Nach heftigen Protesten: Verfahren gegen Zentrum für politische Schönheit eingestellt

Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Gera gegen das Zentrum für politische Schönheit (ZPS) ist 17 Monate nach seiner Eröffnung eingestellt worden. Die Einstellung erfolgte, nachdem der skandalöse Angriff auf die Kunst- und Meinungsfreiheit massive Proteste ausgelöst hatte.

Staatsanwalt Martin Zschächner hatte gegen die Aktionskünstler vom ZPS wegen des Verdachts auf „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ ermittelt, weil sie mit einer Kunstaktion gegen die Verharmlosung des Holocaust durch den Thüringer AfD-Führer Björn Höcke protestiert hatten. Auch internationale Medien hatten über den Fall berichtet.

Die Empörung wuchs, als Journalisten aufdeckten, dass Zschächner der AFD politisch nahesteht. Auch wurde bekannt, dass er in den vergangenen Jahren immer wieder rechte Straftäter ausgesprochen milde behandelt und als links eingestufte „Täter“ mit aller Härte verfolgt hatte.

Einem Bericht der Frankfurter Rundschau zufolge soll er sich bereits während seines Jura-Studiums in Heidelberg als „Kaisertreuer“ bezeichnet haben und wegen seiner rechten Einstellung mit seinen Professoren in Konflikt geraten sein. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung zitierte einen Studienkollegen Zschächners, der inzwischen als Richter arbeitet, mit den Worten, allen sei „sonnenklar gewesen“, dass Zschächner „rechtsaußen“ stand. Er könne nicht fassen, dass so jemand durch das Raster rutsche und Staatsanwalt werden könne.

Die Süddeutsche Zeitung berichtete über ein Verfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung gegen einen damaligen Mitarbeiter des AfD-Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner, das Zschächner 2017 eingestellt hatte. Er hatte dessen Aussage, „Afros“ seien nicht „wie wir“, sondern „Urmenschen“, die „in die Zivilisation hineingezwungen wurden“, als „weder beschimpfend noch böswillig verächtlich machend“ bezeichnet. Sie sei von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Empörung löste auch der Umstand aus, dass der gegenüber der Staatsanwaltschaft weisungsbefugte thüringische Justizminister Dieter Lauinger (Bündnis 90/Grüne) den notorisch rechtsextremen Staatsanwalt gewähren ließ, obwohl bereits mehrere Dienstaufsichtsbeschwerden gegen ihn vorlagen. Der Süddeutschen gegenüber gab Lauinger zu, dass er „schon länger über die Kritik an Zschächner informiert“ sei. „Allerdings liegt das Verfahren bei Dienstaufsichtsbeschwerden zunächst bei der Leitung der Staatsanwaltschaft.“

Auf die Frage, weshalb er nicht schon früher reagiert habe, obwohl ihn bestimmte Formulierungen Zschächners „sehr befremdet“ hätten, erklärte Lauinger: „Ich habe mich nach meiner Selbstverpflichtung als Justizminister nicht in Ermittlungen der Staatsanwaltschaft einzumischen.“ Es sei im Koalitionsvertrag verankert, die Unabhängigkeit der Justiz zu stärken.

Die Grünen – und dasselbe gilt für die SPD – entdecken die Unabhängigkeit der Justiz immer dann, wenn es darum geht, die Aktivitäten von Rechtsextremen zu schützen. Geht es um Linke, kennen sie solche Skrupel nicht. Im Falle der Staatsanwaltschaft ist das Argument zudem schlicht falsch. Sie ist – im Gegensatz zu Richtern – nicht formal unabhängig, sondern den Weisungen des Justizministers unterstellt.

Der „Vorstellung, dass Staatsanwälte unter allen Umständen von ‚der Politik‘ in Ruhe gelassen werden sollten, liegt ein Irrtum zugrunde“, kommentierte die Süddeutsche Zeitung am 16. April. „Es ist die Fehlvorstellung, dass die Arbeit von Staatsanwälten prinzipiell unpolitisch wäre. Das ist falsch: Staatsanwälte wählen aus, welche Fälle überhaupt vor Gericht kommen. … Natürlich fließen da Wertungen mit ein, und diese Wertungen sind notwendigerweise außerrechtlich.“

Mit der Entscheidung, sich nicht einzumischen, hat Lauinger also einen rechtslastigen Staatsanwalt bewusst gewähren lassen. Auch die Linkspartei, die in Thüringen mit Bodo Ramelow den Ministerpräsidenten stellt, hat diese Haltung gedeckt. Ramelow zog erst die Reißleine, als die öffentliche Empörung unüberhörbar wurde.

Knapp eine Woche nachdem die Ermittlungen am 8. April bekannt geworden waren, wurde das Verfahren gegen das Zentrum für Politische Schönheit (ZPS) mit der Begründung eingestellt, es gebe keinen hinreichenden Tatverdacht. Dies war offenbar bei einem Treffen zwischen der Leitung der Staatsanwaltschaft Gera, dem thüringischen Generalstaatsanwalt und Lauinger beschlossen worden.

Der ermittelnde Staatsanwalt Zschächner wurde „auf eigenen Wunsch“ bis zur endgültigen Klärung der medial gegen ihn erhobenen Vorwürfe vorläufig mit anderen Aufgaben in der Staatsanwaltschaft Gera betraut und von seinen Aufgaben als Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Gera entbunden.

Lauinger gab seiner Hoffnung Ausdruck, die Angelegenheit damit so schnell wie möglich unter den Teppich zu kehren. „Ich begrüße ausdrücklich die übereinstimmende rechtliche Auffassung von Staatsanwaltschaft, Generalstaatsanwaltschaft und Ministerium in der heutigen Sitzung“, sagte der unter Druck geratene Justizminister. Damit könne dieses Verfahren endlich abgeschlossen werden.

Das ZPS will sich damit allerdings nicht zufrieden geben. Es hat die Ermittlungsakten angefordert und will sie eingehend juristisch prüfen lassen. „Wir wollen zivil- und strafrechtlich dagegen vorgehen“, erklärt der Mitbegründer der Zentrums Philipp Ruch.

In den vorangegangenen Tagen hatte sich zahlreiche Künstler, Akademiker, Journalisten und Politiker mit dem ZPS solidarisch erklärt. Mehr als 20.000 hatten in kürzester Zeit eine Onlinepetition der Intendantin des Berliner Maxim Gorki Theaters, Shermin Langhoff, unterzeichnet.

Bereits zuvor schon hatten etliche Künstler – darunter der Intendant der Münchener Kammerspiele, Matthias Lilienthal, und der künstlerische Leiter der Berliner Schaubühne, Thomas Ostermeier – ihre Empörung geäußert. Lilienthal bezeichnete das Verfahren als „bodenlose Unverschämtheit“ und forderte: „Stattdessen sollte gegen Björn Höcke wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt werden.“ Auch der Schauspieler und Sänger Herbert Grönemeyer und der Satiriker Jan Böhmermann griffen den Fall auf.

Zu den 142 Erstunterzeichnern der Onlinepetition gehören außer Langhoff, Grönemeyer und Böhmermann u. a. der Schriftsteller Saša Stanišić, der Journalist Deniz Yücel und der Sozialpsychologe Prof. Dr. Harald Welzer, der Regisseur Fatih Akin, der Rechtsanwalt Professor Dr. Peter Raue, die Schauspielerinnen Eva Mattes und Anna Thalbach, die Theaterregisseure Sebastian Nübling, Ersan Mondtag, Milo Rau und Hans Werner Kroesinger sowie die Musiker von Feine Sahne Fischfilet.

Ihr Aufruf trägt die Überschriften: „Finger weg von der Kunstfreiheit – stoppt die Kriminalisierung politischer Kunst!“ und „Keine Kriminalisierung kritischer Kunst. Für die Kunstfreiheit“.

Das Ermittlungsverfahren gegen das ZPS war im Herbst 2017 aufgenommen worden, weil es in Sichtnähe des Hauses des rechtsextremen AfD-Politikers Bernd Höcke Nachbauten von Stelen des von ihm als „Denkmal der Schande“ geschmähten Holocaust-Mahnmals errichtet hatte. Staatsanwalt Zschächner stellte die Ermittlungen auch nicht ein, nachdem das Landgericht Köln im Februar 2018 geurteilt hatte, dass die Aktion in allen wesentlichen Teilen von der Kunstfreiheit gedeckt sei.

Paragraf 129 StGB, auf den Zschächner seine Ermittlungen stützte, richtet sich gegen schwerstkriminelle, mafiöse oder terroristische Vereinigungen und erlaubt umfangreiche Überwachungsmaßnahmen und Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte. Daher waren die Unterzeichner der Online-Petition besonders alarmiert.

So heißt es darin: „Denn was ist die Botschaft, die an die Gesellschaft und an Künstler*innen gesendet wird? Sollen wir eingeschüchtert werden? Müssen wir in Zukunft davon ausgehen, dass Staatsanwälte mittelbar auch die Kommunikation von Theatern und Kulturinstitutionen untereinander überwachen, weil auch Kontaktpersonen im Zusammenhang mit § 129 StGB ausgehorcht werden dürfen. Soll ein Exempel statuiert werden, das kritische Kunst als gemeinwohlgefährdend denunziert?“

Mit dem Paragraphen 129 sei „ermittlungstechnisch das schärfste Mittel“ gewählt worden, das der Kriminalitätsbekämpfung zur Verfügung stehe. Die Petition stellt die Frage: „Welche Straftat, ‚die (...) mit einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht ist‘, wurde hier angenommen bzw. sollte vorgelegen haben? Das allein ist ein unerträglicher und unzulässiger Vorgang der Kriminalisierung von Kunst!“

Zurecht betont die Resolution, dieser politisch motivierte An- und Eingriff in die Kunstfreiheit sei ein besonders „fatales Zeichen für die gesamte Zivilgesellschaft“, weil er sich in einem Bundesland abspiele, „in dem die – vorsichtig formuliert – nachlässige Ermittlungsarbeit es nicht rechtzeitig verhinderte, dass eine echte ‘kriminelle Vereinigung’ wie die des mörderischen ‘NSU’ Rechtsterror-Netzwerks gefasst wird“.

Mit der Einstellung des Verfahren geben sich die Unterzeichner nicht zufrieden. Es müsse sowohl der „Zeitpunkt, aber noch mehr die Begründung verwundern, weil sie nach wie vor von der Richtigkeit bzw. Rechtmäßigkeit ausgeht, was unerträglich ist. Uns scheint, dass die Verantwortlichen sich vor ihrer politischen Verantwortung drücken, nachdem es von allen Seiten starke bis drastische Kritik hagelte.“

Die Unterzeichner fordern eine „offizielle Entschuldigung der politisch Verantwortlichen sowie eine Erklärung, dass strafrechtliche Ermittlungen, die offensichtlich den Kernbereich der Kunstfreiheit berühren, in Zukunft unterbleiben! Der bzw. die Verantwortliche(n) sind zur vollen Verantwortung zu ziehen, ihre Verbindungen zu politischen Akteuren bzw. Parteien offenzulegen.“

Weiter fordern sie, alle in diesem Zusammenhang gesammelten Daten sofort zu löschen und die Betroffenen zu benachrichtigen.

Ihr Aufruf, lautstark zu protestieren, wenn Grundrechte angegriffen oder sogar ausgehebelt werden, ist voll und ganz zu unterstützen. Nur durch eine breite Mobilisierung der gesamten arbeitenden Bevölkerung, einschließlich von Künstlern und Intellektuellen für ein sozialistisches Programm können demokratische Grundrechte geschützt und verteidigt werden.

Wie groß die Gefahr ist, dass angesichts von zunehmendem Nationalismus, Handelskrieg und wachsenden Konflikten der imperialistischen Mächte unter dem Dach von Staatsorganen, Polizei und Militär sich Rechtsextremismus ausbreitet, zeigen u. a. die Enthüllungen über rechte Terrorzellen in der Bundeswehr und die NSU 2.0-Drohmails aus Polizeikreisen. Auch das ZPS selbst ist wegen seiner engagierten Aktionen zum Ziel terroristischer Drohungen geworden. Sein Name steht laut Angaben des Landeskriminalamts Berlin auf der Todesliste des Terrornetzwerks in der Bundeswehr, die bei der Enttarnung des Bundeswehroffiziers Franco A. bekannt wurde.

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