EU-Parlament beschließt Ausbau der Festung Europa

"Rückführungsrichtlinie" mit großer Mehrheit verabschiedet

Mit großer Mehrheit hat das EU-Parlament am 18. Juni die zwei Wochen zuvor vom EU-Ministerrat für Justiz und Inneres beschlossene "Richtlinie über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedsstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger" verabschiedet. Ungeachtet scharfer internationaler Proteste von Flüchtlingsverbänden, Menschenrechtsorganisationen und den Staatschefs von Venezuela, Ecuador und Bolivien gegen die in der Richtlinie vorgesehene massenhafte Inhaftierung und Deportation von Einwanderern ohne Aufenthaltsstatus stimmte das Europaparlament mehrheitlich für die Richtlinie. 369 Abgeordnete votierten dafür, 197 Abgeordnete stimmten dagegen und 106 Parlamentarier enthielten sich der Stimme.

Da sämtliche Änderungsanträge von den Abgeordneten abgelehnt wurden, tritt das verharmlosend "Rückführungsrichtlinie" genannte Maßnahmenpaket unmittelbar in Kraft und muss von den Mitgliedsstaaten der EU innerhalb von 24 Monaten in nationales Recht umgesetzt werden.

Die Richtlinie ermöglicht den EU-Mitgliedsstaaten, aufgegriffene Einwanderer ohne Aufenthaltsstatus bis zu sechs Monate in Abschiebehaft zu stecken. In der Regel handelt es sich dabei um Arbeiter aus den ärmsten Ländern der Welt, die vor Armut, Hunger und Unterdrückung geflohen sind. Ein formaler richterlicher Beschluss ist für eine Inhaftierung nicht notwendig, es reicht die Anordnung einer Verwaltungsbehörde. Ein Richter soll erst nachträglich die Rechtmäßigkeit der Inhaftierung feststellen. Die Dauer kann bis auf 18 Monate gestreckt werden, sollte der Betroffene "nicht kooperieren" oder es zu "Verzögerungen bei der Übermittlung der erforderlichen Unterlagen durch Drittstaaten kommen", wie es in einer Pressemitteilung des Europaparlamentes heißt.

Die Inhaftierung dieser Menschen, deren einziges "Verbrechen" darin besteht, keinen gültigen Aufenthaltsstaus zu besitzen, soll nach dem Willen der EU immer dann verfügt werden, wenn sich die von der Polizei aufgegriffenen Personen weigern, innerhalb von 30 Tagen freiwillig auszureisen und die EU zu verlassen.

Der Gefängnisaufenthalt hat dabei einzig den Zweck, die Deportation der Einwanderer vorzubereiten und sicher zu stellen. Die Einschränkung, dass Abschiebehaft nur dann angeordnet werden soll, wenn eine "realistische Aussicht" besteht, die Abschiebung auch tatsächlich durchführen zu können, ist das Papier nicht wert auf der sie steht. Angeblich soll damit die heute vielfach angewandte "Zermürbungstaktik" verboten werden, mit der Migranten durch die Inhaftierung zur freiwilligen Ausreise gezwungen werden. Tatsächlich erhöht die Richtlinie aber den Druck auf die Einwanderer, denn die Abschiebehaft wird praktisch zum Regelfall, und abgeschoben wird nicht nur in die Herkunftsländer der Flüchtlinge, sondern auch in so genannte sichere Drittländer, mit denen die EU Rückführungsabkommen abgeschlossen hat.

Für abgeschobene Einwanderer greift dann noch als zusätzliche Strafe eine Wiedereinreisesperre von fünf Jahren. Das Einreiseverbot kann sogar noch verlängert werden, wenn der Betroffene als "schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Ordnung, die öffentliche Sicherheit oder die nationale Sicherheit" eingestuft wird.

Die von den Befürwortern hervorgehobenen erstmaligen "europäischen Mindeststandards" im Umgang mit "Illegalen", unter anderem Sonderrechte für Familien und Kinder, sind reine Nebelkerzen. So verlangt die Richtlinie zwar, auf das "Interesse des Kindes" zu achten. Doch schon bisher gab es von der EU anerkannte internationale UN-Richtlinien für den Umgang mit Kindern, die aber die nationalen Behörden in den europäischen Ländern nicht im geringsten daran gehindert haben, etwa allein reisende Kinder bereits am Flughafen einzusperren. Auch jetzt ist in der EU-Richtlinie eine Inhaftierung Minderjähriger ausdrücklich zugelassen.

Es ist abzusehen, dass "das traurige Kapitel der Inhaftierung von Kindern und Jugendlichen in zahlreichen Mitgliedstaaten nicht beendet, sondern diese kinder- und menschenrechtsfeindlichen Praktiken gar noch ausgeweitet" werden, erklärt die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl in einer Stellungsnahme zu der Richtlinie. Doch damit nicht genug. Unbegleitete Kinder und Jugendliche können jetzt erstmals auch völlig legal abgeschoben werden.

Auch andere Formulierungen in der Richtlinie sind bewusst vage gehalten und lassen den Gesetzgebern und Behörden in den einzelnen Mitgliedsstaaten Spielraum, restriktive Regelungen durchzusetzen und anzuwenden. So bleibt es beispielsweise den Mitgliedsstaaten überlassen, ob den Einwanderern ohne Aufenthaltsstatus ein Rechtsbeistand zur Seite gestellt wird und ob Prozesskostenhilfe gewährt wird. Die Einwanderer verlieren damit praktisch jegliches Mittel, sich rechtlich gegen Abschiebung und Inhaftierung zur Wehr zu setzen.

Die vorgeschriebene räumliche Trennung der Abschiebehaftzentren von normalen Gefängnissen stellt ebenfalls keine Garantie für eine Verbesserung bislang angewandter Praxis dar. In einigen Mitgliedsstaaten werden Abschiebehäftlinge vom Sicherheitspersonal systematisch drangsaliert und geschlagen. Depressionen, Hungerstreiks und Selbstmorde sind trauriger Alltag in den über 220 Abschiebezentren der EU-Mitgliedsstaaten mit Plätzen für mehr als 30.000 Personen. Durch das von der Richtlinie verlangte schärfere Vorgehen gegen Einwanderer ohne Aufenthaltsstatus werden diese Kapazitäten wohl noch stark ausgebaut werden und eine neue Ära der Sammel- und Abschiebelager in Europa begründen.

Hinzu kommt eine völlig nebulös gehaltene "Notstands-Klausel", nach der bei einer "unvorhersehbaren Überlastung der Kapazitäten der Hafteinrichtungen" eines Mitgliedsstaates oder seines Verwaltungs- und Justizpersonals selbst diese Mindestrichtlinien noch unterlaufen werden können. Das bedeutet, dass Staaten, die besonders eifrig Menschen ohne Aufenthaltsstatus verfolgen, Kinder, Familien und Flüchtlinge auch ohne richterlichen Beschluss und auf unbestimmte Zeit in normale Gefängnisse wegschließen können.

Die Rückführungsrichtlinien waren von den Innenministern nach fast siebenjähriger Diskussion am 5. Juni beschlossen und dem Parlament zur Abstimmung vorgelegt worden. Zum ersten Mal konnten die EU-Parlamentsmitglieder an einer Entscheidung in diesem Bereich mitwirken. Was als Demokratisierung des Entscheidungsprozesses in der EU gepriesen wurde, endete in einer Verschärfung des Flüchtlingsrechts, die hinter verschlossenen Türen unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgehandelt und durchgesetzt wurde - trotz heftiger Proteste und Demonstrationen von Menschenrechtsorganisationen wie zuletzt noch am Dienstag vor dem Europaparlament in Straßburg.

Breiter Konsens im EU-Parlament

Die Rückführungsrichtlinie wurde von einem breiten Konsens im europäischen Parlament getragen. Anders als die Mehrheit der sozialdemokratischen EU-Parlamentsfraktion haben sich die deutschen SPD-Abgeordneten mit Wolfgang Kreissl-Dörfler an ihrer Spitze mit dem CSU-Unterhändler Manfred Weber, den meisten Christdemokraten und dem größten Teil der Liberalen gegen die Flüchtlinge verbündet.

Treibende Kraft hinter den restriktivsten Maßnahmen dieser Richtlinie, die seit sieben Jahren in EU-Kommission und Ministerrat vorbereitet wurde, war die deutsche Regierung. Die Bundesregierung hatte im Ministerrat darauf gedrängt, die Abschiebehaft nicht auf maximal drei Monate zu begrenzen sondern auf sechs. Während in Frankreich derzeit die maximale Abschiebehaft 32 Tage nicht überschreiten darf, gilt in Deutschland bereits heute die 18-monatige Haft-Frist. In neun EU-Mitgliedsländern, darunter die skandinavischen Länder, Großbritannien und die Niederlande, ist die Haftdauer sogar unbegrenzt. Großbritannien, Irland und Dänemark sind per Sonderregelung auch weiterhin nicht an die Maximaldauer von 18 Monaten gebunden.

Die Zielsetzung der Richtlinie auf den Punkt gebracht hat Peter Altmaier (CDU), Staatssekretär im Bundesinnenministerium. Gegenüber Spiegel Online erklärte er Anfang Juni: "Wir haben im Sinne Deutschlands erreicht, dass die Abschiebungen von denen, die wir loswerden wollen, in Zukunft erleichtert werden."

Und es war auch ein deutscher EU-Abgeordneter, der in den letzten zwei bis drei Jahren die Verhandlungen mit der slowenischen EU-Ratspräsidentschaft und den EU-Innenministern geführt hatte, um diese Verschärfung durchzusetzen: Der bayerische CSU-Abgeordnete Manfred Weber. Weber berichtete den Medien von den zahlreichen Protesten, die ihn erreichten: "Sie kriegen stapelweise Post aus ganz Europa, was für ein schlechter Mensch Sie sind." Er könne aber mit gutem Gewissen sagen, dass "Europa sich mit dieser Richtlinie als Raum der Werte definiert".

Die beschlossene Richtlinie macht sehr deutlich, worin diese Werte bestehen. 60 Jahre nach der Erklärung der Allgemeinen Menschenrechte durch die Vereinten Nationen haben die europäischen Regierungen und das Europaparlament mit den drakonischen Maßnahmen gegen Einwanderer klar gestellt, dass sie die Menschenwürde und demokratische Rechte für den ärmsten Teil der Bevölkerung strikt ablehnen.

Die europäischen Werte, von denen Weber spricht, sind vielmehr: Abschottung, Abschiebung und Ausbeutung. Denn Weber geht in seiner Rechfertigung für die verabschiedete Richtlinie auch auf die Arbeitsbedingungen der Einwanderer ohne Aufenthaltsstatus ein. "Illegale Arbeiter sind die Sklaven des 21. Jahrhunderts und den Arbeitgebern hilflos ausgeliefert", sagte er. "Dieses Sklaventum müssen wir beenden." Die Richtlinie befreie Menschen aus der Illegalität, weil die Staaten gezwungen seien, den Aufenthalt entweder zu legalisieren oder konsequent abzuschieben.

Welch eine verquere Logik: Die miserable Lage der Menschen soll beendet werden, indem sie inhaftiert, weggesperrt und dann in höchste Not und Lebensgefahr zurückgeschickt werden. Webers Argument ist auch faktisch falsch: Kein europäisches Land hat sich verpflichtet, die Illegalen verstärkt einzubürgern oder auch nur ihren Aufenthalt zu legalisieren. Wenn aber noch rigoroser abgeschoben wird als bislang, erhöht das die Abhängigkeit der Menschen ohne Aufenthaltsstatus von Arbeitgebern und Vermietern und liefert die Betroffenen letztlich noch stärker ihren Sklavenhaltern aus.

Und dieser Effekt ist durchaus gewollt. Nach Schätzungen halten sich drei bis acht Millionen Menschen illegal in Europa auf. Die meisten sind legal eingereist, etwa mit Touristenvisum, und anschließend geblieben. Viele sind aber auch Flüchtlinge, deren Asylanträge aufgrund der restriktiven Flüchtlingspolitik in der EU abgelehnt worden sind und die dann untergetaucht sind, um der drohenden Deportation zu entgehen. Sie unterscheiden sich nicht von "legalen" Migranten, außer dass sie ohne Aufenthaltserlaubnis und ohne Arbeitserlaubnis von allen sozialen und demokratischen Rechten abgeschnitten sind.

Millionen arbeiten in der Bauwirtschaft, der Landwirtschaft oder im Dienstleistungsbereich, vor allem im Reinigungsgewerbe, in der Gastronomie und in Hotels, in letzter Zeit aber vermehrt auch in Privathaushalten. Die Löhne liegen in der Regel weit unter Tarif, wenn sie überhaupt regelmäßig gezahlt werden. Einen bestehenden Rechtsanspruch können die Betroffenen aufgrund der Gefahr der Aufdeckung vor Gericht nicht durchsetzen. Arbeitslosigkeit und Tagelöhnertum sind für viele Einwanderer bittere Realität in einem Alltag, in dem jede Krankheit lebensbedrohlich werden kann, da bereits der Gang ins Krankenhaus ohne Krankenversicherung die Abschiebung nach sich ziehen kann, und Kindern kein Schulbesuch und keine Berufsqualifikation möglich ist.

Dies ist die Kehrseite der Globalisierung. Während in der Produktion die Löhne durch das gegenseitige Ausspielen der Arbeiter einzelner Länder stetig nach untern gedrückt werden, ist dies so in einigen standortgebundenen Wirtschaftsbereichen wie dem Baugewerbe und der Landwirtschaft nicht möglich. Dort werden die Löhne gedrückt, indem Millionen von undokumentierten Arbeitern ohne Aufenthaltsstatus als Billiglöhner eingesetzt werden, da sie keinerlei Rechte haben. Schon jetzt werden Hunderttausende von ihnen jedes Jahr festgenommen und abgeschoben. Dies soll nun intensiviert werden. Der so erhöhte Druck auf diese Arbeiter, wird die Arbeits- und Lebensbedingungen weiter verschärfen.

Weitere Abschottungen der EU gegen Einwanderer geplant

Die große Mehrheit bei der Verabschiedung der Rückführungsrichtlinie nannten manche Medien "überraschend". Überraschend ist dies allerdings nicht. Seit Jahren verschärfen alle europäischen Regierungen, unabhängig ob "links" oder "rechts", die Ausländer-, Asyl- und Flüchtlingsgesetze. EU-Justizkommissar Jacques Barrot sagte, dass jährlich etwa zwei Millionen Einwanderer in die EU-Staaten kämen. Man müsse daher die legale Migration erweitern. Gemeint ist aber nur die so genannte "zirkuläre Migration", wie sie Frankreichs Präsident Nicolas Sarkozy (UMP) und der deutsche Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) favorisieren. Dabei werden die Einwanderer nach Ablauf von zwei bis drei Jahren zur Rückkehr verpflichtet.

Bereits zu Beginn der französischen EU-Präsidentschaft im Juli will Staatschef Nicolas Sarkozy einen restriktiven "Immigrationspakt" präsentieren. Sarkozy will die Grenzkontrollen verschärfen, die Asylkriterien angleichen, sprich Asyl noch unmöglicher machen als es jetzt schon ist, sowie die Legalisierung bislang illegaler Einwanderer unterbinden.

Die EU-Kommission treibt derweil die weitere Abschottung Europas voran. Sie veröffentlichte gleichzeitig Planungen für eine so genannte "integrierte Asylpolitik". Sie schlug vor, schon in den Transitländern der Flüchtlinge die Einreise in die EU zu verhindern und mehr Geld für dortige "regionale Schutzprogramme" zu gewähren.

Die Folge der neuen EU-Rückführungsrichtlinie sowie der angekündigten Verschärfungen bei der Einwanderung werden Tausende Menschen mit dem Leben bezahlen - in ihren Heimatländern oder an den militärisch gesicherten Grenzen der Europäischen Union. Die mehr als 12.000 offiziell gezählten Toten an den Grenzen Europas in den letzten 15 Jahren werden nicht die letzten sein.

Siehe auch:
Deutsche Flüchtlings- und Abschiebepolitik und ihre Folgen: Aus Deutschland abgeschobener staatenloser Roma begeht Selbstmord
(27. März 2007)
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