Gericht lehnt Prozess gegen ehemaligen SS-Mann wegen Massakers von Oradour ab

Am 9. Dezember verkündete das Landgericht Köln per Pressemitteilung, dass es die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen einen 89-jährigen Rentner aus Köln ablehnt. Der Beschuldigte war von der Staatsanwaltschaft Dortmund, zuständig für die Verfolgung von nationalsozialistischen Verbrechen während der Nazi-Diktatur, wegen gemeinschaftlich begangenen Mordes an 25 Menschen und Beihilfe zum Mord an mehreren hundert Menschen angeklagt worden. Er soll als Mitglied des SS-Panzergrenadier-Regiments 4 „Der Führer“ an der Zerstörung des französischen Ortes Oradour-sur-Glane und der Ermordung seiner Einwohner am 10. Juni 1944 beteiligt gewesen sein.

In der Begründung ihres Beschlusses für die Nichteröffnung des Prozesses gegen Werner Christukat geht die 4. große Strafkammer des Landgerichts Köln zwar „ohne Zweifel von der historisch belegten Tatsache aus, dass Mitglieder der 3. Kompanie des 1. Bataillons des SS-Panzergrenadier-Regiments 'Der Führer' am 10.06.1944 in der Ortschaft Oradur-sur-Glane ein Massaker verübten, indem sie 642 Menschen ermordeten und das ganze Dorf niederbrannten“.

Die Strafkammer hält es aber für unwahrscheinlich, dem Angeschuldigten nachweisen zu können, sich an diesen Morden beteiligt zu haben. Der Angeschuldigte habe zwar zugegeben, dass er bei den Ereignissen in Oradour-sur-Glane anwesend gewesen sei. Er selbst habe aber weder geschossen noch Bewachungs- oder Transportaufgaben übernommen. Dies werde man mit den zur Verfügung stehenden Beweismitteln voraussichtlich nicht widerlegen können.

Auch eine von der Staatsanwaltschaft vorgelegte Kompanieliste, die den Angeschuldigten als Maschinengewehrschützen einer beteiligten Gruppe aufführt, stellt laut dem Landgericht Köln kein belastbares Beweismittel dar. Als Begründung heißt es, die Liste sei unvollständig und liege nicht im Original vor.

Das Massaker von Oradour war ein bestialisches Kriegsverbrechen. Mit 642 Opfern war es zahlenmäßig das größte Massaker im Zweiten Weltkrieg in Westeuropa. Mitglieder der Waffen-SS ermordeten fast alle Einwohner von Oradour, nur sechs überlebten. Das Dorf wurde völlig zerstört. 254 Frauen und 207 Kinder wurden in der Kirche eingeschlossen und bei lebendigem Leib verbrannt. Von ihnen konnte sich nur eine einzige Frau schwer verletzt retten.

Die Männer und älteren Jungen waren von den SS-Männern in Garagen und Scheunen getrieben und erschossen worden. Einer der Überlebenden, Robert Hébras, schilderte den Ablauf dieses abscheulichen Verbrechens:

„Plötzlich hörte ich eine Explosion, wahrscheinlich die einer Granate. Bei diesem Signal zielten die hinter den Maschinengewehren liegenden Soldaten auf uns und schossen. In ohrenbetäubendem Getöse und Schießpulvergeruch fielen alle Männer aufeinander. Die Schmerzensschreie, die Hitze, der Geruch des Blutes gepaart mit dem des Heus, des Staubs und des Pulvers verwandelten die Scheune in ein Inferno. Ich begriff nicht, was geschah. Alles lief sehr schnell ab, und als die Maschinengewehre still wurden, stiegen Klagen und Stöhnen aus dem Haufen gebrochener Körper empor. Ich wusste nicht einmal, ob ich verletzt war. Ich spürte etwas Warmes und Klebriges auf meiner Hand. Ich blieb erstarrt, wie tot. Ich hörte Schritte. Es waren die Soldaten, die auf unsere Körper kletterten, um den Überlebenden den Gnadenschuss zu geben.“ (zitiert aus: Frankreich und die deutschen Kriegsverbrecher von Claudia Moisel, S. 39)

Das Massaker ereignete sich nur wenige Tage nach Beginn der Invasion der Alliierten in der Normandie am 6. Juni 1944. An der Spitze der SS-Division stand Heinrich Lammerding. Er hatte als Kommandeur einer Kampfgruppe der 2. SS-Panzerdivision „Das Reich“ zuvor bereits an der Ostfront die Zerstörung ganzer Dörfer und Städte in der Sowjetunion angeordnet. Seit März 1944 unterstützte er die örtlichen Militärdienststellen im Südwesten Frankreichs bei den sogenannten „Befriedungsaktionen“ gegen die französische Widerstandsbewegung.

Seine Division sollte nach dem Beginn der Offensive der Alliierten schnellstmöglich an die Kanalküste verlegt werden. Laut Befehl des Oberkommandos West der deutschen Wehrmacht vom 8. Juni 1944 sollte sie auf ihrem „Landmarsch“ durch „Innerfrankreich“ mit der „Bekämpfung der Terroristen“ fortfahren.

Die Gefangennahme eines Bataillonskommandanten durch französische Partisanen in der Nähe von Limoges wurde als Vorwand für drakonische Vergeltungsmaßnahmen benutzt, die das Erste Bataillon des Regiments „Der Führer“ unter Sturmbannführer Dieckmann seit den frühen Nachmittagsstunden des 10. Juni 1944 in Oradour durchführte.

Claudia Moisel schreibt dazu in ihrem Buch „Frankreich und die deutschen Kriegsverbrecher“: „Mit Oradour war der Weltöffentlichkeit im Sommer 1944 schlagartig bewusst geworden, dass die deutschen Truppen inzwischen auch auf dem westlichen Kriegsschauplatz vor brutalen Vergeltungsmaßnahmen gegen die Zivilbevölkerung nicht mehr zurückschreckten, die in den besetzten und eroberten Gebieten Osteuropas seit Kriegsbeginn den Alltag der nationalsozialistischen Terrorherrschaft geprägt hatten.“

Sie schreibt weiterhin: „Wehrmacht und Sicherheitspolizei arbeiteten bei den 'Sühnemaßnahmen' gegen die militärischen Kräfte des französischen Widerstands seit Herbst 1943 Hand in Hand. Der Einsatz von Personal mit einschlägigen Erfahrungen an der Ostfront war Teil der neuen Strategie. Übergriffe auf die Zivilbevölkerung und kollektive Repressalien gehörten im letzten Jahr der Besatzung zum Alltag der deutschen Besatzungsherrschaft in Frankreich.“

Wie bei vielen ähnlichen Naziverbrechen in Italien, Griechenland, der Tschechoslowakei, Jugoslawien und der Sowjetunion zog die deutsche Justiz nie einen Täter zur Verantwortung oder überstellte ihn an Frankreich. Lediglich ein DDR-Gericht verurteilte 1983 den 63-jährigen Heinz Barth zu lebenslanger Haft, weil er als SS-Obersturmführer am Massaker in Oradour teilgenommen hatte. Im wiedervereinigten Deutschland bezog Barth dann eine Kriegsopferrente und wurde 1997 aus der Haft entlassen. Er starb im Jahr 2007.

Ein französisches Militärtribunal in Bordeaux hatte 1953 zwar zwei am Massaker von Oradour beteiligte SS-Soldaten zum Tode und 18 weitere zu Strafarbeit verurteilt. 14 Elsässer, die sich unter den Verurteilten befanden, wurden aber aufgrund eines Amnestiegesetzes für französische Staatsbürger umgehend wieder freigelassen. Auch die deutschen SS-Leute, einschließlich der zum Tode verurteilten, waren spätestens 1959 wieder auf freiem Fuß.

Dem 1953 erlassenen Amnestiegesetz gingen zahlreiche politische und juristische Konflikte innerhalb Frankreichs und zwischen Frankreich und Deutschland voraus. Die Verfolgung von Kriegsverbrechern wurde nach Abschluss der Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse, die sich gegen die Spitzen des deutschen Staates während der Nazi-Diktatur richteten, in Westdeutschland und vielen westeuropäischen Staaten, die unter der deutschen Besatzung gelitten hatten, sehr schnell eingeschränkt und eingestellt.

Hintergrund war der beginnende kalte Krieg gegen die Sowjetunion und die Einbeziehung der neu gegründeten Bundesrepublik sowie der westeuropäischen Staaten in das westliche Militärbündnis Nato sowie die Fortsetzung der Karrieren vieler ehemaliger Nazis in der Bundesrepublik Deutschland. Lammerding etwa lebte, wie Wikipedia schreibt, „nach dem Krieg als erfolgreicher Bauunternehmer in Düsseldorf und genoss danach sein Altenteil am Tegernsee“.

Das französische Amnestiegesetz führte dazu, dass die Angehörigen der Märtyrer von Oradour sich von da an die Teilnahme von offiziellen Regierungsvertretern an den jährlichen Gedenkveranstaltungen verbaten. Die abgebrannten Ruinen der Ortschaft wurden direkt nach Kriegsende unter Denkmalschutz gestellt und dienen bis heute als Mahnmal für dieses schreckliche Kriegsverbrechen.

Die Eröffnung eines Prozesses gegen einen der wenigen noch lebenden Mitglieder der Waffen-SS, der nachweislich und nach eigenem Eingeständnis zur Zeit des Massakers anwesend war, hätte zumindest ein Licht auf dieses monströse Verbrechen und seine politischen und historischen Hintergründe werfen können. Seine Aussage, dass er zwar anwesend war, aber nicht an den Morden oder zumindest der Beihilfe daran beteiligt war, ist kaum vorstellbar.

Angesichts der Rückkehr Deutschlands zu einer aggressiven militaristischen Außenpolitik und der von Außenminister Frank-Walter Steinmeier jüngst geäußerten Forderung, dass Deutschland wieder Europa führen müsse, um die Welt anzuführen, passt die Entscheidung des Landgerichts Köln ins Bild. Zu einem Zeitpunkt an dem die deutschen Eliten erneut nach der Weltmacht streben, scheinen sie noch weniger bereit, ihre vergangenen Verbrechen juristisch aufzuarbeiten, als in der der unmittelbaren Nachkriegsperiode.

Zwei der Nebenkläger haben über ihren Anwalt dennoch angekündigt, Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts Köln einzulegen, den Prozess nicht zu eröffnen.

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