Hackermethoden zur Überwachung der Bevölkerung

Während deutsche Truppen im Libanon und in Südafghanistan im Einsatz sind, wird auch im Innern der Staat konsequent umgebaut: Auf das Terrorismusbekämpfungsgesetz, die Anti-Terror-Datei und die bundesweite Videoüberwachung folgt jetzt die Online-Überwachung. Die Bundesregierung ist dabei, eine gesetzliche Grundlage für den Einsatz so genannter Trojaner in der Polizeiarbeit zu schaffen. Dabei legt sie eine bemerkenswerte Verachtung für demokratische Grundrechte, insbesondere für den Datenschutz an den Tag.

"Bundestrojaner" oder "Polizeitrojaner" lautet ein Ausdruck im Netzjargon, der ein Computerprogramm zum heimlichen Ausspähen von Daten auf einem privaten Computer bezeichnet. Durch eine unauffällige E-Mail oder eine getarnte Internetseite installiert die Polizei ein "Schnüffel-Programm" auf dem Rechner einer beobachteten Person. Ein solcher Trojaner verschickt dann jedes Mal, wenn der Rechner online ist, die auf der Festplatte gespeicherten Daten an die Polizei.

So bekommen die Fahnder alle Daten, Adressen, E-Mails und vieles mehr per E-Mail einfach und lautlos ins Büro. Die ca. 200.000 Euro teure Software, die zum Teil aus dem Fond des "Programms zur Stärkung der Inneren Sicherheit" finanziert wird, wurde als so genannte "Spyware" von Hackern konzipiert, eine Schadsoftware, die hergestellt wird, um fremde Rechner auszuspionieren.

"Schwerwiegender Eingriff"

Zwar hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 31. Januar 2007 die klare Entscheidung getroffen, dass verdeckte Online-Ermittlungen "unzulässig" und durch keine gesetzliche Grundlage gedeckt seien. Sie seien nicht einmal mit anderen Maßnahmen, wie Telefon- oder Wohnraumüberwachung, zu vergleichen, die ebenfalls ohne Wissen des Betroffenen durchgeführt werden.

Das BGH-Urteil ist bereits das zweite offizielle Verbot verdeckter Online-Ermittlungen. Schon am 25.November 2006 wurden diese Methoden laut der TAZ in einem unveröffentlichten Urteil für "nicht genehmigungsfähig" erklärt, da es sich dabei um einen "schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung" handle.

Die Bundesregierung hatte offensichtlich zusammen mit dem Bundeskriminalamt und der Polizei in mehreren Fällen PCs heimlich durchsuchen lassen. Die gesetzliche Grundlage dafür, eine Regelung zur Überwachung des Mail-Verkehrs, wurde vom BGH als nicht ausreichend zurückgewiesen.

Die beiden Urteile sind jedoch weit davon entfernt, derartige Hackermethoden des Staates gegen die Bevölkerung wirksam und auf Dauer auszuschließen. Der Bundesgerichtshof ist kein von der Politik unabhängiges Gremium. Die Auswahl seiner Richter wird von einem Richterwahlausschuss vorgenommen, dem die Justizminister der Länder und 16 vom Bundestag gewählte Mitglieder angehören; ernannt werden die Richter vom Bundespräsidenten.

Schon die Formulierungen der BGH-Urteile lassen erkennen, dass ihnen keine prinzipienfeste Haltung zugrunde liegt. Sie kritisieren im Wesentlichen, dass die Aktionen ohne klare gesetzliche Rückendeckung ausgeführt wurden. Es ist abzusehen, dass sie ihre Haltung ändern werden, sobald die Politiker neue Gesetze beschlossen haben.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat auf das letzte BGH-Urteil sofort mit der Ankündigung reagiert, entsprechende rechtliche Grundlagen "zeitnah", d.h. so rasch als möglich herzustellen. "Aus ermittlungstaktischen Gründen ist es unerlässlich, dass die Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit haben, eine Online-Durchsuchung nach entsprechender richterlicher Anordnung verdeckt durchführen zu können. Hierdurch können regelmäßig wichtige weitere Ermittlungsansätze gewonnen werden", heißt es auf der Internetseite des Innenministeriums.

Nach Einschätzung des niedersächsischen Innenministers Uwe Schünemann (CDU) werde das Fahnden nach Terroristen im Internet in Zukunft zum Alltag von Sicherheitsbehörden gehören. "Im Internet werden wir künftig auch Streife gehen wie auf der Straße", kündigte er auf Netzeitung.de an.

"Polizeitrojaner" in NRW erlaubt

In Nordrhein-Westfalen (NRW) gibt es schon heute eine gesetzliche Grundlage für die staatliche Online-Durchsuchung. Am 20.Dezember 2006 hat der Düsseldorfer Landtag mit der CDU-FDP-Mehrheit eine "Verfassungsschutznovelle" verabschiedet, die es dem Verfassungsschutz erlaubt, Computer, Telefone und Bankkonten heimlich zu kontrollieren. Damit hat NRW als erstes Land den Einsatz von "Polizeitrojanern" erlaubt.

Auf den Beschluss des BGH zur Online-Durchsuchung reagierte die nordrhein-westfälische Regierung gelassen: Das Innenministerium sehe keinen Grund, warum Verfassungsschützer die Daten privater Computer nicht weiter ausspähen dürften. "Das BGH-Urteil bezieht sich nur auf die Befugnisse der Polizei und hat nichts mit unserem Verfassungsschutzgesetz zu tun", sagte Ministeriumssprecherin Dagmar Pelzer laut Spiegel-online.

"Die Eingriffshürden für die Kontrollen sind sehr hoch", erklärte Pelzer. Schließlich dürften die Maßnahmen ja nur als "Ultima Ratio" angewendet werden, wenn die Möglichkeit eines Terroranschlags bestehe oder wenn es um Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung oder um Mord gehe.

Dabei wird verschwiegen, dass bei solchen Trojaner-Angriffen sämtliche gespeicherten Daten ausgespäht werden, was bedeutet, dass auch Daten Dritter, die vielleicht überhaupt nichts mit der beobachteten Person zu tun haben, aufgenommen werden.

In der Schweiz seit zwei Jahren angewandt

In der Schweiz wird der Einsatz von Polizeitrojanern oder ähnlichen Techniken offensichtlich schon seit zwei Jahren praktiziert, wie mehrere Zeitungen berichteten.

Eine klare Rechtsgrundlage für den Einsatz von Trojanern gibt es auch in der Schweiz bisher nicht. Man stützt sich auf herkömmliche Regelungen für die Überwachung mit technischen Überwachungsgeräten und rechtfertigt die Hackermethoden mit ihren praktischen Erfolgen. So erklärte Herbert Andres, Spezialist für Internetkriminalität, die Methode habe "sowohl geholfen, Beweise für eine Straftat zu finden, als auch Verdächtige zu entlasten".

Das Schweizer Departement für Umwelt, Verkehr und Kommunikation (UVEK), das von dem sozialdemokratischen Bundesrat Moritz Leuenberger geleitet wird, testet und entwickelt die Trojaner-Software "Kommissar Trojaner", um Telefongespräche abzuhören, die über das Internet laufen. Dabei soll der Internetprovider der überwachten Personen das Programm auf deren Rechner schleusen.

Die Software soll aber auch zur akustischen Raumüberwachung genutzt werden können. Laut der Schweizer SonntagsZeitung möchte man die Software so entwickeln, dass sie von keinem Virenprogramm erkannt wird und bei einer richterlichen Anordnung von dem jeweiligen Provider unbemerkt auf den Rechner des Betroffenen kopiert werden kann.

Europaweite polizeiliche Zusammenarbeit

Der Druck, mit dem die deutsche Regierung auf eine rasche Einführung der Online-Überwachungsmethoden drängt, hat Auswirkungen auf ganz Europa.

So war die Online-Spionage ein zentrales Thema auf dem 10. Europäischen Polizeikongress, der am 13. und 14. Februar im Berliner Congress Centrum "Konzepte und Technologien im Kampf gegen den Terrorismus" diskutierte. 1.600 Teilnehmer aus 70 Staaten, darunter 41 Minister und Staatssekretäre, nahmen daran teil. Auf der Suche nach einer "europäischen Sicherheitsstrategie" wurden bessere Kommunikationsstrukturen und eine raschere Datenübermittlung zwischen den 1.500 Polizeileitstellen gefordert.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, die als Sprecherin auftrat, räumte zwar den fragwürdigen Charakter von Online-Durchsuchungen ein und sagte: "Das staatliche Eindringen in Festplatten hat eine besondere Qualität, anders als bei einer Hausdurchsuchung würde der Staat virtuell in eine Wohnung eindringen". Dies dürfe nur auf richterlicher Grundlage geschehen, versicherte sie.

Der Präsident des Bundeskriminalamts, Jörg Ziercke, beharrte dagegen bei der Tagung auf einer raschen Gesetzesänderung, wie sie von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble angekündigt worden war. "Der Staat wird dadurch nicht zum kriminellen Hacker", behauptete Ziercke. Die Polizei müsse mit dem Fortschritt der Täter Schritt halten.

Zur Rechtfertigung musste auch hier - wie schon so oft - der altbekannte "Kampf gegen den Terror" herhalten. So argumentierte Ziercke, sämtliche islamistischen Terroristen hätten vor einem Anschlag über das Internet kommuniziert.

Überwachungsstaat

In Wirklichkeit schützt die Perfektionierung staatlicher Überwachung keineswegs vor Terroranschlägen. Eher wird dadurch ein Klima geschaffen, in dem Terror und Gewalt erst gedeihen können.

Die Regierung versucht, mit Hilfe eines totalen Überwachungsstaats, durch allmächtige Geheimdienste und die Polizei die arbeitende Bevölkerung zu kontrollieren. Die verdeckte Online-Spionage kann ideal zur Überwachung oppositioneller Strömungen und Gesinnungsschnüffelei eingesetzt werden. Gleichzeitig soll die Bevölkerung an eine permanente Präsenz staatlicher Kontrolle gewöhnt werden.

Die geplanten und zum Teil schon praktizierten Methoden demonstrieren in erster Linie die offene Verachtung, die Politiker aller bürgerlichen Parteien für die elementarsten demokratischen Grundrechte der Bevölkerung hegen. Die Zuspitzung der Klassengegensätze lässt sie alle noch so bescheidenen bürgerlich-demokratischen Rücksichten vergessen und Zuflucht zu autoritären Maßnahmen nehmen.

Siehe auch:
Bundesinnenminister Schäuble will Kriegsrecht im Innern einführen
(9. Januar 2007)
Nach der Verhaftung zweier mutmaßlicher Bombenleger: Demokratische Grundrechte unter Beschuss
( 28. September 2006)
Die Anti-Terror-Datei - ein gigantischer Plan um die Bevölkerung unter Kontrolle zu halten
( 26. August 2006)
Datenschutzbericht 2003-2004 dokumentiert umfassendes Überwachungssystem
( 9. Juni 2005)
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