Britischer Ex-Botschafter: BND nutzt in Usbekistan Foltergeständnisse

Der deutsche Bundesnachrichtendienst (BND) nutzt Aussagen, die in Usbekistan unter Folter erpresst wurden. Das erklärte der ehemalige britische Botschafter in Usbekistan Craig Murray vor dem Sonderausschuss des Europaparlamentes zu illegalen CIA-Aktivitäten in Europa.

Bei den Anhörungen am 20. April sagte Craig Murray gegenüber dem Ausschuss, der die Nutzung illegale CIA-Praktiken und die Existenz von US-Geheimgefängnissen in Europa untersuchen soll, dass die CIA gezielt Gefangene von Afghanistan nach Usbekistan brachte, "weil man Aussagen haben wollte, die durch Folter erwirkt wurden". Bei den Folterungen seien zwar keine Amerikaner oder Europäer direkt beteiligt gewesen, aber die Erkenntnisse seien immer postwendend an die CIA und den britischen Geheimdienst MI6 übermittelt worden.

Auf die Frage, welche anderen Mitgliedsstaaten der EU unter Folter gewonnene Informationen erhalten und benutzt hätten, erklärte Murray, "dass insbesondere der deutsche Geheimdienst sehr enge Verbindungen mit dem usbekischen Sicherheitsdiensten unterhielt". Beamte des deutschen Bundesnachrichtendienstes BND hätten, so Murray, "sicherlich auch Erkenntnisse von den Usbeken bekommen, auch unter Folter gewonnene".

Craig Murray gab dann einen Einblick in die Brutalität der Folterungen und berichtete von Menschen, die in siedendem Wasser regelrecht zu Tode gekocht wurden, von zertrümmerten Gliedmaßen, verstümmelten Genitalien und Vergewaltigungen mit Gegenständen.

Die Bundesregierung lehnte jede offizielle Stellungnahme zu den Aussagen Murrays ab und wollte sich nur vor dem geheim tagenden Parlamentarischen Kontrollgremium (PKG) zu den Vorwürfen äußern, da es sich um "Fragen der operativen Tätigkeit" von Geheimdiensten handle, wie Regierungssprecher Ulrich Wilhelm erklärte.

Gleichzeitig wurde in Regierungskreisen gezielt versucht, die Glaubwürdigkeit Murrays zu untergraben, indem ihm persönliche Motive hinsichtlich einer bevorstehenden Buchpublikation unterstellt und seine Kenntnisse über Aktivitäten des Bundesnachrichtendienstes als "gehobener Flurfunk" abgetan wurden.

Das kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass Murray sehr enge Kontakte zu der deutschen Botschaft in der usbekischen Hauptstadt Taschkent gehabt hat. Er berichtete, dass einige Botschaftsangehörige "sehr unglücklich über die Kooperation" mit den usbekischen Sicherheitsbehörden gewesen seien. Murray selbst, der die Menschenrechtslage in Usbekistan wiederholt kritisiert hatte, wurde im Oktober 2004 aus dem diplomatischen Dienst Großbritanniens entlassen, nachdem ein von ihm verfasster vertraulicher Bericht in der Financial Times veröffentlicht worden war, in dem er die britische Informationsgewinnung durch Zusammenarbeit mit usbekischen Folterern angeprangert hatte.

Deutschlands gute Beziehungen zu Usbekistan

Die enge Zusammenarbeit deutscher Stellen mit dem Regime von Islam Karimov in der zentralasiatischen Republik Usbekistan ist zudem nicht neu. In den letzten Jahren hat die deutsche Regierung aus eigenem Interesse immer wieder schwerste Menschenrechtsverletzungen in Usbekistan gedeckt.

Die Süddeutsche Zeitung schrieb zu den Aussagen Murrays: "Auffallend ist, dass es sehr spezielle deutsch-usbekische Beziehungen gibt. Die deutsche Botschaft in Taschkent rühmt das von Diktator Islam Karimov regierte Land, in dem nach Aussagen von Menschenrechtlern die Folterer immer Konjunktur haben, als Hort der Gastfreundschaft. In Berlin ist viel von ‘termischen Beziehungen’ die Rede und von der ‘Gesamtlage’, die man im Blick haben müsse."

Die "termischen Beziehungen" beziehen sich dabei auf die nahe Afghanistan gelegene Stadt Termes, bei der die Bundeswehr seit 2002 einen Luftwaffenstützpunkt unterhält, über den die deutschen Truppen in Afghanistan versorgt werden. Der Staatssekretär im Verteidigungsministerium Friedbert Pflüger (CDU) erklärte noch im Dezember 2005, dass Termes ein "sicherer Hafen" für die Deutschen sei, den die Bundeswehr weiter nutzen wolle.

Dies ist umso bemerkenswerter, als Islam Karimow im letzten Jahr die Räumung des von den USA benutzten Luftwaffenstützpunktes verfügte und NATO-Flugzeugen Anfang 2006 die Überflugsrechte entzog. Bis dahin galt Usbekistan als wichtiger Partner der USA und Verbündeter im "Anti-Terror-Kampf".

Die Zusammenarbeit mit den USA endete jedoch schlagartig, als Karimow die Rechte zur Ausplünderung der gewaltigen Erdgasvorkommen in Usbekistan an den russischen Energiekonzern Gazprom verkaufte. Die russische Regierung beobachtet mit großer Besorgnis den zunehmenden Einfluss der USA in den ehemaligen zentralasiatischen Regionen der Sowjetunion und veranlasste als Teil des Deals mit Karimow, dass die USA ihre Militärbasis aufgeben mussten.

Auch dem deutschen Imperialismus ist es nicht gleichgültig, wer in der rohstoffreichen Region rund um das Kaspische Meer das Sagen hat. Die Stationierung von Bundeswehrtruppen in Afghanistan dient wie der Luftwaffenstützpunkt in Termes dazu, in der Region Fuß zu fassen. Der Verbleib der Deutschen in Usbekistan hängt dabei nicht zuletzt von den engen Beziehungen zwischen Berlin und Moskau ab, die inzwischen auch von der Regierung Merkel weiter gepflegt werden.

Um die Basis zur Vertretung deutscher imperialistischer Interessen in der Region nicht zu verlieren, wird die Regierung Karimow in Berlin daher als Partner betrachtet, bei dem man über Menschenrechtsverletzungen hinwegsieht. Die Bundesregierung kritisierte das Regime in Usbekistan nach der blutigen Niederschlagung des Aufstandes mit rund 700 Toten in Andischan im Mai 2005 daher nur äußerst zurückhaltend. Sie setzte sich in der Europäischen Union zudem dafür ein, dass die Strafsanktionen gegen Usbekistan sehr milde ausfielen und nur ein Einreiseverbot für zwölf Personen erlassen wurde, die als verantwortlich für das Massaker angesehen wurden.

Ganz oben auf der Liste steht der frühere usbekische Innenminister Sakir Almatow, der die Truppen in Andischan befehligte und für das Blutbad direkt verantwortlich ist. Aber eben jenem Sakir Almatow wurde wenige Tage vor Inkrafttreten des EU-Einreiseverbots ein Visum für Deutschland ausgestellt, damit er sich in medizinische Behandlung begeben konnte.

Generalbundesanwalt Kay Nehm hat dann noch seine schützende Hand über Almatow gehalten, indem er am 31. März die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens gegen Almatow und elf weitere usbekische Regierungsbeamte ablehnte. Das Ermittlungsverfahren war von acht usbekischen Opfern, die von der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch unterstützt wurden, wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Zusammenhang mit dem Massaker in Andischan und der systematischen und weit verbreiteten Anwendung von Folter beantragt worden.

Die Klage stützt sich auf die im deutschen Recht verankerte Anerkennung des Weltrechtsprinzips in Fällen von Folter und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Danach können deutsche Gerichte unabhängig vom Ort des Verbrechens und ungeachtet der Staatsangehörigkeit von Opfern und Tätern einen Prozess führen. Kay Nehm jedoch erklärte, dass es "aussichtslos" sei, Ermittlungen gegen die usbekische Regierung anzustrengen, und verwies auf verschiedene Initiativen, mit denen das Regime in Taschkent angeblich gegen Folter vorgehe. Dabei handelt es sich jedoch um Informationen, die von der usbekischen Regierung selbst bereitgestellt wurden. Sakir Almatow, der sich zum Zeitpunkt der Anzeigenerstattung noch in Deutschland aufhielt, wurde weder zur Sache befragt noch an der Ausreise gehindert.

Mit der Abweisung der Klage sollte nicht zuletzt auch eine Belastung der deutsch-usbekischen Beziehungen vermieden werden. Die weitere Nutzung des deutschen Luftwaffenstützpunktes in Termes wäre durch die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens in Frage gestellt worden, wodurch den strategischen Interessen Deutschlands in der Region ein schwerer Schlag versetzt worden wäre.

Häufung von Einzelfällen

Immer häufiger wurden in den letzten Monaten Fälle bekannt, bei denen deutsche Sicherheitsbehörden mit Folterregimes zusammengearbeitet haben oder die Bundesregierung illegale US-Praktiken abdeckte. Die Verstrickungen in völkerrechtswidrige Praktiken und die Komplizenschaft in Fällen staatlicher Willkür und Folter gehen offensichtlich viel tiefer, als die Bundesregierung bisher bereit war zuzugeben.

Bislang versuchte sie sich noch damit herauszureden, dass es sich bei den bekannt gewordenen Opfern um einzelne Personen handelte, die angeblich intensive Kontakte zu Terrornetzwerken hatten. Während das ohnehin keine Rechtfertigung für die Anwendung von Folter sein kann und darf, deuten die Aussagen Murrays vor dem Ausschuss des Europaparlamentes darauf hin, dass die Gewinnung von unter Folter erpressten Informationen durch deutsche Sicherheitsbehörden sich keineswegs auf Einzelfälle beschränkt, sondern eher systematisch stattfindet.

So musste die Bundesregierung bereits zugeben, dass Beamte des Bundeskriminalamtes das offiziell geächtete US-Gefangenenlager Guantánamo besuchten, um dort den Bremer Murat Kurnaz zu verhören. Eine 2002 in Aussicht gestellte Entlassung von Murat Kurnaz und dessen Rückführung nach Deutschland wurde nach Presseberichten von der rot-grünen Bundesregierung abgelehnt.

Im Falle der Entführung von Khaled al-Masri durch die CIA verheimlichte der damalige deutsche Innenminister Otto Schily (SPD), dass er bereits frühzeitig über den Fall informiert war, und deckte damit die Praxis des US-Geheimdienstes, Terrorverdächtige aus Europa in US-Geheimgefängnisse auszufliegen und dort zu foltern.

Der deutsche Staatsbürger Muhammad Haydar Zammar, der von der CIA nach Syrien verschleppt worden war, wurde von deutschen Ermittlern im berüchtigten syrischen Gefängnis Far Falastin verhört, obwohl die deutschen Behörden wussten, dass Zammar zuvor schwerster Folter ausgesetzt war.

Im Sommer 2002 gerieten der Libanese Mohammed S. und der Saudi Ihab D. ins Visier des Bundeskriminalamtes. Als sie von libanesischen Sicherheitskräften in Beirut verhaftet wurden, schickte ein Verbindungsmann des Bundeskriminalamtes nach Angaben der Wochenzeitung Die Zeit fast täglich Fragelisten an die libanesischen Verhörbeamten. Ein für das BKA arbeitender Libanese sagte dazu, dass Insassen des Gefängnisses gewöhnlich mit "Strom auf die Eier" gesprächig gemacht werden. Ihab D. musste bereits nach wenigen Tagen in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Die Ergebnisse der Vernehmungen wurden nach Regierungsangaben lapidar als "inhaltlich unergiebig" bezeichnet.

Die Politik der Duldung und Ausnutzung von Folter ist unmissverständlich durch internationales Recht geächtet. Das Verbot der Folter, wie es in Artikel 1 der Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen definiert ist, gilt absolut und ohne Ausnahme. Das bedeutet auch, dass unter Folter erpresste Informationen unter keinen Umständen als Beweise oder zu weitern Ermittlungen benutzt werden dürfen.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte bereits im Dezember 2005 dargelegt, dass er die Anti-Folter-Konvention nicht als bindend ansieht, und die Praxis der Nutzung von unter Folter erpressten Informationen legitimiert: "Wenn wir sagen würden, Informationen, bei denen wir nicht sicher sein können, dass sie unter vollkommen rechtsstaatlichen Bedingungen zu erlangen waren, nutzen wir unter keinen Umständen - das wäre völlig unverantwortlich. Wir müssen solche Informationen nutzen."

Siehe auch:
Europäische Regierungen deckten illegale CIA-Entführungen
(18. Mai 2006)
Parlamentarischer Untersuchungsausschuss untersucht BND-Affäre
( 9. März 2006)
Die kriminellen Machenschaften der CIA und die Komplizenschaft der Bundesregierung
( 15. Dezember 2005)
Bundeskanzlerin Merkel deckt illegale CIA-Praktiken
( 8. Dezember 2005)
Uzbekistan: Britain’s ambassador embarrasses Bush administration
( 22. November 2003)
Loading