Französisches Kriminalitätsbekämpfungsgesetz

Ein Schritt zur autoritären Herrschaft

Der Entwurf eines Gesetzes zur Kriminalitätsbekämpfung, der am 13. September dem französischen Senat vorgelegt wurde, erweitert die Befugnisse von Lokalbehörden, das Familienleben von Bürgern auszuspionieren, sie zu kontrollieren und zu bestrafen. Das Gesetz richtet sich vor allem gegen Kinder und Eltern in sozial benachteiligten Gegenden.

Unter Federführung von Innenminister Nicolas Sarkozy wurde das Gesetz seit mehr als drei Jahren ausgearbeitet. Es ist das bisher letzte einer ganzen Reihe von autoritären Gesetzen, die die gaullistische Regierung von Präsident Jacques Chirac seit 2002 auf den Weg gebracht hat.

Der Gesetzentwurf steht in einer Linie mit dem Chancengleichheitsgesetz und den darin enthaltenen Unterdrückungsmaßnahmen gegen Kinder und Familien. Das Chancengleichheitsgesetz war im vergangenen Frühjahr gegen den entschiedenen Widerstand einer Massenbewegung von Studenten und Arbeitern durchgesetzt worden. Es war eine direkte Reaktion auf die Aufstände von Einwanderer- und Arbeiterjugendlichen in den benachteiligten Vorstädten (banlieues) im Herbst 2005.

Die Präambel zum Entwurf des neuen Gesetzes wimmelt nur so von Ausdrücken wie "jeden Bürger zur Verantwortung ziehen" und "härtere Sanktionen". In Abschnitt VII heißt es: "Bestrafung hat auf Heranwachsende und Erwachsene eine höchst erzieherische und abschreckende Wirkung."

Die Bürgermeister verfügen schon jetzt über die Befugnis, unabhängig von der gewählten Kommunalvertretung zu handeln und jeden Bürger von der Polizei überwachen zu lassen, den sie verdächtigen, auch nur ein Bagatelldelikt begangen zu haben. Ihnen werden mit dem neuen Gesetz noch viel weitergehende Überwachungs- und Kontrollpflichten auferlegt: "Entsprechend den allgemeinen polizeilichen Vollmachten, die er in seiner Kommune ausübt, ‚aktiviert und koordiniert’ der Bürgermeister das Programm zur Kriminalitätsbekämpfung."

Der Bürgermeister soll einem "Rat für die Rechte und Pflichten von Familien" vorsitzen, der in allen Städten über 100.000 Einwohner einzurichten ist. Er wird bevollmächtigt, Verwarnungen (rappels à l’ordre) für ungebührliches Verhalten auszusprechen und "Elternaufsicht" (accompagement parental) für Erziehende zu verhängen, die ihren elterlichen Aufsichtspflichten nicht nachkommen. Dies kann eine verbindliche Teilnahme an kostenpflichtigen Elternkursen oder die Einweisung der Kinder in spezielle Einrichtungen bedeuten.

Er kann auch den Jugendrichter (le juge des enfants) damit beauftragen, einen amtlichen Vertreter zu benennen, der die Sozialhilfe der Familie verwaltet.

Der Bürgermeister soll auch per Anweisung und ohne medizinisches Gutachten eine Person für 72 Stunden in ein Krankenhaus einweisen können, "deren psychischer Zustand der Beobachtung bedarf und die Menschen gefährden oder die öffentliche Ordnung stören könnte". Diese Einweisungsbefugnis ist derzeit auf 24 Stunden beschränkt, unterliegt einer sofortigen Überprüfung durch eine psychiatrische Klinik und erfordert die Genehmigung des Präfekten.

Familiensozialarbeiter werden verpflichtet, Informationen über schwierige Fälle preiszugeben, die normalerweise der Schweigepflicht unterliegen. Diese Informationen erhalten die Bürgermeister als gewählter Vertreter der Kommunalbehörden, auch wenn sie über keinerlei Sachkenntnis in solchen Fragen verfügen und oftmals äußerst voreingenommen sind.

Lehrer und die Schulverwaltung werden verpflichtet, dem Bürgermeister eine Liste von Schuleschwänzern und schwierigen Kindern auszuhändigen, und die Sozialbehörden müssen "entsprechende Informationen über benannte Personen" herausgeben.

Eine frühere Version des Gesetzentwurfs sah vor, Kinder mit rebellischem und unsozialem Verhalten schon im Alter von drei Jahren den Behörden zu melden und sie als potentielle Kriminelle unter Beobachtung zu stellen.

Erzieher, Sozialarbeiter und Krankenhausangestellte haben die Nationale Organisation für gemeinsamen Widerstand gegen Denunziation (délation) gegründet. Das Wort délation hat im Französischen seit der Nazi-Okkupation und dem Vichy-Regime, das mit den Nazis kollaborierte, einen speziellen Klang, weil die Behörden damals zur Denunzierung von politischen Gegnern und bestimmten Opfergruppen aufriefen.

In einer Erklärung der Organisation vom 11. Juli heißt es: "Nach dem Gesetz sollen die Behörden über jede Person informiert werden, die Finanzprobleme, Ausbildungsprobleme oder psychische Probleme hat. [...] Es gibt dem Bürgermeister die unmittelbare Macht, sich in praktisch alles einzumischen, was sich in seiner Kommune ereignet. [...] Seine Entscheidungen bleiben unkontrolliert, und die Bürger haben keine Möglichkeit, gerichtlich dagegen vorzugehen. [Das Gesetz] legt die Basis für allgemeines Misstrauen und Überwachung."

Laurent Puech, der Vorsitzende des Nationalen Sozialarbeiterbunds ANAS, sagte gegenüber der Tageszeitung L’Humanité : "Der Gesetzentwurf stigmatisiert Menschen mit Problemen und betrachtet sie als eine Brutstätte möglicher Kriminalität. Über Familien wird die totale gesellschaftliche Kontrolle verhängt; ihnen wird die alleinige Verantwortung für Straffälligkeit zugeschoben."

Puech fügte hinzu: "Stellen Sie sich vor, ein Paar geht zu einer Suchtberatungsstelle. Der Sozialarbeiter informiert den Bürgermeister. Glauben Sie, dass dieses Paar bei der Zuteilung von Sozialwohnungen eine Chance hätte?"

Der bereits große Spielraum für Erpressung, Begünstigung und Korruption wird dadurch noch größer.

Schon das Einwanderungsgesetz vom Juni dieses Jahres erteilt den Bürgermeistern enorme Befugnisse, um Einwanderer, die ihre Familie nachholen oder ihre Aufenthaltsgenehmigung verlängern lassen wollen, nach extrem subjektiven und willkürlichen Kriterien abzuschätzen und beispielsweise ihre "Integration in die französische Gesellschaft" oder ihre "persönlichen Achtung gegenüber den Prinzipien der französischen Republik" zu beurteilen.

Ein wichtiger Bestandteil des Gesetzentwurfs ist der verminderte Schutz von polizeilich auffällig gewordenen Kindern. Seit Februar 1945 ist dieser Schutz in der Anordnung 45-174 festgelegt, laut der Urteile gegen jugendliche Straftäter eher erzieherisch als strafend wirken sollen.

In der Präambel des jetzigen Entwurfs heißt es, es gebe heute eine Tendenz zu größerer Jugendkriminalität: "Mehr und mehr werden schon Kinder unter 13 Jahren straffällig und gleiten immer weiter in die Kriminalität ab, weil niemand angemessen darauf reagiert." Zu den Ursachen dieses Phänomens (das dem Anwaltsverein zufolge stark übertrieben wird), findet sich in der Gesetzesvorlage jedoch kein Wort.

Stattdessen lamentiert die Präambel, dass "Minderjährige unter 13 Jahren weder ins Gefängnis gesteckt, noch in Untersuchungshaft genommen werden können". Es sei notwendig, heißt es an gleicher Stelle weiter, "die Bandbreite an Maßnahmen für Kinder unter 13 Jahren zu erweitern". Die beigefügten Vorschläge lauten, sie in besondere Schulen oder Internate zu stecken oder ihnen gemeinnützige Arbeiten aufzuerlegen.

Die "wissenschaftliche" Rechtfertigung für das Kriminalitätsbekämpfungsgesetz liefert ein Bericht des Nationalen Instituts für Gesundheits- und Medizinforschung (INSERM) von 2005 mit dem Titel: "Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern und Heranwachsenden".

Der Bericht wurde von der Krankenversicherung der Selbständigen (CANAM) in Auftrag gegeben und von einer Gruppe sorgfältig ausgewählter Experten erstellt, die stark einer genetisch-deterministischen Bestimmung menschlicher Verhaltensweisen anhängen und im Gegensatz dazu Umweltfaktoren als sekundär betrachten.

Der INSERM-Bericht rief eine starke Reaktion unter Psychiatrieangestellten hervor, die sich hinter die Petition "Keine Null-Note für das Betragen von Dreijährigen" stellten. Dies spielt auf die frühere Praxis in Schulen an, das Betragen von Schülern auf einer Skala von 0 bis 20 zu bewerten - ein Benotungsverfahren, das jetzt wieder eingeführt werden soll. Die protestierenden Fachleute gaben auf einer Pressekonferenz im März bekannt, dass sie 120.000 Unterschriften gegen den INSERM-Bericht gesammelt haben, und stellten eine detaillierte Kritik an dem Bericht vor.

Die Kritiker wiesen darauf hin, dass der Expertenrunde zur Erstellung des INSERM-Berichts weder Sozialwissenschaftler noch Erziehungswissenschaftler oder Experten aus den Bereichen Gesundheit, Recht und Ethik angehört hatten. Es gab auch keine Praktiker in der Runde: keine Kinderärzte, Kinderpsychologen oder klinische Psychologen. Keiner der großen kinderpsychiatrischen Verbände war konsultiert worden.

Die ausgewählten Experten wollten "ein bestimmtes angelsächsisches Modell durchsetzen, eine im wesentlichen US-amerikanische Praxis, die hauptsächlich auf den Einsatz von psychotropischen Medikamenten setzen, verbunden mit einer sehr normativen Vorstellung von psychotherapeutischer Praxis. Dieser medikamentöse Ansatz ignoriert den Beitrag eines humanistischen und psychodynamischen Ansatzes, der das Kind in seinem gesellschaftlichen Gesamtzusammenhang betrachtet."

Der INSERM-Bericht siedelt den "Anteil genetischer Veranlagung" für das Verhalten des Menschen bei etwa 50 Prozent an. Die Verfasser der gegnerischen Petition weisen auf folgendes hin: "Diese Forschung auf Basis einer [genetisch] deterministischen Anschauung führt zu Vorschlägen für eine vorausschauende medikamentöse Behandlung und lässt die gefährlichen Ansichten des 19. Jahrhunderts wieder aufleben, als von ‚geborenen Kriminellen’ und den ‚gefährlichen Klassen’ gesprochen wurde."

Als besorgniserregendsten Aspekt des Berichts bezeichnen seine Gegnern folgende Passage: "Es wird empfohlen, im Alter von 36 Monaten in der Krankenakte des Kindes festzuhalten, ob es ‚Gewissensbisse’ hat, wenn es ‚sein Verhalten nicht ändert’, wenn es ‚beißt’ oder ‚sich schlägt’; mit vier Jahren, ob es weiterhin lügt; später dann, ob das Kind einen ‚geringen Index von Moralgefühl’ aufweist."

Als potentielle Risikofaktoren, die möglicherweise eine spätere kriminelle Karriere ankündigen, werden "Neugier, Forscherdrang [...] und geringes Furchtempfinden" betrachtet.

Die Petition weist darauf hin, dass Aufbegehren gegen Autorität sowie Ungehorsam und das Anrennen gegen gesellschaftliche Normen keine Zeichen von Krankheit seien: "Meistens sind es psychische Veränderungen, die normale Entwicklungsstadien eines Kindes begleiten." Bei in sich zurückgezogenen Kindern, die unter schwierigen Bedingungen aufgewachsen sind, hielten Therapeuten "geradezu Ausschau nach den ersten Zeichen von Opposition und Aufbegehren als Zeichen einer beginnenden Genesung".

Die Präambel des Gesetzentwurfs zur Kriminalitätsbekämpfung macht "falsche Vorstellungen von Prävention und Sozialarbeit" für kriminelles Verhalten verantwortlich, d.h. den Versuch, die sozialen Ursachen unakzeptablen Verhaltens zu untersuchen anstatt auf Strafen zurückzugreifen.

Vor der Nationalversammlung sagte Sarkozy am 28. Februar über den INSERM-Bericht: "Alle Wissenschaftler und Ärzte sagen, dass wir eine umso bessere Chance haben, das tragische Abgleiten von Kindern in die Kriminalität zu verhindern, je früher wir eingreifen."

Siehe auch:
Frankreich: Mögliche Präsidentschaftskandidatin der Sozialistischen Partei will aufsässige Jugendliche ins Militär stecken
(17. Juni 2006)
Frankreich: Sozialistische Partei stellt rechtes Wahlprogramm vor
( 29. Juni 2006)
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