Bundesverfassungsgericht legitimiert Anti-Terror-Datei

Am Mittwoch segnete das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die sogenannte Anti-Terror-Datei ab. Das Gericht legitimiert damit unter dem Vorwand der „Terrorismusbekämpfung“ ein Instrument, das die Kompetenzen von Polizei und Geheimdiensten bei der Bespitzelung der Bevölkerung massiv ausweitet und dem Aufbau eines Polizeistaats dient.

Die Anti-Terror-Datei ist eine seit 2006 beim Bundeskriminalamt (BKA) angesiedelte Datenbank, in die 38 verschiedene deutsche Sicherheitsbehörden – das BKA selbst, die Bundespolizei, der Verfassungsschutz, der Militärische Abschirmdienst, der Bundesnachrichtendienst, die Staatsanwaltschaften, das Zollkriminalamt und die Kriminalämter und Geheimdienste der Bundesländer – Informationen über Personen einspeisen und abrufen, um Ermittlungen, Festnahmen und Razzien gegen verdächtigte Personen durchzuführen.

Gesammelt werden alle Daten, derer Geheimdienste und Polizeibehörden habhaft werden können. Darunter sind die Stammdaten von Personen, Informationen zu Ausbildung und Beruf, Telefonnummern und Bankverbindungen. Auch Fotos und Listen über besondere körperliche Merkmale, Angaben zu besuchten Orten oder sogenannte „terrorismusrelevante Fähigkeiten“ werden erstellt und gespeichert.

Für die Aufnahme in die Datei gibt es so gut wie keine Einschränkungen. Sie umfasst Datensätze von mehr als 17.000 Personen, von denen nur etwa 400 als gewaltbereite Islamisten eingestuft werden. Auch völlig unbescholtene Bürger, die zufällig Kontakt mit verdächtigen Personen hatten, können aufgenommen werden. Tatsächlich ist die Datei vor allem gegen Migranten und politisch kritische Personen gerichtet. Nach Aussagen des Verfassungsgerichts enthält sie neben „Fingerabdrücken von Asylantragstellern“ auch Informationen über „Globalisierungsgegner“.

Die Legitimierung der Anti-Terror-Datei durch das Verfassungsgericht ist ein Angriff auf die elementarsten rechtsstaatlichen Grundsätze. Sie richtet sich nicht nur gegen den Schutz der Privatsphäre vor staatlichen Eingriffen und hebelt den Datenschutz aus. Sie hebt vor allem das gesetzliche Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten endgültig auf, das bereits in den letzten Jahren immer weiter aufgeweicht wurde.

Das Trennungsgebot wurde nach den Erfahrungen der Nazi-Diktatur im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland festgeschrieben. Unter der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) der Nazis wurden schrittweise sämtliche Kompetenzen von Polizei und Geheimdiensten zusammengefasst und ein hochzentralisierter und mächtiger Repressionsapparat aufgebaut, um die Bevölkerung zu terrorisieren.

In einer Situation, in der sich die Klassengegensätze in Deutschland und ganz Europa verschärfen, geht die deutsche Bourgeoisie dazu über, alle Beschränkungen der Nachkriegszeit rückgängig zu machen. Mit der Aufrüstung des Staatsapparats bereitet sie sich darauf vor, jeden Widerstand gegen ihre unpopuläre Politik des Sozialabbaus nach Innen und gegen ihre Kriegspolitik nach Außen zu unterdrücken.

Das Bundesverfassungsgericht ist eine Institution des bürgerlichen Staats, welche die Interessen der herrschenden Elite vertritt. Es ist sich über die weitreichenden Konsequenzen seiner Entscheidungen voll bewusst. Die Richter gaben in ihrer Urteilsverkündung unumwunden zu, dass die Anti-Terrordatei das Trennungsgebot berührt, dass gewissermaßen jeder in die Datei aufgenommen werden kann und dass dies „schwerwiegende“ Folgen hat.

Laut Verfassungsgericht macht das „informationelle Trennungsprinzip zwischen Nachrichtendienst und Polizeibehörden“ die Weitergabe von personenbezogenen Informationen für „operatives Tätigwerden“ zu einem „besonders schwerwiegenden Eingriff“. Für „den Betroffenen“ könne „die Aufnahme in eine solche Datei erheblich belastende Wirkung haben“. Verfassungsrichter Johannes Masing fügte hinzu: „Jeder von uns hat eine Fähigkeit, die man letztlich für den internationalen Terrorismus nutzen kann.“

Trotzdem erklärten die Verfassungsrichter das Antiterrordateigesetz als „in den Grundstrukturen mit der Verfassung vereinbar“. Sie kritisierten lediglich einige Elemente des Gesetzes – u. a. dass Bürger als Terroristen erfasst werden können, die lediglich im Verdacht stehen, „Gewalt zu befürworten“, und verlangten einige „Nachbesserungen“.

Während die Nazis in den 1930er Jahren die Polizei und Geheimdienste unter dem Schlagwort der politischen „Gegnerbekämpfung“ schrittweise zusammenführten und diktatorische Strukturen errichteten, geschieht dies heute unter dem Deckmantel des „Kampfs gegen den Terrorismus“.

Das Verfassungsgericht erklärt in seinem Urteil: „Straftaten mit dem Gepräge des Terrorismus, wie sie das Anti-Terror-Gesetz zum Bezugspunkt hat, richten sich gegen die Grundpfeiler der verfassungsrechtlichen Ordnung und das Gemeinwesen als Ganzes.“ Der Terrorismusbekämpfung sei deshalb „erhebliches Gewicht beizumessen“.

Bereits im letzten Jahr hat das Bundesverfassungsgericht das Verbot von militärischen Einsätzen im Innern aufgehoben. Es beschloss, Kampfeinsätze der Bundeswehr im Innern bei einem „Schadenseintritt von katastrophischen Dimensionen“ zuzulassen. Das Urteil erlaubt nicht nur wie bisher den Einsatz der Bundeswehr zur Verstärkung der Polizei, sondern auch den Einsatz von militärischen Kampfmitteln wie Kampfflugzeugen und Panzern.

Die Aufrüstung des Staats zur Unterdrückung der Bevölkerung unterstützen alle bürgerlichen Parteien. Die Initiative für das Antiterrordateigesetz geht auf die rot-grüne Regierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder zurück. Unter Führung des damaligen Bundesinnenministers Otto Schily (SPD) beschloss eine Innenministerkonferenz bereits im Jahr 2004, die Trennung von Polizei, Sicherheitskräften und Geheimdiensten aufzuheben und ein neues Sicherheitszentrum zu bilden, das die Informationen von Polizei und Geheimdiensten zentralisiert. (siehe: „Innenministerkonferenz hebt Trennung von Polizei und Geheimdiensten auf“)

Die Linkspartei hat während ihrer zehnjährigen Regierungszeit in Berlin in Zusammenarbeit mit der SPD nicht nur die schärfsten Sozialangriffe gegen die Arbeiterklasse durchgesetzt, sondern auch das Landespolizeigesetz verschärft. Im Kern des Gesetzes stand die Ausweitung der Videoüberwachung und der Ortung von Mobilfunktelefonen.

Die gegenwärtige schwarz-gelbe Bundesregierung nutzt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, um die Politik der Staatsaufrüstung zu verstärken. Innenminister Hans-Peter Friedrich (CDU) sprach für die gesamte herrschende Elite, als er nach der Urteilsverkündung verkündete: „Ich glaube, dass wir insgesamt sehr froh sein können, dass die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes bestätigt worden ist.“

Vor wenige Tagen hatte er bereits die dramatischen Ereignisse in Boston genutzt, um für eine stärkere Überwachung der Bevölkerung einzutreten. Diese zeigten „erneut, wie wichtig die Überwachung des öffentlichen Raums durch Videokameras für die Aufklärung schwerster Straftaten ist“, erklärte Friedrich.

Die World Socialist Web Site kommentierte den massiven Militär und Polizeieinsatz, mit dem die Obama-Regierung nach einem 19-jährigen Jugendlichen fahndete, der für den Anschlag beim Boston-Marathon verantwortlich gemacht wurde: ,„Für die Einführung diktatorischer Herrschaftsformen in den USA wäre es gar nicht nötig, das äußere Erscheinungsbild der Politik stark zu ändern. Weder müsste der Präsident gestürzt, noch der Kongress aufgelöst werden. Diese Institutionen würden bereitwillig ihre zugewiesenen Rollen spielen, und der Oberste Gerichtshof würde den Aufbau einer Militärdiktatur absegnen.“

Die Absegnung der Anti-Terror-Datei durch das Bundesverfassungsgericht und die Reaktionen der herrschenden Elite auf die Belagerung Bostons machen deutlich, dass das Gleiche auch für Deutschland gilt.

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