NSU-Prozess beginnt in München

Vor dem Oberlandesgericht (OLG) München begann am Montag der sogenannte NSU-Prozess. Hauptangeklagte ist die 38-jährige Beate Zschäpe, die mit Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos den „Nationalsozialistischen Untergrund“ gebildet haben soll. Ihr werden Mittäterschaft an zehn Morden, besonders schwere Brandstiftung und versuchter Mord vorgeworfen.

Das Trio, das 13 Jahre lang unter den Augen der Sicherheitsbehörden unter falscher Identität lebte, soll zehn Morde, zwei Sprengstoffanschläge sowie zahlreiche Banküberfälle begangen haben. Bei den Opfern handelte es sich mit Ausnahme einer Polizistin ausschließlich um Immigranten, die aus rassistischen Motiven getötet wurden.

Die Anklage wirft Zschäpe zwar nicht vor, selbst tödliche Schüsse abgefeuert zu haben. Sie beschuldigt sie aber, als Mitglied des NSU für alle seine Verbrechen mitverantwortlich zu sein. Nach dem Tod von Böhnhardt und Mundlos, die sich nach ihrer Entdeckung angeblich selbst umbrachten, hatte sie außerdem die gemeinsame Wohnung in Brand gesteckt und das Leben einer Nachbarin gefährdet.

Neben Zschäpe sitzen vier Männer auf der Anklagebank.

Dem Neonazi und langjährigen Thüringer NPD-Funktionär Ralf Wohlleben wirft die Anklage Beihilfe zum Mord vor. Er soll dem NSU nach dessen Untertauchen geholfen und die Waffe beschafft haben, die bei den meisten Morden zum Einsatz kam. Wohlleben sitzt wie Zschäpe in Untersuchungshaft.

Carsten S. ist ebenfalls wegen Beihilfe zum Mord angeklagt, weil er dem Trio die Mordwaffe überbracht habe. Der 33-Jährige soll sich vor Jahren von der Neonazi-Szene losgesagt haben. Er hat ein Geständnis abgelegt.

André E. muss sich wegen Beihilfe zu einem Raubüberfall und einem Sprengstoffanschlag verantworten. Gemeinsam mit seiner Frau Susanne soll er bis zu dessen Entdeckung eng mit dem NSU-Trio befreundet gewesen sein.

Holger G. soll dem NSU durch Ausweispapiere geholfen und eine weitere Waffe besorgt haben. Er hat wie Carsten S. ein ausführliches Geständnis abgelegt.

Neben der Generalbundesanwaltschaft sind rund 80 Nebenkläger aus den Reihen der Mordopfer und ihrer Angehörigen am NSU-Prozess beteiligt. Sieben Anwälte von Nebenklägern gaben am Sonntag in München eine Pressekonferenz. Sie machten deutlich, dass sie von dem Prozess eine Aufklärung der Hintergründe des NSU erwarten. Die Vorstellung, der NSU habe nur aus drei besonders gefährlichen Rechtsextremisten bestanden, sei schwer nachzuvollziehen, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung.

„Es geht uns nicht darum, in möglichst kurzer Zeit eine maximale Strafe für die Angeklagten zu erreichen. Sondern uns geht es allen um eine möglichst umfassende Aufklärung“, sagte die Anwältin Angelika Lex. Sie vertritt die Witwe von Theodoros Boulgarides, der am 15. Juni 2005 in München ermordet wurde.

Ihre Mandantin wolle wissen, wie ihr Mann ausgewählt und ausgespäht und weshalb er Opfer des NSU wurde, betonte Lex. Außerdem wolle sie wissen, welche lokalen Netzwerke die Mörder unterstützt haben könnten und was die Behörden von dem Mord wussten.

Rechtsanwalt Sebastian Scharmer, der die Tochter des in Dortmund ermordeten Mehmet Kubasik vertritt, sagte: „Uns geht es nicht um eine möglichst schnelle Verurteilung der fünf Angeklagten. Wir werden das staatliche Versagen zum Thema des Prozesses machen.“

Scharmer gab sich überzeugt, dass der NSU aus über 100 Personen bestand, unter denen sich auch einige V-Leute des Verfassungsschutzes befanden. Er wolle klären, weshalb die drei den Behörden bekannten Mitglieder des NSU nicht schon 1998 festgenommen worden seien, wer den NSU finanziert habe und welche Rolle V-Leute darin gespielt haben.

„Da weder Ermittlungsbehörden noch parlamentarische Untersuchungsausschüsse die Tatumstände bisher umfassend aufklären konnten, werden nun wir dieses Ziel verfolgen“, sagte Scharmer. Der Generalbundesanwaltschaft warf er vor, in der Anklageschrift überhaupt keine Bezüge zum Versagen der staatlichen Ermittlungsorgane herzustellen

Rechtsanwalt Alexander Kienzle, der die Familie des am 6. April 2006 ermordeten Halit Yozgat vertritt, sagte in einem Interview mit der taz, die Familie erwarte, dass „in einem transparenten und rechtsstaatlichen Verfahren die behördlichen Verstrickungen und Kenntnisse aufgeklärt“ werden.

Die Familie selbst sei unmittelbar nach der Tat zum Gegenstand der Ermittlungen geworden und habe im privatesten Bereich Transparenz für die Ermittler herstellen müssen. „Diese Transparenz erwartet sie jetzt spiegelbildlich auch von Verfassungsschutzämtern und Polizeibehörden.“

Das OLG München und die Generalbundesanwaltschaft haben deutlich gemacht, dass sie den Erwartungen der Nebenkläger nach einer umfassenden Aufklärung auf keinen Fall nachkommen wollen. Sie versuchen, den Prozess auf das unmittelbare Tatumfeld und die Personen der Angeklagten zu beschränken.

Gerichtspräsident Karl Huber sagte, das Gericht sei kein weiterer Untersuchungsausschuss. Es werde sich auf „die Kernaufgabe“ konzentrieren: „Eine rechtsstaatlich ordnungsgemäße, revisionssichere Strafverhandlung durchzuführen und die strafrechtliche Schuld der Angeklagten zu überprüfen.“

Bereits im Vorfeld des Prozesses hatte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl demonstrativ seine Verachtung für die Anliegen der Opfer und das öffentliche Interesse an dem Prozess zur Schau gestellt. In dem viel zu keinen Gerichtssaal wurden nur 50 Medienvertreter akkreditiert, darunter nicht ein Vertreter türkischer Medien, obwohl acht der zehn Mordopfer türkischer Herkunft sind.

Erst nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vergab das OLG München die Medienplätze neu, diesmal durch ein Losverfahren, das große nationale Medien, die über juristisch geschulte Journalisten verfügen, vom Prozess ausschloss.

Die Bundesanwaltschaft plant zwar ein Mammutverfahren, das über zwei Jahre lang dauern soll. Sie hat 600 Ordner mit 280.000 Seiten Ermittlungsakten zusammengestellt und will 600 Zeugen vorladen. Allein die Anklageschrift umfasst 488 Seiten. Doch dabei geht es um viele Einzelheiten, die für die Bewertung der Morde eher belanglos sind, wie etwa das Shampoo, das Zschäpe benutzte. Die Hintergründe bleiben dagegen außen vor.

Die Nebenklage-Anwälte gaben sich auf ihrer Pressekonferenz überzeugt, dass sie die Blockade-Haltung der Bundesanwaltschaft und des Gerichts durchbrechen können.

Rechtsanwalt Scharmer erklärte, man wolle mehr herausfinden, als in der Anklageschrift stehe, und das Umfeld des NSU zum Thema machen. „Man kann uns diese Fragen nicht verbieten. Und wir werden sie stellen“, sagt er.

Rechtsanwalt Stephan Lucas, der die Kinder des in Nürnberg ermordeten Enver Simsek vertritt, fügte hinzu, die Nebenkläger seien nicht nur Opfer des Mordes an ihren Angehörigen geworden, sondern auch von fehlgeleiteten behördlichen Ermittlungen, bei denen „Fahrlässigkeit oder Vorsatz wohlmöglich eine Rolle“ spielten.

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