Willkürliche Razzien gegen Datenschützer und linke Gruppen

Die Polizei hat Ende Juni in mehreren deutschen Städten zahlreiche Vereinsräume und Privatwohnungen durchsucht und dabei zahlreiche Gegenstände beschlagnahmt. Ziel der Razzien waren Organisationen, die auf den Schutz von Daten und die Bereitstellung von Internetdiensten spezialisiert sind. Sie sind den Sicherheitsbehörden offensichtlich ein Dorn im Auge, weil sie einer lückenlosen Überwachung der Internetkommunikation im Weg stehen.

Die meisten Betroffenen wurden von den Behörden ausdrücklich nicht verdächtigt, irgendwelche Straftaten begangen oder vorbereitet zu haben. Sie waren nicht als Verdächtige, sondern als Zeugen ins Visier der Justiz geraten, wie ein Betroffener bei Netzpolitik.org erklärte.

Die Polizei hat Räumlichkeiten des Datenschutzvereins „Zwiebelfreunde“, Wohnungen von Vereinsmitgliedern und Räume des Augsburger Ablegers des Chaos Computer Clubs (CCC) durchsucht, wie Spiegel Online unter Berufung auf den CCC berichtete. Im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft München habe die Polizei Festplatten, Mobiltelefone und Computertechnik sowie etliche Dokumente wie Spendenquittungen und Mitgliederlisten beschlagnahmt. Und das obwohl die Vereinsvorstände aus Augsburg, Jena, Dresden und Berlin keiner Straftat verdächtigt wurden.

Als offizieller Vorwand für die Razzien diente „Riseup“, eine Gruppe in den USA, die kostenlose E-Mail-Dienste anbietet und dafür um finanzielle Unterstützung bittet. Dafür unterhält auch der Verein „Zwiebelfreunde“ ein Spendenkonto. Er leitet das Geld an „Riseup“ weiter.

Zwiebelfreunde e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der nach eigener Darstellung Technologie und Wissen im Bereich Anonymität, Privatsphäre und Sicherheit im Internet fördert, zur Nutzung bereit stellt und deren Verbreitung unterstützt. Die Zwiebelfreunde betreiben unter anderem das Torservers.net Projekt, das anonyme Online-Nutzung ermöglichen soll. „TOR“ war ursprünglich ein Akronym für „The Onion Routing“ oder „The Onion Router“. Das englische Wort Onion bedeutet Zwiebel, daher der Name des Vereins.

Ein Unbekannter hatte zuvor eine Webseite ins Netz gestellt, die zu Protesten gegen den Parteitag der rechtsradikalen Alternative für Deutschland (AfD) in Augsburg aufrief, und eine Riseup-Email-Adresse angegeben. Wer zu den Protesten aufruft, ging aus der Webseite nicht hervor. Die Behörden sahen in dem Aufruf eine öffentliche Aufforderung zu Straftaten und eine Anleitung zu Straftaten.

Durchsucht wurde neben anderen die Wohnung von Jens Kubieziel, einem Vorstandsmitglied der Zwiebelfreunde, der seit Jahren ehrenamtlich für den Verein tätig ist, ein Buch über Anonymisierungstechnologien geschrieben hat und Menschen darin schult, diese Werkzeuge zu nutzen.

Im Interview mit Netzpolitik.org bezeichnete er das harsche Vorgehen der Polizei als „extrem übergriffig und unverhältnismäßig“. Schon ein einfacher Anruf oder Besuch eines Polizisten hätte die Lage schnell aufklären können, sagte Kubieziel. „Aus meiner Sicht war es von vornherein klar, dass hier nichts zu finden ist. Stattdessen wurde unsere Familie im Morgengrauen geweckt, die Wohnung von mehreren Beamten durchsucht und am Ende Hardware beschlagnahmt. Sowohl meine Frau als auch ich arbeiten selbständig, und die IT-Systeme sind unsere Arbeitsgrundlage.“

Die Durchsuchung war um 6:00 Uhr morgens erfolgt, als nur Kubieziels Frau Heidi und die Kinder anwesend waren. Die Polizei habe ihnen gesagt, es werde Monate dauern, bis sie die Hardware zurückbekommen. Ähnliches geschah bei Moritz Bartl, Vorstandsmitglied der Zwiebelfreunde in Augsburg.

Heidi Kubieziel berichtete, ihr sei seitens der Beamten nahegelegt worden, „dass mein Mann bei dem Verein als Vorstand zurücktreten solle. Ansonsten wäre es sehr wahrscheinlich, dass wir wieder eine Hausdurchsuchung bekommen.“ Sie habe während der Durchsuchung den Eindruck gehabt, „dass Anonymisierungswerkzeuge den Ermittlern ein Dorn im Auge sind. So erkläre ich mir die Bitte, dass sich Jens vom Verein distanzieren oder vom Vorstand zurücktreten soll.“ Ihr Mann wertete die Durchsuchung als „Einschüchterungsversuch“.

Der CCC erklärte, die Durchsuchungen bei Mitgliedern des Vereins seien von der Polizei „eigenmächtig“ auf andere Räumlichkeiten ausgedent worden, darunter auch auf das OpenLab in Augsburg. Die Polizei habe nicht nur Gegenstände aus dem Augsburger Hackerspace beschlagnahmt, sondern auch „mit Gewalt verschlossene Schränke“ geöffnet. Es sei davon auszugehen, dass von den dort aufbewahrten Dokumenten Kopien gemacht wurden.

Weil auf Tafeln chemische Formel notiert und in dem Räumen Chemikalien aufbewahrt wurden, habe es sogar Verdächtigungen „in Richtung Sprengstoff“ gegeben. Ein solch schwerwiegender Verdacht bedrohe solch eine Einrichtung dramatisch.

Als Nachweis für das fragwürdige Vorgehen der Polizisten haben die Hacker auch eine von den Polizisten „sichergestellte“ kleine Plastik-Atombombe aus dem 3D-Drucker veröffentlicht – das vorgeworfene Delikt: „Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion“. In kürzester Zeit hatte sich herausgestellt, was die Festgenommenen schon vor Ort erklärt hatten: Bei den Chemikalien handelte es sich um handelsübliches Zubehör für den 3D-Druck und das Ätzen von Platinen.

Die „Begründungen“ für die Durchsuchungen sind offenkundig hanebüchen. Man stelle sich vor: Ein Verein in den USA stellt E-Mail-Adressen zur Verfügung, die kostenlos und anonym genutzt werden können. In Deutschland nutzt irgendjemand eine solche Adresse und ruft möglicherweise zu Sachbeschädigungen im Rahmen von politischen Protesten auf. Daraufhin wird ein Verein in Deutschland, dessen einzige Verbindung zu dem Verein in den USA darin besteht, für diesen Spenden zu sammeln, durchsucht und der größte Teil seiner technischen und organisatorischen Infrastruktur auf Monate hinaus beschlagnahmt. All das dient angeblich dazu, jemanden zu finden, von dem niemand behauptet, dass er irgendetwas mit Riseup in den USA, den Zwiebelfreunden oder dem CCC in Deutschland zu tun hat.

Paragraf 103 StPO lässt zwar auch Durchsuchungen bei Personen zu, die nicht beschuldigt werden, Täter oder Teilnehmer einer Straftat zu sein. Die Voraussetzungen sind jedoch streng; die Durchsuchung ist nur zulässig, wenn Tatsachen – nicht lediglich Vermutungen oder vage Anhaltspunkte – vorliegen, aus denen zu schließen ist, dass die gesuchte Person, Spur oder Sache sich in den zu durchsuchenden Räumen befindet. Dies hat das Bundesverfassungsgericht erst vor zweieinhalb Jahren in einem Beschluss betont.

Es hat ausgeführt: „Mit der Garantie der Unverletzlichkeit der Wohnung durch Art. 13 Abs. 1 GG erfährt die räumliche Lebenssphäre des Einzelnen einen besonderen grundrechtlichen Schutz, in den mit einer Durchsuchung schwerwiegend eingegriffen wird.“ Daher müsse die Durchsuchung „mit Blick auf den bei der Anordnung verfolgten Zweck verhältnismäßig sein“.

Es müssten „konkrete Gründe dafür sprechen, dass der gesuchte Beweisgegenstand in den zu durchsuchenden Räumlichkeiten des Unverdächtigen gefunden werden kann“. Dies unterscheide „die Durchsuchung beim Unverdächtigen nach § 103 StPO von einer Durchsuchung bei einer verdächtigen Person nach § 102 StPO, bei der es bereits nach der Lebenserfahrung in gewissem Grade wahrscheinlich ist, dass Beweisgegenstände zu finden sind, die zur Prüfung des Tatverdachts beitragen können“.

Am 4. Juli gab es eine weitere Durchsuchungswelle, die ebenso unverhältnismäßig, rechts- und verfassungswidrig war, wie die gegen die „Zwiebelfreunde“ und den CCC. Auf der Suche nach einem Server durchsuchte die Polizei mit einem Großaufgebot das linke Kulturzentrum „Langer August“ in Dortmund.

Wie der WDR berichtet, gingen die Beamten „nicht zimperlich“ vor. So seien die schweren Panzertüren des Vereins „Wissenschaftsladen“ aufgebrochen oder von der Feuerwehr aus den Angeln gehoben worden. Der Verein bietet unter anderem Internet-Dienste an. Zum Beispiel können Plätze für nichtkommerzielle Server gemietet werden.

Laut Internetseite will es der Verein so verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen ermöglichen, das Internet zu nutzen: „Die produktiven Möglichkeiten der Netze versuchen wir neben Individuen und Gruppen insbesondere auch für progressive Bewegungen nutzbar zu machen. (Gewerkschaftliche Vernetzung, Umweltbewegung, Antifaschismus, Kunst- und Kultur, soziale Bewegungen, Tierschutz, Bürgerprotest, uvm.)“

Ein nicht genannter Anbieter hatte für seinen Server das Housing-Angebot des Wissenschaftsladens genutzt. Über den Server sollen dann geheime Dokumente veröffentlicht, bzw. weitere Dokumente zur Veröffentlichung angekündigt worden sein. Es handelte sich also um eine Art von „Wikileaks“. Laut dem Durchsuchungsbeschluss, der dem WDR vorlag, wurden über den Server Baupläne von französischen Gefängnissen und dem Atomkraftwerk Fessenheim im Elsass veröffentlicht. Offenbar war eine französische Firma gehackt worden.

Im Durchsuchungsbeschluss steht eindeutig, dass nur die Räume des Wissenschaftsladens zu durchsuchen sind. Die Dortmunder Polizei durchsuchte aber eigenständig auch andere Räume und hat dort Dinge beschlagnahmt. So steht es in einem weiteren, dem WDR vorliegenden Protokoll.

Laut der Website „Nordstadtblogger“ wurden sämtliche Räume durchsucht. Betroffen war damit auch das „Bündnis gegen Rechts“, das „KommunikationsCentrum Ruhr (KCR)“ – das älteste Schwulen- und Lesbenzentrum Deutschlands – sowie die Ärzte gegen Atomkraft (IPPNW) und der CCC. Unter den beschlagnahmten Servern befinde sich allerdings auch einer des Rostocker Technikkollektivs „Systemausfall“. Infolgedessen seien einige Dienste von „Systemausfall“ betroffen und gehostete Webseiten nicht mehr erreichbar, schreibt das Projekt auf seiner Webseite. Davon ist laut Netzpolitik.org auch der Hamburger Radiosender FSK betroffen.

Die massiven und systematischen Angriffe auf demokratische Grundrechte – Unverletzlichkeit der Wohnung, faires Verfahren, Meinungs-, Presse- und Vereinigungsfreiheit – sind keine Folge von Inkompetenz. Auch der Staatsanwaltschaft und der Polizei wird nicht entgangen sein, dass man bei den Zwiebelfreunden und dem CCC keine Spuren zu jemand aus der autonomen Antifa findet, nur weil der oder die eine E-Mail-Adresse von „Riseup“ genutzt hat. Ebenso hat die Dortmunder Polizei gewusst, dass der Beschluss zur Durchsuchung eines bestimmten Raums nicht die Durchsuchung aller Räume unterschiedlicher Organisationen umfasst.

Vielmehr stehen diese rechts- und verfassungswidrigen Aktionen im Kontext der internationalen Verfolgung von Julian Assange und Wikileaks und des Aufbaus eines Polizeistaats in Deutschland. Auch wer offensichtlich nichts Illegales getan hat, aber sich in irgendeiner Weise oppositionell verhält oder sich uneingeschränkter staatlicher Überwachung und Kontrolle widersetzt, kann verfolgt, eingeschüchtert und wie ein Krimineller behandelt werden.

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