Europäischer Gerichtshof unterstützt Billiglöhne und schränkt Streikrecht ein

Letzte Woche entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die Vergabe öffentlicher Aufträge nicht an die Zahlung ortsüblicher Tariflöhne gekoppelt werden darf. Das Urteil ist ein wichtiges Mittel zur europaweiten Durchsetzung von Dumpinglöhnen.

Der aktuelle Richterspruch des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg geht auf eine Auseinandersetzung um den Bau der neuen Justizvollzugsanstalt in Göttingen (Niedersachsen) zurück. Die Stadt hatte den Neubau beschlossen und das Bauunternehmen "Objekt und Bauregie" gewann die öffentliche Ausschreibung im Wert von etwa 8,5 Millionen Euro. Es musste sich dabei verpflichten, seine Beschäftigten gemäß dem örtlich gültigen Tarifvertrag zu bezahlen. Dieser liegt bei 15,24 Euro brutto pro Stunde.

Ein angeheuerter polnischer Subunternehmer zahlte seinen 53 Bauarbeitern jedoch weniger als die Hälfte dieses Betrags. Die Stadt forderte daraufhin vom Unternehmen "Objekt und Bauregie" eine Vertragsstrafe von knapp 85.000 Euro, rund ein Prozent der Auftragssumme. Die Stadt berief sich auf die Bestimmungen des niedersächsischen Tariftreuegesetzes.

Der Europäische Gerichtshof widersprach nun dieser Vorgehensweise. Der betreffende Bautarifvertrag in Deutschland sei nicht für allgemeinverbindlich erklärt worden, sondern gelte nur regional (Az C-346/06). Von diesem Richterspruch sind die Tariftreuegesetze in acht deutschen Bundesländern betroffen.

Schon vor einigen Monaten hatten zwei Urteile des Europäischen Gerichtshofs zu Arbeitskämpfen für Aufsehen und Protest gesorgt. Die Luxemburger Richter schränkten die Möglichkeit von Gewerkschaften ein, mit Arbeitskampfmaßnahmen gegen Lohndumping vorzugehen.

Es handelt sich dabei zum einen um den Fall "Laval". Die lettische Baufirma "Laval un Partneri" hatte von der schwedischen Gemeinde Vaxholm den Auftrag bekommen, das Schulgebäude zu renovieren. Als bekannt wurde, dass Laval seinen Beschäftigten extrem niedrige Löhne zahlte, blockierten schwedische Gewerkschafter die Baustelle und pochten darauf, dass die lettische Firma ihren Bauarbeitern den in Schweden festgelegten Mindestlohn am Bau zu zahlen habe.

Die EU-Richter entschieden im Dezember vergangenen Jahres, dass Gewerkschaften zwar prinzipiell auch Baustellen blockieren dürfen, um Mindestregeln für entsendete Arbeiter durchzusetzen. Aber sie dürfen durch Arbeitskampfmaßnahmen keine Bestimmungen erzwingen, die über das nationale Recht hinausgehen. Da Schweden - wie Deutschland - keinen gesetzlichen Mindestlohn hat, erklärte das Gericht die Blockade in Vaxholm für unverhältnismäßig. Die in Europa geltende "Dienstleistungsfreiheit" sei behindert worden, die gewerkschaftlichen Proteste seien deshalb mit EU-Recht nicht zu vereinbaren.

Kurz zuvor hatte der Gerichtshof sein Urteil im Fall "Viking Line" gefällt. Die finnische Reederei "Viking Line", deren Schiffe zwischen Skandinavien und den Baltischen Staaten verkehren, wollte eines ihrer Fährschiffe unter estnischer Flagge fahren lassen. Das hätte es dem Unternehmen ermöglicht, die finnische Besatzung durch bedeutend niedriger bezahlte Seeleute aus Estland zu ersetzen. Die Proteste und Klagen der finnischen Seeleutegewerkschaft und der Internationalen Transportarbeiter-Föderation wies der Europäische Gerichtshof ab. Auch diese widersprächen EU-Recht.

Die drei Gerichtsurteile des Europäischen Gerichtshofs sind ein Angriff auf grundlegende demokratische Rechte und soziale Errungenschaften. Sie machen deutlich, welchen Charakter die EU und die europäischen Institutionen haben. Ein völlig undemokratisches Gremium - Richter, die von niemandem gewählt wurden - treffen Entscheidungen, mit denen das Streikrecht eingeschränkt und Dumpinglöhne durchgesetzt werden, die ausschließlich den Profitinteressen der europäischen Finanzelite dienen.

Richter Christiaan Willem Anton Timmermans, der im jüngsten Verfahren gegen das Tariftreuegesetz als Kammerpräsident und Berichterstatter fungierte, ist ein typischer Vertreter der Brüsseler EU-Bürokratie, die systematisch daran arbeitet, den europäischen Arbeitsmarkt zu liberalisieren und Sozialstandards abzubauen.

Der niederländische Jurist begann seine Karriere schon Mitte der sechziger Jahre als Referent am Europäischen Gerichtshof, fungierte dann als Beamter der Europäischen Kommission (1969-1977) und wurde schließlich stellvertretender Generaldirektor im Juristischen Dienst der Europäischen Kommission. Nebenbei ist er Professor für Europäisches Recht an der Universität Amsterdam und unterhält enge Beziehungen zur europäischen Industrie.

Aufschlussreich ist, dass ein anderer führender Jurist am Europäischen Gerichtshof, der Franzose Yves Bot, der im genannten Verfahren als Generalanwalt auftrat, zu einer entgegengesetzten Einschätzung kam. Im September vergangenen Jahres hatte Bot seine Schlussanträge vorgelegt (Az.: C-346/06). Darin hatte er den Standpunkt vertreten, das zur Debatte stehende Landesvergabegesetz verstoße nicht gegen die europäische Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern, da diese Richtlinie den Mitgliedsstaaten erlaube, über die europäischen Vorgaben hinauszugehen. Eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit sei aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes gerechtfertigt, erklärte Bot in seiner Funktion als Generalanwalt.

Das Gericht ist zwar an die Vorentscheidung des Generalanwalts, dessen Einschätzung auf einer ausführlichen Bewertung der vorliegenden Schriftsätze und Vorträge beruht, nicht gebunden, hat sich aber bisher in zwei Dritteln aller Fälle daran gehalten. Nicht so in diesem Fall.

Die Entscheidungen der Luxemburger Richter wurde von vielen Medien, Gewerkschaften und Politikern heftig kritisiert. Unter der Überschrift "Unfairer Wettbewerb in Europa" kommentierte die Frankfurter Rundschau : "Mit Freiheit hat dies allerdings nichts zu tun. Vielmehr öffnen die Luxemburger Richter dem Missbrauch und der Ausbeutung damit Tür und Tor. Zugleich werden jene Unternehmen bestraft, die sich an Tarifverträge halten und ihren Arbeitnehmern angemessene Löhne zahlen."

"Aus Luxemburg kommt, nach zwei Urteilen gegen das Streikrecht, schon wieder ein höchst befremdlicher Spruch", heißt es in der Süddeutschen Zeitung. "Er liest sich so, als sei die EU eine Wirtschaftsunion und sonst nichts." Das jüngste Urteil aus Luxemburg sei "ein Affront gegen jene Politiker, die behaupten, der Geist der EU-Verträge sei auch ein sozialer", schreibt das Blatt.

Mehrere Sprecher der Gewerkschaften warnten vor den Konsequenzen dieser Entscheidung und erinnerten an die nach dem einstigen EU-Kommissar Mario Monti benannte "Monti-Klausel". Auf Druck des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB) hatte dieser in die Gesetzgebung über die Feizügigkeit des Warenverkehrs folgende Textpassage eingeführt: "Diese Richtlinie soll nicht dahingehend ausgelegt werden, dass durch sie die Ausübung der Grundrechte beeinträchtigt werden kann, wie sie in den Mitgliedstaaten anerkannt wurden. Dazu gehören insbesondere auch das Recht oder die Freiheit zum Streik." Der stellvertretende EGB-Generalsekretär Reiner Hoffmann klagte, "dass der EuGH die Monti-Klausel überhaupt nicht in Erwägung zieht".

Gewerkschafter, Sozialdemokraten und Linkspartei bezeichneten die Richtersprüche in mehreren Erklärungen als "Gefahr für das soziale Europa". Sie befürchten eine Verschärfung der sozialen Konflikte und richten Appelle an die Bundesregierung. Einige hoben hervor, dass das Luxemburger Urteil der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts widerspreche, das 2006 am Beispiel des Berliner Vergabegesetzes die deutschen Tariftreuegesetze gebilligt habe.

Doch von der Bundesregierung oder dem Bundesverfassungsgericht Hilfe gegen die unsozialen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs zu erwarten, ist grotesk und stellt die Dinge auf den Kopf. Die Brüsseler EU-Institutionen wurden von den europäischen Regierungen geschaffen und die Richter des Europäischen Gerichtshofs werden von den nationalen Regierungen ernannt - und zwar ohne parlamentarische Zustimmung.

Seit Jahren stoßen die Regierungen, insbesondere im Westen Europas, auf Widerstand bei ihren Bemühungen, die bestehenden Sozialsysteme im Interesse des Finanzkapitals und der Wirtschaft zu zerschlagen. Daher verstecken sie sich hinter den europäischen Institutionen und übertragen der Europäischen Union immer mehr Aufgaben, damit diese den sozialen Kahlschlag organisiert und so die Voraussetzungen schafft, die es den Großkonzernen ermöglichen, die Billiglöhne Osteuropas auszunutzen und die Löhne im Westen zu senken.

Die EU-Institutionen dienen den politischen und wirtschaftlichen Eliten in ganz Europa dazu, ihre Interessen gegen die arbeitende Bevölkerung durchzusetzen. Deshalb erfordert der Kampf gegen die reaktionären Entscheidungen der Luxemburger Richter und alle anderen EU-Maßnahmen zum Sozialabbau einen gemeinsamen politischen Kampf der europäischen Arbeiter auf sozialistischer Grundlage.

Siehe auch:
Europäische Union unterzeichnet Vertrag von Lissabon - Eine Verfassung
(20. Dezember 2007)
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