Britischer High Court verwirft Julian Assanges Einspruch gegen seine Auslieferung

Am Mittwoch wies der Hohe Gerichtshof (High Court) in London die Berufung von Julian Assange, dem Gründer von WikiLeaks, gegen seine Auslieferung nach Schweden zurück. In Schweden soll er wegen abgekarteter Vergewaltigungsvorwürfe- und sexueller Nötigung vor Gericht gestellt werden.

Die Anhörung fand fast vier Monate nach der Entscheidung der beiden Vorsitzenden Richter des High Court Sir John Thomas und Justice Ouseley statt. Diese wiesen damals Assanges Einspruch gegen das Urteil vom 24. Februar 2011 zurück und erklärten seine Auslieferung für rechtens.

Während der Februarsitzung hatte Bezirksrichter Howard Riddle vom Belmarsh-Amtsgericht, die Dinge auf den Kopf gestellt und entschieden, dass eine Auslieferung Assanges Menschenrechte nicht verletzten würde und dass er in Schweden ein ordentliches Verfahren erwarten könnte.

Die Anwälte von Assange signalisierten, dass sie vor das Höchste Berufungsgericht, den Supreme Court, treten und gegen die jüngste Entscheidung Berufung einlegen werden. Ihnen bleiben hierfür vierzehn Tage, wobei sie vor gewaltigen Hindernissen stehen. Sie müssen die Erlaubnis des High Courts einholen, die in einer richterlichen Bescheinigung besteht, dass es sich hier um einen Fall von allgemeinem öffentlichem Interesse handelt. Britisches Recht verlangt von Assanges Anwälten, ihren Antrag dergestalt zu begründen, dass sein Fall allgemeines öffentliches Interesse berührt. Erst wenn der High Court zugestimmt hat, kann vor dem Supreme Court Berufung eingelegt werden.

Angesichts der Tatsache, dass dieser Gerichtshof eben erst Assanges Berufung zurückgewiesen hat, ist eine solche Erlaubnis höchst unwahrscheinlich. Dies bedeutet, dass Assange innerhalb von zehn Tagen nach der Anhörung nach Schweden ausgeliefert wird, obwohl er wegen keiner Straftat angeklagt ist.

Die Verfolgung Assange bezweckt, WikiLeaks zum Schweigen zu bringen. WikiLeaks machte Tausende geheimer US-amerikanischer Militärdokumente öffentlich, die den kriminellen Charakter der Invasion und Besetzung Afghanistans und des Irak enthüllen. WikiLeaks publizierte außerdem Hunderttausende diplomatische Depeschen aus den USA, die Komplotte dokumentieren, die Washington und seine Verbündeten gegen die Weltbevölkerung schmieden.

Seit Assanges Verhaftung haben der britische Staat und schwedische Behörden Hand in Hand gearbeitet, um seine Auslieferung zu erreichen.

Zu Recht befürchtet Assange, dass Washington, sobald er in Schweden ist, seine weitere Auslieferung in die USA betreiben wird. Berichten zufolge wurde zu diesem Zweck berufen bereits eine geheime Gand Jury in Alexandria (Virginia). Nahe dem Pentagon, der Central Intelligence Agency (CIA) und dem Heimatschutzministerium gelegen, wird diese Geschworenengruppe so gut wie sicher Personen beinhalten, die beim US-amerikanischen Sicherheitsapparat beschäftigt sind oder ihm nahe stehen.

Sobald Assange sich in den USA befindet, droht ihm ein Todesurteil, gestützt auf des „Spionagegesetz“ (Espionage Act).

Die juristischen Konstruktionen der Anschuldigungen basieren auf der Behauptung zweier Schwedinnen, sie seien vergewaltigt und sexuell genötigt worden. Beide räumten ein, im vergangenen August einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit Assange gehabt zu haben. Eine der beiden behauptet, Assange hätte es in einem Fall versäumt, ein Kondom zu benutzen. Die andere behauptet, Assange hätte geschlechtliche Handlungen begangen, obwohl sie noch nicht ganz wach war. Assange bekennt sich zu einvernehmlichem Geschlechtsverkehr mit beiden Frauen, weist aber Rechtsverletzungen von sich.

Auf Basis dieser Anschuldigungen haben die schwedischen Behörden einen Europäischen Haftbefehl gegen Assange ausgestellt. Im Dezember letzten Jahres wurde er in London verhaftet. Einer fast einwöchigen Einzelhaft folgten 330 Tage unter Hausarrest. Zu den außerordentlich restriktiven Kautionsauflagen gehört, dass er in einem Haus eines seiner Unterstützer in der Grafschaft Norfolk wohnen muss und ab 22.00 Uhr Ausgangssperre hat. Er trägt eine elektronische Fußfessel an seinem Knöchel und muss sich täglich an einer vorgegebenen Polizeistation melden.

Für Assange gelten die Kautionsauflagen nun weiter, bis eine Entscheidung über weitere Rechtsmittel erfolgt ist. Selbst wenn Assange die Erlaubnis erhalten sollte, beim Supreme Court Berufung einzulegen, würde die Verhandlung erst nächstes Jahr stattfinden.

Assanges Anwälte argumentierten vor Gericht, dass der Europäische Haftbefehl ungültig sei, da er von einer Staatsanwältin, Marianne Ny, ausgestellt wurde und nicht von einer “Justizbehörde“. Die Richter verwarfen das Argument und erklärten, dass „die Staatsanwältin gemäß der Handlungs- und Rahmenentscheidung von 2003 eine Justizbehörde“ sei.

Die Verteidigung stellte den Haftbefehl auch auf der Grundlage in Frage, dass die behaupteten Vergehen in Großbritannien als nicht auslieferungswürdig gelten. Im Juli wandte Assanges Anwalt, Kronanwalt Ben Emmerson, ein: „Was [die schwedische Staatsanwältin] zweifelsfrei belegen muss, ist: Wären die behaupteten Handlungen in London vorgefallen, hätten sie dann Vergehen dargestellt?“ Er fügte hinzu, dass die „Schilderung des Vorgefallenen nicht korrekt ist. Im Haftbefehl sind die Vorgänge falsch formuliert und er ist allein aus diesem Grund unberechtigt.“

Thomas und Ouseley übergehen in plumper Weise diese Argumente und erklären: “Das Gericht weist die Behauptung von Herrn Assange zurück, dass nach dem Recht von England und Wales die Zustimmung zum Geschlechtsverkehr unter der Bedingung, ein Kondom zu verwenden, Zustimmung zum Geschlechtsverkehr bleibt, auch wenn kein Kondom verwendet oder dieses entfernt wird.“

Sie fügten hinzu: “Das Gericht fasst den Fall als Straftat 4 [angebliche Vergewaltigung] auf und entscheidet, dass die im Europäischen Haftbefehl formulierten Vorgänge angemessen und genau dargestellt werden.“ (Der vollständige Urteilstext kann hier eingesehen werden: http://www.judiciary.gov.uk/Resources/JCO/Documents/Judgments/assange-judgment.pdf.)

Der Europäische Haftbefehl wurde auch angezweifelt, weil Assange nicht angeklagt ist und auch nicht wegen irgendwelcher Vergehen unter Anklage steht. Ein Haftbefehl könne nicht allein dazu dienen, jemanden zu verhören.

Die Richter wiesen das ab. Sie gaben zwar zu, dass „im vorliegenden Fall der Haftbefehl keine Formulierungen gebraucht, wonach Herr Assange eines Vergehens angeklagt ist,“ fuhren sie fort: „Die Tatsache, dass die Formulierung ‚wegen Vergehen angeklagt‘ nicht gebraucht wird, spielt keine Rolle, solange aus dem Europäischen Haftbefehl deutlich wird, dass er strafrechtlich verfolgt und nicht allein verhört werden soll.“

Assange argumentierte auch, dass der Haftbefehl “unverhältnismäßig“ sei, da er mit den schwedischen Behörden vollständig kooperiert habe, als die Beschuldigungen erstmals vorgebracht wurden. Innerhalb weniger Tage hatte die Chefstaatsanwältin in Stockholm den Fall als bedeutungslos verworfen. Erst auf Drängen eines prominenten sozialdemokratischen Politikers des rechten Flügels und Juristen wurde der Fall wiederaufgerollt. Die Anwälte von Assange erklärten, dass dieser gewillt sei, über eine Videoschaltung oder vergleichbares einem Verhör zuzustimmen.

Auch diese Argumente wurden abgewiesen. Das Gericht erklärte, wenn die schwedischen Behörden hinter Assange her seien, dann sollten sie auch in der Lage sein, seiner ohne Behinderung habhaft zu werden: „Die Staatsanwaltschaft muss befugt sein, die Bestimmungen des schwedischen Rechts auf das Verfahren anzuwenden, sobald festgestellt wurde, dass Herr Assange angeklagt ist und für die Zwecke der Strafverfolgung seine Anwesenheit erforderlich ist.“

Das Urteil weist Assanges Angebot ab, die Fragen ohne Überführung nach Schweden zu beantworten und stellt fest: “Jedenfalls sind wir keineswegs davon überzeugt, dass alternative Verfahren, wie sie von Herrn Assange vorgeschlagen wurden, sich als praktikabel erweisen würden oder kein Gegenstand langwieriger Streitigkeiten sein würden.“

Diese Entscheidung unterstreicht einmal mehr die reaktionäre und willkürliche Grundlage des Systems des Europäischen Haftbefehls. Im Februar bezeichnete Assange die Vorgänge am High Court als „willkürlich“ und als „Ergebnis eines Europäischen Haftbefehlsystems, das Amok läuft.“

Nach der Anhörung sagte Assange: “Ich stehe in keinem Land wegen irgendeinem Vergehen unter Anklage. Der Europäische Haftbefehl ist aber so restriktiv, dass er Gerichte in Großbritannien daran hindert, die Fakten des Falls zu überprüfen, wie die Richter heute deutlich gemacht haben.“

Der Europäische Haftbefehl wurde 2003 im Rahmen des so genannten „Kriegs gegen den Terror“ in der EU eingeführt. Heute wird er genutzt, Menschen in jedes EU-Land ohne die mindeste Überprüfung der gegen sie vorliegenden Fakten auszuliefern. Alleine von Großbritannien werden jeden Tag drei Personen aufgrund von EAWs ausgeliefert. Der Ausweisungsanwalt bei den Londoner Matrix Chambers, Julian Knowles, der mit dem Fall Assange vertraut ist, sagte vor dem Spruch des High Court: „Es gelingt nur sehr, sehr wenigen Leuten, einen Europäischen Auslieferungsantrag erfolgreich anzufechten. Die Gerichte in England neigen klar zur Auslieferung.“

Der legale Lynchmord an Assange ist Teil einer Strategie der herrschenden Elite, WikiLeaks zu vernichten. Die High Court Richter wiesen Assange an, Gerichtskosten von 19.000 Pfund zu zahlen. Seine Anwälte erklärten, dass er wohl nicht in der Lage sein werde, diese Summe zu bezahlen.

Aufgrund eines Finanzboykotts großer amerikanischer Finanzinstitute wie VISA, Mastercard, PayPal, Western Union und Bank of America, konnte WikiLaeks die Spenden nicht erhalten, die die Website für ihr Funktionieren braucht. WikiLeaks gab kürzlich bekannt: „95 Prozent der Spenden erreichen uns deshalb nicht. Das bedeutet Dutzende Millionen Dollar Verluste. Der Angriff ist durch und durch politisch motiviert.“

Vergangene Woche musste WikiLeaks schließlich bekannt geben, dass sie gezwungen sei, ihre Veröffentlichungen auszusetzen. In der Erklärung hieß es: „Fast ein Jahr lang haben wir uns gegen die illegale Finanzblockade gewehrt. Wir können riesigen amerikanischen Finanzinstituten nicht erlauben darüber zu entscheiden, wie die ganze Welt mit ihren Taschen abstimmt. Unser Kampf ist kostspielig. Wir brauchen eure Unterstützung. Bitte spendet jetzt!”

WikiLeaks kann hier http://shop.wikileaks.org/donate Spenden entgegennehmen.

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