Die Debatte über Sterbehilfe

Am 13. November begann der Bundestag eine auf Monate angelegte Debatte über eine Neuregelung der Sterbehilfe. Im kommenden Jahr soll ein neues Gesetz dazu verabschiedet werden. Dem Bundestag lag aber noch kein Entwurf vor. Es ging nur um eine „Orientierungsdebatte“.

Dennoch haftet der Debatte etwas Gespenstiges an. Angesichts verbreiteter Altersarmut, Privatisierung und Kürzung von Gesundheitsfürsorge, sozialen Einsparungen und Haushaltskürzungen bei Bund, Ländern und Kommunen drängt sich der Verdacht auf, dass es weniger um Fürsorge für Todkranke und Sterbewillige als um Mittel ihrer beschleunigten Entsorgung geht.

Sicher sind die Abgeordneten in Deutschland etwas vorsichtiger als die amerikanische National Academy of Sciences, die in einen Bericht unter dem Titel „Dying in America” unverblümt auf die exorbitanten Kosten hinweist, die auf die Gesellschaft zukämen, weil die Bevölkerung immer älter werde und es eine Obsession gebe, das Leben um jeden Preis zu verlängern.

Noch hat hier niemand offen ausgesprochen, dass Kostensparen ein wichtiger Grund für eine Erleichterung der Sterbehilfe sein könnte. Aber immerhin wurde schon wiederholt über die Frage diskutiert, ob es sinnvoll sei, Menschen im Greisenalter noch durch teure Operationen oder Hilfsmittel zu mehr Lebensqualität zu verhelfen. Der Schritt dazu, sie aufzufordern, doch möglichst bald „selbstbestimmt“ aus dem Leben zu scheiden, ist davon nicht mehr weit entfernt.

Lukrative Geschäfte

Sterbehilfe kann ein lukratives Geschäft sein. Vereine und selbsternannte Sterbehelfer wie der frühere Hamburger Justizsenator Roger Kusch, der 2007 in einem Altenheim für einen Selbsttötungsautomaten Reklame machte, verlangen entweder hohe Gebühren für die Beschaffung tödlicher Medikamente oder erheben Mitgliedsbeiträge. Die meisten dieser Vereine befinden sich wegen der liberaleren Gesetzeslage in der Schweiz. Der erste Verein, den Kusch gegründet hatte, war verboten worden, nachdem das Hamburger Verwaltungsgericht eine Kommerzialisierung des Sterbens festgestellt hatte. Der Verein hatte 8000 Euro für sein „Dienstleistungspaket“ verlangt.

Kusch hat einen neuen Verein gegründet, der nach seinen eigenen Angaben gegenüber der Bild-Zeitung 600 Mitglieder hat, die jährlich zwischen 50 und 2000 Euro oder einmalig bis zu 7000 Euro Beitrag zahlen. Seit seiner Gründung vor fünf Jahren habe der Verein 150 Mal „Sterbebegleitung“ geleistet, allein im letzten Jahr 41 Mal.

Unter den Sterbewilligen war eine 79-jährige Frau, die weder todkrank war, noch unter großen Schmerzen litt. Sie hatte lediglich Angst davor, ins Altersheim zu müssen.

Wegen der Hilfe zur Selbsttötung einer 81 und einer 85 Jahre alten Frau hat die Hamburger Staatsanwaltschaft im Mai Anklage gegen Kusch und seinen Geschäftspartner, den Nervenarzt Johann Friedrich Spittler, erhoben. Diese Frauen sollen ebenfalls nicht krank gewesen sein, sondern lediglich „Angst vor dem Altern und dessen Folgen“ gehabt haben.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, „dass die Angeschuldigten nicht Hilfe zum Sterben leisteten, sondern selbst die Tatherrschaft über die Selbsttötung hatten und die Betroffenen nicht frei von Willensmängeln handelten“. Letzteres bezieht sich darauf, dass die beiden Frauen noch kurz vor ihrem Tod mit ihrer Entscheidung gehadert hatten.

Gesetzeslage in Deutschland

Die deutsche Gesetzeslage verbietet die aktive Sterbehilfe eindeutig. Diese kann laut Paragraph 216 des Strafgesetzbuchs mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Niemand darf einen Schwerstkranken zum Beispiel mit einer Spritze töten, selbst wenn dieser das unbedingt möchte. Wenn der Wille des Verstorbenen nicht nachgewiesen werden kann, droht sogar eine Verurteilung wegen Totschlags.

Es ist dagegen nicht strafbar, einem Sterbewilligen ein tödliches Medikament zu besorgen, welches dieser selbst einnimmt. Allerdings verbieten einige Landesärztekammern auch diese Art der Sterbehilfe und drohen ihren Mitgliedern mit Sanktionen bis hin zum Entzug der Approbation.

Auch die Beihilfe zur Selbsttötung ist grundsätzlich nicht strafbar. Wer einem anderen etwa Gift besorgt, mit dem sich dieser dann umbringt, kann in der Regel nicht belangt werden, wenn der Sterbende den Suizid selber ausgeführt hat. Der Helfer kann aber wegen unterlassener Hilfeleistung bestraft werden, wenn er etwa bei Bewusstlosigkeit nicht eingreift.

Unter passiver Sterbehilfe wird oft der Abbruch von lebenserhaltenden medizinischen Maßnahmen verstanden. Ärzte dürfen bei Todkranken etwa die künstliche Beatmung oder Ernährung einstellen, wenn das dem ausdrücklichen Willen des Patienten entspricht. Dies ist durch eine sogenannte Patientenverfügung zu regeln.

Erlaubt ist auch die indirekte Sterbehilfe durch Verabreichung starker Schmerzmittel, deren Wirkung auf geschwächte Organe das Leben verkürzen kann, etwa Morphine bei Krebspatienten im Endstadium.

Einige Abgeordnete treten für das strikte Verbot der Sterbehilfe ein, weil sie die Auffassung der Kirchen teilen, das fünfte Gebot verbiete nicht nur die Tötung fremden, sondern auch des eigenen Lebens und auch Beihilfe dazu sei eine Sünde. Der Katechismus der Katholischen Kirche spricht noch immer von „Selbstmord“ statt von Selbsttötung oder Suizid. Auch die evangelische Kirche lehnt die aktive Sterbehilfe ab.

Andere befürworten eine Änderung der deutschen Gesetze nach dem Vorbild des amerikanischen Staates Oregon. International Aufsehen hat kürzlich der Fall der 29-jährigen Brittany Maynard erregt, der dort tödliche Medikamente verschrieben wurden, weil sie unter einem aggressiven Gehirntumor litt und ihr bei fortschreitender Krankheit große Qualen bevorstanden.

Euthanasie

In Deutschland hat das Thema Hilfe zum Suizid eine besondere Brisanz. Das hängt mit der Geschichte des Nationalsozialismus zusammen. Immerhin gab es in Deutschland zwischen 1933 und 1945 ein umfangreiches Programm der „Euthanasie“ (schönes Sterbenlassen) zur Rein- und Gesunderhaltung der deutschen Rasse. Im Rahmen dieses Programms wurden zahlreiche psychisch Kranke oder auch nur als solche Erklärte als „unwertes Leben“ getötet, um der Gesellschaft die Kosten für den Unterhalt zu sparen.

Niemand würde heute offen so etwas fordern. Aber für die explodierenden Gesundheitskosten werden nicht etwa die Pharma- und Gesundheitsindustrie verantwortlich gemacht, sondern die Ansprüche der wachsenden Anzahl von Alten. Offene Diskussionen darüber, ob es noch gerechtfertigt sei, betagten Menschen teure Operationen oder Hilfsmittel zukommen zu lassen, wecken schlimme Vorahnungen.

Keine einfachen Lösungen

Die Behandlung Todkranker, die unter großen Schmerzen leiden, ist zweifellos eine schwierige und komplexe Frage, für die es keine einfachen oder pauschalen Lösungen geben kann. Wenn keine Hoffnung auf Erleichterung oder Besserung ihrer Situation besteht, sollten sie das Recht haben, ihren Tod zu bestimmen. Der Staat darf sie nicht zwingen, ihr Leiden weiter zu ertragen, wenn sie dies nicht wollen.

Was sagte es aber über eine Gesellschaft aus, wenn jedes Jahr viele Menschen bereit sind, freiwillig aus dem Leben zu scheiden, weil sie alt, einsam, krank und auf fremde Hilfe angewiesen sind oder diese womöglich gar nicht bekommen?

Schon Karl Marx sah 1846 im Suizid das Symptom einer kranken Gesellschaft. In einem Kommentar zu den Selbstmordfällen, die der Pariser Polizeiarchivar Jacques Peuchet in seinen Memoiren schilderte, schrieb Marx, es liege „in der Natur unsrer Gesellschaft, viele Selbstmorde zu gebären“. Beizukommen sei diesem Phänomen durch nichts „außer einer totalen Reform der jetzigen Gesellschaftsordnung“, alle andern Versuche würden „vergeblich sein“.

Die Zusammenhänge zwischen physischer und psychischer Gesundheit und den unmittelbaren und mittelbaren Lebenszusammenhängen der Individuen sind heute viel weitgehender erforscht als zu Marx‘ Zeiten. Es wird nicht mehr geleugnet, dass gesellschaftliche Stressfaktoren auch auf genetisch bedingte Krankheiten und ihren Verlauf starken Einfluss haben. Trotzdem hat sich an den Bedingungen, denen gerade alte und kranke Menschen in unserer Gesellschaft ausgesetzt sind, nicht viel zum Positiven verändert. Im Gegenteil, mit zunehmender Kommerzialisierung aller Lebensbereiche und ihrer Unterwerfung unter den Zwang, Profit zu erwirtschaften und möglichst geringe Kosten zu verursachen, hat sich die Lage gerade der Schwächsten verschlimmert.

Angst vor dem Heim

Dass alternde Menschen Angst davor haben, in ein Alters- oder Pflegeheim zu müssen, ist mehr als verständlich. Die in vielen Heimen herrschenden Zustände sind gut dokumentiert.

Gegen die Zustände in deutschen Altenheimen haben Anfang des Monats sieben Menschen eine Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht, um den Gesetzgeber „zur Einhaltung seiner verfassungsrechtlichen Verpflichtungen“ zu bewegen. Sie bezeichnen die Pflegereform der schwarz-roten Regierung als „völlig unzulänglich“ und monieren „freiheitsbeschränkende Maßnahmen“ wie das Fesseln von Patienten. In der Klageschrift werden noch eine ganze Reihe weiterer schwerer Verstöße gegen die Menschenwürde aufgezählt. Pflegebedürftige seien wochenlang nicht geduscht worden oder hätten in verkoteter Kleidung viele Stunden ausharren müssen.

Die Palliativmedizin wäre in der Lage, die Leiden und Schmerzen Todkranker weitgehend zu lindern und ihnen ein würdevolles Lebensende zu ermöglichen, aber nach Schätzungen hat nur etwa ein Viertel der Betroffenen Zugang dazu. Diese intensive Versorgung kostet viel Geld. Außerdem gibt es zu wenige speziell dafür ausgebildete Ärzte und Pflegekräfte. Krankenhäuser entlassen unter dem Druck der Fallpauschalenabrechnung Schwerstkranke oder Sterbende oft in nicht ausreichend ausgestattete Alten- oder Pflegeheime oder nach Hause, wo eine entsprechende Versorgung nicht gewährleistet ist.

Selbst für die normale Altenpflege werden viel zu wenige ausgebildete Kräfte beschäftigt. Oft muss überfordertes Hilfspersonal ohne entsprechende Ausbildung die schwere Arbeit verrichten. Die viel zu wenigen Hospize, in denen eine umfassende Sterbebegleitung möglich ist, sind weitgehend von ehrenamtlicher Tätigkeit und Spenden abhängig. Sie müssten aber aus Steuermitteln finanziert und personell ausgestattet werden.

Würdevolles Altern und Sterben müsste eigentlich selbstverständlich und die Gesellschaft verpflichtet sein, dies für alle zu gewährleisten. Aber die Wirklichkeit sieht anders aus. Solange Kostendenken und Profit alle Fragen der gesellschaftlichen Fürsorge beherrschen, muss die Propaganda für eine „freiwillige“ Verkürzung der Leiden Schwerkranker zurückgewiesen werden.

Sicher sollte jeder das Recht haben sollte, seinen Todeszeitpunkt selbst zu bestimmen, aber unter heutigen Bedingungen ist nur schwer auszuschließen, dass der kranke oder altersschwache Mensch aus dem Gefühl heraus sein Sterben herbeiführen will, er möchte seinen Angehörigen nicht mehr zur Last fallen, oder weil er einsam ist oder ihm keine ausreichende Hilfe oder Zuwendung gewährt wird. Es ist auch möglich, dass Angehörige oder mögliche Erben schnell an den Nachlass kommen möchten und entsprechenden Druck ausüben oder einfach mit der Pflege überfordert sind.

Für Außenstehende ist nur schwer zu überprüfen, welche Gründe der Sterbewillige für seinen Entschluss wirklich hat. Oft resultiert der Sterbewunsch auch aus depressiven Erkrankungen oder schwierigen Lebenslagen.

Die wachsende Altersarmut in Deutschland verschärft die Problematik für Betroffene und Angehörige. Mehr als eine halbe Million Menschen in Deutschland erhalten so geringe Renten, dass sie auf die staatliche Grundsicherung (Sozialhilfe) angewiesen sind. Sie können sich bei schwerer Krankheit keine teure Betreuung und Pflege leisten. In den bezahlbaren Alters- und Pflegeeinrichtungen ist das Personal in der Regel vollkommen überbelastet. Die staatliche Pflegeversicherung gewährleistet nur das Allernotwendigste.

Loading