Sonderbericht zu Anis Amri belastet Polizei

Mitte letzter Woche stellte der vom Berliner Senat eingesetzte Sonderermittler Bruno Jost den Abschlussbericht zum Attentat auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheider Platz vor. Es dauerte keine 24 Stunden, bis alle Parteien mit Forderungen vorpreschten, Polizei und Geheimdienste zu stärken.

Der 23-jährige Tunesier Anis Amri war am 19. Dezember 2016 mit einem Lastwagen in den Weihnachtsmarkt gerast und hatte zwölf Menschen getötet und 50 weitere verletzt. Viele der Opfer sind traumatisiert, einige von ihnen liegen noch immer im Krankenhaus, einige werden nie wieder gesund.

Sonderermittler Jost kommt zum Schluss, dass der Attentäter im Sommer und im Herbst 2016 mit „hoher Wahrscheinlichkeit“ in Haft genommen und abgeschoben und der Terroranschlag somit verhindert hätte werden können. Doch der ehemalige Bundesanwalt sieht keine bewussten Motive hinter der von ihm selbst beschriebenen, nachsichtigen Behandlung des Islamisten durch deutsche Polizei-und Geheimdienstbehörden und Staatsanwaltschaften. Er stellt ihnen in dieser Hinsicht einen Freibrief aus.

Die Bilanz seiner sechsmonatigen Untersuchungen fasst Jost in zwei Erkenntnissen zusammen. „Zum einen gab es in fast allen Bereichen Fehler, Versäumnisse, Unregelmäßigkeiten oder organisatorische und strukturelle Mängel unterschiedlicher Schwere.“ Das bedeute nicht in allen Fällen ein individuell vorwerfbares Fehlverhalten. Vielmehr seien die besonderen Umstände der Jahre 2015/2016 – gemeint ist die hohe Zahl der nach Deutschland geflohenen Menschen – und die daraus resultierende Arbeitsbelastung verantwortlich.

Zum anderen erlaubten „die festgestellten Unzulänglichkeiten, Fehler und Versäumnisse, einschließlich der beschriebenen Manipulationen [das LKA in Berlin hatte Akten gefälscht], in keinem Fall die sichere Aussage“, dass der Anschlag hätte verhindert werden können. „Das gilt sowohl für jedes einzelne Fehlverhalten als auch für die Summe aller festgestellten Fehler.“

In Wirklichkeit deuten alle Indizien – und auch die von Jost vorgelegten Fakten – darauf hin, dass es sich nicht um „Fehler“, „Unregelmäßigkeitien“ usw. handelte, sondern um ein bewusstes Vorgehen der Behörden.

Amri stand seit seiner Einreise nach Deutschland im Sommer 2015 unter Beobachtung verschiedener Polizei- und Sicherheitsbehörden. Er war den Behörden unter 14 verschiedenen Identitäten bekannt, sein Handy wurde überwacht, er selbst observiert. Siebenmal war er Thema im „Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum“ (GTAZ), in dem Vertreter von über 40 Sicherheitsbehörden Erkenntnisse austauschen und ihr Vorgehen koordinieren. Zuletzt befasste sich das GTAZ am 2. November 2016 mit Amri, keine sechs Wochen vor dem Anschlag.

Das LKA in Berlin setzte laut Jost Amri wochenlang auf die Plätze 1 und 2 einer „Priorisierungsliste“ zur Observation. Diese fand jedoch kaum statt. Durch Beschlüsse des Amtsgerichts Tiergarten war die Observation für sechs Monate, bis zum 21. Oktober 2016, zugelassen.

Es sei nicht „nachvollziehbar“, wenn „eine Umsetzung der Maßnahme an gerade einmal 30 Tagen erfolgt“, heißt es im Abschlussbericht. „Genauso unverständlich ist es, dass schon vor Ende der ‚Laufzeit‘ des ersten richterlichen Beschlusses die Observation faktisch eingestellt, gleichwohl noch zweimal eine Verlängerung der richterlichen Anordnung erwirkt und dann auch von dieser kein Gebrauch gemacht wurde.“ Die von Generalstaatsanwaltschaft und Polizei hierzu gegebene Erklärung überzeuge nicht.

Am 29. Juli 2016 wurde Amri beim Versuch, per Bus nach Italien zu reisen, in Friedrichshafen, Nahe der Schweizer Grenze, mit gefälschten Papieren und Drogen festgenommen.

„Die Behandlung des Ausreiseversuchs Amris ist geradezu das Paradebeispiel einer in jeder Hinsicht misslungenen Aktion“, schreibt Jost. „Obwohl angesichts der geballten Kompetenz der beteiligten Stellen keine Zweifel an der Person und an der Bedeutung des Festgenommenen Amri bestehen konnten“, weise die Sachbehandlung des Falles nach Aktenlage eine Reihe „unterschiedlich schwerer handwerklicher Fehler“ auf. Diese hätten letztlich darin gegipfelt, „dass nicht versucht oder auch nur erwogen wurde, gegen Amri wegen seiner aktuell begangenen Straftaten einen Haftbefehl zu erwirken“. Laut Jost wäre das einfach gewesen.

In den Vorgang waren „neben der örtlichen Bundespolizei und der Landespolizei Baden-Württemberg die Landeskriminalämter Berlin und Nordrhein-Westfalen fortlaufend eingebunden“, so Jost. Ferner waren die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft Ravensburg und über das LKA Berlin auch die Generalstaatsanwaltschaft Berlin kontinuierlich informiert. „Außerdem gibt es Anhaltspunkte dafür, dass auch das Staatsschutzdezernat der Polizeidirektion Friedrichshafen sowie das LKA Baden-Württemberg beteiligt waren bzw. Kenntnis hatten.“ Nach zwei Tagen wurde Amri freigelassen.

Dies löste bei Amri und zwei seiner Kumpane „Euphorie aus“, berichtet Jost gestützt auf Auswertungen von überwachten Telefonaten und Chats. „Die Tatsache, dass er trotz seiner Straftaten, der Verwendung verschiedener Identitäten und der Nutzung gefälschter Ausweise wieder freigelassen wird“, habe „für Amri einen Schlüsselmoment“ dargestellt. „In den folgenden Gesprächen kommt bei ihm neben extremen Hoch- und Überlegenheitsgefühlen auch eine gesteigerte Religiosität zum Ausdruck.“

Jost führt an, dass es auch anschließend noch genügend Hinweise auf „gewerbsmäßigen Rauschgifthandel“ gegeben hatte, um Amri im Herbst 2016 – kurz vor dem Attentat – zu verhaften und abzuschieben.

Die von Behörden und Politik behaupteten „Abschiebungshindernisse“ existierten nicht, wie Jost darlegt. So gab es beispielsweise zahlreiche Hinweise auf seine tatsächliche Herkunft aus Tunesien.

Auch „das Fehlen von Handflächenabdrücken Amris bestand tatsächlich nicht“. Sie waren schon bei seiner Einreise nach Deutschland im Juli 2015 in Freiburg abgenommen und sowohl im allgemeinen polizeilichen Informationssystem (INPOL) als auch in eine Spezialdatenbank für Fingerabdruckdateien (AFIS) eingestellt worden. Dies war dem Landeskriminalamt (LKA) in Nordrhein-Westfalen bekannt: „Die entsprechende Fingerabdruckdatei lag dem LKA vor.“

Der Schlüssel zum Verständnis des Vorgehens der Behörden liegt höchstwahrscheinlich in dem islamistischen Netzwerk um Ahmad A., genannt Abu Walaa, dem sich Amri angeschlossen hatte. Dort waren nämlich mindestens zwei Spitzel des Staatsschutzes aktiv, einer des LKA in Nordrhein-Westfalen.

In der Gruppe um Walaa bewegte sich der Informant „VP 01“, der den Decknamen „Murat“ führt. Dieser V-Mann des LKA NRW fuhr Amri persönlich nach Berlin. In einem Prozess ist inzwischen der Verdacht aufgekommen, dass „Murat“ als Agent Provocateur handelte und zu Anschlägen in Deutschland ermutigte. Es ist also nicht auszuschließen, dass ein V-Mann in der Islamisten-Szene Anis Amri zu seinem mörderischen Anschlag bewog.

Es stellt sich die Frage, was das LKA darüber wusste. Während Walaa und seine mutmaßlichen Komplizen bereits einen Monat vor dem Attentat, im November 2016, verhaftet wurden, blieb Amri auf freiem Fuß und konnte seinen Anschlag ausführen.

Josts Bericht, die Untersuchungsausschüsse des Landtags in Nordrhein-Westfalen und des Abgeordnetenhaus in Berlin und die polizeiinterne „Task Force Lupe“ werden weitere Fragen zutage fördern. Doch niemand hat ein Interesse, die Rolle der Geheimdienste - und Polizei wirklich aufzuklären. Stattdessen werden deren angeblichen „Versäumnisse“ genutzt, um ihre weitere Stärkung zu fordern.

Gleich nach der Vorstellung des Abschlussberichts von Jost verlangten CDU und CSU, die „Überwachung von Gefährdern stärker zu zentralisieren“. Unionsfraktionsvize Stephan Harbarth (CDU) forderte in der Rhein Neckar Zeitung, das Bundeskriminalamt und das Bundesamt für Verfassungsschutz müssten personell gestärkt werden.

Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Stephan Mayer (CSU), verlangte in der Passauer Neuen Presse bessere Überwachungsmöglichkeiten. „Insbesondere müssen die Polizei- und Justizbehörden in den betreffenden Ländern personell schleunigst besser ausgestattet werden.“

Die SPD-Innenexpertin Eva Högl unterstützte diese Forderungen „ausdrücklich“. In einem Interview im Deutschlandfunk sagte sie: „Wir müssen vor allen Dingen eine bessere Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden organisieren und dafür auch die Grundlagen legen in den entsprechenden Gesetzen.“

Auf die Frage, ob man „auch schlicht mehr Personal“ brauche, antwortete sie: „Ja! Ja mit 28 Ausrufezeichen. Wir brauchen mehr Personal in der Landespolizei, also in den Bundesländern.“ Die SPD fordere 15.000 weitere Stellen für die Polizei, so Högl. „Auch auf der Bundesebene. Wir haben die Bundespolizei schon aufgestockt in dieser Legislaturperiode, aber wir müssen auch das Bundeskriminalamt und die Nachrichtendienste weiter personell aufstocken.“

Auch das Neue Deutschland, das Sprachrohr der Linkspartei, zog den Schluss: „Es bedarf einer zentralen Stelle, die diese Gefährder im Blick hat. Sie muss mit ausreichend Ressourcen ausgestattet werden. Und zwar so schnell wie möglich.“

Loading