Steuergeschenke an Erbschafts-Millionäre begünstigen extreme Ungleichheit

Die Reichen werden immer reicher. Ein Grund dafür ist, dass Reiche und Superreiche auf Erbschaften und Schenkungen nur lächerlich geringe oder gar keine Erbschaftssteuern zahlen. Heute besitzen 40 reiche Haushalte so viel wie die ärmere Hälfte der Bevölkerung, also über 40 Millionen Menschen.

Diese Zahlen ergeben sich, wie die Süddeutsche Zeitung Anfang Dezember berichtete, aus einer Auswertung des Statistischen Bundesamts. Ihr zufolge mussten 600 Deutsche, die 2018 mehr als zehn Millionen Euro erbten oder geschenkt bekamen, darauf nur fünf Prozent Steuern bezahlen – ein lächerlich geringer Betrag angesichts der riesigen Summen. Die vererbte Gesamtsumme von 31 Milliarden Euro ist ungefähr gleich hoch wie die gesamten Investitionen des Bundes.

Mehr als 20 Personen, die jeweils über 100 Millionen Euro erbten oder geschenkt bekamen, zahlten darauf gar keine Steuern.

Diese niedrigen bis gar nicht erhobenen Steuern auf große und Riesenvermögen stehen im krassen Gegensatz zu den Steuersätzen für Normal- und Geringverdiener. So sieht das Gesetz nach Abzug von Freibeträgen bei entfernteren Verwandten Erbschaftssteuern von 30 bis 50 Prozent vor. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent bei der Einkommenssteuer wird bereits ab einem monatlichen Bruttolohn von 5000 Euro fällig.

Wie ist es möglich, dass Reiche und Superreiche auf die Vererbung oder Schenkung von riesigen Vermögen in Höhe von über zehn oder sogar hundert Millionen Euro kaum Steuern zahlen?

Ein Grund dafür ist, dass die Topvermögen und Erbschaften bzw. Schenkungen zum großen Teil aus Firmen oder Unternehmensanteilen bestehen. „Wird eine Firma vererbt oder verschenkt, muss meist weit weniger versteuert werden als etwa bei Wertpapieren oder Immobilien“, erklärt Stefan Bach vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW).

So ist es auch kein Zufall, dass die Reichsten-Liste in Deutschland von Firmenbesitzern wie der Aldi-Familie, den Quandts (BMW), der Reimann-Familie (Jacobs u.a.) oder des Schaeffler-Clans etc. angeführt wird. Bei der Vererbung von Firmen und Firmenanteilen werden selbst von großen Unternehmen nur geringe oder gar keine Steuern erhoben, mit der Begründung, dass dies sonst Liquiditätsprobleme, Verlagerung der Produktion und Vernichtung von Arbeitsplätzen zur Folge hätte.

Aus den Forschungen von Stefan Bach vom DIW geht auch hervor, dass die Hälfte der Bevölkerung fast gar nichts erbt. So verschärfen sich die sozialen Gegensätze: An der Spitze häuft sich der Reichtum, im unteren Gesellschaftsbereich breitet sich Massenarmut aus, und im Ganzen wächst die soziale Ungleichheit stetig an.

Diese Umverteilung des gesellschaftlichen Reichtums von unten nach oben ist zum großen Teil der SPD geschuldet. Zwar hat soeben der jüngst gekürte Vorsitzende Norbert Walter-Borjans auf dem SPD-Parteitag eine höhere Besteuerung der Vermögenden und ihrer Erbschaften angekündigt und lauthals versprochen, der SPD gehe es „um eine Politik für Millionen und nicht für Millionäre“. Aber das alles ist nichts weiter als heiße Luft. In Wahrheit trägt die SPD für die Umverteilung der letzten Jahrzehnte die Hauptverantwortung.

Dies zeigt ein kurzer Blick auf die Geschichte der letzten zwanzig Jahre. Die Vermögenssteuer war unter Helmut Kohl (CDU) 1996 zum letzten Mal erhoben worden. Sie brachte dem Staat 9 Milliarden DM ein. Als das Bundesverfassungsgericht die unterschiedliche Besteuerung von Grundbesitz und sonstigem Vermögen kritisierte, führte dies dazu, dass seit 1997 die Vermögenssteuer gar nicht mehr erhoben, also praktisch abgeschafft wurde.

1998 kam die SPD/Grünen-Regierung unter Kanzler Gerhard Schröder an die Macht. Sie hatte versprochen, die Vermögenssteuer wieder einzuführen. Kaum an der Regierung, schuf die SPD mit ihrer Einführung von Hartz IV und der Agenda 2010 einen riesigen Niedriglohnsektor. Dies führte dazu, dass während ihrer Regierungszeit von 1998 bis 2005 die Armut enorm anstieg, während die Spitze der Gesellschaft immer mehr Reichtum anhäufte.

Die SPD weigerte sich nicht nur, die Vermögenssteuer wieder in Kraft zu setzen, sie senkte die Unternehmenssteuern in einem Ausmaß, wie es vorher nicht vorstellbar war. Die rot-grüne Steuerreform, die im Juli 2000 vom Bundesrat abgesegnet wurde, senkte die Körperschaftssteuer für Kapitalgesellschaften von vorher 40 auf 25 Prozent.

Der Spitzensteuersatz von 56 Prozent auf einbehaltene Gewinne wurde auf 38,6 Prozent gesenkt, den viertniedrigsten Steuersatz in Europa. Auch der Spitzensteuersatz für private Einkünfte, der während der gesamten 1980er Jahre bei 56 Prozent lag und am Ende von Kohls Regierungszeit noch 53 Prozent betrug, wurde bis zum Jahr 2005 auf 42 Prozent gesenkt.

Der eigentliche Sprengsatz der Steuerbeschlüsse lag aber in der vollständigen Abschaffung der Steuer auf Beteiligungsgewinne. Bis dahin mussten Unternehmen ihre Gewinne bei Verkäufen von Beteiligungen bis zu 53 Prozent versteuern. Mit Beginn des Jahres 2001 entfiel diese Steuer vollständig (siehe auch: „Die Steuerwende“, 20. Juli 2000).

Damals schrieben wir: „Mit der Steuerreform verhilft die Schröder-Regierung dem Prinzip des shareholder value zum Durchbruch. Ab sofort ist die Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik ausschließlich an den Interessen der Konzerne und Banken und einer kurzfristigen Steigerung der Aktienkurse orientiert.“

Dieses Prinzip hat sich auch in allen folgenden Regierungen durchgesetzt. In den Koalitionen von CDU/CSU und SPD waren es immer die Arbeits- und Sozialminister bzw. –Ministerinnen der SPD, die weitere Kürzungen im sozialen Bereich, bei den Renten (unter anderem durch ihre sukzessive Besteuerung) und weitere soziale Grausamkeiten durchsetzten.

Als Finanzminister der Großen Koalition, die im Anschluss an die rot-grüne Regierung von 2005 bis 2009 regierte, senkte der Sozialdemokrat Peer Steinbrück die Unternehmenssteuern weiter. Im März 2007 beschloss der Bundestag mit den Stimmen der Regierungsparteien CDU/CSU und SPD, die Steuerlast für Kapitalgesellschaften ab 2008 weiter zu reduzieren. Der Körperschaftssteuersatz (sozusagen die Einkommenssteuer für Unternehmen) für Aktiengesellschaften und GmbHs wurde auf 15 Prozent gesenkt (siehe auch: „Unten nehmen, oben geben“, 23. März 2007).

Viele Großkonzerne zahlen allerdings überhaupt keine Körperschaftssteuern, da bereits die rot-grüne Regierung mit ihrer Steuerreform 2001 für sie großzügige Regelungen zur Verrechnung von Verlusten eingeführt hat. Auch in diesem Bereich kann man davon ausgehen: Je größer der Betrieb, desto geringer die Steuerlast.

Auf der anderen Seite wurden die Steuern, die die große arbeitende Mehrheit der Bevölkerung zahlt, ständig angehoben. Im Jahr 2007 wurde die Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent erhöht. Die Mehreinnahmen aus dieser Massensteuer werden durch Steuersenkungen für die Unternehmen zum großen Teil an die Reichen weitergereicht. Sie trifft überproportional die Geringverdiener, die ihr gesamtes Einkommen für Miete, Lebensmittel und andere Dinge des täglichen Bedarfs ausgeben müssen.

Seit Jahrzehnten geben alle Regierungen und besonders die verantwortlichen SPD-Politiker durch ihre Steuerpolitik den Reichen zu verstehen: „Bereichert euch!“ Dies hat immer neue und weiter gehende Forderungen nach Steuererleichterungen für Unternehmen, Reiche und Superreiche zur Folge. Die Tatsache, dass gerade mal 40 Haushalte ebenso viel besitzen wie die ärmere Hälfte der Bevölkerung kommt einem vernichtenden Urteil über das kapitalistische Profitsystem gleich.

Zwar mahnt die Süddeutsche Zeitung in ihrem Kommentar vom 3. Dezember 2019 die Eliten, dass sie nicht so blind sein sollten wie der französische Adel vor der Revolution 1789. Doch genau das ist der Fall.

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