten aus Washington überstellt worden seien.

Die Akten sind nie eingetroffen und die jemenitischen Behörden haben auch sonst keinerlei Informationen von den USA erhalten, was gegen die drei Männer vorliegt oder warum sie weiter in Haft gehalten werden sollten.

Nach neun Monaten wurden sie schließlich unter der fiktiven Anklage vor Gericht geführt, Reisepässe gefälscht zu haben. Sie wurden zu zwei Jahren Haft verurteilt, die der Richter aber mit den über 18 Monaten in US-Internierungslagern und den neun Monaten im jemenitischen Gefängnis als abgegolten ansah. Er ließ die drei schließlich frei - 30 Monate nachdem sie aufgegriffen worden waren. Trotzdem müssen sie sich monatlich bei der politischen Polizei melden und dürfen Aden nicht verlassen.

Muhammad al-Assad hat sein Geschäft in Tansania verloren und ist nun hoch verschuldet, Salah Qaru und Muhammad Bashmilah haben keine Möglichkeit, zu ihren Familien in Indonesien zurückzukehren. Alle drei leiden unter psychischen Traumata infolge der völlig rechtswidrigen Internierung und der dabei erlittenen Folter.

Ferdinand Muggenthaler erklärte dazu: "Im Fall der drei jemenitischen Staatsbürger hat offenbar die CIA selbst keinen Grund mehr für eine Inhaftierung gesehen. Wir müssen aber befürchten, dass Menschen, von denen man sich mehr Informationen erwartet, noch schlimmer behandelt werden - soweit man davon überhaupt sprechen kann."

Aufgrund der Heimlichkeit der Entführungen und Internierungen durch das Rendition-Programm lässt sich die gesamte Zahl der Opfer dieser Praxis nur schwer einschätzen. Es gibt weder eine förmliche Anklageschrift noch eine Mitteilung an staatliche Behörden oder an die Familien, wo sich die Internierten aufhalten. Die Opfer haben keinerlei Zugang zu Anwälten oder sonstigen rechtlichen Beistand, sie sind buchstäblich von der Bildfläche verschwunden.

Amnesty schätzt, dass die Zahl der Opfer mindestens einige Hundert beträgt. Im letzten Jahr hat der ägyptische Premierminister zugegeben, dass alleine 60 bis 70 Festgenommene von den US-Diensten in sein Land verbracht worden sind. Ägypten steht im Ruf, Gefangene schwerster Folter auszusetzen. Ein ehemaliger CIA-Mitarbeiter wiederum berichtete von mehreren Hundert Gefangenen, die von den USA in Geheimgefängnisse in den Nahen Osten geflogen worden seien. Die tatsächliche Anzahl dürfte aber noch weit höher liegen, da viele Opfer bis heute verschwunden sind und ihre Familien aus Furcht vor neuen Repressalien nur in seltenen Fällen Auskunft geben.

Die Komplizenschaft der Europäischen Regierungen

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International hat Anfang April eine Dokumentation mit neuen Details über die Praxis der illegalen Entführungen und geheimen Internierungen von angeblichen Terrorverdächtigen durch den US-amerikanischen Geheimdienst CIA veröffentlicht ("Below the radar: Secret flights to torture and ‘disappearance’").

Die Beweise und Indizien, die Amnesty über die Praxis der "Renditions" und über amerikanische Geheimgefängnisse vorlegt, sind in ihrer Dichte äußerst bemerkenswert. Einige Details sind zum Teil schon seit längerem bekannt, umso augenfälliger ist die Politik des Wegschauens und Tolerierens durch die europäischen Regierungen, das bis hin zur offenen Kooperation bei den illegalen CIA-Praktiken geht.

Bereits 1995 hatte der damalige US-Präsident Bill Clinton die Entführungen von angeblichen Terrorverdächtigen aus dem Ausland genehmigt. Damals allerdings mit dem offiziellen Ziel, diese Personen in die USA zu bringen, um sie dort vor Gericht zu stellen. Nach dem 11. September 2001 wurde das gesamte Programm exklusiv in die Hände der CIA gelegt - und darauf verzichtet, "Terrorverdächtige" in die USA zu bringen. Stattdessen werden sie für Verhöre nach Syrien, Jordanien oder Ägypten gebracht und in Geheimgefängnissen interniert. Für den Transport der entführten Personen wurden regelmäßig europäische Flughäfen als Transitstellen benutzt, zum Teil hat die CIA auch Verdächtige direkt aus Europa entführt.

Diese Praxis störte die deutsche Bundesregierung noch nicht einmal, als zwei deutsche Staatsbürger von der CIA im Ausland entführt wurden - Khaled el-Masri, der in Mazedonien aufgegriffen und nach Afghanistan gebracht und dort gefoltert wurde, sowie Muhammad Haydar Zammar, der in Marokko entführt und in das berüchtigte Far’ Falastin Gefängnis nach Syrien gebracht wurde.

Auch wenn die deutschen Behörden über Zammars Entführung nach offizieller Version erst über die Presse erfahren haben wollen, schickten sie sechs Geheimdienstbeamte nach Damaskus, um Zammar zu verhören, da der Deutsch-Syrer im Verdacht gestanden habe, Mitglied einer Terrorzelle zu sein. Dabei ist allgemein bekannt, dass Gefangene im Far’ Falastin schwerster Folter ausgesetzt werden.

Bis heute hat die Bundesregierung zwar eine Anfrage an die syrische Regierung über den Grund der Inhaftierung gestellt, aber nichts für eine Freilassung von Muhammad Zammar unternommen. Zammar wurde im Oktober 2004 aus Far’ Falastin weggebracht, seitdem ist sein Aufenthaltsort unbekannt. Im Juni 2005 erhielt seine Familie einen letzten knappen Brief, der über das Internationale Rote Kreuz zugestellt wurde.

Kaum anders verhält es sich im Fall Abu Omar, der von 25 CIA-Beamten aus Italien entführt und über den amerikanischen Militärflughafen im deutschen Ramstein nach Ägypten ausgeflogen wurde.

Dass weder die deutschen noch andere europäische Geheimdienste oder Behörden von den Aktivitäten der CIA gewusst haben wollen, ist völlig unglaubwürdig. In Paris unterhalten die Geheimdienste von Australien, Kanada, Frankreich und Deutschland zusammen mit den USA ein "Anti-Terrorzentrum" unter dem Decknamen "Alliance Base", in dem alle weltweit gesammelten Informationen ausgetauscht werden. Nur beim Zugriff auf Personen haben die USA das Sagen, wie die Süddeutsche Zeitung bereits im Januar berichtete.

Selbst die Menschenrechtsorganisation Amnesty konnte mit ihren bescheidenen Mitteln mehr über die Praxis der Entführungen, Überstellungen und Internierungen aufdecken, als die staatlichen Behörden angeblich wussten. Die vorgelegte Dokumentation wirft ein grelles Schlaglicht auf das Geflecht von CIA-Tarnfirmen und zeigt auf, dass es im Wesentlichen immer dieselben Flugzeuge waren, die vom US-Geheimdienst für "Renditions", für illegale Entführungen benutzt wurden.

Insgesamt werden über 1.000 Flugbewegungen dokumentiert, die direkt mit der CIA und auch mit Entführungen und Überstellungen in Verbindung gebracht werden können und oftmals Zwischenstopps auf europäischen Flughäfen beinhalten. Diese Flüge wurden mit Maschinen von Briefkastenfirmen wie Stevens Express, Keeler and Tate Management oder Premier Executive Transport durchgeführt. 1.600 weitere Flüge erfolgten mit "normalen" Chartermaschinen, die häufig von der CIA benutzt wurden.

Zu den Flugzeugen, die von CIA-Tarnfirmen geführt wurden, gehört eine Boeing 737 mit der Registrierungsnummer N1313P, mit der unter anderem auch Khaled al-Masri von Mazedonien nach Afghanistan gebracht wurde. Diese Maschine landete nicht nur bei Direktflügen aus Afghanistan in Polen und Rumänien, sondern auch 76 Mal auf deutschem Boden und 52 Mal auf britischen Flughäfen.

Bei der Gulfstream-V-Maschine mit der Registrierung N379P, die am häufigsten im Zusammenhang mit "Renditions" in Presseberichten erwähnt wurde, konnten zwischen Februar 2001 und September 2005 insgesamt 590 Flugbewegungen dokumentiert werden. Die Gulfstream V landete dabei unter anderem 76 Mal in Deutschland und 58 Mal in Großbritannien.

Beide Maschinen flogen wiederholt Ziele in Afghanistan, Ägypten, Usbekistan, Marokko, Dschibuti, Polen und Rumänien an, wo die USA teils gesichert, teils mutmaßlich Geheimgefängnisse unterhalten.

Auffällig ist zudem, dass sowohl die CIA-Tarnfirmen als auch die Chartergesellschaften, welche die CIA benutzt hat, weltweit über Lande- und Auftankrechte auf amerikanischen Militärbasen verfügen, was zur Zeit nur bei insgesamt zehn Fluggesellschaften der Fall ist.

Die europäischen Regierungen wollen der Öffentlichkeit aber weiterhin weismachen, sie hätten von den Machenschaften der CIA auf ihrem Hoheitsgebiet nichts mitbekommen. Sie verschanzen sich zudem hinter dem Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt, kurz Chicago Convention genannt, das es ihnen nicht erlaube, Privatflüge zu stoppen oder zu durchsuchen. Aber das ist eine nur eine weitere Lüge.

Nach der völkerrechtlich verbindlichen Chicago Convention müssen gewerbliche und militärische internationale Flüge den jeweiligen Staaten angezeigt und von diesen genehmigt werden, private Flüge müssen jedoch weder angemeldet noch dürfen die Flugzeuge durchsucht oder der Zweck des Fluges von staatlichen Stellen erfragt werden. Diesen Grundsatz benutzen die europäischen Regierungen, um ihre Komplizenschaft abzudecken.

Tatsächlich hat aber jeder Staat das Recht, ein Flugzeug zur Landung zu zwingen und zu durchsuchen, wenn "berechtigte Gründe für die Annahme bestehen, dass es für einen Zweck benutzt wird, der nicht mit den Zielen der Konvention vereinbar ist". Der Verstoß gegen allgemeine Menschenrechte durch illegale Entführungen und Internierungen in Geheimgefängnissen kann sicherlich nicht zu den Zwecken gezählt werden, die von der Chicago Convention abgedeckt werden. Dementsprechend hätten die europäischen Regierungen nicht nur das Recht, sondern auch die völkerrechtliche Pflicht gehabt, die CIA-Flüge zu stoppen.

Hinzu kommt noch, dass durch den Einsatz von Charterflugzeugen die CIA-Flüge nicht als private, sondern als gewerbliche Flüge hätten gewertet werden müssen. Diese sind aber wiederum genehmigungspflichtig, und die Fluggesellschaften hätten die Flüge acht Tage im Voraus unter Angabe des Namens des Piloten und des Zweckes des Fluges anmelden müssen.

Wie tief die bundesdeutsche Regierung in die CIA-Flüge verstrickt ist, zeigt die Falschaussage des Staatssekretärs im Auswärtigen Amt Klaus Scharioth, der eine kleine Anfrage der Linkspartei im Bundestag damit beantwortete, dass nur militärische Flüge genehmigungspflichtig seien. Das ist rechtlich falsch und soll offensichtlich vertuschen, dass die deutschen Behörden die CIA-Flüge selbst genehmigt haben.

Bereits im Dezember hat die Menschenrechtsorganisation statewatch ein Abkommen zwischen der EU und den USA aus dem Jahr 2003 veröffentlicht, aus dem hervorgeht, dass den USA die Benutzung europäischer Flughäfen zum Transport "krimineller Ausländer" gestattet wird. Demnach hat auch die Bundesregierung ganz offiziell die CIA-Flüge und damit die Entführungen, Überstellungen und Internierungen genehmigt.

Bei den Nachforschungen des Europarats über CIA-Aktivitäten in Europa hat bislang jedoch nur ein einziger der 46 Mitgliedsstaaten "offiziell" zugegeben, "Verdächtige unter Missachtung der Standards des Völkerrechts an ausländische Agenten ausgeliefert" zu haben, wie der Generalsekretär des Europarats Terry Davies Mitte April in Straßburg erklärte. Um welches Land es sich dabei handelt, wollte er nicht sagen. Alle anderen Staaten hingegen gaben vor, nichts gewusst zu haben, und beklagen angeblich fehlende Mittel zur Verhinderung von "Menschenrechtsverletzungen von Geheimagenten aus befreundeten Staaten".

Siehe auch:
Amnesty International: "Below the radar: Secret flightsto torture and ‘disappearance’" (5. April 2006)

Die kriminellen Machenschaften der CIA und die Komplizenschaft der Bundesregierung (15. Dezember 2005)

Bundeskanzlerin Merkel deckt illegale CIA-Praktiken (8. Dezember 2005)

Rice verteidigt illegale Überstellungen und droht europäische Mitverantwortung bloßzustellen (7. Dezember 2005)

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