Sein Vorgänger Olaf Scholz habe „immer gesagt, er wolle die Sicherheitspolitik nicht gegen die Sozialpolitik ausspielen,“ sagte Bundeskanzler Friedrich Merz dem Spiegel in einem ausführlichen Interview. „Das können wir uns nicht mehr leisten. Wir müssen Prioritäten setzen.“
Das hat das Bundeskabinett am Mittwoch getan. Priorität haben die Militärausgaben. Sie werden kräftig erhöht, die Sozialausgaben entsprechend zusammengestrichen.
Laut den Finanz-Eckwerten, die Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) vorgelegt und das Kabinett beschlossen hat, steigen die aus dem Kernhaushalt finanzierten Ausgaben des Verteidigungsministeriums von 82,2 Milliarden Euro in diesem Jahr auf 179,9 Milliarden im Jahr 2030. Nahezu jeder dritte Euro aus dem Bundeshaushalt wird dann direkt in Rüstung und Krieg fließen. In den kommenden beiden Jahren kommen noch zusätzliche Milliarden aus dem 2022 beschlossenen Sondervermögen für die Bundeswehr hinzu, das Ende 2027 ausläuft.
Auch die Ausgaben für den Schuldendienst steigen, da die Rüstungsausgaben zu einem großen Teil über zusätzliche Kredite finanziert werden. Laut Klingbeils Plänen klettern die Zinsausgaben des Bundes bis 2030 auf 78,7 Milliarden, das ist etwa jeder achte Euro. In diesem Jahr betragen sie noch 30,3 Milliarden Euro. Für Sozialausgaben wird da wenig übrigbleiben.
Parallel zu den Eckpunkten für den Haushalt hat das Kabinett den Gesetzentwurf zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) auf den Weg gebracht. Er wird nun im Bundestag beraten und soll noch vor den Sommerferien verabschiedet werden. Er wird der Gesundheitsversorgung in seiner jetzigen Form den Todesstoß versetzen.
Bereits im kommenden Jahr sollen die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen um 16,3 Milliarden Euro reduziert werden. Dies soll durch die Kürzung und Verteuerung von Leistungen sowie strikte Sparvorgaben für Krankenhäuser und Ärzte geschehen. Letztere sollen die Hauptlast der Kürzungen tragen.
Die Ausgaben im Gesundheitswesen dürfen insgesamt nur noch so stark steigen wie die durchschnittlichen beitragspflichtigen Einnahmen je Kassenmitglied. Dadurch sollen 11,3 der insgesamt 16,3 Milliarden Euro eingespart werden. Die Folge wird sein, dass Krankenhäuser und Praxen vor die Alternative gestellt werden, Gehälter zu kürzen oder Personal zu entlassen. Viele werden pleitegehen oder nicht mehr in der Lage sein, genügend Personal zu finden, das bereit ist, bei Unterbesetzung und schlechter Bezahlung die anspruchsvolle Arbeit zu leisten.
Ursprünglich hatte Warken sogar Einsparungen von 20 Milliarden Euro vorgeschlagen. Diese sind jetzt leicht reduziert worden, damit die einzelnen Regierungsparteien einen „Erfolg“ vorweisen können. So wird das Krankengeld nicht wie ursprünglich vorgesehen gekürzt, was die SPD als Erfolg verbucht. Die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern wird zwar beschnitten, Ehepartner sollen aber nur noch 2,5 statt wie ursprünglich geplant 3,5 Prozent des Bruttoeinkommens als Beitrag zahlen – worauf die Union beharrte.
Doch an der Zerschlagung der Gesundheitsversorgung werden solche kosmetischen Korrekturen nichts ändern, da die Kürzungen Jahr für Jahr fortgeschrieben werden und sich die Folgen potenzieren. Die massenhafte Vernichtung gut bezahlter Industriearbeitsplätze, das steigende Durchschnittsalter der Bevölkerung und die wachsende Inflation werden die Schieflage der Kassen weiter verschärfen und weitere Sparmaßnahmen nach sich ziehen.
Die Regierung selbst entzieht den Kassen insgesamt 10 Milliarden Euro. Den ursprünglichen Plänen zufolge sollte der Bund 2029 und 2030 jeweils eine Milliarde Euro zur Finanzkonsolidierung der Krankenkassen beitragen, nun kürzt er seine Zuschüsse für die Jahre 2027 bis 2030 um jeweils 2, insgesamt also um 8 Milliarden Euro. Finanzminister Klingbeil versucht so die Löcher zu stopfen, die trotz der hohen Neuverschuldung in der bisherigen Haushaltsplanung stecken. Allein 2028 fehlen 29 Milliarden Euro.
Auch der vielfach erhobenen Forderung, der Bund solle die Versicherungskosten für die Bezieher von Grundsicherung übernehmen, kommt dieser nur in winzigen Schritten nach. Bisher werden diese Kosten weitgehend von den Beiträgen der gesetzlich Versicherten mitfinanziert, während die wesentlich besser verdienenden Privatversicherten nicht dazu beitragen.
Die Erhöhung der Zuzahlung auf Medikamente um 50 Prozent, die Kürzung der Zuschüsse auf Zahnersatz und die Streichung von Leistungen wie der kostenlosen Hautkrebsvorsorge, die Teil des beschlossenen Gesetzesentwurfs sind, werden vor allem ärmere und alte Menschen treffen, die sich wichtige Medikamente und Behandlungen nicht mehr leisten können.
Was in dem Gesetzesentwurf völlig fehlt, sind – abgesehen von einer leichten Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, also der Einkommensgrenze, bis zu der Krankenversicherungsbeiträge anfallen – Maßnahmen, die die Reichen zur Kasse bitten. Die gewaltigen Vermögen, die durch steigende Börsenkurse, exorbitante Immobilienwerte und Erbschaften zusammenkommen, werden nicht an den Kosten beteiligt. In Deutschland gibt es noch nicht einmal eine Vermögenssteuer.
Das Problem ist also nicht, dass nicht genügend Geld für eine gute gesundheitliche Versorgung für alle vorhanden wäre, sondern dass die Gesundheitsversorgung der Bereicherung und den Kriegsplänen der herrschenden Eliten im Wege steht. Sie ist für sie nur von Interesse, soweit sie Profit abwirft.
Klingbeils Haushaltsplan enthält zahlreiche weitere Sparmaßnahmen zulasten der Bevölkerung. Auch die Bundeszuschüsse zur Pflegeversicherung und zur Rentenversicherung sollen gekürzt, Sozialleistungen zusammengestrichen werden. Allein bei der Rentenversicherung sollen vier Milliarden Euro im Jahr eingespart werden, obwohl deren Bedarf aufgrund der wachsenden Zahl von Rentnern wächst und die von der Regierung eingesetzte Rentenkommission ihren Bericht erst im Sommer vorlegt.
Auch die Entwicklungshilfe soll massiv beschnitten werden. Außerdem sollen sämtliche Ministerien ihre Ausgaben um ein Prozent senken, obwohl die Inflation wieder stark ansteigt. Das Verteidigungsministerium ist davon selbstverständlich ausgenommen.
