Sachsen: Punkband verklagt Verfassungsschutz

Letzte Woche reichte die Punkband „Dr. Ulrich Undeutsch“ Klage gegen das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) ein. Sie will erreichen, dass der Verfassungsschutzbericht 2018, der sie unter der Kategorie „Linksextremistische Musikszene“ anführt, „in dieser Form nicht weiter veröffentlicht werden darf“.

Die Band aus dem erzgebirgischen Grünhainichen begründet dies damit, dass nicht erkennbar werde, „was genau an unserer Musik die Kunstfreiheit überschreiten soll und uns zu Demokratiefeinden machen soll“. Weiterhin erklärt die Band in ihrer Pressemitteilung: „Was allerdings offensichtlich ist, ist dass wir durch diese Einstufung kriminalisiert werden und dass dies von den Behörden ausgenutzt wird, um Locations, deren Betreiber*innen und Konzertveranstalter*innen das Leben schwerer zu machen.“

Sie verweist auf unverhältnismäßige Polizeiaufgebote bei ihren Konzerten sowie darauf, dass regelmäßig von Amts wegen Scheingründe für die Absage von Konzerten gesucht oder Veranstalter erpresst werden, den Auftritt von „Dr. Ulrich Undeutsch“ abzusagen. Zuletzt geschah dies in der Heimatregion der Band in Leubsdorf, wo der CDU-Bürgermeister die gesamte „Alternative Rocknacht“ absagte.

Das LfV führt die „Linksextremistische Musikszene“ seit 2015 in ihren Berichten auf. Im aktuellen Bericht werden elf Bands namentlich genannt. „Dr. Ulrich Undeutsch“ wurde erstmals 2017 erwähnt. Auch das LfV Bayern nannte die Band erstmals 2017 in ihrem Bericht, obwohl sie nur zweimal in Bayern auftrat.

Der sächsische Verfassungsschutzbericht 2018 war bereits vor der Klage der Punkband in die Schlagzeilen geraten, weil er den Organisatoren eines Anti-Nazi-Konzerts, zu dem nach den rechtsextremen Ausschreitungen in Chemnitz 70.000 Zuhörer gekommen waren, vorwirft, sie hätten Linksextremisten eine Plattform gegeben, um mit „ihrer extremistischen Ideologie auf Nichtextremisten“ einzuwirken. Als Beleg dient u.a. der Verweis auf „Alerta, alerta Antifascista“-Rufe aus dem Publikum.

In ähnlicher Weise wirft der Bericht „Dr. Ulrich Undeutsch“ ihren Antifaschismus, ihre Ablehnung von Repression und ihre angebliche „Ablehnung des demokratischen Rechtsstaates“ vor. 2017 hatte das nicht mehr vermarktete Lied „Punk“ als Beleg dafür gedient, dessen Refrain auf „Ich hasse das System. Ich hasse diesen Staat“ endete.

„Bei näherer Betrachtung der Person des Präsidenten des Sächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz, Herrn Gordian Meyer-Plath“, schreibt die Band, „wird schnell klar, warum es ausgerechnet in Sachsen einen überdurchschnittlichen Auswuchs der linksextremistischen Musik geben soll. Der ehemalige V-Mann-Führer des NSU-Unterstützers Carsten Szczepanski alias Piatto trägt bis heute Mitschuld daran, dass eine tiefgreifende und sachgemäße Aufarbeitung der NSU Mordserie schier unmöglich scheint.“

Zusätzlich mache sein Engagement als Alter Herr in der Burschenschaft Marchia, die bis 2011 im extrem rechten Dachverband Deutsche Burschenschaft organisiert war, Meyer-Plath „nicht gerade zum Vorzeigedemokraten“.

Die Staatsanwaltschaft Potsdam prüft derzeit, ob sie gegen den sächsischen LfV-Präsidenten Ermittlungen wegen Falschaussage aufnimmt. Meyer-Plath, der früher für den brandenburgischen Verfassungsschutz gearbeitet hatte, war im April 2018 vor dem NSU-Untersuchungsausschuss des Landtags Brandenburg zu seiner Rolle im Fall des Neonazis und V-Mannes Carsten Szczepanski alias „Piatto“ befragt worden.

Der Linke-Obmann im Untersuchungsausschuss, Volkmar Schöneburg, wirft Meyer-Plath vor, er habe dem wegen Mordversuchs verurteilten Neonazi dabei geholfen, im Gefängnis ein Magazin für die militante Naziszene zu produzieren. Meyer-Plath hatte vor dem Ausschuss verneint, dass er am Postverkehr mit gelockerten Sicherheitsregeln für „Piatto“ beteiligt gewesen sei. Das sei nach Aktenlage und Aussagen von JVA-Mitarbeitern widerlegt, sagte Schöneburg dem Tagesspiegel.

Der einstige NPD-Funktionär Szczepanski, der auch am Aufbau des Ku-Klux-Klan in Deutschland mitwirkte, soll Meyer-Plath auch Informationen über Waffenbeschaffung und geplante Überfälle des NSU-Trios übermittelt haben, die dieser nicht an die Polizei weitergeleitet haben soll, angeblich um seinen V-Mann als Quelle zu schützen.

Das Vorgehen des Verfassungsschutzes gegen die Punkband „Dr. Ulrich Undeutsch“ ist ein Angriff auf grundlegende demokratische Rechte, allen voran die Meinungs- und Kunstfreiheit. Es ist deshalb zu begrüßen, dass die Band dagegen vorgeht.

Die Sozialistische Gleichheitspartei klagt gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz, weil sie in dessen Bericht 2017 rechtswidrig als „linksextremistisch“ eingestuft und geheimdienstlich beobachtet wird. Die Kriminalisierung von Antifaschismus, Kritik am Kapitalismus und staatlicher Repression ist, wie die SPG schreibt, „Bestandteil einer Regierungspolitik, die immer offener auf autoritäre Maßnahmen und rechtsextreme Kräfte setzt, um eine Politik des Militarismus, der Staatsaufrüstung und des Sozialabbaus durchzusetzen und Widerstand dagegen zu unterdrücken.“

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