Österreich: Regierung verschärft Arbeitsrecht

Nachdem sie bereits den Zwölf-Stunden-Arbeitstag eingeführt hat, plant die österreichische Regierung ein weitere Verschärfung des Arbeitsrechts. Das Vorgehen gegen Flüchtlinge, das im Mittelpunkt der Politik der Koalition aus konservativer Volkspartei (ÖVP) und rechtsradikaler FPÖ steht, dient dabei als Hebel, um die demokratischen Rechte und sozialen Errungenschaften der gesamten arbeitenden Bevölkerung anzugreifen.

Bereits in ihrem Regierungsprogramm hatte die ÖVP-FPÖ-Koalition eine „umfassende Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik“ angekündigt, die noch in diesem Jahr umgesetzt werden soll.

Erster Schritt war die Einführung einer Arbeitsdauer von maximal zwölf Stunden pro Tag und einer Wochenarbeitszeit von bis zu 60 Stunden. Bisher lag die Regelarbeitszeit in Österreich bei acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche. In besonderen Fällen durften Unternehmen ihre Mitarbeiter bis zu zehn Stunden am Tag oder bis zu 50 Stunden pro Woche beschäftigen. Anfang Juli fand in Wien gegen diese Maßnahme die größte Demonstration seit den Protesten gegen die Rentenreform im Jahr 2003 statt. 100.000 gingen auf die Straße.

Die Arbeitslosigkeit ist in Österreich in den vergangenen Jahren kontinuierlich angestiegen. Nachdem die Alpenrepublik in der EU lange Zeit die niedrigste Arbeitslosigkeit auswies, liegt sie mittlerweile an achter Stelle. Mit rund 400.000 offiziell arbeitslos gemeldeten Menschen hat die Arbeitslosigkeit einen historischen Höchststand erreicht. Hinzu kommen Tausende, die in diversen Maßnahmen stecken und in der Statistik fehlen.

Als erstes will die Regierung die Voraussetzungen für das Beziehen von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und Mindestsicherung grundsätzlich verschärfen. Hier richten sich die Maßnahmen zunächst gegen die Schwächsten der Gesellschaft. So sollen „integrationsunwilligen Migranten“, die eine Schulung oder einen Deutschkurs ablehnen, die Bezüge schneller gestrichen werden.

Zu diesem Zweck sollen die Sozialämter, die für die Auszahlung der Mindestsicherung (entspricht der Sozialhilfe in Deutschland) zuständig sind, enger mit dem Arbeitsmarktservice (AMS) zusammenarbeiten. Letzterer ist zuständig für die Auszahlung des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe (ein gekürztes Arbeitslosengeld, das bisher nach dem Arbeitslosengeld gewährt wird).

Um effektiv zu kürzen, soll es nach dem Willen von Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) sogenannte „Kompetenzzentren“ geben, in denen Migranten die „österreichischen Werte“ näher gebracht werden.

Die FPÖ hetzt unter dem Schlagwort, den „Sozialtourismus“ einzudämmen, gegen ausländische Bezieher von Sozialleistungen. „Es ist das Ziel dieser Bundesregierung, Anreize für Personen, die sich der Integration und somit auch dem Arbeitsmarkt verweigern, abzuschaffen und dadurch zu verhindern, dass unser Sozialsystem ausgenutzt wird“, erklärte der geschäftsführende FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus.

Kernpunkt der Arbeitsmarktreformen soll die Einführung einer österreichischen Version des deutschen Hartz-IV sein. Die Gesetze, welche die rot-grüne deutsche Regierung Anfang der 2000er Jahre erließ, dienen dabei als Vorbild. Sie haben zur Entstehung eines riesigen Billiglohnsektors und zur Verarmung breiter Schichten der Bevölkerung geführt.

In Österreich soll das Arbeitslosengeld zunächst mit steigender Bezugsdauer sinken und die Notstandshilfe komplett abgeschafft werden. Bislang beträgt das Arbeitslosengeld 55 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Im Anschluss kann Notstandhilfe häufig zeitlich unbegrenzt beansprucht werden.

Mit den geplanten Maßnahmen werden Langzeitarbeitslose rasch in die Mindestsicherung rutschen. Damit sie diese aber überhaupt in Anspruch nehmen können, müssen sie ihr persönliches Vermögen bis auf 4000 Euro aufbrauchen. Beziehen sie diese Leistung dann, müssen sie – wie in Deutschland – jede noch so schlecht bezahlte Arbeit annehmen. Im Koalitionsprogramm heißt es dazu, „Inaktivitätsfallen“ müssten beseitigt werden.

Geplant ist auch, die den Arbeitslosen zumutbaren Wegzeiten von eineinhalb auf zwei Stunden zu erhöhen und Regelungen über Stellen, die angenommen werden müssen, „in Richtung stärkerer Arbeitsanreize“ zu reformieren.

Laut einer Studie, die im letzten Jahr im Auftrag des Finanzministeriums erstellt wurde, würde eine Überführung der Notstandshilfe in eine Mindestsicherung nach Hartz-IV-Vorbild im Schnitt zu jährlichen Einbußen von mindestens 1.300 Euro pro Bezieher führen. Bei strengen Vermögenstests würden die Einbußen auf bis zu 2.300 Euro steigen. Die Armut in Österreich würde damit drastisch anwachsen. Dazu kommen gesellschaftliche Folgekosten, die aufgrund der wachsenden Armut entstehen.

Darüber hinaus soll die Mindestsicherung von derzeit maximal 840 Euro empfindlich gekürzt werden. Mit unglaublicher Arroganz und Verachtung für die Ärmsten der Gesellschaft erklärte Sozialministerin Hartinger-Klein jüngst auf oe24.tv, man werde trotz der geplanten Kürzung von der Mindestsicherung „leben können“. Auf die Bemerkung des Interviewers, „wenn man von 150 Euro leben kann ...“, antwortete sie: „Wenn man die Wohnung auch noch bekommt, dann sicher.“

Neben der Arbeitsmarktreform streben ÖVP und FPÖ auch Kürzungen bei Renten, Gesundheit und Bildung an. Die Ausgaben für das Militär und die Aufrüstung im Innern sollen gleichzeitig massiv steigen. Um die Arbeiterklasse zu spalten und faschistische Elemente zu mobilisieren, verbinden FPÖ und ÖVP dies mit einer rassistischen Hetze gegen Flüchtlinge und Muslime. Auch antisemitische Töne sind wieder zu hören.

So plant das Bundesland Niederösterreich eine Richtlinie, die Juden zwingt, sich zur Abholung von koscherem Fleisch registrieren zu lassen. Die Initiative geht auf den zuständigen Landesminister für Tierschutz, Gottfried Waldhäusl (FPÖ), zurück, der mit der hanebüchenen Begründung, das Schächten von Tieren einzudämmen, eine Registrierung von Juden und Muslimen einführen will. Der Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde Wien, Oskar Deutsch, bezeichnete dies als „negativen Arier-Paragraphen“.

Loading