Bundestag beschließt Einsatz von Staatstrojanern und Online-Durchsuchung

Am Donnerstag hat der Bundestag mit großer Mehrheit den Einsatz von Staatstrojanern und der Online-Durchsuchung beschlossen. Mit der Entscheidung wird die Möglichkeit einer sicheren digitalen Kommunikation in Deutschland faktisch beseitigt.

Der Bundestag verabschiedete die erforderliche Änderung der Strafprozessordnung mit den Stimmen der großen Koalition aus CDU/CSU und SPD, während Linkspartei und Grüne dagegen stimmten. Innenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte erst in der vergangenen Woche zum Abschluss der Innenministerkonferenz der Länder verkündet, noch in dieser Legislaturperiode – und damit vor der parlamentarischen Sommerpause – die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen zu schaffen.

Unter dem Vorwand der Terrorbekämpfung ist die Einführung von Staatstrojaner und Online-Durchsuchung ein verheerender Eingriff in demokratische Grundrechte. Die Süddeutsche Zeitung bezeichnete den vorgelegten Entwurf als „eines der weitreichendsten Überwachungsgesetze in der Geschichte der Bundesrepublik“. Und der Verein Reporter ohne Grenzen warnte, dass es durch das neue Gesetz „in Deutschland kein digitales Kommunikationsmittel mehr gibt, mit dem Journalisten zweifelsfrei vor Überwachung geschützt sind“. Tatsächlich bereitet das Gesetz einer Totalüberwachung der Bevölkerung den Boden.

Mit der Einführung des Staatstrojaners („Quellen-Telekommunikationsüberwachung“) wird vor allem beabsichtigt, bisher verschlüsselte Kommunikation für die Sicherheitsbehörden einsehbar zu machen. Dazu wird ein Trojaner heimlich auf das Endgerät der Zielperson gespielt, etwa auf den PC, das Smartphone oder ein Tablet. Unbemerkt vom Nutzer fängt der Trojaner – noch dazu in Echtzeit – die gesamte Kommunikation des Geräts ab. Dazu zählen auch Nachrichten, die per Messenger oder E-Mail mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verschickt werden, da der Trojaner die Nachricht noch vor der Verschlüsselung direkt auf dem Gerät mitliest. Vermeintlich sichere Programme wie Signal, Telegram oder Gnu-PGP werden damit zwar nicht geknackt, aber durch den Trojaner einfach umgangen.

Die sogenannte Online-Durchsuchung versetzt die Ermittlungsbehörden in die Lage, durch einen Zugriff per Internet die gesamte Festplatte eines Zielcomputers auszulesen. Im Unterschied zu einer Hausdurchsuchung bekommt der Betroffene von dieser Maßnahme nichts mit und kann sich entsprechend auch nicht juristisch dagegen wehren.

Mit den beiden Maßnahmen geht auch eine massive Ausweitung der Delikte einher, bei denen sie zur Anwendung kommen können. War die Überwachung von Verdächtigen bisher auf einige schwere Straftaten beschränkt, so gilt sie nun auch für zahlreiche weitere Verbrechen oder Vergehen wie Bestechlichkeit, Raub, Erpressung, Betrug, organisierte Bandenkriminalität, Steuerhinterziehung oder Urkundenfälschung. Schon der Verdacht auf die „Verleitung zu missbräuchlicher Asylantragstellung“ kann zukünftig zum Anlass für eine digitale Vollüberwachung werden.

Um offenen Widerstand aus der Bevölkerung gegen das Gesetz zu verhindern, hatten die Koalitionsparteien im Vorhinein einen perfiden Trick angewandt. Sie brachten das Gesetz nicht als eigenständige Vorlage in den normalen Gesetzgebungsprozess ein, der mehrere Monate dauert und Lesungen im Bundestag sowie eine Vorlage im Bundesrat erfordert. Stattdessen überrumpelten sie die Öffentlichkeit, indem sie die neuen Regelungen in ein ohnehin zu beschließendes Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung einbrachten. Allein dieses Vorgehen ermöglichte es der großen Koalition, das Gesetz noch vor der Sommerpause zu verabschieden, ohne dass es noch einmal den Bundesrat passieren muss.

Zu diesem Betrugsmanöver haben auch die beiden Oppositionsparteien Linke und Grüne wesentlich beigetragen. Während ihre Abgeordneten in der gestrigen Debatte lauthals gegen das Gesetz wetterten, vertreten sie tatsächlich den gleichen Kurs der Staatsaufrüstung wie Union und SPD.

Hans-Christian Ströbele warnte in der Debatte vor einer völlig schrankenlosen Überwachung, weil ein Richter, der den Einsatz des Staatstrojaners angeordnet habe, schlecht überprüfen könne, ob eine zeitlich begrenzte Maßnahme nun auch wirklich beendet worden sei. Er gehe davon aus, dass das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben werde.

Der Linken-Abgeordnete Jörn Wunderlich erklärte, es handle sich um eines der „invasivsten Überwachungsgesetze der vergangenen Jahre“, das noch deutlich weiter gehe als der „große Lauschangriff“.

Wenn Grüne und Linkspartei jetzt scheinheilig Kritik an allzu ausufernder Überwachung äußern, dann tun sie dies vor allem aus zwei Gründen: Zum einen versuchen sie den Anschein zu erwecken, es gebe gegen die schrankenlose Überwachung noch eine Opposition innerhalb des Parlaments. Zum anderen versuchen sie, ihre eigene Rolle bei der inneren Aufrüstung zu verschleiern. Die Grünen hatten schon in ihrer Zeit als Regierungspartei unter Innenminister Otto Schily (SPD) die schärfsten Sicherheitsgesetze mit verabschiedet.

Die Klagen von Sprechern beider Parteien, man sei im Gesetzgebungsverfahren überrumpelt worden und habe nichts Wirksames gegen die Verabschiedung des Gesetzes tun können, ist schlichtweg gelogen. Anders als die Öffentlichkeit, die tatsächlich bis zuletzt im Dunklen gelassen wurde, waren beide Parteien von Beginn des Verfahrens an involviert. Im Rechtsausschuss des Bundestages, in dem die Aufnahme des Staatstrojaners und der Online-Durchsuchung in das neue Gesetz beschlossen wurde, sitzen nämlich auch Vertreter von Grünen und Linkspartei.

Anders als bei vorherigen Verschärfungen der Sicherheitsgesetze, bei denen es teilweise monate- und sogar jahrelange Auseinandersetzungen zwischen den Parteien und öffentliche Proteste und Demonstrationen gab, versuchten diesmal alle Bundestagsparteien, bis zuletzt einen öffentlichen Aufschrei zu verhindern. Sie alle waren bemüht, die Innenministerkonferenz mit ihren weitreichenden Beschlüssen möglichst reibungslos über die Bühne zu bringen, weil sie alle in diversen Landesregierungen sitzen, wo sie der Verschärfung der Sicherheitsgesetze zustimmen.

So hatte die Berliner Landesregierung aus SPD, Grünen und Linkspartei erst im Januar dieses Jahres ein gemeinsames Sicherheitspaket verabschiedet, das die Ausweitung der öffentlichen Videoüberwachung beinhaltet und allein in diesem Jahr 27 Millionen Euro verschlingt. In Vorbereitung auf eine mögliche gemeinsame Koalition auf Bundesebene nach der Bundestagswahl im September soll das wochenlange Stillhalten von Grünen und Linkspartei vor der gestrigen Debatte vor allem signalisieren, dass sie für weitere Angriffe auf demokratische Rechte bereitstehen.

Loading