Am vergangenen Montag hat der Untersuchungsausschuss des Thüringer Landtags zur NSU-Mordserie seinen Zwischenbericht veröffentlicht. Er fällt ein vernichtendes Urteil über Verfassungsschutz und Polizei, die die rechtsextreme Szene Thüringens in den 1990er Jahren direkt gefördert und aufgebaut haben.
Der Ausschuss verabschiedete den Zwischenbericht mit sechs Stimmen. Die beiden Vertreterinnen der Linkspartei, Martina Renner und Katharina König, enthielten sich und veröffentlichten ein Sondervotum. Obwohl die Arbeit des Ausschusses durch die Vernichtung von Akten des Verfassungsschutzes und angebliche Erinnerungslücken von Polizei- und Geheimdienstvertretern behindert wurde, zeichnet der Bericht nach mehr als einjähriger Arbeit auf 554 Seiten ein verheerendes Bild der Verflechtung staatlicher Behörden mit der Neonazi-Szene.
Der Bericht umfasst nur die Zeit bis zum Untertauchen von Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe am 26. Januar 1998. Die drei gründeten damals den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU), der in den folgenden Jahren acht türkischstämmige und einen griechischstämmigen Unternehmer sowie eine Polizistin ermordete und zahlreiche Banküberfälle verübte. Zuvor waren sie im Thüringer Heimatschutz (THS) aktiv gewesen, einer Vereinigung von rechtsextremen Kameradschaften.
Der Untersuchungsausschuss wirft dem Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) vor, mit dem V-Mann Tino Brandt eine „Führungsperson“ der rechtsextremen Szene angeworben zu haben. Brandt galt als Kopf des Thüringer Heimatschutzes und war außerdem stellvertretender Landesvorsitzender der Thüringischen NPD. Durch ihn habe das LfV „wenigstens mittelbar die Struktur gestützt, in der sich das spätere NSU-Trio radikalisiert hat“, heißt es in dem Bericht.
Die Behauptung, Brandt sei eine „Top-Quelle“ gewesen, weist der Bericht zurück. Im Grunde habe Brandt keine Hinweise geliefert, die für die Strafverfolgung nützlich gewesen seien, sondern lediglich über Veranstaltungen der Neonazis informiert. Für seine Dienste in den Jahren 1994 bis 2001 erhielt Brandt insgesamt mehr als 200.000 D-Mark – Geld, das er nach eigenen Angaben in den Aufbau der rechtsextremen Szene in Thüringen investierte.
Der Bericht geht davon aus, dass Tino Brandt durch den Verfassungsschutz vor Ermittlungen der Polizei gewarnt wurde, was dem Versuch der Strafvereitelung entspräche. Die Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, Dorothea Marx (SPD), hält es außerdem für „nicht undenkbar“, dass auch Mitglieder des NSU aus den Reihen des Verfassungsschutzes vor Verfolgung gewarnt wurden.
Auch gegen die Thüringer Polizei erhebt der Bericht schwere Vorwürfe. Noch Mitte der 1990er Jahre hatte dort eine Sonderkommission „Rex“ zur Bekämpfung des Rechtsextremismus existiert. Sie wurde aufgelöst. Doch in 31 Sitzungen und trotz Befragung zahlreicher beteiligter Polizisten ist es dem Untersuchungsausschuss nicht gelungen, herauszufinden, wann, durch wen und warum dies geschah. Selbst führende Beamte hätten sich nicht imstande gesehen, diese Fragen zu beantworten.
Auch das unmittelbare Verhalten der Polizei gegenüber dem Thüringer Heimatschutz (THS) kritisiert der Bericht. Gegen den THS sei ein Verfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung gelaufen, doch es sei „nicht konsequent“ geführt und 1997 eingestellt worden. Ein mögliches Verbot des THS, zu dessen Mitgliedern Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe zählten, habe man somit verpasst.
Der Untersuchungsausschuss stellt das Verhalten von Polizei und Verfassungsschutz zwar als gravierend dar, bezeichnet es aber als Fehler in einem ansonsten sinnvollen und funktionsfähigen System. Die Radikalisierung der mutmaßlichen Terroristen sei „auch durch ein in den 1990er Jahren vorherrschendes Klima des Wegschauens, mangelnder Gegenwehr und der Verharmlosung rechtsradikaler Aktivitäten gefördert worden“, heißt es in dem Bericht.
Dorothea Marx (SPD) sprach von „schwerwiegenden Fehlern“, Dirk Adams (Grüne) von einer „unheilvollen Unentschlossenheit“ beim Kampf gegen Rassismus. Beide gaben dem Land eine Mitverantwortung dafür, dass das NSU-Trio zu Mördern wurde.
Martina Renner (Die Linke) ging einen Schritt weiter und sagte, das Verhalten des thüringischen Verfassungsschutzes sei nicht das Ergebnis individueller Fehler. Denken und Handeln der Beamten seien „systemisch bedingt“. „Beim Verfassungsschutz sehen wir keine Pannen, da sehen wir Schuld“, erklärte sie und warf dem Geheimdienst „kriminelles Agieren, moralloses Handeln und das Vernichten von Beweismitteln“ vor.
Aber auch die Ausschussmitglieder der Linkspartei sprechen nicht aus, was sich einem unvoreingenommenen Beobachter geradezu aufdrängt: Dass die Förderung und finanzielle Unterstützung der rechtsextremen Szene in Thüringen nicht das Ergebnis von Pannen und Schlamperei, sondern politisch gewollt war.
Schon zur Wendezeit waren systematisch rechte Gruppen in die damalige DDR geschleust worden, um den Protesten gegen das stalinistische Regime eine nationalistische Richtung zu geben, die schließlich zur Widervereinigung und zur Einführung des Kapitalismus führte. Die SED, die Vorgängerorganisation der Linkspartei, unterstützte dies und trägt dafür eine direkte Verantwortung. Hans Modrow, der letzte SED/PDS-Ministerpräsident der DDR, bekannte später in seinen Erinnerungen: „Nach meiner Einsicht war der Weg zur Einheit unumgänglich und musste mit Entschlossenheit beschritten werden.“
1992 übernahm dann der CDU-Politiker Bernhard Vogel die Führung der thüringischen Regierung und kultivierte die Verflechtung mit ultrarechten Kreisen. Der frühere Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz war Ehrenmitglied der schlagenden Burschenschaft Arminia aus dem thüringischen Jena, die ihren Sitz während der DDR-Zeit nach Mainz verlegt hatte. 1995 wurde Vogel mit den Worten zitiert: „Wo Burschenschaft verboten ist, herrscht Unfreiheit.“
Der Bericht des Untersuchungsausschusses deutet diesen politischen Hintergrund vage an. Kurz nach Gründung des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) 1991 sei „durch das Innenministerium massiv auf die Personalbesetzung Einfluss genommen“ worden. Bei „mindestens zwei dieser veranlassten Personalentscheidungen“ hätten „erhebliche Sicherheitsbedenken“ bestanden. Offenbar förderte das Innenministerium also gezielt antikommunistische Kräfte.
In Vogels Amtszeit fällt auch die Präsidentschaft Helmut Roewers beim Thüringer Verfassungsschutz von 1994 bis 2000. Roewer wurde wegen zahlreicher Affären schließlich vom Dienst suspendiert. Er hatte Tino Brandt finanziell gefördert und auch dem früheren Thüringer NPD-Chef und V-Mann Thomas Dienel insgesamt 25.000 D-Mark zukommen lassen.
2003 klagte die Staatsanwaltschaft Erfurt Helmut Roewer wegen Betrugs und Untreue in 60 Fällen an. Er soll Scheinverträge im Umfang von 250.000 Euro abgeschlossen haben, die vermutlich dazu dienten, rechtsextreme V-Leute zu bezahlen. Das Verfahren wurde schließlich wegen Verhandlungsunfähigkeit eingestellt.
Als der Untersuchungsausschuss des Bundestages zur NSU-Affäre Roewer vernahm, wies dieser jede Verantwortung von sich. Fragen nach einem konkreten V-Mann beantwortete er mit den Worten: „Was geht sie das an?“
Der Zwischenbericht aus Thüringen behandelt nur einen Bruchteil der Verbindungen zwischen staatlichen Behörden und dem NSU. Unter anderem hatten auch das Berliner Landeskriminalamt (LKA) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) V-Männer in seiner Nähe platziert. Thomas R. aus Halle war unter dem Decknamen „Corelli“ mindestens zehn Jahre lang im Umfeld des NSU für das BfV tätig. Er muss dabei unmittelbar und frühzeitig Kenntnis über dessen Morde gehabt haben.