DGB-Chef Hoffmann unterstützt 1-Euro-Jobs für Flüchtlinge

Der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) Rainer Hoffmann unterstützt die Ankündigung von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD), Flüchtlinge im kommenden Jahr verstärkt in 1-Euro-Jobs einzusetzen.

Nahles hatte Anfang Dezember Zahlen bekannt gegeben, wonach ihr Ministerium mit 300.000 bis 350.000 Flüchtlingen, darunter rund 70.000 Kindern rechnet, die 2016 erstmals Hartz IV erhalten werden. Ein Recht auf Hartz IV haben anerkannte Asylbewerber oder geduldete Flüchtlinge ohne Job sowie deren Kinder.

Gemeinsam mit der rheinland-pfälzischen Ministerpräsidentin Malu Dreyer, der Beauftragten der Bundesregierung für Migration Aydan Özoguz, der Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig und der Bundesministerin für Umwelt Barbara Hendricks (alle SPD) hatte Nahles kurz zuvor in einem Zwölf-Punkte-Programm „für Zusammenhalt und Integration in Deutschland“ 100.000 zusätzliche Plätze in so genannte „Arbeitsgelegenheiten“ (1-Euro-Jobs) angekündigt.

In einem Interview mit der Welt sagte Hoffmann nun: „Ich kann mir vorstellen, dass wir für eine gewisse Zeit einen sozialen Arbeitsmarkt schaffen für gesellschaftlich notwendige Tätigkeiten, die ansonsten nicht erledigt würden.“

Die 1-Euro-Jobs sind alles andere als ein „sozialer Arbeitsmarkt“. Es handelt sich nicht um ein Arbeitsverhältnis. Es wird kein Lohn bezahlt, sondern zusätzlich zu den Hartz-IV-Bezügen eine „Mehraufwandsentschädigung“ von einem bis selten zwei Euro die Stunde bei einer 30-Stunden-Woche. Davon müssen die Betroffenen allerdings dann auch ihren Mehraufwand, z. B. Fahrtkosten, bestreiten. Sind sie krank und müssen zuhause bleiben, erhalten sie demnach auch keine Mehraufwandsentschädigung.

Die Arbeitslosen nehmen diese Jobs meist nicht freiwillig an. Sie werden dazu gezwungen, andernfalls drohen ihnen Leistungskürzungen. „Gesellschaftlicher Arbeitsdienst“ trifft für die 1-Euro-Jobs also eher zu als die beschönigende Bezeichnung „sozialer Arbeitsmarkt“. Wissenschaftliche Studien vergleichen diese Jobs mit dem aus dem englischen „from welfare to work“ entstandenen Begriff Workfare, „was sich im Deutschen mit dem Schlagwort ‚Arbeiten für die Grundsicherung‘ umschreiben lässt“, der „Pflicht, die staatliche Existenzsicherung als Gegenleistung sozusagen ‚abzuarbeiten‘“.

Hoffmann, der auch SPD-Mitglied ist, weiß das und schiebt deshalb nach, dass der DGB bei diesem „Modell“ auch für Arbeitslose einen „Mindestlohn und Sozialversicherung“ fordere. Weil die 1-Euro-Jobs kein „Arbeitsverhältnis“ im rechtlichen Sinne darstellen, sind sie nicht arbeitslosenversichert. Ihr eingeschränkter Status bei der Rentenversicherung bleibt wie bei allen Hartz-IV-Empfängern bestehen.

Dennoch unterstützt Hoffmann diese Art des gesellschaftlichen Arbeitsdienstes: „Ob sich die Flüchtlinge dafür eignen, müssen wir dann sehen. Aber es sollte Projekte geben, in denen wir Verschiedenes ausprobieren.“

Ähnlich wie die Kommunen die 1-Euro-Jobber einsetzen, um die „gesellschaftlich notwendigen Arbeiten“ (Hoffmann) zu erledigen, die sie vielerorts aus Spargründen eingestellt haben, sollen Flüchtlinge für die Integration anderer Flüchtlinge eingesetzt werden. In dem Zwölf-Punkte-Programm der SPD-Politikerinnen heißt es, Kommunen, die Arbeitsgelegenheiten anbieten, würden „von der Unterstützung durch Flüchtlinge“ profitieren. „Zusätzliche Dienstleistungen im öffentlichen Interesse können bereitgestellt“ werden. „Alleine das Nutzen des Instruments in der lokalen Flüchtlingshilfe selbst, könnte eine spürbare Entlastung für viele ehrenamtliche Helfer darstellen.“

Ein Übergang in den Arbeitsmarkt findet durch die 1-Euro-Jobs nicht statt, wie Studien belegen, im Gegenteil. Weniger als jeder zehnte wechselt aus diesen in reguläre Beschäftigung. Vielmehr entfernen sich die meisten Arbeitslosen im 1-Euro-Job immer weiter von regulärer Beschäftigung.

In einer älteren Studie zu den 1-Euro-Jobs in München aus dem Jahr 2011 schreibt das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB): „Die Beschäftigung in einem Zusatzjob reduziert somit ursächlich die individuellen Beschäftigungschancen der Teilnehmer/innen durchschnittlich um rund 40 %.“ Dies trifft noch mehr auf Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit zu, etwa auf ostdeutsche Städte oder das Ruhrgebiet.

Während der DGB offiziell sozialversicherungspflichtige Jobs mit Mindestlohn fordert, weiß er genau, dass dies wie bei den Langzeitarbeitslosen, die über ein Jahr arbeitslos sind, umgangen werden kann und wird. Langzeitarbeitslose können im ersten halben Jahr für weniger als den Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde eingestellt werden.

„Wenn Vertreter der Arbeitgeber jetzt sagen, dass Flüchtlinge wie Langzeitarbeitslose behandelt werden sollen, dann ist das eine gesetzeskonforme Forderung, auch wenn mir die gesetzliche Regelung nicht passt“, sagt Hoffmann. Schließlich dauere es in der Regel mindestens ein Jahr bis ein Flüchtling anerkannt wird, eine Arbeitserlaubnis bekommt und eine Arbeit findet. Die Unternehmen haben schon angekündigt, dass sie die Flüchtlinge vor allem in niedrigst bezahlten Dienstleistungsjobs einsetzen wollen.

Da mehr Flüchtlinge kommen, als die Unternehmen benötigen, werden die Restriktionen ständig erhöht und ausgeweitet, zuletzt mit dem „Asylbewerberbeschleunigungsgesetz“. Sprachkurse wie Unterstützung zur Arbeitsaufnahme werden nur noch den Flüchtlingen mit „hoher Bleiberechtsperspektive“ zugebilligt.

Die Unterscheidung von Flüchtlingen mit „hoher“ und „niedriger“ Bleiberechtsperspektive ist dabei eine verharmlosende Umschreibung für die Unterteilung der Flüchtlinge in die, „die uns nutzen“ und die, „die uns ausnutzen“ (Beckstein, CSU).

In einer Stellungnahme der Flüchtlingsinitiative GGUA (Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V.) für den Landtag in Nordrhein-Westfalen hieß es bereits im August: „Anhand dieses statistischen Merkmals [hohe oder niedrige Bleibewahrscheinlichkeit] soll künftig entschieden werden, wer Zugang zu Sprachförderung oder zu frühzeitiger Förderung der Arbeitsmarktintegration erhält.“

Auch über die Form der Unterbringung und über Art und Höhe der sozialen Existenzsicherung solle das neu erfundene Kriterium der vermuteten „Bleibeperspektive“ entscheiden. In Zukunft dürfte auch die Gewährung oder Verweigerung einer Arbeitserlaubnis an diesen binären Code gekoppelt werden, warnte die GGUA und verwies auf die lange Geschichte dieser Unterscheidungen. „Der Begriff der ‚geringen Bleibeperspektive‘ ist faktisch nichts anderes als ein semantisch aufgehübschtes Synonym für die in den ideologischen Debatten der1980er und 90er Jahre genutzten Kampfbegriffe ‚Asylbetrüger‘ oder ‚Scheinasylanten‘.“

So arbeiten die Bundes- und Landesregierungen, die Unternehmen und die Gewerkschaften daran, die meisten Flüchtlinge zügig abzuschieben und die restlichen als billige Arbeitskräfte einzusetzen.

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