US-Gericht lehnt Freilassung von Chelsea Manning ab

Die Whistleblowerin Chelsea Manning muss weiter im Gefängnis bleiben. Am Mittwoch lehnte ein staatliches Berufungsgericht ihren Antrag ab, auf Kaution freigelassen zu werden, und bestätigte ihre weitere Beugehaft wegen Missachtung des Gerichts. Sie hatte sich geweigert, vor einer Grand Jury zu den fingierten Vorwürfen gegen die Nachrichtenorganisation WikiLeaks und ihren Gründer Julian Assange auszusagen.

Die drei Richter des Berufungsgerichts im 4. Gerichtsbezirk in Richmond (Virginia) wiesen einstimmig die Argumente ihres Anwalts zurück, Manning sei zu Unrecht zu Beugehaft verurteilt worden und solle auf Kaution freigelassen werden, während ein Berufungsverfahren gegen das Urteil läuft.

Mannings fortdauernde Inhaftierung ist nichts anderes als ein Verbrechen. Sie ist faktisch willkürlich eingesperrt, um sie zu einer Aussage gegen den zu Unrecht verhafteten und verfolgten Journalisten Assange zu zwingen. Diese offenkundige Rechtsbeugung verdeutlicht die Korruption des amerikanischen Justizsystems, das regelmäßig sowohl gegen die US-Verfassung als auch gegen internationale Menschenrechtsabkommen verstößt.

Chelsea Manning (Quelle: Sparrow Media)

Mannings Anwälte veröffentlichten am Montag eine kämpferische Erklärung von Manning, in der es heißt: „Es ist zwar enttäuschend, aber wir können immer noch Fragen stellen, während die Regierung weiterhin das Grand-Jury-Verfahren missbraucht. Ich habe dieser oder jeder anderen Grand Jury nichts zu sagen. Ich vermisse zwar mein Zuhause, aber sie können mich weiterhin in Haft halten, mit allen nachteiligen Folgen, die damit einhergehen. Ich werde nicht aufgeben.“

Der Journalist John Pilger erklärte in Reaktion auf das Gerichtsurteil: „Die Ablehnung der Berufung von Chelsea Mannings gegen ihre Beugehaft ist ein Zeichen für die Gesetzlosigkeit in Amerika. Manning hatte das verfassungsmäßige Recht zu schweigen und nicht mit der berüchtigten Grand Jury aus Virginia bei der korrupten Anklage gegen Julian Assange zu kollaborieren. Doch die amerikanischen Gerichte setzen sich offen über die Verfassung und ihre Zusatzartikel hinweg, die von amerikanischen Historikern als unverletzliche Wächter über Freiheit und Gerechtigkeit gepriesen werden. Amerikas Gesetzlosigkeit im Ausland findet so einen Ausdruck in seinen Institutionen, insbesondere in der Justiz. Die Ablehnung der Berufung macht deutlich, welches Unrecht Julian Assange erwartet, falls die britischen Gerichte seine Auslieferung erlauben sollten.“

Manning hat bereits sieben Jahre einer 35-jährigen Haftstrafe in einem Militärgefängnis verbüßt, weil sie WikiLeaks im Jahr 2010 Beweise für US-Kriegsverbrechen zugespielt hatte. Seit dem 8. März sitzt sie erneut im Gefängnis, weil sie die mutige Entscheidung getroffen hat, keine Aussage vor der Grand Jury zu machen. Die ehemalige Soldatin im Rang eines Specialist wurde zu unbefristeter Haft verurteilt, bis sie durch ihre Aussage dem Gericht Folge leistet oder die Grand Jury aufgelöst wird.

Assange wurde am 11. April in der ecuadorianischen Botschaft in London verhaftet, nachdem die Regierung von Lenin Moreno ihm rechtswidrig das Asyl aberkannt hatte. Er wartet jetzt im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh, das auch als Großbritanniens Guantanamo Bay bekannt ist, auf eine Anhörung zu dem Auslieferungsantrag der USA. Zuvor wurde er bereits schuldig gesprochen, wegen fingierter Vergewaltigungsvorwürfe aus Schweden gegen seine Kautionsauflagen verstoßen zu haben.

Die US-Regierung wirft Assange vor, er habe sich an einer Verschwörung beteiligt, um Computerbetrug zu begehen, wofür ihm eine bis zu fünfjährige Haftstrafe droht. Dass die Grand Jury in Alexandria (Virginia) weiterhin Mannings Aussage will, deutet darauf hin, dass weitere Anklagen geplant sind. CNN hatte letzte Woche bereits berichtet, das US-Justizministerium werde vermutlich weitere Anklagen gegen Assange erheben.

Die US-Regierung behauptet, Assange habe Manning dabei geholfen, ein Passwort zu knacken, damit sie ihre Identität verbergen konnte, als sie sich Zugang zu vertraulichen Informationen auf Regierungscomputern verschaffte. Da sie als Teil der Anklage wegen krimineller Verschwörung gegen Assange genannt wird, wird die Trump-Regierung vermutlich auch versuchen, Anklage gegen Manning zu erheben.

Sie wird von der Trump-Regierung rachsüchtig verfolgt, weil sie eine wichtige Rolle bei der Veröffentlichung von Dokumenten aus den Kriegen im Irak und Afghanistan, von diplomatischen Telegrammen und vor allem des Videos „Collateral Murder“ gespielt hat. In Letzterem ist zu sehen, wie ein US-Kampfhubschrauber im Irak mindestens ein Dutzend irakische Zivilisten tötet, darunter zwei Reuters-Journalisten. Obwohl Beugehaft nicht als Strafe, sondern nur als Zwangsmittel eingesetzt werden darf, wurde Manning erst nach vier Wochen Einzelhaft wieder mit anderen Gefangenen zusammengeführt.

Einer von Mannings Anwälten, Moir Meltzer-Cohen, erklärte in einer Pressemitteilung: „Wir sind natürlich enttäuscht, dass das Bezirksgericht es abgelehnt hat, eindeutig etablierten Gesetzen zu folgen oder auf die zahlreichen Beweise für den Missbrauch der Grand Jury einzugehen.

Es ist vorschriftswidrig, dass ein Staatsanwalt die Grand Jury benutzt, um einen Prozess vorzubereiten. Wie Manning bereits in ihren Berufungsanträgen erklärt hat, ist ihre Aussage für die Untersuchungen der Grand Jury nicht notwendig. Deshalb ist der Zweck ihrer Vorladung vermutlich, der Staatsanwaltschaft zu helfen und ihre potenzielle Aussage als Zeugin der Verteidigung für einen bevorstehenden Prozess zu unterlaufen.

Wir glaubten, das Berufungsgericht würde das berücksichtigen, da das ein deutlicher Beweis für den Missbrauch der Befugnisse der Grand Jury ist, der sie von ihrer Aussage entbinden sollte.“

Mannings Anwälte argumentierten zudem, ihre Aussage sei durch die Bekanntgabe der Anklage gegen Assange überflüssig geworden. Außerdem habe sie der Staatsanwaltschaft bereits während ihres Militärgerichtsverfahrens im Jahr 2010 alles Relevante über ihre Interaktionen mit WikiLeaks gesagt. Manning rechtfertigt ihren Widerstand gegen die Forderungen der Grand Jury mit ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung, auf den Schutz vor unrechtmäßigen Durchsuchungen und Beschlagnahmen und vor Selbstbelastung. Diese Rechte werden ihr durch den ersten, vierten und fünften Zusatzartikel der Verfassung garantiert.

Ihre Anwälte argumentieren außerdem, ihre Inhaftierung sei unverhältnismäßig grausam, da das Gefängnis nicht darauf ausgerichtet ist, Manning die medizinische Versorgung zukommen zu lassen, die sie in Zusammenhang mit ihrer Geschlechtsumwandlung benötigt.

Alle diese Argumente wurden bisher zurückgewiesen. Manning kann jetzt an das 4. Bezirksgericht oder direkt an den Obersten Gerichtshof appellieren.

Die verfassungswidrige Vendetta der Trump-Regierung gegen Manning und Assange ist die Fortsetzung der parteiübergreifenden Bestrebungen, die die Obama-Regierung vor fast zehn Jahren begonnen hat. Trump genießt bei der Verfolgung von Assange und Manning die volle Unterstützung der Demokraten und der ihnen nahestehenden Medien, allen voran der New York Times und der Washington Post.

Die derzeitigen Vorwürfe gegen Assange beziehen sich zwar auf die Leaks aus dem Jahre 2010, doch die Demokraten verbreiten seit mehr als zwei Jahren die Lüge, WikiLeaks habe mit Trumps Wahlkampfteam und der russischen Regierung von Wladimir Putin zusammengearbeitet, um die Wahl 2016 zu Gunsten von Trump zu „hacken“. Zu diesem Zweck soll WikiLeaks E-Mails von Hillary Clinton und dem Nationalkomitee der Demokraten an die Öffentlichkeit gebracht haben.

Dieses Narrativ verbreiten die US-Geheimdienste seit zwei Jahren ohne jeden Beweis. Seine Widerlegung durch den Mueller-Bericht, der keine Beweise für eine Absprache finden konnte, hat den in Wirklichkeit undemokratischen Charakter der Verfolgung von Assange und Manning entlarvt. Die beiden Parteien der Wall Street und des Kriegs, die Demokraten und die Republikaner, sind sich einig, dass Journalisten und Whistleblower, die ihre Verbrechen entlarven, zum Schweigen gebracht werden müssen.

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