Debanking: Wie Banken demokratische Grundrechte unterdrücken

Debanking wird immer häufiger als Waffe eingesetzt, um linken Parteien, Hilfsorganisationen und Verlagen oder kritischen Journalisten die Existenzgrundlage zu entziehen, ohne dass sie sich eines Gesetzesverstoßes schuldig gemacht haben oder formal verboten worden sind.

Finanzinstitute kündigen den Betroffenen ihre Konten, die sie oft seit Jahren oder Jahrzehnten unterhalten. Sie sind dann nicht mehr in der Lage, ihre Rechnungen zu bezahlen, Mitgliederbeiträge und Spenden zu sammeln oder – im Fall von Solidaritätsorganisationen – Hilfe für staatlich Verfolgte zu leisten. Fragen sie nach einer Begründung, wird sie ihnen unter Berufung auf das Geschäftsgeheimnis verweigert. Die Eröffnung eines neuen Kontos bei einer andren Bank ist erst nach langwieriger Suche, aufwendigen Gerichtsprozessen oder überhaupt nicht mehr möglich.

Elementare, vom Grundgesetz geschützte demokratische Rechte – wie die Meinungs-, Presse- und Vereinigungsfreiheit – werden auf diese Weise ausgehebelt und beseitigt, ohne dass die Öffentlichkeit davon erfährt oder über die Gründe informiert wird. Banken, Geheimdienste und Regierungsvertreter arbeiten dabei hinter den Kulissen Hand in Hand. Auch die US-Regierung von Donald Trump mischt mit. Sie nutzt Sanktionsmaßnahmen gegen angebliche „Terroristen“ und die Dominanz amerikanischer Finanzdienstleister, um deutsche Geldinstitute entsprechend unter Druck zu setzen.

Rechtsextreme Organisationen und Journalisten sind ebenfalls betroffen. Mit ihnen wurde das Debanking ursprünglich gerechtfertigt. Doch inzwischen richtet es sich in wachsendem Maße gegen Linke. Die Kündigung von Bankkonten linker Organisationen ist Bestandteil einer autoritären Wende, die nicht nur in den USA, sondern auch in Deutschland und ganz Europa stattfindet. Jede kritische Stimme gegen Aufrüstung, Krieg, Sozialabbau und Entlassungen soll eingeschüchtert und zum Schweigen gebracht werden.

Die Plattform Civicus Monitor, die den Stand demokratischer Freiheiten in 198 Ländern in fünf Kategorien bewertet, hat Deutschland in nur zwei Jahren von der höchsten Stufe „offen“ auf die mittlere „beschränkt“ herabgestuft. Es liegt jetzt auf einer Ebene mit Ungarn.

Die Sozialistische Gleichheitspartei (SGP) war bereits im Sommer 2024 das Opfer von Debanking. Die Postbank kündigte ihr nach über 50 Jahren reibungsloser Geschäftsbeziehung das Konto. Ein Jahr später folgte der Mehring Verlag, der führende Herausgeber trotzkistischer Schriften in Deutschland. Die Postbank gab keine Gründe für die Kündigungen an, aber es handelte sich offensichtlich um politische Zensur.

Auch die Konten der maoistische MLPD, der israelkritischen „Jüdischen Stimme für gerechten Frieden in Nahost“ und anderer Organisationen wurden damals gesperrt. Die „Jüdische Stimme“ wehrte sich erfolgreich über zwei Instanzen gegen die Kontosperrung durch die Berliner Sparkasse und bekam vom Kammergericht Berlin recht.

Trotzdem haben sich solche Angriffe in jüngster Zeit gehäuft. Bezeichnenderweise spielen dabei nicht mehr nur private Banken wie die Postbank, eine Tochter der Deutschen Bank, die führende Rolle, sondern auch Sparkassen, die zur politischen Neutralität und Beachtung von Grundrechten verpflichtet sind, sowie die Genossenschaftsbank GLS, die sich öffentlich ein soziales, ökologisches und diverses Profil gibt.

Transparent der "Roten Hilfe" [Photo by Rote Hilfe]

Die GLS Gemeinschaftsbank eG mit Sitz in Bochum, bei der auch die Sozialistische Gleichheitspartei ihr neues Konto unterhält, hat in den vergangenen Wochen gleich mehreren Organisationen die Konten gekündigt: Der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) und all ihren Parteigliederungen, der Roten Hilfe und dem Verein Anarchist Black Cross (ABC) aus Dresden. Die Rote Hilfe hatte zuvor bereits ihre Konten bei der Sparkasse Göttingen verloren.

Dies obwohl Sparkassen als Anstalten des öffentlichen Rechts eine Art Grundversorgungsauftrag haben, wie ein Sprecher der Sparkasse Göttingen gegenüber der Süddeutschen Zeitung bestätigte: „Wir können eine Kontoführung nach gefestigter Rechtsprechung erst dann ablehnen, wenn Parteien oder politische Gruppen verboten wurden – selbst wenn sie bereits als verfassungsfeindlich eingestuft wurden.“ Warum sie dann der Roten Hilfe gekündigt habe, beantwortete er „aufgrund des Datenschutzes“ nicht. Zuletzt hatten Sparkassen immer wieder betont, dass sie rechtsextremen Organisationen wie den Freien Sachsen oder der AfD bedauerlicherweise nicht kündigen dürften.

Auch einzelne kritische Journalisten sind von Debanking betroffen. So kündigte die Sparkasse Karlsruhe im Dezember das Konto des freien Journalisten und YouTubers Flavio von Witzleben, der die Maßnahme als „Versuch der Einschüchterung“ wertete. Bereits im Februar hatte die Commerzbank-Tochter Comdirect ein Spendenkonto der Publizistin und Filmemacherin Gaby Weber gekündigt, auf dem sie Gelder für Gerichtsprozesse zur Durchsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes sammelte. Unter anderem hatte Weber das Bundeskanzleramt, den Auslandsgeheimdienst BND sowie die Deutsche Bundesbank auf Akteneinsicht zum Zwecke journalistischer Recherche verklagt.

DKP – Spendenaktion für Kuba

Ende Oktober 2025 informierte die GLS die DKP mit einem lapidaren Verweis auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), dass sämtliche Konten aller Parteigliederungen mit Wirkung zum Jahresende gekündigt seien. Eine konkrete Begründung gab sie nicht.

Es gibt allerdings deutliche Anhaltspunkte für die Gründe: Per Mail hatte im September eine GLS-Mitarbeiterin dringend um Informationen zur Nutzung der Konten gebeten. Insbesondere verlangte die Bank Informationen zu einer Spendenaktion für Kuba.

Die DKP antwortete fristgerecht und bestätigte, dass sie für Partnerprojekte auf Kuba Spenden sammle und dorthin bringe. Auf die Antwort der Partei folgte umgehend die Kontokündigung. GLS-Pressesprecher Lukas Feldmann teilte auf Anfrage der jungen Welt mit, dass die Kündigung „im Rahmen der gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben“ erfolgt sei, die man einhalten müsse.

Welche Vorgaben das sind, führte er offenbar nicht aus. Es ist Parteien in Deutschland nicht verboten, Spendenaktionen durchzuführen, auch nicht für Kuba. Es gibt keine deutschen oder EU-Sanktionen, die der DKP verbieten würden, Spenden für humanitäre Hilfe oder Solidaritätsprojekte in Kuba zu sammeln.

Die EU unterhält volle diplomatische und wirtschaftliche Beziehungen zu Kuba. Das „Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit“ (PDCA) von 2016 fördert sogar explizit den Austausch, es gibt kein Verbot von Geschäftsbeziehungen oder sonstigen finanziellen Transaktionen. Kuba findet sich auch nicht auf einer von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichten aktuellen Liste von Ländern, die angeblich Risiken für das internationale Finanzsystem darstellen, etwa im Hinblick auf „Geldwäsche“ oder „Terrorismusfinanzierung“.

Allerdings haben die USA unter Trump Kuba wieder als „State Sponsor of Terrorism“ eingestuft und die Sanktionen gegen den kleinen Inselstaat verschärft. Diese Sanktionen werden international nicht anerkannt, die UN-Generalversammlung verurteilt das US-Embargo gegen Kuba regelmäßig nahezu einstimmig.

Die EU hatte bereits 1996 eine Verordnung zum Schutz vor solchen Sanktionen durch ein Drittland erlassen. Im Anhang der Verordnung wurden ausdrücklich die US-Sanktionen gegen Iran und Kuba genannt. Die sogenannte EU-Blocking-Verordnung enthält sogar ein explizites Befolgungsverbot, das bedeutet, dass niemand in der EU den Sanktionen nachkommen darf. Die Verordnung ist in der ganzen EU geltendes Recht. Die GLS kam deshalb mit der Kündigung nicht „gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben“ nach. Viel wahrscheinlicher ist, dass sie damit gegen geltendes EU-Recht verstoßen hat.

Dass die Kündigung eines Kontos in Deutschland, dessen Inhaber gegen US-Sanktionen verstoßen haben soll, rechtswidrig ist, hat im Juni 2025 das Oberlandesgericht Frankfurt/Main in Bezug auf eine deutsche Großbank entschieden.

Anarchist Black Cross Dresden – fristlose Kündigung

Das Konto des Vereins Anarchist Black Cross (ABC) aus Dresden kündigte die GLS Mitte November sogar fristlos. Eine fristlose Kündigung ist nach den Geschäftsbedingungen der GLS nur zulässig, „wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der der Bank deren Fortsetzung auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Kunden unzumutbar werden lässt“. Dies sind sehr hohe rechtliche Hürden.

Die Bank soll ABC aber nur mitgeteilt haben, es gebe einen „triftigen Grund“. Welcher das sein soll, erklärte die GLS offenbar nicht. Auch Privatkonten assoziierter Personen wurden gekündigt. Der Verein verurteilte den Angriff der Bank als „Beispiel dafür, wie liberale Kräfte dem Rechtsruck immer wieder Vorschub leisten können“, kann sich die Gründe aber selbst nicht erklären. „Wir können zum jetzigen Zeitpunkt nur spekulieren, welche unserer Aktivitäten dazu geführt haben, dass der Verein solche Maßnahmen erfährt,“ heißt es in der Stellungnahme von ABC.

ABC sammelt nach eigenen Angaben „seit Jahren Spenden für (politische) Gefangene in Deutschland“, aber auch für Regimegegner in Belarus und in Russland und für Kriegsopfer in der Ukraine.

Rote Hilfe – Druck von Trump

Der Verein Rote Hilfe ist nach eigenen Angaben eine seit über 100 Jahren bestehende, bundesweit tätige, strömungsübergreifende linke Solidaritätsorganisation mit etwa 19.000 Mitgliedern. Er unterstützt Menschen, die wegen ihres politischen Engagements von staatlicher Repression betroffen sind – durch Prozessbegleitung, Öffentlichkeitsarbeit und finanzielle Hilfe bei Repressionskosten.

Die Kündigung seiner Konten durch die Sparkasse Göttingen und die GLS innerhalb weniger Tage ist direkt auf den Druck der USA zurückzuführen. Dies jedenfalls ist die Auffassung des Vereins. „Nach Einschätzung der Roten Hilfe stehen die zeitlich eng aufeinander folgenden Kündigungen in direktem Zusammenhang mit der Entscheidung der US-Regierung unter Donald Trump, die sogenannte ‚Antifa Ost‘ als ausländische Terrororganisation zu listen,“ heißt es in einer Stellungnahme.

Die Trump-Regierung hatte die „Antifa Ost, auch bekannt als Hammerbande“, am 13. November zur „auswärtigen Terrororganisation“ erklärt. Tatsächlich gibt es keine Organisation dieses Namens. In Deutschland und Ungarn sind lediglich eine Reihe von Antifaschisten unter dem Vorwurf verhaftet, angeklagt und teilweise verurteilt worden, Neonazis gewaltsam angegriffen und verletzt zu haben, auch unter Einsatz von Hämmern.

In Deutschland wird ihnen die Bildung einer kriminellen, nicht aber einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz betrachtet sie nicht als feste Organisation, sondern als Netzwerk von Einzelpersonen, das durch Urteile, Verfahren und Verhaftungen „deutlich geschwächt“ worden sei.

Dennoch steht die „Antifa Ost“ nun auf einer Sanktionsliste des Office of Foreign Assets Control (OFAC), einer Behörde des US-Finanzministeriums. Wer nach Auffassung der US-Regierung mit Personen oder Organisationen Geschäfte macht, die irgendwie mit der Antifa „in Verbindung stehen“, kann daher Ziel von sogenannten Sekundärsanktionen werden. „Banken, die mit Personen oder Organisationen aus US-Terrorlisten in Verbindung stehen, drohen Sanktionen bis hin zum Ausschluss aus dem internationalen Zahlungsnetzwerk SWIFT,“ heißt es in der Stellungnahme der Roten Hilfe. Für eine Bank wäre dies das Todesurteil.

Die GLS hatte offenbar auf diesen Druck reagiert, als sie die Konten der Roten Hilfe kündigte, obwohl diese nicht nur Kunde, sondern auch Mitglied der genossenschaftlich organisierten Bank ist und daher einen besonderen Schutz genießt. Die GLS habe die Rote Hilfe „kurz vor der Kündigung nach unserer Verbindung zur ‚Antifa Ost‘ befragt“, berichtete Hartmut Brückner vom Bundesvorstand der Roten Hilfe der jungen Welt. Die Rote Hilfe hatte sich für die Freilassung der verhafteten Antifaschisten eingesetzt und eine Solidaritätskampagne für sie organisiert.

Die GLS selbst hat in einer gewundenen Erklärung im Wesentlichen zugegeben, dass sie mit der Kündigung der Konten auf staatlichen Druck reagierte. Sie sah sich offenbar zu der Erklärung gezwungen, weil sich unter ihren Mitgliedern und Kunden ein Proteststurm gegen die Kündigungen entwickelte.

Die GLS bestreitet, dass die Kündigungen „politisch motiviert“ seien, und erklärt scheinheilig: „Wir teilen die Sorge unserer Gemeinschaft, dass sich Räume für die demokratische Zivilgesellschaft verengen. Organisationen und Vereine, die sich sowohl dem bürgerlichen als auch politisch linken Spektrum zuordnen, werden zunehmend angefeindet oder sabotiert.“ Doch, fährt sie fort, „Kündigungen gehören leider zum Tagesgeschäft einer Bank“.

Sie rechtfertigt die Kündigungen mit den „erhöhten Sorgfaltspflichten“, die auf die Bank zukommen, „wenn etwa Organisationen Spenden sammeln oder vom Verfassungsschutz beobachtet werden“. Sie müsse dann „jede Kontobewegung prüfen“. „Die Risiken, falls etwas nicht stimmt, trägt sowohl die Bank als auch einzelne Mitarbeiter*innen.“ Die Bank müsse abwägen: „Welcher Arbeitsaufwand ist realistisch? Welches Risiko entsteht für die Gesamtbank und für einzelne Mitarbeitende?“ Deshalb habe sie einigen wenigen Kunden gekündigt. „Uns ist bewusst, dass das für die betroffenen Organisationen ein sehr harter Einschnitt ist.“

Der Verfassungsschutz mischt mit

Vor allem der Hinweis auf den Verfassungsschutz ist hier wichtig. Er macht deutlich, dass der Druck auf die GLS nicht nur von der Trump-Regierung ausgeht, sondern auch vom deutschen Inlandsgeheimdienst, der sowohl die DKP als auch die Rote Hilfe und ABC als „linksextremistisch“ denunziert und beobachtet.

DKP-Führungsmitglied Klaus Leger hat bestätigt, dass der Verfassungsschutz die Hand mit im Spiel hat. Die GLS habe in einem Telefongespräch selbst eingeräumt, „dass es Druck von außen gab und die Kündigung nicht auf einer souveränen internen Entscheidung der GLS-Bank beruht,“ sagte er in einem Gespräch mit den NachDenkSeiten. „Auf meine Frage, ob die Einflussnahme durch den Verfassungsschutz erfolgte, wollten die GLS-Vertreter nicht näher eingehen, dementierten dies aber auch nicht.“

Fest steht auch, dass mit dem am 31. Oktober 2024 in Kraft getretenen „Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ die Befugnisse des Bundesamts für Verfassungsschutz im Finanzbereich drastisch erweitert worden sind. Der Geheimdienst durfte zwar bei „extremistischen“ und „verfassungsfeindlichen“ Bestrebungen auch vorher schon Auskunft über Konten bei Banken einholen, jedoch nur, wenn die Bestrebungen hetzerisch, gewalttätig oder gewaltbefürwortend waren. Diese Einschränkung ist nun weggefallen.

Damit können auch Konten von Menschen oder Organisationen überwacht werden, die sich vollkommen gesetzeskonform verhalten, was das erklärte Ziel der Gesetzesänderung war, die von den damaligen Regierungsfraktionen SPD, Grüne und FDP eingebracht wurde. In der offiziellen Gesetzesbegründung hieß es ausdrücklich, dadurch würden „auch legalistische Bestrebungen mit erheblichem Aktionspotential oder erheblicher gesellschaftlicher Wirkungsbreite von der Aufklärungsbefugnis erfasst“.

Die Auswertung von Verfassungsschutzberichten ist bei Banken ohnehin gängige Praxis und wurde bereits 2012 von der Bundesregierung in der Antwort auf eine Anfrage zu „Kontokündigungen bei sogenannten Extremisten“ als „probates Mittel“ des Monitorings von Geschäftsbeziehungen bezeichnet.

Im Oktober 2024 erschien im öffentlich-rechtlichen Fernsehen ein Beitrag „Extremisten als Kunden“, der behauptete, umstrittene Organisationen erhielten in Deutschland zu leicht ein Bankkonto. Der „Experte“ Thomas Seidel, ein Ex-Mitarbeiter des Bundeskriminalamts, sagte dort: „Das Mindeste, das man verlangen kann, ist, dass die Häuser die Verfassungsschutzberichte lesen und im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten auch als Informationsgrundlage nutzen. Und das würde bedeuten, sich von diesen Kunden und Konten zu trennen.“

Auch die EU verhängt Sanktionen

Nach der Kündigung der Konten der Sozialistischen Gleichheitspartei und des Mehring Verlags durch die Postbank hatte die WSWS gewarnt: „Deutsche Banken versuchen seit längerem, missliebige Stimmen durch die Kündigung von Konten mundtot zu machen. Richtete sich das anfangs noch vorwiegend gegen Organisationen aus dem rechtsextremen, Querdenker- und Coronaleugner-Spektrum, geraten inzwischen zunehmend linke, sozialistische und pazifistische Organisationen ins Visier.“

Diese Warnung hat sich bestätigt. Die Zusammenarbeit zwischen Banken, Polizei und Geheimdiensten wird systematisch ausgebaut. Und die Bundesregierung hat weder Trumps Sanktionen noch die aktuellen Kontokündigungen kritisiert.

Und nicht zuletzt hat die EU es unterlassen, ihre Blocking-Verordnung zu erweitern, die europäische Unternehmen vor den Auswirkungen extraterritorialer Gesetze und Sanktionen der USA schützt und ihnen verbietet, diese Sanktionen zu befolgen.

Die US-Instrumente, die zur Listung der „Antifa Ost“ führten (Terror-Sanktionen), stehen auch nach sechs Wochen nicht im Anhang der Verordnung. Zum Vergleich: Als US-Präsident Trump während seiner ersten Amtszeit einseitig das Atomabkommen mit dem Iran (JCPOA) aufkündigte und die US-Sanktionen reaktivierte, aktualisierte die EU-Kommission ihre Verordnung von 1996 innerhalb eines knappen Monats.

Die Executive Orders, die Trump 2025 gegen den Internationalen Strafgerichtshof (ICC) erließ, fehlen im Anhang der EU-Blockingverordnung ebenfalls auch noch nach zehn Monaten. Wegen Ermittlungen gegen Israels Verbrechen in Gaza wurden bisher mindestens neun Angehörige des ICC, darunter sechs Richter, von den USA sanktioniert und verloren Zugang zu ihren Bankkonten, Kreditkarten, zu Paypal und sozialen Netzwerken.

Noch schlimmer ergeht es Personen, die von der EU selbst sanktioniert worden sind. Die WSWS berichtete über das faktische Berufsverbot aus politischen Gründen für den in Berlin lebenden deutschen Journalisten Hüseyin Doğru, dessen Konto ebenfalls gesperrt wurde. Doğru darf weder einer Lohnarbeit nachgehen, noch dürfen ihm wirtschaftliche Ressourcen jeder Art zur Verfügung gestellt werden. In einem Interview auf YouTube hat er eindrucksvoll die sadistischen bürokratischen Schikanen geschildert, denen ihn die EU und Deutschland unterworfen haben – ein Albtraum wie aus einem Roman von Franz Kafka. Zwischenzeitlich sind ähnliche Sanktionen gegen weitere Personen verhängt worden.

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