Opferanwalt Daimagüler spricht über den NSU-Prozess

Mit den Plädoyers der Verteidigung geht der Prozess gegen den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU), der zwischen 2000 und 2007 kaltblütig neun Migranten und eine Polizistin ermordete, seinem Ende zu. Mitte Juni wird ein Urteil des Münchener Oberlandesgerichts erwartet.

Mit einer Dauer von fünf Jahren und Kosten von 64 Millionen Euro handelt es sich um einen der größten Prozesse in der deutschen Rechtsgeschichte. Kommentare haben ihn deswegen mit dem Auschwitz-Prozess verglichen, der in den 1960er Jahre erstmals das Schweigen über den Holocaust durchbrach und nachhaltige Auswirkungen auf das Denken der jüngeren Generation hatte.

Doch der NSU-Prozess hat nichts dergleichen vollbracht. Während er voraussichtlich mit Schuldsprüchen für die fünf Angeklagten enden wird, haben das Gericht und die Generalbundesanwaltschaft alles getan, um das Umfeld und die Rolle der Sicherheitskräfte auszublenden, die das ungestörte Morden erst ermöglicht haben.

Mehmet Daimagüler

„Wir haben einiges in München erreicht – und im Grunde gar nichts“, kommentierte Opferanwalt Mehmet Daimagüler am vergangenen Montag den NSU-Prozess in Bochum. Daimagüler vertritt in München die Angehörigen der NSU-Opfer Ismail Yasar und Abdurrahim Özüdogru. Er sprach im Rahmen der vom Fachschaftsrat Sozialwissenschaft veranstalteten „Kritischen Einführungswoche“ vor über 70 Zuhörern, vor allem Studenten, zum Thema „NSU-Prozess aus der Innensicht“.

Daimagüler ist sich sicher, dass alle fünf Angeklagten verurteilt werden. Zschäpe, die langjährige Komplizin der toten Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, dürfte des Mordes schuldig befunden werden. Doch die von der Bundeskanzlerin 2012 versprochene Aufklärung der Morde gibt es nicht. Daimagüler ging ausführlich darauf ein, wie diese Aufklärung von allen staatlichen Beteiligten verhindert wurde.

Als erstes demontierte er die These der Generalbundesanwaltschaft, die drei Neonazis Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe seien „isoliert“ gewesen und somit die einzigen Mitglieder der terroristischen Vereinigung NSU. „Wir haben 24 Zeugen gehört, die alle berichteten, dass sie den Dreien geholfen haben“, berichtete er. Dabei sei es nicht um Kleinigkeiten gegangen. „Sie unterstützten mit Wohnungen, Identitäten, Autos und Geld.“ Trotzdem seien sie lediglich Zeugen, nicht Angeklagte.

Nicht nur die nackte Zahl von 28 Unterstützern des „Trios“ (24 Zeugen, vier Angeklagte) wiederlegten die Trio-These, sondern auch die Tatumstände. An mehreren Beispielen wies Daimagüler nach, dass Mundlos und Böhnhardt bei ihren Morden Unterstützung von ortserfahrenen Personen gehabt haben müssen.

Der Bombenanschlag auf das Geschäft der Familie Malayeri in der Probsteigasse in Köln sei in dieser Hinsicht sehr aufschlussreich. Im Januar 2001 hatte Mashia, die damals 19-jährige Tochter des Geschäftsinhabers, nur durch Glück eine Explosion überlebt.

Das von der Familie erstellte Phantombild des Täters glich in keiner Weise den beiden NSU-Männern. Dafür wies es große Ähnlichkeit mit Johann H., einem V-Mann des Verfassungsschutzes Nordrhein-Westfalen auf, was Daimagüler nicht erwähnte. Er schilderte aber die Tatumstände, die es völlig unwahrscheinlich erscheinen lassen, dass Mundlos und Böhnhardt ohne Unterstützer vor Ort handelten.

Laut Anklage waren Mundlos und Böhnhardt aus dem 500 Kilometer entfernten Zwickau, wo sie im Untergrund lebten, nach Köln gereist, um Opfer auszukundschaften. Sie gingen aber nicht in einen Stadtteil, in dem viele Migranten wohnen, sondern in einen anderen, wo sie das Geschäft in der winzigen Probsteigasse entdeckten, in der laut Daimagüler „nicht einmal zwei Autos aneinander vorbeikommen“.

Dem Geschäft, auf das sie den Anschlag verübten, war von außen nicht anzusehen, dass es von einem Migranten betrieben wurde. Auf dem Schaufenster befand sich die Beschriftung des Vorbesitzers „Getränkeshop Gerd Simon“. Trotzdem: „Sie gehen dort hinein – und Bingo. Sie haben ihr nächstes Opfer gefunden“, sagte Daimagüler.

Dass es sich dabei um eine absurde Version handle, fechte die Generalbundesanwaltschaft nicht an, auch nicht, dass mehrere parlamentarische Untersuchungsausschüsse zum Ergebnis gekommen seien, es müsse Unterstützer des NSU vor Ort gegeben haben.

Dies führte ihn zu seinem zweiten Punkt, der Rolle des Staates. Anhand vieler Beispiele zeigt er auf, wie die verschiedenen Verfassungsschutzämter die neonazistischen Strukturen aufgebaut haben.

Die drei Zwickauer Neonazis waren, bevor sie 1998 in den Untergrund gingen, in der Neonazi-Organisation „Thüringischer Heimatschutz“ (THS) aktiv, die laut Daimagüler um die 160 Mitglieder hatte. „Darunter waren nachweislich 42 V-Leute, allesamt Nazis, teilweise hochkriminell.“

Daber gebe das Verhältnis eins zu vier, ein V-Mann auf vier Neonazis, das volle Ausmaß der staatlichen Verantwortung nicht wieder. Bei den 42 V-Leuten habe es sich nicht um „die besoffenen Skinheads“, die Mitläufer, sondern um „die Führer, die Macher, die Organisatoren“ gehandelt. In der Führung neonazistischer Organisationen stehen laut Daimagüler nicht 25, „sondern 60, 70, 80 teilweise 90 Prozent“ der Kader in den Diensten der Geheimdienste. „Was wären die Nazis ohne ihre V-Leute“, fragte er rhetorisch.

Der Opferanwalt nannte Tino Brandt, der von 1994 bis 2001 als V-Mann den THS aufbaute, als Beispiel. Brandt habe nicht nur mehr als 100.000 Euro, Laptops, Handys und andere Mittel erhalten. „Über ihn wurde auch die schützende Hand gehalten. Gegen Brandt wurde in dieser Zeit 36 mal ermittelt, nicht wegen Kleinigkeiten. Alle Ermittlungen wurden eingestellt.“

Erst nach seiner unfreiwilligen Enttarnung im Jahr 2001 sei Brandt für den Verfassungsschutz wertlos geworden. Nun sitzt er im Gefängnis wegen Prostitution Minderjähriger. „So viel zu den Nazi-Rufen nach der ‚Todesstrafe für Kinderschänder‘.“

Brandts V-Mann-Führer – ein Beamter des Landesverfassungsschutzes Thüringen – habe ihn auch vor Hausdurchsuchungen gewarnt „und gemeinsam seine Wohnung ‚aufgeräumt‘“. Vor Gericht habe Brandt zugegeben, dass er wusste, wo sich die drei Untergetauchten befanden, und dass er ihnen geholfen habe, auch mit Geld. Auf die Frage der Nebenklageanwälte, woher dieses Geld gekommen sei, habe er geantwortet: „Vom Amt, und das haben die auch gewusst.“

Unmittelbar nach ihrem Abtauchen hatten Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe die Ceska-Pistole gekauft, mit der dann die neun Migranten ermordet wurden. Daimagüler folgerte: „Es steht der Verdacht im Raume, dass in Deutschland mit staatlichem Geld eine Mordwaffe gekauft wurde.“

Daimagüler sprach auch über Andreas Temme, den V-Mann-Führer des hessischen Verfassungsschutzes, der beim Mord an Halit Yozgat in Kassel anwesend war. „Temme hat von der ersten bis zur letzten Sekunde gelogen. Aber er wurde gedeckt.“ Genauso wie viele andere, von denen Daimagüler berichtete. Wie viele und vor allem wer gedeckt wurde, sei unklar. „Im Laufe der Jahre sind über 300 Aktenordner mit NSU-Bezug vernichtet worden.“

Daimagüler sprach von einem „wirklichen rechtsstaatlichen Problem“. Für die Verfassungsschutzbeamten habe all dies keine negativen Folgen gehabt, im Gegenteil. Der frühere V-Mann-Führer von Carsten Czepanski, Deckname „Piatto“, der eine zentrale Rolle im Unterstützernetzwerk des Trios spielte, sei jetzt Präsident des Landesverfassungsschutzes in Sachsen.

Zum Schluss ging er auf den – wie er es nannte – institutionellen Rassismus ein, der bei den Ermittlungen zum Ausdruck kam. Am Fall der Frau des ermordeten Enver Simsek und weiteren Beispielen machte er deutlich, wie die Ermittler die Opfer kriminalisierten und die Täter in deren Umfeld verorteten.

Er habe vor Gericht 140 bis 150 Polizeibeamte gehört, die alle sagten, sie hätten keine Hinweise auf Neonazis gehabt. Doch dies treffe nicht zu. Im Fall Simsek habe es zahlreiche Zeugenaussagen gegeben, die eindeutig auf zwei Mörder mittel- bis nordeuropäischen Aussehens mit Fahrrädern hinwiesen. Mehrere Zeugen hätten sogar gesagt, sie sähen wie Nazis aus. Doch dies habe nicht ins Bild der Polizeibehörden gepasst, die von kriminellen Ausländern fantasierten.

Daimagüler zitierte aus dem Gedächtnis eine Fallanalyse des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg aus dem Jahr 2007, in der es hieß: „Vor dem Hintergrund, dass die Tötung von Menschen in unserem Kulturkreis mit einem hohen Tabu belegt ist, ist abzuleiten, dass der Täter hinsichtlich seines Verhaltenssystems weit außerhalb des hiesigen Normen- und Wertesystems verortet ist.“ Wahrscheinlich sei daher auch, dass die Täter „im Ausland aufwuchsen oder immer noch dort leben“. Mit anderen Worten: Die Mörder mussten Ausländer sein.

In der Fallanalyse sei von einem „Häuptling“ fantasiert worden, von „verletzter Ehre“ usw., mit dem Ergebnis, dass der Mörder aus Süd- oder Südosteuropa, aus der Türkei oder Kurdistan stammen musste. Diesem Vorurteil entsprach auch die Bezeichnung der Mordserie als „Döner-Morde“ und der Name der Sonderkommission, die sich „Bosporus“ nannte.

Zum Schluss appellierte Daimagüler an die anwesenden Studenten, sich nicht mit den offiziellen staatlichen Erklärungen und Ermittlungen zufrieden zu geben. Er erinnerte an die Ermittlungen im Zuge des Oktoberfest-Attentats und des Todes von Oury Jalloh. Diese Fälle seien nur deshalb nicht beendet, weil sich Journalisten und andere nicht mit den offiziellen Erklärungen abspeisen lassen und insistiert hätten, Widersprüchen und offenen Fragen nachzugehen.

Er selbst habe sich vorzuwerfen, nicht genug getan zu haben. Er habe zwar schon 2006 vermutet, „dass die Täter der so genannten ‚Döner-Morde‘ Nazis waren. Aber ich habe nichts getan. Damals war ich im Bundesvorstand einer Partei, in der auch der Innenminister Nordrhein-Westfalens war. Ich hätte ihn ansprechen können.“ Doch er habe es nicht getan: „Aus Feigheit und auch aus Opportunismus.“ Damals habe er in der Politik noch Karriere machen wollen – „Staatssekretär oder so“. Und „da hilft es nicht, über Rassismus zu reden“.

Daimagüler war zu diesem Zeitpunkt Mitglied der FDP, die er 2007 verließ. Er schloss mit der Forderung: „Wir müssen uns einmischen.

Die Studenten hatten anschließend viele Fragen. Auf die Frage, wie er es schaffe, zwischen den offenen Fragen und Verschwörungstheorien zu unterscheiden, entgegnete er: „Es gibt Verschwörungen. Daher sollte man sich nicht mundtot machen lassen, wenn man den Vorwurf der ‚Verschwörungstheorie‘ entgegen geschleudert bekommt.“

Es gebe einfach zu viele offene Fragen. Die Todesumstände von Mundlos und Böhnhardt: Haben sie sich selbst umgebracht oder waren Dritte im Spiel? „Ich weiß es nicht“, beides könne sein. Die Ermordung der Polizistin Kiesewetter in Heilbronn: „Völlig unklar.“ Sind die insgesamt vier toten Zeugen ermordet worden? Dazu habe er keine Belege, aber „ich bin so weit, dass ich nichts ausschließe“.

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