EU plant weitreichende Verschärfung der Internetzensur

In der Europäischen Union nimmt der Aufbau einer weitreichenden Überwachungs- und Zensurinfrastruktur Gestalt an. Mitte Februar haben sich Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments auf eine Richtlinie geeinigt, die unter dem Vorwand einer Urheberrechtsreform auf den Einsatz sogenannter Upload-Filter in sozialen Netzwerken zielt und über die das Parlament noch vor den Europawahlen abstimmen soll.

Bereits auf ihrem Gipfel im Oktober hatte die EU beschlossen, die Zensur des Internets voranzutreiben, und Parteien, die sich im Europawahlkampf 2019 nicht an die offizielle politische Linie halten, mit Konsequenzen gedroht. Der Grund ist offensichtlich: die europäischen Regierungen und die großen Internetmonopole fürchten die wachsende Opposition gegen Sozialabbau, Militarismus und Krieg und zensieren massiv linke und progressive Inhalte. So löscht Facebook regelmäßig Accounts, die sich gegen Krieg und Polizeigewalt wehren. In Deutschland wurden seit dem Inkrafttreten des sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) zehntausende Beiträge gelöscht. Und Google zensiert in enger Zusammenarbeit mit deutschen Regierungskreise die World Socialist Web Site.

Insbesondere junge Menschen laufen gegen die massive Zensur des Internets Sturm. So gingen nach einer Demo in Köln Mitte Februar am vergangenen Samstag in Berlin 3500 Demonstrationsteilnehmer gegen die geplante EU-Richtlinie und deren Artikel 13 auf die Straße. Eine Online-Petition auf change.org „Stoppt die Zensurmaschine – Rettet das Internet!“ wurde von fast 5 Millionen unterzeichnet.

Was genau ist mit der neuen Maßnahme geplant?

Bislang müssen Plattformen wie YouTube oder Facebook urheberrechtlich geschützte Werke von ihrer Seite löschen, sobald sie eine Beschwerde erhalten. Dieses Haftungsprivileg entspricht der geltenden E-Commerce-Richtlinie.

Laut Artikel 13 der geplanten Richtlinie müssen die Betreiber nun schon beim Hochladen sicherstellen, dass urheberrechtlich geschützte Werke nicht unerlaubt auf ihre Seite gelangen. Alternativ müssen sie sich um Lizenzen auch für das von Dritten hochgeladene Material bemühen und prinzipiell Mechanismen vorhalten, um Werke gar nicht erst verfügbar zu machen, bei denen die Rechteinhaber ihre Ansprüche nachgewiesen haben.

Praktisch wird das angesichts der Menge, der Vielfalt und der Geschwindigkeit, mit der immer neue Inhalte hochgeladen werden, nur möglich sein, wenn alle Inhalte vorab automatisch gescannt und gefiltert werden. Abgesehen davon, dass es kaum möglich sein wird, vorab Lizenzen für alle nur denkbaren Werke zu erwerben, dürften gerade kommerzielle Lizenzinhaber vielfach gar kein Interesse daran haben, Lizenzen zu verkaufen, die sie selbst verwerten wollen.

Eine Ausnahmeklausel soll für Startups gelten, die weniger als drei Jahre auf dem Markt sind und deren Jahresumsatz unter 10 Millionen Euro liegt. Kommen sie auf mehr als 5 Millionen Besucher im Monat, müssen aber auch diese kleinen Firmen nachweisen, dass sie „bestmögliche Bemühungen“ unternehmen, um weitere Uploads angezeigter Werke zu verhindern.

Zwar sollen – wie schon im bisherigen Urheberrecht – Zitate, Parodien und sogenannte Memes weiterhin erlaubt sein. Faktisch werden die automatischen Filter aber kaum in der Lage sein, solche Inhalte zu erkennen. Schon bislang führten die Fragen, wann ein Ausschnitt noch ein Zitat ist und wo die Parodie aufhört, nicht selten zu jahrelangen Rechtsstreitigkeiten. Eine „künstliche Intelligenz“ und der Abgleich mit Datenbanken ist nicht in der Lage, so etwas binnen Sekunden zu entscheiden.

Wer eigene Inhalte mit anderen Bildern, Ausschnitten aus Videos oder Musik untermalt, unterlegt oder ergänzt oder solche verfremdet und daraus neue Inhalte schafft, wird wohl ebenfalls der „Erkennungssoftware“ zum Opfer fallen, wie Befürworter der Reform die Upload-Filter beschönigend nennen,.

In Artikel 11 der neuen Richtlinie wird außerdem ein sogenanntes Leistungsschutzrecht eingeführt. Jegliche „Nutzung“ von Inhalten, die Presseverlegern gehören, muss diesen bezahlt werden. Die Verbreitung von Nachrichten durch Verweis auf größere Online-Publikationen wird damit gebührenpflichtig. Lediglich reine Hyperlinks, „sehr kurze Auszüge“ (eine sehr schwammige Definition) oder private bzw. nicht-kommerzielle Publikationen individueller User sollen davon ausgenommen werden.

Tatsächlich werden Konzerne wie Google oder Facebook, die mit ihren News-Angeboten eigentlich unter Artikel 11 fallen, davon sogar profitieren. Aufgrund ihrer Marktmacht sind Presseverlage eher davon abhängig, dass sie ihnen Leser zutreiben, von denen sie dann durch Gebühren oder Online-Webung profitieren können, als umgekehrt die Tech-Giganten von den Inhalten. Gerade große Anbieter wie Google News werden daher Gratis-Lizenzen erhalten und ihre Dominanz über den Informationsfluss sogar noch festigen können.

Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Filtern, die von Nutzern hochgeladene Inhalte auf Verletzungen des Urheberrechts prüfen, als „unverhältnismäßig“ abzulehnen. Trotzdem hat Deutschland der EU-Reform zugestimmt, deren Artikel 13 auf den Einsatz von Upload-Filtern hinausläuft, auch wenn er diese nicht ausdrücklich benennt.

Im Windschatten der Urheberrechtsrichtlinie wird, weitgehend unbeachtet, eine noch viel weiter gehende Verordnung vorbereitet, die ebenfalls auf Upload-Filter setzt und das demokratische Grundrecht auf Meinungsfreiheit massiv angreift.

In einer Empfehlung vom 1. März macht die EU-Kommission unmissverständlich deutlich, dass sie von den Konzernen, die soziale Netzwerke und nutzergenerierte Inhalte kontrollieren, eine umfassende Zensur und Überwachung des Internets erwartet. Die Empfehlung gilt „für alle Formen illegaler Inhalte: terroristische Inhalte, Aufstachelung zu Hass und Gewalt, Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern, Produktfälschungen und Urheberrechtsverletzungen.“

Unter anderem empfiehlt die Kommission die „Eine-Stunde-Regel“, nach der angeblich „terroristische Inhalte“, nachdem sie gemeldet werden, innerhalb einer Stunde (!) entfernt werden müssen. Selbstverständlich wird innerhalb einer solchen Zeitspanne eine seriöse Überprüfung, ob es sich um terroristische Inhalte handelt, vielfach kaum möglich sein.

Außerdem sollen alle Plattformen „proaktive Maßnahmen“ einführen, „darunter die automatische Erkennung, um terroristische Inhalte wirksam und schnell entfernen oder deaktivieren zu können und zu verhindern, dass sie erneut auftauchen, nachdem sie einmal entfernt worden sind.“ Auch wenn die Kommission den Begriff vermeidet, ist dies eine Umschreibung von Upload-Filtern.

Die Tech-Konzerne sollen ihre Filter zudem an kleinere Plattformen lizenzieren „sowie Arbeitsvereinbarungen für eine bessere Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden, einschließlich Europol“, treffen. Die Polizei soll den Internet-Konzernen Kommentare, Bilder oder Videos melden, die ihrer Meinung nach illegal sind oder zu Hass und Gewalt aufstacheln, und letztere sollen sie umgehend löschen, wenn sie nicht schon beim Upload herausgefiltert wurden.

Ergänzt wird dies durch die Forderung nach „Schnellverfahren“ und einer Berichtspflicht der EU-Mitgliedsstaaten über den Stand der Umsetzung der Zensurinfrastruktur innerhalb von drei bis sechs Monaten. Danach will die Kommission über „weitere Schritte, gegebenenfalls auch den Erlass von Rechtsvorschriften“, entscheiden.

In einem Verordnungsentwurf vom letzten Jahr war die Rede davon gewesen, Bußgelder in der Höhe von bis zu 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes zu verhängen, wenn die geforderte Löschung nicht binnen einer Stunde erfolgt.

Da insbesondere Konzerne wie Google und Facebook bereits massiv in Filter- und Überwachungssysteme investiert haben, werden sie natürlich lieber diese nutzen und massiv blocken, löschen und zensieren, als Bußgelder und Ansprüche wegen angeblicher Rechteverletzungen zu riskieren.

Für die EU sind, ebenso wie für die von ihr angeblich bekämpften US-Konzerne, unabhängige Regungen von Arbeitern oder Jugendlichen ein Gräuel. Das ist der Grund für die Verschärfung der Internetzensur. Sie dient nicht dazu, kreative Urheber zu schützen oder Terrorismus und Kinderpornographie zu bekämpfen, sondern die anwachsende Mobilisierung gegen soziale Ungleichheit, Militarismus und rechte Tendenzen im Keim zu ersticken.

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