Großbritannien begünstigte Schwedens jüngsten Schritte zur Auslieferung Assanges

Das Stockholmer Berufungsgericht hat am letzten Donnerstag den Haftbefehl gegen WikiLeaks-Gründer Julian Assange bestätigt, der vor vier Jahren ausgestellt worden war. Die Entscheidung ist das Ergebnis der Zusammenarbeit zwischen den höchsten schwedischen, britischen und amerikanischen Behörden.

Weniger als einen Tag vor der Entscheidung hatte das britische Parlament offiziell dafür gestimmt, das undemokratische und willkürliche System des Europäischen Haftbefehls (EuHB) wieder einzuführen, auf dessen Grundlage Assange im Dezember 2010 erstmals verhaftet wurde, obwohl gar keine formelle Anklage gegen ihn erhoben worden war.

Das Parlament unterstützte mit 421 zu 29 Stimmen den Antrag der konservativen Regierung, sich wieder an 35 innen- und justizpolitischen Maßnahmen der Europäischen Union zu beteiligen, unter anderem dem EuHB. Die Konservativen, die Labour Party, die Liberaldemokraten und die Scottish National Party unterstützten allesamt die Maßnahme.

Der Vorlage wurde schon letzte Woche bei einer Parlamentsabstimmung zugestimmt. Eine allgemein erwartete Rebellion von antieuropäischen konservativen Abgeordneten war völlig ausgeblieben. In der Vorlage war der EuHB zwar nicht ausdrücklich genannt, aber nur, weil seine Wiedereinführung bereits feststand.

Nun gab die Wiederannahme des EuHB am Mittwochabend dem schwedischen Gericht grünes Licht, Assanges Auslieferung zu fordern, um ihn wegen eines angeblichen Vergewaltigungsverdachtes zu befragen.

Assange ist das Opfer eines durchsichtigen, abgekarteten Spiels. Die Kampagne gegen ihn war aufgenommen worden, kurz nachdem WikiLeaks im April 2010 ein Video mit dem Titel "Collateral Murder" veröffentlicht hatte. Das Video zeigt, wie ein amerikanischer Helikopter eine Gruppe von Zivilisten im Irak massakriert, darunter zwei Journalisten, die für Reuters arbeiteten. Als sich Assange im August 2010 in Schweden aufhielt, hatte er einvernehmlichen Sex mit zwei verschiedenen Frauen. Am 20. August nahm die Polizei gegen ihn Ermittlungen wegen "Vergewaltigung" auf und benachrichtigte die schwedischen Medien.

Am ersten Tag nach Beginn der Untersuchungen über diese Anschuldigung stornierte die Stockholmer Oberstaatsanwältin Eva Finne den Haftbefehl und erklärte: "Ich glaube nicht, dass es einen Grund gibt zu vermuten, dass er eine Vergewaltigung begangen habe." Vier Tage später wies Finne die Klage ab und erklärte: "Es besteht kein Verdacht auf irgendein Verbrechen."

Der Fall wurde von Claes Borgstrom wieder ins Rollen gebracht, einem Anwalt und Politiker der Sozialdemokratischen Partei Schwedens, der zusätzlich die Staatsanwältin Marianne Ny einspannte, die ebenfalls mit den Sozialdemokraten verbunden ist.

John Pilger schrieb vor kurzem in einer Untersuchung: "Borgstrom wurde von einem schwedischen Reporter gefragt, warum in dem Fall weiter ermittelt werde, wo er doch bereits zurückgewiesen worden sei, da eine der Frauen erklärt hatte, sie sei nicht vergewaltigt worden. Er antwortete: 'Schon, aber sie ist keine Anwältin.'

Assange blieb fünf Wochen lang in Schweden, um darauf zu warten, dass die neue Untersuchung aufgenommen werde. Der Guardian stand damals kurz davor, die 'War Logs' zum Irakkrieg zu veröffentlichen, die auf Enthüllungen von WikiLeaks basieren, und Assange sollte sie betreuen. Sein Anwalt in Stockholm fragte Ny, ob sie etwas dagegen hätte, wenn er das Land verlassen würde. Sie sagte, es stehe ihm frei zu gehen."

Assange schrieb letzten September in einer eidesstattlichen Erklärung aus der ecuadorianischen Botschaft: "Mein Anwalt in Schweden, Bjorn Hurtig, hat von Staatsanwältin Marianne Ny die Bestätigung erhalten, dass es mir frei stehe, Schweden zu verlassen. Ich verließ Schweden am 27. September 2010."

Ny beantragte erst einen EuHB, nachdem Assange Schweden verlassen hatte.

Assanges einziges "Verbrechen" besteht darin, dass er imperialistische Kriegsverbrechen und eine Verschwörung gegen die Weltbevölkerung enthüllt hat. Die britischen, schwedischen und amerikanischen Behörden wollen, dass Assange nach Schweden ausgeliefert wird, damit er von dort aus in die USA geschickt werden kann. In den USA droht ihm seit 2010 ein Prozess vor einer Grand Jury, in dem er wegen geheimer, nicht spezifizierter Vorwürfe angeklagt würde.

Schweden hat ein bilaterales Abkommen mit den USA, durch das es Assange ausliefern kann, ohne die traditionell übliche Überprüfung durchlaufen oder die Standards normaler Auslieferungsverfahren erfüllen zu müssen. In einem Artikel im Svenska Dagbladet von 2011 hieß es, dass Schweden seit dem Jahr 2000 keinen Auslieferungsantrag der USA abgelehnt hat. Nur in zwei Fällen erfolgte eine geforderte Auslieferung nicht; der Grund war, dass die schwedischen Behörden die Personen nicht finden konnten.

Die Versuche, Assange zu verhaften, gingen weiter, obwohl die schwedischen Behörden Zugang zu den SMS-Aufzeichnungen der beteiligten Frauen hatten. Diese Beweise belegen bereits, dass Assange das Opfer eines abscheulichen staatlichen Komplotts ist. Assange zitiert in einer eidesstattlichen Erklärung (Affidavit) die SMS-Kurznachrichten, die von zwei seiner schwedischen Anwälte überprüft wurden.

In den relevanten Teilen der eidesstattlichen Erklärung (alle Hervorhebungen aus dem Original übernommen) heißt es:

"Die jüngere Frau war zwar am 20. August 2010 auf der Polizeiwache, ihre Telefondaten zeigen jedoch, dass sie geschrieben hatte, sie wollte JA nichts vorwerfen, aber die Polizei sei versessen darauf, ihn in die Hände zu bekommen, sie sei schockiert gewesen, als JA verhaftet wurde, da sie von ihm nur einen Test verlangt hatte.

Die betreffende Frau erzählte einer Freundin, sie habe das Gefühl gehabt, als sei sie von 'der Polizei und ihrem Umfeld auf eine bestimmte Spur' gesetzt worden, wie letztere in ihrer Aussage bei der Polizei erklärte.

Laut den Telefondaten der jüngeren Frau, die mit dem Vergewaltigungsvorwurf in Verbindung gebracht wird, schrieb diese um 7:27 Uhr am 21. August 2010, sie wolle 'JA nicht die Schuld an irgendetwas geben’, um 22:25 Uhr schrieb sie: 'die Polizei hat sich die Vorwürfe ausgedacht'.

Obwohl die Polizei zu Anfang eine Untersuchung der angeblichen 'Vergewaltigung' in Bezug auf Frau AA begonnen hat, gab es in ihrer Zeugenaussage keinen Hinweis darauf, dass sie vergewaltigt worden war. Sie drückte in ihrer Stellungnahme bei der Polizei aus, sie habe dem Sex zugestimmt, und erklärte anschließend am 22. April 2013 auf Twitter: 'Ich wurde nicht vergewaltigt'."

Die World Socialist Web Site wies letzte Woche darauf hin, dass Assanges Name in der ersten Debatte über den EuHB im Parlament nicht erwähnt wurde, ebensowenig der von Shami Charkrabarti von Liberty, die die Maßnahme kritisierte. Wie wir erklärten, ist der EuHB trotz diesem Schweigekomplott wieder übernommen worden, weil die britischen, schwedischen und amerikanischen Behörden befürchten, Assange könnte erklären, sein Haftbefehl sei nicht mehr relevant, wenn der EuHB nicht in die Rechtsschriften Großbritanniens aufgenommen würde. Die jüngste Entscheidung des schwedischen Berufungsgerichtes hat diese Einschätzung bestätigt.

Was Assange widerfahren ist, könnte jedem passieren, der ins Visier der herrschenden Klasse gerät und zum Schweigen gebracht werden soll. Mit dem EuHB wird die Vorgabe abgeschafft, dass der Antrag stellende Staat eindeutige Beweise für ein Verbrechen vorlegen muss. Ein EuHB hat keine Grundlage für eine Berufung gegen die Maßnahme.

Die äußerst willkürliche Natur des EuHB-Systems zeigte sich in den Worten von Clare Montgomery, die im Jahr 2011 die schwedischen Behörden und den britisch Crown Prosecution Service gegen Assange vertrat. Sie erklärte vor dem Londoner High Court, eine "Auslieferung erfolge wegen Fehlverhaltens. Es hat nichts mit Beweisen zu tun".

Bedenken der Öffentlichkeit wegen der undemokratischen Vorschriften des EuHB-Systems waren einer der Hauptgründe dafür, warum das britische Parlament im Juli dem Antrag zustimmte, dass eine formelle Anklage gegen eine Person vorgebracht werden müsse, bevor ihr die Freiheit entzogen werde. Das Innenministerium erklärte jedoch, das neue Gesetz werde nicht für Assange oder irgendjemand anderen gelten, dem seine Rechte nach dem vorherigen System entzogen worden waren.

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