Perspektive

Verteidigt den Friedensaktivisten Heinrich Bücker! Die wahren Straftäter sitzen im Kanzleramt

Die Sozialistische Gleichheitspartei (SGP) wendet sich mit aller Schärfe gegen die Verurteilung des Kriegsgegners und Friedensaktivisten Heinrich Bücker und ruft Arbeiter und Jugendliche auf, gegen das Skandal-Urteil aktiv zu werden.

Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat im Januar Bücker verurteilt, weil er sich in einer öffentlichen Rede gegen die deutsche Kriegspolitik in der Ukraine wandte. Das Urteil ist ein Versuch, die wachsende Opposition gegen die wahnsinnige militärische Aufrüstung und Kriegspolitik der Bundesregierung einzuschüchtern und mundtot zu machen. Es darf nicht hingenommen werden.

Bücker betreibt in Berlin das COOP Anti-War Café, in dem regelmäßig antimilitaristische Veranstaltungen stattfinden. Im vergangenen Sommer hielt er am Sowjetischen Ehrenmal im Treptower Park eine Rede zum 81. Jahrestag des Überfalls von Nazi-Deutschland auf die Sowjetunion. In dieser Rede prangerte er die Zusammenarbeit der deutschen Politik mit ehemaligen Nazi-Kollaborateuren in der Ukraine an.

Es sei ihm „unbegreiflich, dass die deutsche Politik wieder dieselben russophoben Ideologien unterstützt, auf deren Basis das Deutsche Reich 1941 willige Helfer vorfand, mit denen man eng kooperierte und gemeinsam mordete“, sagte er.

„Alle anständigen Deutschen sollten vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte und der Geschichte von Millionen ermordeter Juden und Abermillionen ermordeter sowjetischer Bürger im Zweiten Weltkrieg jegliche Zusammenarbeit mit diesen Kräften in der Ukraine zurückweisen. Nie wieder dürfen wir als Deutsche an einem Krieg gegen Russland in irgendeiner Form beteiligt sein. Wir müssen uns zusammenschließen und uns diesem Irrsinn gemeinsam entgegenstellen.“

Im weiteren Verlauf seiner Rede äußerte Bücker Verständnis für die Sichtweise des russischen Präsidenten. Das nutzte der Richter am Amtsgericht Tobias Pollmann, um Bücker zu einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro, ersatzweise 40 Tage Freiheitsstrafe zu verurteilen. Im Strafbefehl heißt es, Bücker habe in seiner Rede „dem völkerrechtswidrigen Überfall Russlands auf die Ukraine“ zugestimmt. Diese Unterstützung eines „Verbrechens der Aggression“ sei geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören, und eine Straftat.

Das Urteil stellt die Realität auf den Kopf. Die wahren Straftäter sind die Kriegstreiber, sie sitzen im Kanzleramt.

Wer hat dieser Regierung erlaubt, den Ukrainekrieg zu nutzen, um die größte militärische Aufrüstung seit Hitler zu organisieren? Wann wurde die Bevölkerung gefragt, ob sie zustimmt, dass schwere Kampfpanzer und bald schon Kampfjets an die Ukraine geliefert und gegen Russland eingesetzt werden und damit ein dritter Weltkrieg in Kauf genommen wird?

Die übergroße Mehrheit der Bevölkerung lehnt die Kriegspolitik der Bundesregierung entschieden ab. Der Widerstand gegen die Auswirkungen der militärischen Aufrüstung und der Russland-Sanktionen in Form explodierender Energiepreise, Sozialkürzungen und Inflation nimmt täglich zu. Immer mehr Arbeiter und Jugendliche werden aktiv, um den Kriegswahnsinn der Ampelregierung zu stoppen.

Das Urteil gegen Heinrich Bücker ist ein verzweifelter Versuch, diese wachsende Opposition der Bevölkerung gegen Krieg einzuschüchtern und mundtot zu machen.

Die reaktionäre Tradition der deutschen Justiz, in der das Urteil von Richter Pollmann steht, ist berüchtigt.

Vor 92 Jahren, im November 1931, wurde Carl von Ossietzky als Kriegsgegner und Herausgeber der Zeitschrift Weltbühne wegen angeblichem Verrat militärischer Geheimnisse zu einer anderthalbjährigen Haftstrafe verurteilt. Damals waren die Nazis noch nicht an der Macht, aber die deutsche Justiz spielte bereits eine Schlüsselrolle bei der Unterdrückung der Kriegsgegner und der Förderung der Faschisten.

Kein Wunder, dass diese Klassenjustiz nie gegen die wirklichen Kriegsverbrecher vorgegangen ist.

1999, als Joschka Fischer Außenminister war, durchbrachen die Grünen das Tabu deutscher Kampfeinsätze im Ausland und beteiligten sich an der völkerrechtswidrigen Bombardierung Jugoslawiens, eines Landes, in dem Hitlers Wehrmacht einige ihrer schlimmsten Verbrechen begangen hatte. Fischer wurde nicht als Kriegsverbrecher angeklagt, sondern gefeiert. Heute stehen die Grünen an vorderster Front der Kriegshetzer. Außenministerin Baerbock und ihr Parteifreund Hofreiter können es offenbar kaum erwarten, dass deutsche Truppen wieder gegen Russland marschieren.

Auch die Verantwortlichen für die Angriffskriege der USA gegen den Irak, Libyen, Syrien, Afghanistan und andere Länder, die Deutschland im Rahmen der Nato unterstützte, wurden von der deutschen Justiz nie belangt, obwohl ganze Länder verwüstet und Millionen umgebracht wurden.

Das Urteil gegen Heinrich Bücker macht deutlich, wie wichtig der Wahlkampf der Sozialistischen Gleichheitspartei zur gegenwärtigen Berliner Abgeordnetenhauswahl ist. Die SGP ist die einzige Partei, die der wahnsinnigen militärischen Aufrüstung und der Kriegseskalation entgegentritt. Alle anderen Parteien unterstützen den Militarismus und die Kriegspolitik der Ampel-Regierung. Auch der Spitzenkandidat der Linkspartei, Klaus Lederer, unterstützt die Waffenlieferungen an die Ukraine.

Die SGP dagegen macht die Berlin-Wahl zu einem Referendum gegen Krieg und militärische Aufrüstung. Sie verbindet ihren Wahlkampf mit dem Aufbau einer starken Antikriegsbewegung in Betrieben, Schulen, Universitäten und Wohngebieten und stützt sich dabei auf den wachsenden Widerstand von Arbeitern und Jugendlichen in ganz Europa und weltweit.

Die SGP lehnt den Krieg, den Deutschland und die Nato in der Ukraine gegen Russland führen, kategorisch ab. Wir sympathisieren deshalb nicht im Geringsten mit dem reaktionären Putin-Regime, das die Interessen der russischen Oligarchen vertritt und russischen Nationalismus schürt.

Doch darum geht es beim Urteil gegen Bücker nicht. Es soll vielmehr jeden Widerstand und jede Opposition gegen den deutschen Militarismus unterdrücken. Doch davon lassen wir uns nicht einschüchtern.

Schon als das Bundesinnenministerium im Jahr 2018 die SGP erstmals in den Verfassungsschutzbericht aufnahm und die Bundesregierung erklärte, dass schon das „Streiten für eine demokratische, egalitäre, sozialistische Gesellschaft“ und die „Agitation gegen angeblichen ‚Imperialismus’ und ‚Militarismus’“ verfassungswidrig seien, gingen wir dagegen in die Offensive. Wir legten Verfassungsbeschwerde ein und mobilisierten die internationale Arbeiterklasse.

Die Antwort auf das Urteil gegen Heinrich Bücker muss lauten: Verstärkt den Kampf gegen Krieg und militärische Aufrüstung! Verbindet den Kampf gegen Krieg mit dem Kampf gegen kapitalistische Ausbeutung! Kommt am kommenden Samstag (4. Februar) um 11 Uhr zur zentralen Antikriegs-Kundgebung auf den Potsdamer Platz und wählt am 12. Februar die SGP!

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