USA:

Bundesgericht entscheidet über Rechtmäßigkeit von Drohnenmorden an US-Bürgern

Am 19. Juli hörte sich die Bundesrichterin Rosemary Collyer vom Bundesgericht in Washington DC Argumente hinsichtlich einer Verfassungsbeschwerde gegen die Drohnenmorde an drei amerikanischen Staatsbürgern im Jemen im Jahr 2011 an. Die Klage wurde im letzten Juli vom Center for Constitional Rights (CCR) und der American Civil Liberties Union (ACLU) im Namen der Angehörigen der drei getöteten Staatsbürger eingereicht.

Nasser al-Awlaki, Vater von Anwar al-Awlaki und Großvater von Abdulrahman al-Awlaki; und Sarah Khan, Mutter von Samir Khan, werfen der US-Regierung vor, gegen die Verfassung und internationales Recht verstoßen zu haben, als sie Anwar al-Awlaki am 30. September 2011 im Jemen durch von einer Drohne abgefeuerte Raketen ohne Gerichtsurteil töten ließ.

Samir Khan, der angeblich nicht auf der „Todesliste“ der Obama-Regierung stand und nicht als Ziel galt, starb zusammen mit zwei weiteren Anwesenden bei dem Angriff auf Awlaki. Anwar al-Awlakis sechzehnjähriger Sohn Abdulrahman wurde am 14. Oktober 2011 bei einem weiteren Drohnenangriff in einem anderen Teil des Jemen zusammen mit sieben weiteren Opfern getötet.

Die Ankläger argumentieren, dass alle drei Ermordungen unrechtmäßig waren, weil die amerikanische Verfassung und internationales Recht außerhalb von Kriegszeiten die Tötung ohne Prozess verbieten, außer als letztes Mittel, um „eine konkrete, spezifische und unmittelbare Todesgefahr oder ernsthafte körperliche Verletzung“ zu verhindern“. Diese Bedingungen hatte keines der Opfer erfüllt.

Als Reaktion auf die Klage hatte das Justizministerium versucht, die Klage abzuweisen, indem es darauf verwies, dass die Doktrin der „politischen Fragen“ und der nationalen Sicherheit eine juristische Betrachtung verhinderten.

Als Reaktion auf die Haltung des Justizministeriums erklärte die Anwältin des CCD Pardiss Kebriaei: „Die Position der Regierung ist beispiellos und außergewöhnlich. Sie beansprucht die konsequenteste Macht, die eine Regierung gegen ihre eigenen Bürger ausüben kann – die Macht, sie ohne Prozess zu töten – und verfügt, dass die Gerichte nichts gegen ihr Vorgehen zu sagen haben sollen, selbst nach der Tat nicht, nachdem außerhalb eines Krieges getötet wurde … Das Gericht sollte seine verfassungsgemäße Rolle ausüben und die grundlegenden Ansprüche unserer Klienten untersuchen. Es ist Aufgabe des Gerichtes, über die Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Regierung zu entscheiden, es steht der Regierung nicht zu, sich das Recht einfach zu nehmen.

Kurz vor der Anhörung veröffentlichte die New York Times am 17. Juli eine Kolumne des Klägers Nasser al-Awlaki mit dem Titel „Die Drohne, die meinen Enkel getötet hat.“ Nasser al-Awlaki lebte von 1966 bis 1977 in den USA, studierte als Experte mit einem Fulbright-Stipendium, erwarb einen Doktortitel und arbeitete als Forscher und Asssistenzprofessor an Universitäten in New Mexico, Nebraska und Minnesota. Nach der Rückkehr in den Jemen hatte er mehrere Posten in der jemenitischen Regierung, unter anderem war er Agrarminister und Gründer der Ibb-Universität sowie ehemaliger Präsident der Universität von Sanaa.

Als die Obama-Regierung im Jahr 2010 den Namen seines Sohnes auf eine Todesliste von internationalen Terroristen setzte, erhielt Nasser al-Awlaki die Unterstützung der CCR und der ACLU bei einem Prozess, mit dem er die Ermordung seines Sohnes Anwar verhindern wollte. Die CCR und die ACLU forderten im Namen von Nasser al-Awlaki, dass die Regierung ihre Versuche einstellt, seinen Sohn zu töten, seinen Namen von ihren geheimen Todeslisten streicht. Sie solle das Programm der „gezielten Tötungen“ bekanntgeben und unter anderem öffentlich machen, welche Kriterien der Präsident festsetzte, um Ermordungen anzuordnen.

Am 7. Dezember 2010 lehnte der amerikanische Bezirksrichter John D. Bates auf Anordnung der Obama-Regierung die Klage ab, da Nasser al-Awlaki als Vater nicht das Recht dazu habe, und außerdem nicht in der Lage sei, mehrere erschwerende Verfahrenshindernisse zu bewältigen, unter anderem dasjenige, dass seine Klage auf Grund der Doktrin der „politischen Fragen“ verboten sei.

Nasser al-Awlaki schrieb in seiner Kolumne über die außergerichtliche Ermordung seines Sohnes: „Die Regierung warf Anwar – der auch amerikanischer Staatsbürger war – mehrfach Terrorismus vor, klagte ihn aber nie wegen eines Verbrechens an. Kein Gericht hat je die Behauptung der Regierung überprüft, es wurden auch nie einem Gerichte Beweise für kriminelle Handlungen vorgelegt. Er hat es nicht verdient, dass man ihm seine verfassungsgemäßen Rechte als amerikanischer Bürger nimmt und ihn umbringt.“

Sein Enkel Abdulrahman wurde in Denver geboren. „Er hat bis zum siebten Lebensjahr in Amerika gelebt, dann kam er zu mir in den Jemen. Er war ein typischer Teenager – er sah die Simpsons, hörte Snoop Dogg, las Harry Potter und hatte eine Facebook-Seite mit vielen Freunden. Er hatte dichtes lockiges Haar, eine Brille wie ich und ein breites, albernes Lächeln.“

Wenige Wochen nach der Ermordung seines Vaters wurden Abdulrahman, sein jugendlicher Cousin und mindestens fünf weitere Zivilisten durch einen Raketenangriff getötet, als sie in einem Open-Air-Restaurant im südlichen Jemen zu Abend aßen.

„Später, nachdem ich in der Lage war, den Schmerz zu ertragen, den Ort zu sehen, wo er in seinen letzten Momenten gesessen hatte, besuchte ich ihn. Einwohner sagten mir, er sei zerfetzt worden. Sie zeigten mir das Grab, in dem sie seine Überreste begraben hatten. Ich stand davor und fragte, warum mein Enkel sterben musste.

Fast zwei Jahre später habe ich immer noch keine Antworten. Die Regierung der Vereinigten Staaten hat sich geweigert, zu erklären, warum Abdulrahman ermordet wurde. Erst im Mai dieses Jahres gab die Obama-Regierung, vermutlich um mehr Transparenz zu demonstrieren, öffentlich zu, was die Welt bereits wusste: dass sie für seinen Tod verantwortlich war.

Mein Enkel wurde von seiner eigenen Regierung getötet. Die Obama-Regierung muss sich für ihr Tun verantworten und zur Rechenschaft gezogen werden.“

Um den für den anstehenden Prozess zu erklären, meint Nasser al-Awlaki: „Nach dem Tod von Abdulrahman und Anwar reichte ich eine weitere Klage ein und suchte Antworten und Verantwortliche. Die Regierung argumentierte wieder, dass ihr Programm der gezielten Tötungen außer Reichweite der Gerichte sei. Es ifällt mir schwer zu glauben, dass so etwas in einer konstitutionellen Demokratie, die auf Gewaltenteilung basiert, erlaubt ist.

Die Regierung hat einen sechzehnjährigen amerikanischen Jungen getötet. Sollte sie nicht zumindest erklären müssen, warum?“

Während der Anhörung am 19. Juli, auf der entschieden werden sollte, ob der Prozess weitergehen kann, äußerte sich Richterin Collyer besorgt, dass die Haltung der Regierung amerikanische Bürger praktisch ihrer verfassungsgemäßen Rechte beraube.

Als Reaktion darauf argumentierte der stellvertretende Generalstaatsanwalt Brian Hauck, es gebe einen Unterschied zwischen einem verfassungsmäßigen Recht – das laut ihm von der Exekutive und Legislative geschützt werden könnte – und der Berechtigung, Verfassungsklagen vor Gericht einzureichen.

Collyer antwortete darauf, Das Versagen, den Bürgern Zugang zu den Gerichten zu erhalten, würde ihnen die Möglichkeit rauben, ihre Rechte durchzusetzen. „Ich mache mir wirklich Sorgen, dass man mir nicht erklären lann, wo das enden soll ... Das wir zwar verfassungsmäßige Rechte haben, aber sie vor Gericht nicht einklagen können.“

Hauck berief sich auch auf das Rechtsprinzip, das als „Doktrin der politischen Fragen“ bekannt ist und das seiner Auslegung nach ein Gericht daran hindert, einen Fall aufzunehmen. Er erklärte, ein Bundesrichter habe nicht den gleichen „Apparat“ wie das Militär, die Exekutive und die Legislative, um politische Erwägungen zu berücksichtigen, die in die Raketenangriffe einflössen. Wenn es also eine Klage zu prüfen hätte, dass die Angriffe verfassungswidrig gewesen seien, müsste das Gericht laut Hauck „außergewöhnlich wichtige Fragen beantworten“.

Auf die Behauptung von Hauck, die „Struktur der Verfassung“ ermögliche es der Exekutive und der Legislative, die Rechte der Bürger zu schützen, wies Collyer darauf hin, dass diese Struktur aus drei Regierungsinstanzen bestehe. „Das Problem ist, wie weit bringt einen diese Argumentation?“ Sie fügte hinzu, sie fände es etwas „entmutigend,“ dass die Regierung argumentiere, dass es keine gerichtliche Untersuchung der Entscheidung der Exekutive und des Kongresses geben dürfe, amerikanische Bürger im Ausland zu töten.

Hauck betonte daraufhin, die Entscheidungen würden „auf höchster Ebene der Exekutive getroffen, unter ernsthafter Absprache mit dem Kongress.“

Collyer antwortete: „Nein, nein, nein, nein. Die Exekutive ist kein effektives Kontrollorgan für die Exekutive, wenn es um die verfassungsmäßigen Rechte von Individuen geht.“

Haucks Argumente decken sich mit denen von Justizminister Eric Holder, der im März 2012 an der Northwestern University Law School erklärte: „Einige haben argumentiert, dass der Präsident eine Genehmigung von einem Bundesgericht einholen müsse, bevor er gegen einen US-Bürger vorgeht, der ein hochrangiger operativer Führer von Al Qaida oder verbündeten Kräften ist. Das stimmt einfach nicht. Ein ‚rechtsstaatliches Verfahren‘ ist nicht das Gleiche wie ‚juristisches Verfahren, vor allem nicht, wenn es um Fragen der nationalen Sicherheit geht. Die Verfassung garantiert ein ordnungsgemäßes Verfahren, kein gerichtliches.“

Pardiss Kebriaei vom Center for Constitutional Rights erklärte, die Argumente der Beklagten seien „nicht nur falsch,“ „wir sind der Meinung, dass sie gefährlich sind.“

Kebriaei erklärte, gemäß dem 4. Zusatzartikel sollte das Gericht hinterfragen, ob der Angriff, bei dem Abdulrahman ums Leben kam, angemessen war. „Eine Operation, die einen zivilen Gastronomiebereich ins Visier nimmt, der frei zugänglich und weit außerhalb der Kampfgebiete liegt, bei der sieben Menschen, darunter zwei Minderjährige, ums Leben kommen, ist objektiv unangemessen,“ erklärte sie.

Hina Shamsi von der ACLU sagte dem Gericht, ein Verfahren könnte Regierungsvertreter von „verfassungwidrigem Verhalten“ abschrecken. Ohne diese Option, erklärte Shamsi, hätten Kläger nichts in der Hand und keine andere Möglichkeit, sich juristisch zu wehren.

Die Richterin Collyer kam zu dem Ergebnis, dass dies stimme, aber „es gibt Fälle, in denen Unrecht geschieht, das aus einem bestimmten Grund nicht durch einen Prozess ungeschehen gemacht werden kann.“

Die 67-jährige Collyer ist dafür bekannt, die Position der Regierung in Fragen der nationalen Sicherheit vollauf zu unterstützen. Sie wurde von George W. Bush eingesetzt und ist zurzeit Mitglied des berüchtigten Foreign Intelligence Surveillance Court. Letzte Woche verteidigte Collyer die Zwangsernährung von Häftlingen in Guantanamo Bay. Vor zwei Jahren wies sie einen Versuch der ACLU ab, durch Berufung auf den Freedom of Information Act zu Dokumente über die Drohnenangriffe der CIA erlangen.

Collyer fällte ihr Urteil nicht sofort und nannte auch keinen Zeitpunkt, zu dem sie eine Entscheidung verkünden würde.

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