Prozess gegen früheren SS-Mann Gröning wird fortgesetzt

Der Prozess gegen den früheren SS-Mann Oskar Gröning, der im April vor der 4. Großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg begonnen hat, wird am 1. Juli voraussichtlich mit einer erneuten Aussage des Angeklagten fortgesetzt.

Die Anklage gegen Gröning lautet auf Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen. Der ehemalige SS-Unterscharführer war von September 1942 bis Oktober 1944 SS-Wachmann und „Buchhalter“ im Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz im von Nazi-Deutschland besetzten Polen.

Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Hannover, die in Niedersachsen für die Verfolgung von NS-Verbrechen zuständig ist, beschränkt sich auf die Zeit der sogenannten „Ungarn-Aktion“ vom 16. Mai bis 11. Juli 1944. In diesen zwei Monaten deportierte die SS rund 425.000 Juden aus Ungarn nach Auschwitz. Etwa 300.000 wurden direkt nach ihrer Ankunft in die Gaskammern abgeführt und ermordet. (Siehe auch: Prozess gegen früheren SS-Mann Oskar Gröning beginnt in Lüneburg)

Der Prozess musste zwischenzeitlich immer wieder wegen dem Gesundheitszustand des inzwischen 94jährigen Angeklagten unterbrochen werden. Am 17. Juni, dem bisher letzten Verhandlungstag, standen die Ausführungen des Historikers und Leiters der Gedenkstätte Mittelbau Dora in Nordhausen, Stefan Hördler, als wissenschaftlicher Gutachter im Mittelpunkt der Verhandlungen.

Bei Mittelbau Dora handelte es sich zunächst um ein Außenlager des KZs Buchenwald. Später wurde es ein eigenständiges Konzentrationslager, in dem Zwangsarbeiter vor allem aus der Sowjetunion, Polen und Frankreich unter unmenschlichen Bedingungen für die deutsche Rüstungsindustrie schuften mussten. Zwischen 1943 und 1945 starb jeder dritte von über 60.000 hier inhaftierten Menschen an den dort herrschenden mörderischen Arbeits- und Haftbedingungen.

Stefan Hördler bezweifelte die Aussage des Angeklagten zu Beginn des Prozesses, dass er nur „wenige Male“ und nur in „Ausnahmefällen“ auch Dienst an der Rampe von Auschwitz geleistet habe, also dort, wo die in Viehwaggons transportierten Opfer ankamen und selektiert wurden. Die Mehrheit wurde sofort in die Gaskammern getrieben und die von der SS als „arbeitsfähig“ eingeschätzten wurden zur Zwangsarbeit abkommandiert.

Hördler erklärte detailliert, wie das Konzentrationslager Auschwitz gezielt auf die Massenvernichtung der ungarischen Juden vorbereitet wurde, die von Mai bis Juli 1944 stattfand,. „Für die Ungarn-Aktion wurden gezielt Mord-Experten nach Auschwitz gebracht“, sagte der Historiker vor Gericht.

Nachdem die Wehrmacht im März 1944 in Ungarn einmarschiert war, wurde Adolf Eichmann als Organisator des Massenmords an den Juden von Berlin nach Ungarn geschickt. Ein Kommando von etwa 700 SS-Männern begleitete ihn. Die deutschen Besatzer griffen auf ungarische Polizei und andere Kollaborateure zurück, die die jüdische Bevölkerung zusammentrieben und dann in Züge pferchten, um sie nach Auschwitz zu transportieren.

Hördlers Schilderungen waren schockierend. Er erklärte, dass die SS einen Bahnanschluss hatte bauen lassen, um die Opfer zu selektieren und in die in der Nähe gelegenen Krematorien zu treiben. Trotzdem reichten die Kapazitäten zur Massenvernichtung nicht aus. Daher zog die SS „Mord-Experten“ aus anderen Lagern zusammen, darunter „Fachleute für die offene Leichenverbrennung.“

Auch die SS-Leute, die wie Gröning in der Häftingsverwaltung eingesetzt waren und deren Aufgabe darin bestand, an der Rampe des Konzentrationslagers Wache zu stehen und nach der Selektion die Habseligkeiten und Wertsachen der Opfer einzusammeln, waren wichtiger Bestandteil des Terrors und auch regelmäßig an der Rampe eingesetzt. Das dabei erbeutete Geld, Schmuck und andere Wertsachen wurde von ihnen gezählt, registriert und an die SS-Zentrale in Berlin geschickt.

Ein weiterer Aspekt dieser „Tätigkeit“ bestand darin, die zurückgelassenen Gepäckstücke der Abgeführten vom Bahnsteig und der Rampe einzusammeln und wegzuschaffen. „Damit sollten die Spuren der Massentötung für nachfolgende Häftlinge verwischt werden“, heißt es auch in der 85 Seiten langen Anklageschrift. Durch diese Tätigkeit habe Gröning das systematische Morden des NS-Regimes unterstützt.

Während der sogenannten „Ungarn-Aktion“ seien täglich bis zu fünf Züge mit Tausenden Opfern in Auschwitz angekommen. Deshalb habe die SS das Personal in der Erfassung in etwa verdoppelt, um Kleidung, Geld und Schmuck zu sortieren, die dann weiter verwertet wurden.

Zweifel äußerte Hördler auch daran, dass Gröning während seiner Zeit in Auschwitz, wie er in seiner Aussage sagte, mehrere Versetzungsanträge gestellt habe. Laut Hördler wurden Versetzungsanträge in entsprechenden Listen vermerkt. Die Listen lägen vor, aber ohne entsprechende Vermerke eines Versetzungsantrags Grönings.

In einem Gespräch mit dem NDR (Norddeutscher Rundfunk) bestätigte die Historikerin Susanne Willems, die seit mehreren Jahren zu Auschwitz forscht und ein Buch dazu herausgegeben hat, die Aussagen und Einschätzungen von Stefan Hördler.

Sie sagte: „Der gesamte Komplex Auschwitz glich einer Fabrik - ausgelegt darauf, Menschen industriell zu töten. In Betrieb hielten das größte nationalsozialistische Konzentrationslager in der Nähe von Krakau (Polen) zwischen 1940 und 1945 rund 7.000 bis 8.000 Männer und Frauen der SS (Schutzstaffel) - von KZ-Kommandanten wie Rudolf Höß bis zum einfachen SS-Mann. Diese Männer und auch Frauen arbeiteten in einer Maschinerie und ein Rädchen griff in das andere. Eines dieser Rädchen war der SS-Mann Oskar Gröning.“

Zu der Tätigkeit von Gröning und seines Gleichen in Auschwitz, die für das Raubgut der Opfer zuständig gewesen waren, sagte Willems: „Angesichts von Hunderten Kinderwagen, Abertausenden von Brillen, Schuhen, Kleidungsstücken und Zahngold muss jedem, der in der Verwaltung von Auschwitz tätig war, klar gewesen sein, dass er Teil des Systems der Vernichtung war.“

An Verhandlungstagen im April und Mai sagten vor allem Auschwitz-Überlebende und Angehörige von Opfern aus. (Siehe auch: Erste Auschwitz-Überlebende sagen gegen SS-Mann Oskar Gröning aus)

Eine der Nebenklägerinnen ist die 70jährige Angela Orosz-Richt. Sie sagte Anfang Juni vor Gericht aus. Orosz-Richt wurde in Auschwitz geboren. Ihre Mutter versteckte sie vor der SS und stillte sie und noch ein zweites überlebendes Baby des Lagers trotz ihrer eigenen Unterernährung und Entkräftung.

Orosz-Richt berichtete in erschütternden Details über die grausamen Versuche von Lagerarzt Josef Mengele an ihrer Mutter, während sie im siebten Monat mit ihr schwanger war. Mengele habe an ihrer Mutter Sterilisierungsexperimente vorgenommen und ihr immer wieder brennende Substanzen injiziert. „Diese Experimente sind der Grund dafür, dass ich keine Brüder oder Schwestern habe.“

Sie sprach den Angeklagten immer wieder direkt an: Wir weinen immer noch über die, die Sie von uns genommen haben, Herr Gröning. Wie kann ich je vergeben? Ich möchte hier stehen und den anklagenden Finger gegen diejenigen richten, die für die unmenschlichen Zustände verantwortlich waren, in die ich hineingeboren wurde, welche wie Sie, Herr Gröning.“

Am Tag der Aussage von Angela Orosz-Richt, dem 2. Juni, wäre der Geburtstag ihres Vaters gewesen, der in Auschwitz ermordet wurde. Sie sagte: „Herr Gröning, ich kann nicht zum Grab meines Vaters gehen und ein Gebet sprechen, weil er keines hat.“ Seine Asche sei irgendwo in Auschwitz verstreut. „Die Vergangenheit ist gegenwärtig, deswegen ist es unmöglich für mich, zu vergessen oder denen zu vergeben, die verantwortlich waren für Auschwitz.“

Der Prozess gegen den früheren SS-Mann Oskar Gröning ist sehr wichtig, um die monströsen Verbrechen der Nazi-Diktatur erneut aufzuzeigen und durch die Aussagen der Nebenkläger, der Überlebenden und Angehörigen der Opfer von Auschwitz, das unendlich Grausame dieser Verbrechen begreifbar zu machen und den früheren SS-Mann Oskar Gröning, wenn auch sehr spät, juristisch für seine Teilnahme an diesen Verbrechen zur Rechenschaft zu ziehen.

Aber er kann nichts mehr an dem fast vollständigen Versagen der bundesdeutschen Justiz bei der Verfolgung, Anklage und Bestrafung der Verantwortlichen und Beteiligten an den unbeschreiblich grauenvollen Verbrechen der Nazi-Diktatur ändern.

Der wichtigste Grund dafür liegt darin, dass die deutsche Politik und Justiz, in denen viele alte Nazis nach dem Krieg ungehindert weiter Karriere machten, eine juristische Aufarbeitung der nationalsozialistischen Verbrechen und ihrer Hintergründe systematisch verhinderten.

Von den vielen Tausenden NS-Verbrechern wurden nur relativ wenige vor Gericht gestellt. Seit Kriegsende ermittelte die deutsche Justiz zwar in über 100.000 Fällen, aber nur 6.500 Beschuldigte wurden verurteilt. Gemessen an den monströsen Verbrechen, an denen sie beteiligt waren, erhielten sie meist recht milde Strafen. In der Regel beriefen sich die Täter auf „Befehlsnotstand“, was die Gerichte anerkannten.

Von den 6.500 SS-Leuten, die im Vernichtungslager Auschwitz ihre mörderische Arbeit verrichteten und den Krieg überlebten, wurden in der Bundesrepublik laut einem Bericht des Spiegel nur 29 verurteilt, in der DDR etwa 20.

Was der Prozess gegen Gröning aber auch deutlich macht ist, dass die deutsche herrschende Elite dem Schatten der von ihr begangenen unbeschreiblich grauenvollen Verbrechen im Zwanzigsten Jahrhundert, für die Auschwitz als Synonym steht, nicht entgehen kann. Mit der Rückkehr zu Militarismus und Krieg, ist sie erneut dabei, schreckliche Verbrechen vorzubereiten.

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