Gewalttaten in Hamburg und Konstanz: Politiker rufen nach schnellerer Abschiebung und Präventivhaft

Das Blut der Opfer der Gewalttaten von Hamburg und Konstanz ist kaum getrocknet, die Hintergründe der Taten sind noch nicht aufgeklärt, schon überbieten sich Politiker der großen Parteien in rechter Demagogie.

Im Hamburger Stadtteil Barmbek hatte am Freitagnachmittag der 26-jährige, in den Vereinigten Arabischen Emiraten geborene Palästinenser Ahmad A., in einem Supermarkt plötzlich um sich gestochen und einen Menschen getötet sowie fünf weitere verletzt, bevor Passanten ihn aufhalten konnten und die Polizei ihn verletzt festnahm. Ahmad A. war 2015 nach Deutschland eingereist und hatte einen Asylantrag gestellt, der abgelehnt worden war. Seitdem war er ausreisepflichtig.

Zwei Tage später verschaffte sich am Sonntagmorgen um 4.20 Uhr ein 34 Jahre alter Mann mit einem automatischen Gewehr Zutritt zum „Grey“, einer Großraumdisco in einem Industriegebiet von Konstanz. Der irakische Kurde und anerkannte Asylbewerber schoss einen Mitarbeiter des Wachpersonals nieder und gab am Eingang noch weitere Schüsse ab. Drei Gäste und Mitarbeiter der Sicherheitsfirma wurden verletzt. Ein sofort anrückendes Polizeikommando lieferte sich mit dem Mann ein Feuergefecht und verwundete ihn dabei tödlich. Er starb im Krankenhaus.

Noch ist wenig zu den beiden Fällen bekannt. Vieles ist unklar, insbesondere was die Motive der Taten betrifft.

Ahmad A. hatte offenbar, nachdem er das Elend der Palästinensergebiete hinter sich gelassen hatte, eine lange Odyssee hinter sich: Über Ägypten, Norwegen, Schweden und Spanien hatte ihn seine Flucht nach Deutschland geführt. Medienberichten zufolge wurde er im November letzten Jahres von Angehörigen des Hamburger Verfassungsschutzes befragt, weil dieser Hinweise von der Polizei erhalten habe, dass Ahmad A. sich auffällig verhalte. Religion spiele plötzlich eine große Rolle in seinem Leben, er zitiere Koranverse, trinke keinen Alkohol mehr und ziehe sich zurück.

Ein solches Verhalten genügt mittlerweile bereits, um ins Visier von Polizei und Geheimdiensten zu geraten. Auf die Agenten wirkte Ahmad A. aber offenbar nicht gefährlich, sondern psychisch instabil und unsicher. Er habe erklärt, zwar religiös zu sein, aber der säkular ausgerichteten Fatah nahe zu stehen und Probleme befürchtet, in den von der islamistischen Hamas beherrschten Gazastreifen zurückzukehren.

Ahmad A. wurde nach dem Gespräch als „Verdachtsfall Islamist“ geführt, nicht aber als Dschihadist oder „Gefährder“. Hinweise, dass er in Verbindung zum IS oder anderen dschihadistischen Organisationen gestanden hätte, gibt es bis jetzt nicht. Gegen die Ablehnung seines Asylantrages legte er keine Rechtsmittel ein und soll sich seiner Ausreise nicht widersetzt haben, sondern so gut er konnte daran mitgewirkt haben. Er habe heim zu seinem Vater nach Gaza gewollt und sich immer wieder erkundigt, ob dafür endlich seine Passdokumente da seien.

Obwohl die Geheimdienstler der Polizei empfohlen hatten, Ahmad A. beim sozialpsychiatrischen Dienst zur Begutachtung vorzustellen, geschah dies offenbar nie.

Ahmad A. lebte in einer Containerunterkunft für Flüchtlinge. Seine Mitbewohner berichteten Medien, er sei „komisch im Kopf gewesen“. Hinweise dass der nicht vorbestrafte Mann in irgendeiner Weise psychotherapeutisch betreut wurde, gibt es aber nicht.

Die Tat selbst hat sich nach bisherigen Erkenntnissen etwa so abgespielt: Der Mann kaufte zunächst in dem Supermarkt ein, verließ ihn, kehrte kurz darauf wieder zurück, griff sich ein dort zum Verkauf angebotenes Küchenmesser, riss es aus der Verpackung und attackierte damit wahllos Menschen, zunächst im Supermarkt, dann auf der Straße davor. Ein 50jähriger Mann starb, weitere Menschen wurden verletzt.

Passanten bewaffneten sich mit Stühlen und allem was sie in die Hände bekommen konnten und versuchten den Täter in Schach zu halten. Dabei redeten Migranten auf arabisch auf Ahmad A. ein – dieser soll „Allahu Akhbar“ (Gott ist groß) gerufen haben – und versuchten ihn zur Aufgabe zu bewegen. Nachdem er weiter um sich stach, wurde er schließlich mit Pflastersteinen beworfen und verletzt von der eingetroffenen Polizei verhaftet. Angeblich soll sich Ahmad A. auf der Polizeiwache selbst als „Terrorist“ bezeichnet haben. Es hat sich bislang allerdings keine Organisation zu seiner Tat bekannt.

Es liegt nach allem was man bisher weiß, zumindest nahe, dass hier ein traumatisierter und labiler junger Mensch, der jahrelang nichts als Unsicherheit und Ablehnung von all den Staaten erfahren hat, in denen er sich aufhielt, schlichtweg durchgedreht ist.

Im Fall von Konstanz lebte der Täter bereits seit 15 Jahren im Raum Konstanz. Er soll sich in sozialen Medien immer wieder kritisch über den „Islamischen Staat“ geäußert haben. Sowohl die Geschehnisse während der Tat, als auch die Motive müssen noch ermittelt werden. Es heißt, der Mann habe sich wahrscheinlich im „schwierigen Milieu“ der Drogenhändler- und Türsteher-Szene bewegt.

In Pressemeldungen hieß es, dass der Angreifer der Schwager des Disko-Betreibers gewesen sei. Er habe sich vor der Tat mit Mitarbeitern der Diskothek gestritten und den Club daraufhin verlassen – später sei er mit einem Sturmgewehr vom Typ M16 zurückgekommen und habe einen der Türsteher erschossen.

Während also in Konstanz die Hinweise eher in Richtung Bandenkriminalität gehen und Ahmad A. schwer traumatisiert gewesen zu sein scheint, beeilten sich Politiker der Regierungsparteien, die Vorfälle zu nutzen, um knapp acht Wochen vor den Bundestagswahlen Massendeportationen und Abschiebehaft zu rechtfertigen.

„Der verfahrenstechnische Teufelskreis bei Abschiebungen muss beendet werden“, sagte CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer der Bild am Sonntag. „Wenn eine Radikalisierung bekannt ist, müssen solche Personen aus dem Verkehr gezogen und festgesetzt werden, bevor sie Taten begehen.“

Der SPD-Politiker Burkhard Lischka brachte ebenfalls eine Abschiebehaft für Ahmad A. ins Gespräch. „Auch wenn die konkreten Umstände noch unklar sind, stellt sich die Frage, warum der Mann nicht in Abschiebehaft saß“, sagte Lischka der Heilbronner Stimme. „Der Bundesgesetzgeber hat erst vor wenigen Wochen die Möglichkeiten dazu erweitert.“

Diese Verschärfung bezog sich allerdings auf sogenannte „Gefährder“. So schwammig dieser Begriff ist, im Fall von Ahmad A. hatten die Behörden ihn jedoch offenbar gerade nicht als solchen eingeschätzt. Auch hatte er sich seiner Ausreise nicht widersetzt, sondern aktiv daran mitgearbeitet. Offenbar möchte Lischka sämtliche Ausreisepflichtigen präventiv in Haft nehmen.

Loading