Massenabschiebungen und Brutalität gegen Flüchtlinge

Die Rücksichtlosigkeit und Brutalität der Behörden gegen Flüchtlinge nehmen in Deutschland ein beunruhigendes Ausmaß an. Allein im Jahr 2016 wurden um die 25.000 abgeschoben. Immer wieder wurden dabei Familien auseinandergerissen, selbst Kinder trotz schwerer Krankheiten in ihre vom Krieg verwüsteten Heimatländer zurückgeschickt und Flüchtlinge ohne Vorwarnung mitten in der Nacht aus ihren Betten gerissen.

Noch weitaus höher ist die Zahl der sogenannten „freiwilligen Rückkehrer“, die im vergangenen Jahr rund 55.000 betrug. Die „Freiwilligkeit“ dieser Rückkehr besteht darin, dass die Asylbewerber nach Ablehnung ihres Antrags vor ein Ultimatum gestellt werden: Entweder sie verlassen das Land innerhalb einer bestimmten Zeitspanne selbst und bekommen dafür geringe Unterstützung bei ihrer Ausreise, oder sie werden zwangsweise abgeschoben, müssen die Kosten dafür oft selbst tragen und bekommen ein Einreiseverbot. Nicht selten wird ein Teil einer Familie abgeschoben, so dass die übrigen Familienmitglieder diesem folgen. Auch dies wird als „freiwillig“ verbucht.

Gerade die Linkspartei feiert dieses brutale Vorgehen als humane Alternative zur Abschiebepolitik. Das vom einzigen linken Ministerpräsidenten Bodo Ramelow regierte Thüringen lag mit 1762 freiwilligen Rückkehrern zwischen Januar und November 2016 hinter Sachsen auf Platz zwei im deutschen Vergleich.

Zusätzlich zu dieser rücksichtslosen Abschiebepraxis hat der Spiegel nun eine Umfrage veröffentlicht, aus der hervorgeht, dass Flüchtlinge bereits bei ihrer Ankunft in Deutschland aufs Übelste ausgenommen werden. In 1489 Fällen wurden in den letzten beiden Jahren Vermögenswerte von Geflüchteten beschlagnahmt. Insgesamt beläuft sich die eingezogene Summe laut Spiegel auf „mindestens 863.000 Euro“.

Den Spitzenreiter dieser Praxis bildet das von einer Koalition aus CDU und SPD regierte Sachsen, welches in insgesamt 411 Fällen ganze 328.432 Euro beschlagnahmt hat. Und dies, obwohl Sachsen nach dem Königsteiner Schlüssel, welcher die Grundlage für die Verteilung der Flüchtlinge in Deutschland bildet, nur 5,08 Prozent der Asylbewerber aufgenommen hat.

Grundlage hierfür bildet Paragraph 7a des Asylbewerberleistungsgesetzes. Laut diesem kann „von Leistungsberechtigten [...] wegen der ihnen und ihren Familienangehörigen zu gewährenden Leistungen nach diesem Gesetz Sicherheit verlangt werden“. Ausgenommen bleibt dabei „jeweils ein Freibetrag in Höhe von 200 Euro“. Bayern und Baden-Württemberg lassen mit 750 beziehungsweise 335 Euro einen höheren Freibetrag zu.

Patrick Irmer, der Sprecher des sächsischen Flüchtlingsrats, berichtete dem Spiegel allerdings, er wisse von mindestens vier Fällen in denen die Betroffenen nur einen minimalen Betrag von 50 Euro behalten durften, obwohl die entsprechenden Regelungen über den Freibetrag bereits in Kraft waren.

Nach der derzeitigen Gesetzeslage kann „die Anordnung der Sicherheitsleistung [...] ohne vorherige Vollstreckungsandrohung im Wege des unmittelbaren Zwangs erfolgen“. In Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein geht dies so weit, dass Asylbewerber durchsucht werden, sollte der Verdacht bestehen, dass sie trotz anderweitiger Angaben noch Vermögenswerte mit sich führen.

Während in den meisten Ländern nur Bargeld beschlagnahmt wird, wurden in Rheinland-Pfalz und Mittelfranken auch Autos einkassiert. Dies bringt eine massive Beschneidung der Bewegungsfreiheit der Flüchtlinge mit sich und erhöht den Druck auf sie, „freiwillig“ zurückzukehren. Die Fahrzeuge werden erst beim Verlassen des Landes zurückgegeben.

Hamburg hat laut eigenen Angaben als einziges Bundesland keinerlei Maßnahmen durchgeführt. Brandenburg, Bremen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen verzichten laut Spiegel zwar auf den Einzug von Vermögen, jedoch stellen sie im Gegenzug Unterkunft und Verpflegung in Rechnung oder zahlen geringere Leistungen aus.

Diese Konfiszierungen weisen erschreckende Ähnlichkeiten zum Vorgehen des nationalsozialistischen Regimes gegen die jüdische Bevölkerung in den 1930er Jahren auf. Noch vor dem Aufbau der großen Vernichtungslager wurden Juden gezwungen, ihren Besitz weit unter Wert zu verkaufen, oder er wurde ihnen schlicht abgenommen. Sie wurden vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen, indem ihnen der Zutritt zu öffentlichen Gebäuden und Veranstaltungen untersagt wurde, und ihre Kinder durften keine öffentlichen Schulen mehr besuchen.

80 Jahre später hetzen dieselben Politiker, die in Sonntagsreden erklären, die Erinnerung an den „Zivilisationsbruch der Shoa“ müsse aufrechterhalten werden, in unfassbarer Weise gegen Geflüchtete. Angefangen bei den angeblichen massenhaften sexuellen Übergriffen durch Asylbewerber in Köln, für die bis heute keine belastbaren Belege vorliegen, über die zwischenzeitlichen Zugangsverbote zu öffentlichen Schwimmbädern in Bonn, die menschenunwürdigen Unterbringungen in Turnhallen, ehemaligen Hangars und Containerdörfern, bis hin zu den Forderungen nach einem Verbot der Burka und der Beschlagnahmung des ohnehin minimalen Vermögens von Asylbewerbern können diese Handlungen nur als grundlegender Angriff auf die Rechte der gesamten arbeitenden Bevölkerung verstanden werden.

Einen neuen Höhepunkt bilden dabei die jüngst erstmals durchgeführten Massenabschiebungen nach Afghanistan. Das Auswärtige Amt schreibt auf seiner Website: „Vor Reisen nach Afghanistan wird dringend gewarnt. Wer dennoch reist, muss sich der Gefährdung durch terroristisch oder kriminell motivierte Gewaltakte bewusst sein.“ Natürlich erwähnt das Auswärtige Amt nicht, dass Deutschland seit nunmehr 15 Jahren als kriegsführende Macht direkt für diese „Gewaltakte“ mitverantwortlich ist. Nun zwingt es Menschen, die vor Krieg und Terror geflohen sind, unter Gefährdung ihres Lebens dorthin zurückzukehren.

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