Hysterische Debatte um die Haftentlassung von Ex-RAF-Terroristen

Am Montag letzter Woche hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden, dass die ehemalige Terroristin der Roten Armee Fraktion (RAF), Brigitte Mohnhaupt, im März nach 24 Jahren Haft auf Bewährung freikommt. In nächster Zeit wird außerdem eine Entscheidung des Bundespräsidenten Horst Köhler erwartet, ob er einen weiteren ehemaligen RAF-Terroristen, Christian Klar, begnadigt. Mit Eva Haule und Birgit Hogefeld wären dann nur noch zwei ehemalige Terroristen der RAF im Gefängnis. Haule könnte aber im August wie Mohnhaupt auf Bewährung frei kommen.

Die Haftentlassungen haben in Politik und Medien eine heftige Rektion ausgelöst. Sie hat sich hauptsächlich an der Frage entzündet, ob einer Entlassung ein Reuebekenntnis vorangehen sollte. Während konservative Politiker, Angehörige von Opfern und Vertreter von Sicherheitsbehörden Unnachgiebigkeit gegenüber den Staatsfeinden von einst verlangen, fordern einige Medien, Politiker der Grünen und einige Sozialdemokraten, der Staat müsse durch Gnade seine Stärke erweisen.

Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) erklärte der Bild am Sonntag : "Es sollte keine Gnade für diejenigen geben, die gnadenlos Ehefrauen die Männer und Kindern die Väter weggemordet haben mit dem Ziel, unsere Demokratie zu zerstören." Der ehemalige Chef des Bundeskriminalamtes (BKA) Horst Herold wandte sich nicht weniger vehement gegen eine vorzeitige Freilassung der RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt. Hans-Ludwig Zachert, auch er ein früherer BKA-Chef, sprach sich gegen eine Begnadigung aus und beschimpfte Klar als "Massenmörder" und "Eisblock". Er wurde vom ehemaligen Stuttgarter Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger unterstützt, der die Anklageschriften gegen Klar und Mohnhaupt mitverfasst hatte.

Der CSU-Vorsitzende und bayrische Ministerpräsident Edmund Stoiber verlangte sogar ausdrücklich ein Abschwören und ein positives Bekenntnis zum Staat. Er sagte der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, Voraussetzung für eine Haftentlassung sei eine "echte" und "offene" Reue. "Nicht der Staat schuldet den RAF-Terroristen ein Signal der Versöhnung, sondern die Terroristen müssen zunächst einmal ihre Taten ehrlich bedauern und sich zum Rechtsstaat bekennen", so Stoiber.

Derartige "Bekenntnisse" sind typisch nicht für eine rechtsstaatliche Demokratie, sondern für diktatorische und totalitäre Regime.

Laut deutschem Recht muss der Antrag eines Strafgefangenen auf Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung nach Verbüßung einer Mindesthaftzeit gerichtlich überprüft werden. Voraussetzung für eine positive Entscheidung ist die Prognose, dass er voraussichtlich keine Straftaten mehr begehen wird. Ein Reuebekenntnis oder gar ein politisches Bekenntnis zum Staat sind nicht vorgesehen.

Derzeit beträgt die Mindesthaftzeit bei lebenslänglich Verurteilten wenigstens 15 Jahre. Sie werden im Durchschnitt nach 17 bis 19 Jahren freigelassen. Bei "besonderer Schwere der Schuld", wie sie bei den RAF-Tätern festgestellt wurde, verlängert sich die Mindesthaftdauer. Hier beträgt die durchschnittliche Haftzeit derzeit 23 bis 25 Jahre.

Zumindest im Fall von Mohnhaupt und Haule geht es also nicht um "Gnade" oder ein "Signal der Versöhnung", sondern um die Gewährung eines gesetzlich garantierten Rechts, das laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1977 durch das Rechtsstaatsprinzip und die Menschenwürde geboten ist und einem Straftäter nach Verbüßen einer angemessenen Strafe auch bei schwersten Verbrechen zusteht.

Eine der abstoßendsten Szenen der Hysterie, mit der Politik und Medien auf die Freilassung der RAF-Terroristen reagierten, lieferte eine der sonntäglichen Gesprächsrunden von Sabine Christiansen im Ersten Deutschen Fernsehen Ende vergangenen Monats. Christiansen hatte drei "Terror-Opfer" geladen: Michael Buback, den Sohn des von der RAF 1977 ermordeten Generalstaatsanwalts, Michael Esper, ein Opfer der Djerba-Anschläge, und Bettina Röhl, die Tochter von RAF-Mitgründerin Ulrike Meinhof. Die emotionsgeladenen Beiträge dieser unmittelbar Betroffenen wurden von den rechten Standpunkten des Brandenburger Innenministers, Generalleutnant a.D. Jörg Schönbohm (CDU), unterstützt und verschärft.

In dieser aufgeheizten Atmosphäre führte Christiansen eine Zuschauer-Befragung durch und verkündete am Ende der Sendung, 91 Prozent der Befragten hätten sich gegen eine vorzeitige Haftentlassung von Mohnhaupt und Klar ausgesprochen. Die Süddeutsche Zeitung bezeichnete die Sendung als "Bankrotterklärung des Journalismus" und fügte hinzu: "Wenn Christiansen gefragt hätte, ob für Terroristen die Todesstrafe wieder eingeführt werden sollte, hätten vermutlich auch 91 Prozent dafür gestimmt."

Jeder, der eine humane Gesellschaft anstrebt, kann die Initiative zur Freilassung der letzten RAF-Gefangenen nur begrüßen. Bereits 1992, vor anderthalb Jahrzehnten, hatte die RAF die Einstellung ihres bewaffneten Kampfes erklärt. 1998, vor fast zehn Jahren, löste sie sich selbst auf. Der größte Teil ihrer Mitglieder kam in diesem Zeitraum frei. Die meisten hatten ihre Haftstrafen abgesessen, andere wurden vom Bundespräsidenten begnadigt und kamen vorzeitig frei. Alle vier Vorgänger des derzeit amtierenden Bundespräsidenten Horst Köhler haben RAF-Mitglieder begnadigt. Keines ist seitdem zum bewaffneten Kampf zurückgekehrt.

Brigitte Mohnhaupt hat diesen März ihre Mindesthaftzeit abgesessen. Die Bundesanwaltschaft hat ihren Antrag auf Aussetzung des Strafrestes unterstützt und das Oberlandesgericht Stuttgart ist ihm gefolgt. Politik und Medien haben - teilweise zähneknirschend - eingeräumt, dass dies rechtlich nicht zu beanstanden ist.

Christian Klar hat anders als Mohnhaupt eine Mindeststrafe von 26 Jahren erhalten, die erst in zwei Jahren abläuft. Er hat im Jahr 2003 einen Antrag auf Begnadigung gestellt. Darin soll er auch die Folgen seiner Taten bedauert haben: "Selbstverständlich muss ich eine Schuld anerkennen. Ich verstehe die Gefühle der Opfer und bedaure das Leid dieser Menschen."

Zu dem Gnadengesuch hatte Klar der mittlerweile verstorbene Journalist und zeitweilige Leiter der ständigen Vertretung der Bundesrepublik in Ost-Berlin Günter Gaus geraten. Gaus hatte im Jahre 2001 ein Fernsehinterview mit Klar geführt. Der persönliche Eindruck, den der von jahrzehntelanger Haft physisch und psychisch schwer gezeichnete Klar bei Gaus hinterließ, habe ihn, so seine Tochter Bettina Gaus, "tief verstört". Wer, wie der Autor dieser Zeilen, die Sendung gesehen hat, kann das verstehen. Der 54-Jährige, der Philosophie und Geschichte studiert hat, wirkte, obwohl im medizinischen Sinne wohl gesund, fast wie ein Gespenst seiner selbst und hatte ersichtlich Mühe, den Fragen des Journalisten zu folgen und seine eigenen Gedanken zu artikulieren.

Mehrere RAF-Gefangene mussten viele Jahre ihrer Haft in teilweise vollständiger Isolation verbringen und ihre Haftbedingungen waren lange Zeit darauf ausgerichtet, ihre Persönlichkeit zu brechen.

Die politische Sackgasse des individuellen Terrors

Marxisten haben die politischen Standpunkte und Methoden des individuellen Terrors und der RAF stets abgelehnt und bekämpft. Denn revolutionäre Politik zielt darauf ab, breite Schichten der arbeitenden Bevölkerung zu emanzipieren, aufzuklären, ihr politisches Bewusstsein und ihre Kultur zu heben, um sie in die Lage zu versetzen, den Kapitalismus zu überwinden und Wirtschaft und Gesellschaft auf humanen und demokratischen Grundlagen zu organisieren. Sozialistische Politik ist daher immer mit dem Kampf für Demokratie und Humanismus verbunden.

Der Terrorismus speist sich dagegen aus Verachtung gegenüber der Bevölkerung, operiert getrennt von ihr, nimmt keine Rücksicht auf sie und endet letztlich immer beim Versuch, durch Terroranschläge auf der einen und opportunistische Manöver auf der anderen Seite verschiedene Vertreter der herrschenden Klasse zu beeinflussen. Gleichzeitig dient er den Vertretern der Staatsmacht als Vorwand, grundlegende demokratische Rechte abzubauen und den Kampf für sozialistische Politik zu erschweren. Ein Blick auf die Geschichte der RAF macht das deutlich.

Mohnhaupt und Klar gelten als führende Köpfe der so genannten "zweiten Generation" der RAF. Ihre "erste Generation" um Ulrike Meinhof, Andreas Baader und Gudrun Ensslin war mit dem Namen Rote Armee Fraktion zum ersten Mal 1970 an die Öffentlichkeit getreten. Ihre Mitlieder kamen aus der Studentenbewegung, die sich gegen den mit äußerster Brutalität geführten Kolonialkrieg der USA in Vietnam richtete und gleichzeitig das Vorherrschen von alten Nazis im bundesdeutschen Establishment anprangerte.

In der Zeit, die diese Generation prägte und zur Rebellion trieb, leitete der Nazi-Jurist Hans Globke als Staatssekretär das Kanzleramt der Adenauerregierung, war Nazi-Marinerichter Hans Filbinger, der noch im März 1945 einen Matrosen wegen Fahnenflucht zum Tode verurteilt hatte, Ministerpräsident in Baden-Württemberg, und hielten an den Hochschulen viele Nazi-Professoren ihre Vorlesungen, als wäre nichts gewesen. Selbst von den Richtern des Volksgerichtshofs, der als Terrorinstrument des Nazi-Regimes Tausende von Todesurteilen verhängt hatte, wurde nur ein einziger vor Gericht gestellt - und freigesprochen.

In den Betrieben und Gewerkschaften dominierte die SPD, die sozialistischen Perspektiven längst abgeschworen hatte. Die SED-Bürokratie in der DDR und ihre Ableger im Westen standen einer revolutionären Bewegung der Arbeiterklasse ebenfalls feindlich gegenüber. Gleichzeitig war die Studentenbewegung stark von den antimarxistischen Theorien der Frankfurter Schule beeinflusst, die die Arbeiterklasse als revolutionären Faktor abschrieb, sie als verbürgerlichte, vom "Konsumrausch" ergriffene Masse betrachtete und stattdessen Guerillabewegungen in der Dritten Welt und andere kleinbürgerliche Kräfte glorifizierte.

Die RAF war von Anfang an von dieser Verachtung für die Arbeiterklasse und große Teile der Bevölkerung geprägt. Im April 1968 legten Andreas Baader, Gudrun Ensslin und andere Brände in zwei Frankfurter Kaufhäusern. In dem im Oktober desselben Jahres stattfindenden Prozess gegen die Brandstifter - der mit einem skandalösen und grob unverhältnismäßigen Urteil endete - übernahm Ensslin für sich und Baader die Verantwortung mit der Begründung, sie hätten aus "Protest gegen die Gleichgültigkeit, mit der die Menschen dem Völkermord in Vietnam zusehen, gehandelt".

Die Geiselnahme von elf unschuldigen israelischen Sportlern bei den olympischen Spielen 1972 in München durch palästinensische Terroristen, bei der alle Geiseln getötet wurden, glorifizierte die RAF als "antiimperialistische, internationalistische und antifaschistische Tat". Bei ihren eigenen Attentaten auf Einrichtungen der US-Armee nahm sie den Tod junger Soldaten billigend in Kauf, die oft aus den unterdrücktesten Schichten der amerikanischen Arbeiterklasse stammten.

Der Staat ging seinerseits mit äußerster Aggressivität nicht nur gegen die RAF, sondern auch gegen Linke und Sozialisten vor. Medien und Politik nutzten die Anschläge, um jeden Kritiker des Kapitalismus als Terroristen zu verleumden.

Bereits 1972, kurz nach der sogenannten "Maioffensive", wurde praktisch die gesamte "erste Generation" der RAF verhaftet. Im selben Jahr wurden die so genannten "Radikalenerlasse" durchgesetzt, die jedes Mitglied einer linken Organisation mit Berufsverbot im öffentlichen Dienst bedrohten.

Die Politik der "zweiten Generation" der RAF bestand im Wesentlichen in dem Versuch, durch Attentate und Geiselnahmen den Staat zur Freilassung der RAF-Gefangenen zu bewegen. Sie zeichnete sich durch eine Mischung aus Brutalität und Opportunismus aus.

Die Regierung unter dem Sozialdemokraten Helmut Schmidt reagierte ab Mitte der siebziger Jahre mit einer Gegenoffensive auf die seit 1968 andauernde Streikwelle von Arbeitern und Radikalisierung der Studenten. Sie schlug auch alle Versuche, mittels Geiselnahmen inhaftierte RAF-Mitglieder freizupressen, unnachgiebig und brutal zurück. Die Rechte der ohnehin bereits in Hochsicherheitstrakten einsitzenden Gefangenen wurden weiter eingeschränkt, bis hin zur totalen Isolation, einer Form von Folter.

Von dieser Härte und Kompromisslosigkeit des Staates war die RAF-Führung überrascht, wie es sich bereits bei der Besetzung der deutschen Botschaft in Stockholm im Frühjahr 1975 zeigte. Auch nach der brutalen Ermordung von zwei Botschaftsangehörigen gab die Bundesregierung nicht nach und ließ stattdessen die Botschaft stürmen.

Zwei Jahre später wurden zeitgleich mit einem Hungerstreik für bessere Haftbedingungen Generalbundesanwalt Buback und seine zwei Begleiter umgebracht. Später scheiterte ein Raketenanschlag auf das Gebäude der Bundesanwaltschaft. Der Bankier Jürgen Ponto wurde bei einem fehlgeschlagenen Entführungsversuch getötet. Bei der Entführung der zivilen Passagiermaschine "Landshut" durch ein mit der RAF verbündetes palästinensisches Kommando wurde der Pilot ermordet. Statt der geforderten Freilassung der Gefangenen ließ die Bundesregierung wieder stürmen.

Die bis heute prominenteste Episode der "Offensive ’77" der RAF ist die Entführung des Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyer. Bei der Geiselnahme wurden seine drei Begleiter und sein Fahrer erschossen. Wie die RAF später selbst zugab, war es ihr Ziel, "seine connections und sein[en] Einfluss" für einen Austausch der Gefangenen zu nutzen. Die SPD-geführte Bundesregierung war aber entschlossen, nicht nachzugeben und den angedrohten Tod Schleyers in Kauf zu nehmen. Sie setzte sich auch gegen den Willen von Schleyers Familie durch, die bereits das geforderte Lösegeld aufgebracht hatte.

Die Rücksichtslosigkeit und Brutalität, mit der die RAF vorging, machte es der herrschenden Politik und den Medien leicht, ein Klima der Hysterie zu schüren und demokratische Rechte und Prinzipien mit Füßen zu treten. Nicht nur politische Gegner wurden psychisch, physisch und moralisch zerstört, auch zahlreiche völlig unbeteiligte Menschen wurden bei Hausdurchsuchungen, Verkehrskontrollen und dergleichen "in Notwehr", in "vermeintlicher Notwehr" oder "aus Versehen" erschossen.

Gleichzeitig dienten die Terroranschläge den Herrschenden als Vorwand für immer neue und immer schärfere Angriffe auf demokratische Rechte.

Zwei Jahre nach dem Radikalenerlass wurde 1974 ein Gesetz verabschiedet, das den weitgehenden Ausschluss der Anwälte von einem Strafverfahren ermöglichte und die Verteidigung mehrerer Beschuldigter durch einen gemeinschaftlichen Anwalt für unzulässig erklärte. Damit sollte verhindert werden, dass Anwälte die Kommunikation unter den Häftlingen organisieren. Die Zahl der Wahlverteidiger wurde auf drei beschränkt.

Das Gesetz ermöglichte es auch, gegen einen Angeklagten in Abwesenheit zu verhandeln, "wenn er sich vorsätzlich und schuldhaft in einen seine Verhandlungsfähigkeit ausschließenden Zustand versetzt hat". Dazu zählen auch Hungerstreiks aus Protest gegen die Haftbedingungen.

Die Überwachung der Kommunikation zwischen Verteidigern und Angeklagten wurde legalisiert. 1976 wurde eine weitreichende Kriminalisierung politischer Meinungsäußerungen eingeführt, wie der "verfassungsfeindlichen Befürwortung von Gewalt" und der "Unterstützung" terroristischer Organisationen. Die Strafverfolgungsbehörden erhielten das Recht, bei Staatsschutzdelikten Untersuchungshaft anzuordnen, auch wenn kein Verdacht auf Flucht- und Verdunkelungsgefahr besteht.

1977 folgt das Kontaktsperregesetz, das die totale Isolation von Gefangenen legalisierte, die ohne gesetzliche Grundlage bereits praktiziert worden war. Ein Jahr später folgten weitere Ausschlussmöglichkeiten für Verteidiger und erweiterte Fahndungskompetenzen für die Polizei.

Ende der achtziger und Anfang der neunziger Jahre war schließlich zunehmend schwerer erkennbar, welche Aktionen der RAF und welche direkt dem Staat zuzuschreiben waren. Zu den letzten Anschlägen gibt es Mutmaßungen, dass sie nicht von der RAF begangen wurden und dass die Bekennerbriefe der RAF nur der Spurenverwischung dienten.

So stand der Vorstandsprecher der Deutschen Bank Alfred Herrhausen zum Beispiel zur Zeit seiner Ermordung (1989) unter scharfen Angriffen von Seiten anderer Führungsmitglieder seiner Bank und sollte möglicherweise gerade am Tag seines Todes abgesetzt werden. Nachdem er dafür eingetreten war, den hauptsächlich bei US-Banken verschuldeten Ländern der Dritten Welt durch einen Schuldenerlass entgegenzukommen hatte er Drohungen erhalten, die er so ernst nahm, dass er bei internationalen Finanztreffen eine kugelsichere Weste trug. Ob die RAF überhaupt für seine Ermordung verantwortlich war, bleibt bis heute umstritten.

Die gegenwärtige Kampagne gegen die Freilassung ehemaliger RAF-Mitglieder erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem demokratische Rechte wieder unter scharfem Beschuss stehen. Im Namen eines vorgeblichen "Kampfs gegen den Terror" soll unter anderem der Einsatz der Bundeswehr im Innern, die Verwertung erfolterter Geständnisse und vorbeugende Haft bei Verdacht legalisiert werden.

Weniger der RAF gilt also die Hysterie, und auch nicht der Frage, ob Mohnhaupt und Klar nach einem Vierteljahrhundert Haft nun ein paar Jahre früher oder später freikommen. Sie dient als Begleitmusik zu einer Aufrüstung des Staatsapparats, die grundlegende demokratische Rechte bedroht und sich gegen die wachsende Opposition in der Bevölkerung richtet.

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