Bayrischer Verfassungsschutz wird hochgerüstet

Seit Montag, den 1. August 2016, ist das neue Bayerische Verfassungsschutzgesetz in Kraft. Es ist Teil einer massiven Aufrüstung und soll bundesweit als Modell für einen umfassenden Polizei- und Überwachungsstaat dienen.

Mit dem Gesetz wird eine Superbehörde geschaffen, die geheimdienstlich operiert, aber weitgehende polizeiliche Befugnisse hat. Die Trennung zwischen Polizei und Geheimdienst, die einst eingedenk der Erfahrungen mit Hitlers Gestapo ins Grundgesetz geschrieben wurde, wird damit aufgehoben.

Als einziges Landesamt für Verfassungsschutz darf der bayrische Geheimdienst nun auf die Vorratsdatenspeicherung zugreifen, die eigentlich ermittelnden Polizeibehörden vorbehalten ist. Die Telefongesellschaften müssen die Verbindungsdaten zweieinhalb Monate speichern und dem Verfassungsschutz auf Nachfrage aushändigen. Diese Daten betreffen sämtliche Informationen darüber, welche Person an welchem Ort wie lange mit wem gesprochen hat.

Auch Online-Durchsuchungen von Computern, also die Installation von Spähsoftware auf privaten Rechnern ist eigentlich der Polizei vorbehalten. Doch in Bayern darf dies nun auch der Verfassungsschutz. Unter anderem für diesen Zweck hat der Bayerische Landtag im Nachtragshaushalt für 2016 noch 97 neue Stellen für den Verfassungsschutz bewilligt.

Dem Geheimdienst werden bei seinen Machenschaften keine Grenzen gesetzt. Der Schutz von Berufsgeheimnisträgern wie Journalisten, Anwälten und Geistlichen wird eingeschränkt. Außerdem dürfen nun auch kleine Kinder bespitzelt werden, die nach deutschem Recht nicht strafmündig sind. „Radikalisierung ist keine Frage des Alters“, meint der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Tatsächlich geht es der Landesregierung darum, Kinder einzusetzen, um die Eltern auszuspähen, wie es sowohl von den Nazis als auch von der Stasi praktiziert wurde.

Erstmals wird ein gesetzlicher Rahmen für die Auswahl und den Einsatz von V-Leuten geschaffen. V-Leute dürfen nun auch ganz offiziell gegen Gruppen eingesetzt werden, von denen kein gewalttätiges Handeln ausgehen.

Um solche nicht-gewalttätigen Gruppen zu infiltrieren darf der Verfassungsschutz so ziemlich jeden in seine Reihen aufnehmen. Dem neuen Gesetz zufolge dürfen auch Verbrecher als V-Leute angeworben werden, die wegen schwerer Körperverletzung oder Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt wurden. Lediglich Mörder sind ausgenommen.

Während die Befugnisse massiv ausgeweitet werden, wird die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste eingeschränkt. So muss dem parlamentarischen Kontrollgremium jetzt nur mehr jährlich statt halbjährlich über die Ortung von Mobilfunkgeräten berichtet werden.

Das neue Gesetz ist Teil der allgemeinen Entwicklung in Richtung eines Polizeistaats. Erst Anfang Juni hatte das Bundeskabinett eine enorme Ausweitung der Befugnisse der Polizeibehörden und Geheimdienste auf den Weg gebracht. Demnach dürfen etwa Telefonanschlüsse ohne richterliche Verfügung abgehört werden. Am 28. Juli hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel dann in einem Neun-Punkte-Plan zur inneren Sicherheit drastische Maßnahmen zur Staatsaufrüstung angekündigt. Das bayrische Gesetz geht nun noch weiter und gibt den Geheimdiensten weitestgehend freie Hand.

Zur Begründung für diese massive innerstaatliche Aufrüstung beschwor Innenminister Hermann die Gefahr durch „Extremismus und Terrorismus“, als er am Montag auf einer Pressekonferenz den Halbjahresbericht des Bayerischen Verfassungsschutzes vorstellte. Herrmann zufolge gehe die größte Gefahr von radikalen Islamisten aus, sowohl von so genannten „einsamen Wölfen“, als auch von „gesteuerten und planmäßig agierenden Terrorzellen“, die versuchten, „unsere Freiheit zu zerstören“.

Herrmann verwies auf das „erste islamistische Selbstmordattentat“ in Ansbach vom 24. Juli, sowie den Amoklauf eines siebzehnjährigen Afghanen vom 18. Juli in einem Nahverkehrszug bei Würzburg. Bei diesen Taten, die der Islamische Staat (IS) beide für sich beansprucht hatte, gab es zwar schlimmste Verletzungen, aber ums Leben kam nur der jeweilige Täter.

Den Anschlag eines Achtzehnjährigen in München am 22. Juli, bei dem neun Menschen ums Leben kamen, erwähnte der Innenminister hingegen nicht, obwohl gerade die Münchner Tat zum Vorwand für eine beispiellose Polizeistaatsübung genutzt worden war.

Der Grund dafür ist sehr einfach: bei dem Täter von München handelte es sich um einen deutsch-iranischen Sympathisanten der Alternative für Deutschland (AfD), der für Adolf Hitler geschwärmt hat. Seine Opfer waren überwiegend ausländisch aussehende Jugendliche. Auf dem Computer des Täters fand man Hinweise, dass Anders Breivik, der rechtsextreme Attentäter von Oslo und Utoya, sein Vorbild war.

Das Verhältnis der Opferzahlen von Ansbach und Würzburg auf der einen und München auf der anderen Seite folgt den Erfahrungen der letzten Jahre. Geht man von den Opferzahlen oder der Anzahl von Anschlägen aus, stellt der rechtsextremistische Terror jeden anderen politisch motivierten Terrorismus weit in den Schatten.

Die Amadeu Antonio Stiftung geht von 178 Tötungsdelikten von Rechtsextremisten seit 1990 aus. Selbst nach offiziellen Zahlen sind es 75. Gerade in Bayern nehmen solche Übergriffe rasant zu. Allein im ersten Halbjahr 2016 haben sich die politisch motivierten Straftaten gegen Flüchtlingsunterkünfte im Freistaat gegenüber dem Vorjahreszeitraum auf 65 mehr als verdreifacht.

Herrmann schweigt über die rechten Terroranschläge, weil der Verfassungsschutz, den er jetzt hochrüstet, eng mit der rechtsextremistischen Szene verbunden ist. Das wurde insbesondere im Zusammenhang mit der rechtsterroristischen Gruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) nachgewiesen. Dem NSU werden in den Jahren von 2000 bis 2006 neun Morde an Migranten zur Last gelegt.

Im Zuge der Untersuchungen wurde klar, dass diverse Geheimdienste und Polizeibehörden über 20 V-Leute und Mitarbeiter im Umfeld des NSU installiert hatten. Diese waren zum Teil führend am Aufbau der Szene beteiligt und hatten unmittelbar Kontakt zu den drei mutmaßlichen Mitgliedern der Terrorgruppe. Es gibt Hinweise dafür, dass Mitarbeiter des Verfassungsschutzes sogar aktiv an den Morden beteiligt waren.

Das bayrische Landesamt für Verfassungsschutz hat eine wichtige Rolle gespielt. Fünf der neun Morde ereigneten sich im Freistaat. Im Zuge der Ermittlungen wurde aufgedeckt, dass der Geheimdienst über zehn Jahre lang einen V-Mann geführt hatte, der führend am Aufbau des rechtsextremen Kommunikationssystems „Thule-Netz“ beteiligt war und enge Verbindungen zum Thüringischen Heimatschutz hatte, aus dem der NSU hervorgehen sollte. Der V-Mann erhielt nach Angaben der Süddeutschen Zeitung bis zu 150.000 D-Mark vom Staat, um das Netzwerk aufzubauen.

Diese üble Organisation wird nun von weiterer parlamentarischer Kontrolle befreit und erhält weitgehende Befugnisse. Es ist offensichtlich, dass es bei dieser Staatsaufrüstung nicht um den Schutz der Bevölkerung geht. Ganz im Gegenteil wird ein Apparat geschaffen, der selbst enge Verbindungen zur terroristischen Szene hat und gegen jede soziale Opposition eingesetzt werden kann.

Das hat Herrmann bei seiner Pressekonferrenz am Montag mehr als deutlich gemacht. Neben dem neuen Gesetz kündigte er auch eine schärfere Gangart gegen die Flüchtlinge an. So soll künftig die Überwachung der Asylbewerberheime durch unangemeldete Polizeikontrollen ausgeweitet werden. Die bayerische Polizei werde künftig vermehrt auch Schleierfahndungen durchführen, das heißt wahllose massenhafte Kontrollen sämtlicher Verkehrsteilnehmer, um so genannte „Illegale“ aufzuspüren.

„Flüchtlinge ohne Papiere müssen wir zunächst an den deutschen Grenzen festhalten, deren Identität klären und gegebenenfalls zurückweisen“, sagte Herrmann. „Ausländische Straftäter müssen schneller ihr Aufenthaltsrecht verlieren und schneller – auch in Krisengebiete – abgeschoben werden.“

Diese Angriffe auf die demokratischen Grundrechte von Flüchtlingen richten sich in Wirklichkeit gegen alle hier lebenden Arbeiter. Der wachsende Militarismus und die andauernden Sozialkürzungen sind mit Demokratie nicht vereinbar. Deshalb wird mit mit der neuen Gesetzesverschärfung in Bayern ein weiterer Schritt in Richtung Polizeistaat gemacht.

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