Verfassungsschutz verschärft Verfolgung von Kriegsgegnern und warnt vor „Trotzkismus“

[AP Photo/Martin Meissner]

Während die Bundesregierung massiv aufrüstet und ihren Stellvertreterkrieg gegen Russland immer weiter eskaliert, wird der gesamte Staatsapparat mobilisiert, um Widerstand gegen diesen Wahnsinn zu bekämpfen. Der neue „Verfassungsschutzbericht“, den der deutsche Inlandsgeheimdienst Ende Juni veröffentlichte, zielt darauf ab, jeden mundtot zu machen, der das von den Nato-Mächten organisierte Massensterben kritisiert, die soziale Ungleichheit beim Namen nennt und das Kriegsnarrativ der Regierung ablehnt.

Die Sozialistische Gleichheitspartei hat schon im Jahr 2019 Klage gegen den Verfassungsschutz erhoben, weil dieser sie als „linksextrem“ in den Bericht neu aufgenommen hatte. Der Geheimdienst hatte seine Überwachung damit begründet, dass die SGP „gegen vermeintlichen Nationalismus, Imperialismus und Militarismus“ kämpfe. Später erklärte das Bundesinnenministerium, die SGP sei extremistisch, weil sie für eine „demokratische, egalitäre und sozialistische Gesellschaft“ streite.

Als das Verwaltungsgericht Berlin diese atemberaubende Argumentation des Verfassungsschutzes übernahm, legte die SGP Verfassungsbeschwerde ein und stellte fest: „Wie ihre historischen Vorbilder wenden sich Regierung und Gerichte heute nicht nur gegen sozialistische Ideen, sondern gegen die Grundprinzipien einer demokratischen Gesellschaft, die mit ihrer Kriegspolitik und der Plünderung der Arbeiter unvereinbar sind.“ Die SGP warnte davor, dass die Rückkehr Deutschlands zu einer aggressiven Kriegs- und Großmachtpolitik mit dem Aufbau einer Diktatur und einer modernen Form der Gesinnungsjustiz einhergeht. Ein Jahr nach Beginn des Ukrainekriegs bewahrheitet sich dies nun auf ganzer Linie.

Antimilitarismus wird zur Verfassungsfeindlichkeit erklärt

Schon im Vorwort des aktuellen Berichts lässt Innenministerin Nancy Faeser (SPD) durchblicken, dass Standpunkte, die den deutschen Kriegsanstrengungen zuwiderlaufen, aus der öffentlichen Diskussion verbannt werden sollen. Der Ukrainekrieg verleihe der „Bedrohung“ durch „Desinformationskampagnen“ eine „zusätzliche Dimension“ und bedeute „auch für die innere Sicherheit eine Zeitenwende“, so Faeser. Das „gezielte Streuen und Weiterverbreiten“ von unerwünschten Informationen gehöre „zum Repertoire der illegitimen Einflussnahme fremder Staaten“ und müsse durch Cybermaßnahmen bekämpft werden.

Der Bericht führt die SGP erneut als Beobachtungsobjekt auf und wirft ihr „Propagierung des Klassenkampfes“ und ein „marxistisches Klassendenken“ vor. In den insgesamt 17 Hinweisen auf den Trotzkismus zeigt sich der Geheimdienst vor allem über dessen Agitation gegen Militarismus und Krieg besorgt, die in wachsendem Maße mit der Ablehnung des Kriegs durch große Teile der Bevölkerung zusammenkommt. In einer Passage heißt es etwa:

Aktuell wird die Ablehnung des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine regelmäßig für den Versuch missbraucht, das bei Jugendlichen vorhandene humanitäre Engagement zu einem trotzkistisch interpretierten Widerstand gegen vermeintlichen „Militarismus“ und „Imperialismus“ sowie gegen „das Kapital“ umzuleiten.

Das ist unmissverständlich. Inmitten des Blutbads in der Ukraine, das auf beiden Seiten bereits hunderttausende Menschen ihr Leben gekostet hat, fürchtet der Geheimdienst, dass sich das „humanitäre Engagement“ der Jugendlichen – d.h. ihre Ablehnung des Krieges – zu einer bewussten Opposition gegen die deutsche Kriegspolitik und die herrschende Klasse weiterentwickelt. Wer nach einem Weg sucht, dieses sinnlose Massensterben und die Gefahr eines Atomkriegs zu stoppen, ist nach dieser Logik bereits ein Verfassungsfeind.

Bereits 2018 warnte die SGP davor, dass sich ihre Verfolgung gegen jeden richte, der die reaktionäre soziale und politische Entwicklung kritisiere: „Streikende Arbeiter werden dann ebenso verfolgt wie Buchhändler, die marxistische Literatur verkaufen, oder kritische Künstler, Journalisten und Intellektuelle.“ Wie weit diese Entwicklung bereits vorangeschritten ist, zeigt der aktuelle Verfassungsschutzbericht.

Kriminalisierung von „Linksextremismus“

Der Verfassungsschutzbericht brandmarkt jeden als „Linksextremisten“, der die Gesellschaft mit offenen Augen betrachtet und sich entsprechend engagiert. Der Bericht bezeichnet „Antimilitarismus“, „Antiimperialismus“ und sogar „Antifaschismus“ als „linksextremistische Aktionsfelder“, deren Akteure „grundsätzlich“ gewaltbereit seien und bespitzelt werden müssen.

Die Definitionen des Geheimdiensts sind dabei extrem weitgehend. Als Linksextremisten gelten bereits alle, die etwa „im Kontext der Klima- oder Wohnungspolitik“ die „aktuellen Probleme auf den ‚Kapitalismus‘ als ‚Ursache allen Übels‘ zurückführen“. Solche „Argumentationslinien, welche die demokratische Ordnung und ihre Institutionen diskreditieren, sollen marxistisch-leninistische Analyseraster gesellschaftsfähig machen und mithin den politischen Diskurs in Richtung der eigenen extremistischen Positionen verschieben“. Das wiederum ziele darauf ab, „revolutionäres Bewusstsein, eine ‚Massenbasis‘ und schließlich eine revolutionäre Situation“ zu schaffen.

Typisch für „Linksextremismus“ sei mitunter, dass „die Nato, die USA und generell ‚der Westen‘ als vermeintliche Verursacher des Krieges propagiert“ würden. Linksextreme „Antiimperialisten“ seien darüber hinaus der Auffassung, dass „die ‚kapitalistischen‘ Staaten durch ‚imperialistische‘ Politik neue Märkte auch gewaltsam erschließen, um Profite zu maximieren“. Das „Gefährdungspotenzial“, das insgesamt von derartigen Ansichten und Individuen ausgehe, sei als „hoch“ einzustufen, so der Bericht.

Auch antifaschistische Archive und Zeitungen werden als „linksextremistisch“ stigmatisiert und kriminalisiert, weil ihre „Agitation“ dem Staat „einen ‚repressiven Charakter‘ unterstellt“, „Gerichtsentscheidungen als politisch motivierte Klassenjustiz abqualifiziert“ und den „Eindruck eines ‚Polizei- und Willkürstaates‘ erweckt“. Selbst Gruppen, die bloßen Rechtsbeistand für „linksextremistische Straftäter“ leisten, werden verfolgt, da ihre Arbeit darauf abziele, „das strafrechtliche Abschreckungspotenzial zu mindern“. Dasselbe gilt für Bibliotheken, die „Linksextremisten als Trefforte dienen“.

Schließlich wendet sich der Bericht spezifisch gegen Gruppen, die angesichts des Ukrainekrieges zum „Aufbau einer neuen ‚Antikriegsbewegung‘“ aufrufen, und gegen „dogmatischen Linksextremismus“. Letzterer „verurteilt den Krieg als ‚Geschwisterkrieg‘, da Arbeiterinnen und Arbeiter die Waffe aufeinander richteten, anstatt den eigentlichen Hauptfeind, die ‚eigene herrschende Klasse‘, zu bekämpfen und die Eskalation imperialistischer Interessen zwischen Russland, der Ukraine und der Nato zu beenden“.

Abweichende Meinungen als „Delegitimierung des Staates“ und „illegitime Einflussnahme fremder Mächte“

Die Kriminalisierung von Opposition geht jedoch noch weit darüber hinaus. Während die Bundesregierung im Krieg gegen Russland deutsche Panzer in ganz Osteuropa auffahren lässt, wird jeder, der das Kriegsnarrativ ablehnt oder in außenpolitischen Fragen eine andere Meinung vertritt als die Regierung, als Staatsfeind oder „Multiplikator“ von Feindpropaganda stigmatisiert.

Unter dem Begriff der „illegitimen Einflussnahme fremder Mächte“ fasst der Verfassungsschutz alle vermeintlichen Versuche „fremder Staaten“ zusammen, durch „staatlich beeinflusste Organisationen“ im Inland „die öffentliche Meinung in ihrem Sinne zu beeinflussen, um so auf politische Entscheidungsprozesse einzuwirken“. Mit einer solchen Definition können nicht nur jegliche Sozialisten und Kriegsgegner verfolgt werden, sondern auch Berufsvereinigungen, bürgerliche Parteien, religiöse Organisationen, kulturelle Austauschprogramme und Sprachschulen.

Die beispiellose deutsche Aufrüstung und die deutsche Kriegsintervention in der Ukraine hätten das Wachstum der Opposition beschleunigt, so der Geheimdienst: „Die schon vorher hochfrequente und umfassende Verbreitung prorussischer Narrative, staatlicher Propaganda und von Desinformation hat seit Beginn des russischen Angriffskriegs noch einmal deutlich an Intensität gewonnen.“ Besorgt warnt der Bericht vor dem Einfluss populärer Jugendlicher in den sozialen Medien: „Neben staatlichen Akteuren spielen Influencerinnen und Influencer sowie Aktivistinnen und Aktivisten eine gesteigerte Rolle als Multiplikatoren von Propaganda und Desinformation für Russland.“

Diese „Propaganda und Desinformation“ bekämpft der Verfassungsschutz im Gleichschritt mit dem gesamten Regierungs- und Staatsapparat. Der Bericht verweist explizit auf das Nationale Cyber-Abwehrzentrum (u.a. BSI, BfV, BBK, BKA, BND, Bundespolizei und Bundeswehr) und die „Arbeitsgruppe Hybride Bedrohungen“. Letztere dient der „Strategischen Koordination“ der gesamten Bundesregierung und steuert eigene Propagandamaßnahmen u.a. des Innenministeriums, des Auswärtigen Amts (AA), des Bundespresseamts (BPA) und der Beauftragten für Kultur und Medien (BKM).

An anderer Stelle wendet sich der Bericht gegen eine Form der „Delegitimierung des Staates“, die „nicht über eine offene Ablehnung der Demokratie als solche, sondern über eine ständige Verächtlichmachung von und Agitation gegen demokratisch legitimierte Repräsentantinnen und Repräsentanten sowie Institutionen des Staates“ erfolge. Kritik an der Regierung ist damit nicht mehr Grundrecht, sondern ein Angriff auf die Demokratie! Das ist die lupenreine Argumentation eines Polizeistaats.

Abschirmung und Aufbau der extremen Rechten

Während Kritiker von Kapitalismus, Imperialismus und Faschismus als „Linksextremisten“ verunglimpft und mit Gewalt in Verbindung gebracht werden, können Terroranschläge gegen religiöse Minderheiten verübt, monarchistische Putschversuche vorbereitet und die Ermordung sozialdemokratischer Regierungsmitglieder geplant werden, ohne dass dies als „Rechtsextremismus“ gilt.

So führt der Bericht unter „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ das Telegram-Netzwerk „Vereinte Patrioten“ auf, deren Angehörige im Frühjahr 2022 planten, Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zu entführen und seine Personenschützer zu ermorden. Dem Generalbundesanwalt zufolge entwarf die Gruppe konkrete Pläne, an einem „Tag X“ Umspannwerke und Stromleitungen zu sabotieren, um „bürgerkriegsähnliche Zustände“ zu schaffen und mit Waffengewalt die „Regierung zu übernehmen“. Die Kategorie, unter der die Gruppe aufgeführt wird, wurde im April 2021 eigens geschaffen, um rechten Terror kleinzurechnen und diesen mit allgemeiner „Staatsfeindlichkeit“ gleichzusetzen.

Ebenfalls nicht rechtsextrem ist laut Verfassungsschutz das Netzwerk aus Adligen, Bundeswehr-Offizieren, Polizisten und AfD-Politikern, dessen Putschpläne im Dezember öffentlich wurden. Die Bundesanwaltschaft sprach damals von einer „terroristischen Vereinigung“, die unter Inkaufnahme von „Tötungsdelikten“ die „Machtübernahme in Deutschland“ anstrebte und „bewaffnet in den Bundestag eindringen und Politiker festnehmen“ wollte. Der Verfassungsschutz-Bericht führt den Fall unter „‚Reichsbürger‘ und ‚Selbstverwalter‘“ auf und betont, dass nur „ein geringer Teil“ der Reichsbürger eindeutig rechtsextrem sei.

Auf das faschistische Netzwerk „Hannibal“, dessen Hintermänner nach wie vor auf freiem Fuß sind, nimmt der Bericht nur insofern Bezug, als er feststellt, dass dessen Mitglied Franco A. inzwischen wegen der „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ – er wollte Politiker töten und Geflüchtete dafür verantwortlich machen – zu einer Haftstrafe verurteilt wurde. Zum kriminellen Netzwerk „NSU 2.0“, das über Jahre hinweg auf Polizeidatenbanken zurückgriff, um Morddrohungen an linke und liberale Personen des öffentlichen Lebens zu versenden, wiederholt der Bericht den Mythos, dass ein Berliner Langzeitarbeitsloser als alleiniger „Urheber“ dingfest gemacht wurde.

Selbst der faschistische Charakter des Yom-Kippur-Anschlags auf eine Synagoge in Halle (2019) und der Massenmord an neun Menschen mit Migrationshintergrund in Hanau (2020) wird vom Verfassungsschutz in Abrede gestellt. Beide Mörder seien „selbstradikalisierte Täter“, die „ohne erkennbare Anbindung an bereits bekannte rechtsextremistische Szenestrukturen“ gehandelt hätten und somit nicht dem „rechtsterroristischen Milieu“ zuzuordnen seien. Beide seien getrieben von „Verschwörungstheorien und Onlinesubkulturen“, die „nicht zwangsläufig dem Rechtsextremismus zugeordnet werden“.

In Wirklichkeit kann jeder, der bei Sinn und Verstand ist, die Mörder als Faschisten und Rechtsextremisten identifizieren. Auch ihre „Milieus“ und „Szenestrukturen“ – d.h. ihre Helfer, Vordenker, Führer und Hintermänner – können ermittelt werden. Doch der Verfassungsschutz möchte über diese Strukturen keine Angaben machen, weil er selbst zutiefst darin involviert ist. Wie in der Weimarer Republik sind mordwillige Faschisten für die Geheimdienste nützliche „Assets“, die bei Bedarf eingesetzt werden können, um politische Gegner zu eliminieren oder als Speerspitze für Krieg im Ausland zu dienen.

Seit Jahren ist bekannt, dass die Mörder des sogenannten „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) von deutschen Geheimdienstagenten unterstützt und ihr rechtsextremes Umfeld mit staatlichen Geldern aufgebaut wurde. Journalistische Recherchen und mehrere parlamentarische Untersuchungsausschüsse haben festgestellt, dass V-Leute des Verfassungsschutzes die rechtsextreme NPD aufbauten, bewaffnete Neonazi-Gruppen gründeten, faschistische Online-Netzwerke moderierten und einflussreiche rassistische Publikationen herausgaben.

Wer sich mit den Neonazi-Schützlingen des Geheimdiensts anlegt, wird mit jahrelanger Haft bestraft und erhält einen prominenten Eintrag im Verfassungsschutzbericht. So sei die Leipziger Studentin Lina E. als Teil einer „kriminellen Vereinigung“ überführt worden, die „gewaltsame Angriffe auf politische Gegner“ – gemeint sind Nazi-Kampfsportler – verübt habe. Wie die WSWS berichtete, beruhte das politisch motivierte Urteil gegen E. auf Mutmaßungen und Indizien, die Ermittler in offener Zusammenarbeit mit Neonazis erlangt hatten. Zuvor hatte E. zweieinhalb Jahre in Untersuchungshaft gesessen.

Wie die Süddeutsche Zeitung im September berichtete, beschäftigt der Verfassungsschutz darüber hinaus mindestens einhundert Agenten, die mit jeweils bis zu fünf oder sechs Fake-Profilen in den sozialen Medien „szenetypische Straftaten“ wie Volksverhetzung begehen, um Personen aus dem rechtsextremen Milieu „in ihrem Weltbild zu bestärken“. Der ehemalige Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen, der die SGP unter Beobachtung stellte, trat im Mai in Budapest als Stargast der diesjährigen CPAC-Konferenz auf, bei der sich rechtsradikale Politiker und Strategen aus aller Welt versammeln – darunter der ehemalige brasilianische Präsident Jair Bolsonaro und der ungarische Präsident Viktor Orban.

Die Bedeutung des Kampfs der SGP gegen den Verfassungsschutz

Die enge Verwobenheit des Geheimdienstes mit der rechtsextremen Szene und sein aggressives Vorgehen gegen linke Kritiker des Kriegskurses und der Ungleichheit unterstreicht die Bedeutung der Verfassungsbeschwerde, die die SGP gegen ihre Überwachung durch den Verfassungsschutz eingereicht hat. In einer Erklärung der Partei heißt es dazu:

„Die Beschwerde der SGP ist von größter politischer Bedeutung, denn Regierung und Gerichte wollen ein Exempel statuieren. Angesichts des Stellvertreterkriegs, den die Bundesregierung auf dem Rücken der ukrainischen Bevölkerung gegen Russland führt, der umfassendsten Aufrüstung seit Hitler und heftigen Angriffen auf die Arbeiter durch Inflation, Lohnraub und Massenentlassungen soll jeder mundtot gemacht werden, der gegen diese aggressive Klassenpolitik auftritt oder sie auch nur beim Namen nennt.

Sollte das Bundesverfassungsgericht der Regierung und dem Urteil folgen, wäre das ein Schritt in die Diktatur. Jeder Streik von Arbeitern, jeder Protest gegen die Aufrüstung und jede Demonstration gegen rechts könnten als verfassungsfeindlich verboten werden.“

Der Verfassungsschutzbericht 2022 macht klar, wie weit diese Entwicklung vorangeschritten ist und wie wichtig es ist, den Kampf der SGP gegen den Verfassungsschutz zu unterstützen. Wir rufen deshalb alle Leser auf, unsere Petition gegen die Überwachung durch den Verfassungsschutz zu unterzeichnen und die SGP zu verteidigen. Wir fordern den sofortigen Stopp der Beobachtung aller linken Organisationen durch den Verfassungsschutz und die Auflösung dieser kriminellen Behörde. Registriert Euch jetzt, um unseren Kampf gegen Krieg, Faschismus und Ungleichheit zu unterstützen!

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