Perspektive

Stoppt die rechte Verschwörung! Verteidigt die SGP gegen den Verfassungsschutz!

Am 24. Januar dieses Jahres erhob die Sozialistische Gleichheitspartei (SGP) vor dem Verwaltungsgericht Berlin Klage gegen das Bundesinnenministerium, weil sie im Verfassungsschutzbericht 2017 als „linksextremistisch“ eingestuft und vom Verfassungsschutz beobachtet wird.

Die SGP begründete ihre Klage damit, dass die Nennung und Beobachtung durch den Geheimdienst eine massive Einschränkung ihrer demokratischen Rechte bedeute, für die es keine rechtliche Grundlage gebe. Der Verfassungsschutz versuche nicht einmal ansatzweise nachzuweisen, dass die SGP gewalttätig oder verfassungsfeindlich sei, sondern bestätige ausdrücklich, dass sie ihre Ziele mit legalen Mitteln verfolge. Er begründe die Beobachtung der SGP ausschließlich damit, dass sie ein sozialistisches Programm vertrete und den Kapitalismus kritisiere.

Nun hat das Innenministerium mit einem ausführlichen Schriftsatz, den Rechtsanwalt Professor Dr. Wolfgang Roth von der Kanzlei Redeker Sellner Dahs verfasst hat, auf die Klage der SGP geantwortet. Die Antwort ist kein juristisches Dokument, sondern eine wütende Hetzschrift gegen den Marxismus und jede Form sozialistischen, linken und fortschrittlichen Denkens. Sie könnte auch in der Parteizentrale der AfD geschrieben worden sein. Sie zeigt, wie sehr der Verfassungsschutz zu einem Sprachrohr der extremen Rechten geworden ist.

Allein schon das „Streiten für eine demokratische, egalitäre, sozialistische Gesellschaft“ und die „Agitation gegen angeblichen ‚Imperialismus’ und ‚Militarismus’“ ist laut Innenministerium verfassungswidrig. Sogar über das „Denken in Klassenkategorien“ und den „Glauben an die Existenz einander unversöhnlich gegenüberstehender konkurrierender Klassen“ will es ein Denkverbot verhängen.

Der Schriftsatz ging zwei Wochen vor dem Neonazi-Anschlag auf den CDU-Politiker Walter Lübcke bei Gericht ein. Der Mord offenbarte, wie weit der Aufbau rechtsterroristischer Netzwerke in Deutschland fortgeschritten ist. Der dringend tatverdächtige, mehrfach vorbestrafte Stephan E. ist seit 25 Jahren Mitglied eines Geflechts gewalttätiger Neonazi-Organisationen, das von Dutzenden V-Leuten des Verfassungsschutzes durchsetzt ist. Auch der NSU, der neun Migranten und eine Polizistin ermordete, war Teil dieses Netzwerks.

Während der Verfassungsschutz seine schützende Hand über Terroristen hält und die rechtsextreme Szene über V-Leute finanziert und steuert, wird jeder, der gegen den Rechtsruck auftritt und sich den rechten Mörderbanden und der AfD entgegenstellt, unter geheimdienstliche Beobachtung gestellt. Das gilt nicht nur für die SGP, sondern auch für linke Bands, Jugendgruppen und sogar das Rock-Gegen-Rechts-Konzert in Chemnitz, das vom sächsischen Verfassungsschutz als linksextremistisch diffamiert wurde.

Die SGP ist ins Fadenkreuz des Verfassungsschutzes geraten,weil sie sich dem wachsenden Militarismus und dem massiven Rechtsruck entgegenstellt und damit die breite Opposition in der Bevölkerung zum Ausdruck bringt. Sie hat die rechte Verschwörung im Staatsapparat aufgedeckt und kämpft in der Arbeiterklasse für ein sozialistisches Programm. Insbesondere hat sie sich der Wiederbelebung rechtsextremer und militaristischer Ideologien an den Universitäten durch Professoren wie Herfried Münkler und Jörg Baberowski entgegengestellt.

Dadurch gewann die Partei breite Unterstützung unter Arbeitern und Studierenden und konnte die Arbeit ihrer Jugendorganisation, der IYSSE, stark ausweiten. Bereits in den letzten Jahren war sie wachsenden Angriffen der herrschenden Klasse ausgesetzt. Ihre Veranstaltungen wurden von Rechtsextremisten der Identitären Bewegung und der AfD angegriffen und rechte Medien wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung und das Magazin Cicero schrieben Verleumdungsartikel.

Nun wird der Staatsapparat gegen die SGP in Bewegung gesetzt. Das Innenministerium hat enorme Ressourcen aufgewendet, um die Partei als verfassungsfeindlich zu brandmarken. Sie hat eine hochkarätige Kanzlei damit beauftragt, einen 56-seitigen Schriftsatz zu produzieren, der die politischen Erklärungen und das Programm der SGP und ihrer Schwesterparteien im Internationalen Komitee der Vierten Internationale ausführlich durchforstet hat.

Der Angriff auf die SGP zielt aber gegen jede fortschrittliche Bewegung. Er knüpft an die schlimmsten autoritären und faschistischen Traditionen Deutschlands an. Setzt sich das Innenministerium damit durch, schafft es einen gefährlichen Präzedenzfall. Er kann genutzt werden, um gegen jeden vorzugehen, der gegen soziale Ungleichheit, Umweltzerstörung, staatliche Repression, militärische Aufrüstung und andere Missstände der kapitalistischen Gesellschaft ankämpft

Wir appellieren deshalb an alle, die für demokratische Rechte eintreten und das Anwachsen der Rechten nicht hinnehmen, gegen den Angriff des Verfassungsschutzes zu protestieren und die Klage der SGP zu unterstützen. Wir verlangen, dass der Verfassungsschutz die Beobachtung der SGP und aller anderen linken Organisationen einstellt und dass diese rechte Brutstätte antidemokratischer Verschwörungen aufgelöst wird.

Was die Bundesregierung verbieten will

In ihrer Klageerwiderung vertritt die Bundesregierung eine Form der Gesinnungsjustiz, die ihren schärfsten Ausdruck im Willensstrafrecht der Nazis fand. Sie legt der SGP weder gesetzeswidrige Handlungen noch Aufrufe zu Gewalt oder extremistische Taten zur Last. Im ganzen Dokument findet sich kein einziger entsprechender Vorwurf. Die Anschuldigung, die Bestrebungen der SGP richteten sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, stützt sich ausschließlich auf ihre Sichtweise der Gesellschaft, auf ihre Geschichtsauffassung, auf ihre politischen Analysen und auf die programmatischen Schlussfolgerungen, die sie daraus zieht.

Auf diese Weise soll jedes linke Denken für illegal erklärt werden. Gleich zu Beginn des Dokuments behauptet die Bundesregierung, „das Streiten für eine demokratisch, egalitäre, sozialistische Gesellschaft“ stehe im Widerspruch „mit den zentralen Werten des Grundgesetzes“. Auf den nächsten 40 Seiten folgt ein langer Katalog von Ansichten, die laut Bundesregierung gegen die Verfassung verstoßen.

1. Bereits der positive Bezug auf Karl Marx, Friedrich Engels, Wladimir Lenin, Leo Trotzki, Karl Liebknecht, Rosa Luxemburg und andere marxistische Klassiker ist nach Auffassung der Regierung und ihrer Anwälte verfassungswidrig. Das gilt insbesondere für die von Marx entwickelte materialistische Auffassung von Gesellschaft und Geschichte. Unter Berufung auf das mittlerweile als verfassungswidrig geltende KPD-Verbotsurteil von 1956 erklärt der Schriftsatz explizit, dass die „Vorstellung einer Klassengesellschaft und das im Klassendenken und dem resultierenden Klassenkampf wurzelnde marxistisch-leninistische Staats- und Gesellschaftsbild mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und deren Menschenbild unvereinbar“ sei.

2. Zweifel daran, dass der Kapitalismus zur allmählichen Versöhnung der Klassen führe, verstoßen nach Auffassung der Regierung ebenfalls gegen die Verfassung. In einem wörtlichen Zitat aus dem KPD-Verbotsurteil heißt es: „Die freiheitliche Demokratie ist von der Auffassung durchdrungen, dass es gelingen könne, Freiheit und Gleichheit der Bürger … allmählich zu immer größerer Wirksamkeit zu entfalten und zum überhaupt zu erreichenden Optimum zu steigern.“

Wer sich diesem staatlich verordneten Glauben an die Harmonie zwischen den Klassen widersetzt und die seit Jahrzehnten wachsende soziale Ungleichheit beim Namen nennt, wird zum Verfassungsfeind erklärt. Auf dieser Grundlage müssten auch die Bücher von liberalen Soziologen wie Thomas Piketty, der Armutsbericht der Bundesregierung sowie die zahlreichen Statistiken, die ein massives Ansteigen von Armut und sozialer Ungleichheit belegen, auf den Index gesetzt werden.

3. Auch die unversöhnliche Opposition der SGP gegen die etablierten Parteien, einschließlich der Linkspartei, sowie ihre grundsätzliche Weigerung, Regierungskoalitionen mit ihnen einzugehen, ist dem Innenministerium zufolge verfassungswidrig.

Der Schriftsatz attackiert die SGP, weil sie „Kompromisse der ‚Arbeiterklasse’ mit den Vertretern anderer ‚Klassen’“ ablehnt und den etablierten Parteien „eine Verschwörung gegen die Bevölkerung“ vorwirft, „die auf Militarismus, Aufrüstung und Sozialabbau gerichtet sei“. Auch die Bezeichnung der SPD als „‘rechte Staatspartei, die ausschließlich die Interessen der Banken, der Großkonzerne, der Geheimdienste und der Bundeswehr’ vertrete und der ‚verdienter Hass’ für die von ihr umgesetzten oder mitgetragenen Reformen entgegenschlage“, verstößt gegen die Verfassung.

Diese staatlich verordnete Klassenharmonie knüpft an die Nazi-Ideologie der „Volksgemeinschaft“ an. Sie ist vom Geist der Bücherverbrennung vom Mai 1933 beseelt, die von dem Feuerspruch begleitet wurde: „Gegen Klassenkampf und Materialismus, für Volksgemeinschaft und idealistische Lebenshaltung! Ich übergebe der Flamme die Schriften von Marx und Kautsky.“

4. Das Innenministerium bleibt dabei nicht bei Marx und Kautsky stehen. So wie die Nazis auch die Bücher von Tucholsky und Ossietzky verbrannten, erklärt die Regierung jeden zum Verfassungsfeind, der die fortschreitende Aufrüstung und Kriegstreiberei kritisiert oder gegen die Europäische Union auftritt. Als „Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung“ bezeichnet sie unter anderem: die „Forderung nach Sturz des ‚Kapitalismus’ und Errichtung des Sozialismus“, die „Agitation gegen angeblichen ‚Imperialismus’ und ‚Militarismus’“, sowie die „Ablehnung von Nationalstaaten und der Europäischen Union“.

5. Auch wer den bewaffneten Kampf gegen das Nazi-Regime rechtfertigt, ist nach Auffassung der Bundesregierung ein Linksextremist. Um die angebliche Gewaltbereitschaft der SGP zu belegen, führt der Schriftsatz ausgerechnet das Gründungsprogramm der Vierten Internationale von 1938 an, das für die „Bewaffnung des Proletariats“ im „Kampf gegen den Faschismus“ eintritt. Nach dieser Auffassung müssten die Führer des Widerstands gegen die Nazis, Hitler-Attentäter Georg Elsner oder die Attentäter vom 20. Juli 1944 auch heute noch am Galgen enden.

Der Verbots-Katalog des Innenministeriums führt in seiner logischen Konsequenz zu einer faschistischen Diktatur. Er soll mit allen Mitteln verhindern, dass eine Mehrheit der Bevölkerung aktiv ins politische Geschehen eingreift und die Gesellschaft nach sozialistischen Prinzipien umgestaltet. Deshalb behauptet das Innenministerium, eine sozialistische Revolution könne „nicht Ausdruck des Volkswillens sein, weil hierin allenfalls Teile des Volkes ihre Vorstellungen durchsetzen, wohingegen die verfassungsmäßigen Rechte der anderen Teile des Volkes unterdrückt werden“. Dies gelte „unabhängig davon, ob im Zuge der sozialistischen Revolution Gewalt angewendet wird“.

Das Recht einer superreichen Elite auf Besitz an Banken und Produktionsmitteln wird so zum höchsten Gut erklärt und jede Kritik daran zum Sakrileg. Die letzte Konsequenz aus dieser Argumentation haben Diktatoren wie Hitler, Franco und Pinochet gezogen: Neigt die Mehrheit sozialistischen Ideen zu, sind auch die brutalsten Unterdrückungsmethoden gerechtfertigt, um den Kapitalismus zu verteidigen. Unter „freiheitlich demokratischer Grundordnung“ versteht die Bundesregierung nicht die vom Grundgesetz geschützten, unveräußerlichen demokratischen Grundrechte, sondern das kapitalistische Eigentum und den Staatsapparat, der es beschützt.

Dabei begnügt sich das Innenministerium nicht damit, konkrete Handlungen zu verfolgen, die auf den Sturz des Kapitalismus zielen. Selbst Tätigkeiten, wie „die Durchführung von Veranstaltungen, die Veröffentlichung von Beiträgen und die Teilnahme an Wahlen“, sind verfassungsfeindlich, wenn sie der Propagierung sozialistischer Ideen dienen. Zur Begründung heißt es: „Ist ein Personenzusammenschluss wie die Klägerin nach seiner Zwecksetzung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet, dann stellen einschlägige aktive Verhaltensweisen Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung dar.“

Als Beispiele für solche „aktive Verhaltensweisen“ führt die Bundesregierung insbesondere „die Veröffentlichung täglicher Analysen zur weltpolitischen ökonomischen Entwicklung auf der World Socialist Web Site“ und die Herausgabe von „Werken Trotzkis sowie Werken von David North“ im „Mehring Verlag“, dem „größten trotzkistischen Buchverlag im deutschsprachigen Raum“ an. Ferner werden die Partei-Website, Facebook- und Twitter-Accounts sowie der Youtube-Kanal genannt.

Sozialistengesetz, Willensstrafrecht und KPD-Verbot

Mit dieser Art der Gesinnungsjustiz stellt sich die Bundesregierung in eine antidemokratische Tradition, die bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts zurückreicht. Schon im Kölner Kommunistenprozess von 1851 und im Leipziger Hochverratsprozess gegen August Bebel von 1872 wurden Marxisten ausschließlich wegen ihrer Überzeugung verurteilt. Von 1878 bis 1890 zwangen die Sozialistengesetze die gesamte SPD in die Illegalität. Sie richteten sich gegen alle Organisationen, in der „sozialdemokratische, sozialistische oder kommunistische auf den Umsturz der bestehenden Staats- oder Gesellschaftsordnung gerichtete Bestrebungen in einer den öffentlichen Frieden, insbesondere die Eintracht der Bevölkerungsklassen gefährdenden Weise zu Tage treten“.

Seinen Höhepunkt fand diese reaktionäre Rechtstradition im Willensstrafrecht, das in der Nazi-Justiz eine herausragende Rolle spielte. Ein Urteil erforderte kein geschehenes Unrecht mehr, es genügte der „verbrecherische Wille“ des Täters. Um jeden politischen Gegner ausschalten, ins KZ sperren und töten zu können, wurde die Strafbarkeit immer mehr von konkreten Handlungen getrennt.

Bereits in den 1930er Jahren legte der neu geschaffene Volksgerichtshof den Hochverratsparagrafen so aus, dass Kommunisten am Ende allein aufgrund ihrer Gesinnung mit dem Tod bestraft werden konnten. In den 1940er Jahren reichte dann jede Form der Unzufriedenheit, die als Opposition gegen den Staat ausgelegt werden konnte, für ein drakonisches Urteil aus. Ein Witz über den „Führer“, Zweifel am Endsieg, selbst eine Bemerkung über chronisch verspätete Züge konnten fatale Folgen haben.

Nach dem Fall des Nazi-Regimes wurde diese Kontinuität nur oberflächlich unterbrochen. Nach einer kurzen Phase der „Entnazifizierung“ kehrten die Eliten in Justiz, Polizei, Verwaltung, Universitäten und Wirtschaft in ihre alten Ämter zurück. Der Mitverfasser der Nürnberger Rassengesetze, Hans Globke, übernahm als Adenauers Kanzleramtschef die Verantwortung für die Personalpolitik sowie für den Aufbau und die Kontrolle der Geheimdienste, von BND und Verfassungsschutz.

1950 führte ein umfangreiches Strafrechtsänderungsgesetz die Gesinnungsjustiz wieder ein. Ausgearbeitet hatte es Dr. Josef Schafheutle, der schon im Dritten Reich als Referatsleiter im Justizministerium für das politische Strafrecht verantwortlich gewesen war. Nun verurteilten die gleichen Richter, die bereits unter den Nazis Unrecht gesprochen hatten, erneut Kommunisten aufgrund ihrer Gesinnung. Die Kommunistenhatz kulminierte schließlich 1956 im skandalösen KPD-Verbot des Bundesverfassungsgerichts, das die Bundesregierung jetzt gegen die SGP wieder aus den Archiven geholt hat. Es dient dem Schriftsatz des Innenministeriums als wichtigster juristischer Bezugsrahmen.

Das KPD-Urteil ist zwar nie formal aufgehoben worden, galt aber seit langem als diskreditiert. Die Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts Jutta Limbach hatte schon 1996 erklärt, dass sie das Verbot nach geltenden rechtsstaatlichen Gesichtspunkten abgelehnt hätte. Der Historiker Prof. Josef Foschepoth, der den KPD-Prozess unter Auswertung bisher unzugänglicher Staatsakten gründlich erforscht hat, gelangt in seinem 2017 veröffentlichten Buch „Verfassungswidrig!“ zum Schluss, dass das KPD-Urteil selbst eklatant gegen die Verfassung verstoßen habe und politisch motiviert gewesen sei. „Es gab in diesem Verfahren keine getrennten Gewalten mehr, sondern nur noch einen Staat, der unter dem Druck der Bundesregierung darauf bestand, dass die KPD verboten wurde“, schreibt Foschepoth.

Die Adenauer-Regierung wurde dabei von den gleichen rechtsradikalen Kreisen vertreten, die bereits unter den Nationalsozialisten eine aktive Rolle bei der Kommunistenverfolgung gespielt hatten. Der Leiter der Prozessführungsstelle der Bundesregierung war Hans Ritter von Lex, der als Reichstagsmitglied der Bayerischen Volkspartei (BVP) am 23. März 1933 die Zustimmung seiner Partei zum Ermächtigungsgesetz erklärt hatte. Nur wenige Tage zuvor hatte er Hitler in einem persönlichen Gespräch versichert, dass er dessen Ziel, „den Marxismus in Deutschland auszurotten“, teile. „Dass man das deutsche Volk auch unter Anwendung strengster Methoden von dieser Verseuchung befreie, sei gemeinsame Forderung aller vaterländisch gesinnten Kreise“, sagte er.

Eine rechtsextreme Verschwörung

Mit der Rückkehr zur Gesinnungsjustiz und der Reaktivierung des KPD-Verbots knüpft die herrschende Klasse an diese braunen Traditionen an. Der Verfassungsschutzbericht und der Schriftsatz der Anwälte des Innenministeriums sind Produkte einer rechtsextremen Verschwörung im Staatsapparat, die darauf abzielt, die öffentliche Meinung einzuschüchtern und jede Opposition gegen Kapitalismus, Nationalismus, Imperialismus und Militarismus und gegen die AfD als „linksextremistisch“ und „verfassungsfeindlich“ zu kriminalisieren.

Es ist mittlerweile bekannt, dass der Verfassungsschutzbericht 2017 von rechtsextremen Kreisen mit ausgearbeitet wurde. Der damalige Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen hatte sich mehrmals mit führenden Vertretern der AfD getroffen und mit ihnen auch über den Bericht diskutiert. Im November letzten Jahres wurde Maaßen in den einstweiligen Ruhestand versetzt, nachdem er rechtsradikale Krawalle in Chemnitz geleugnet und von „linksradikalen Kräften innerhalb der SPD“ schwadroniert hatte. Nun wirbt der rechte CDU-Mann offen für Regierungskoalitionen mit der AfD.

Unter seinem neuen Präsidenten Thomas Haldenwang setzt der Verfassungsschutz diesen Kurs fort. So werden die AfD, ihr faschistischer Höcke-„Flügel“ und ihr Neonazi-Umfeld im Kapitel Rechtsextremismus des neuen Verfassungsschutzberichts 2018 erneut mit keiner Silbe erwähnt und lediglich als „Opfer“ angeblicher „Linksextremisten“ angeführt. Wörtlich heißt es im Bericht: „Im Jahr 2018 standen neben Mitgliedern rechtsextremistischer Parteien weiterhin die von Linksextremisten pauschal als rechtsextremistisch deklarierte Alternative für Deutschland (AfD) […] im Blickpunkt linksextremistischer Agitation.“

Auch die umfassenden rechtsterroristischen Netzwerke in Polizei und Bundeswehr blendet der Verfassungsschutzbericht systematisch aus. Nach Begriffen wie Franco A. oder NSU 2.0 sucht man vergeblich. Die Terrorgruppe Revolution Chemnitz, die neben Anschlägen auf Ausländer und politisch Andersdenkende eine bewaffnete „Aktion“ und einen rechtsradikalen Umsturz am Tag der Deutschen Einheit 2018 geplant hatte, bezeichnet der VS verharmlosend als „Bürgerwehr“. Das rechtsextreme Terrornetzwerk „Combat 18“, das enge Verbindungen zum NSU unterhielt und zu dem auch der mutmaßliche Mörder Lübckes in engem Kontakt stand, wurde aus dem neuen Verfassungsschutzbericht kurzerhand herausgestrichen.

Stattdessen wird die SGP erneut als „linksextremistische Partei“ und „Beobachtungsobjekt“ geführt. Ganz im Sinne der Gesinnungsjustiz fügte der Geheimdienst dem entsprechenden Kapitel noch die Bemerkung hinzu, dass „dogmatische Linksextremisten“ wie die SGP „mit ihren umfangreichen Analysen das Potenzial“ hätten, „als ‚geistige Brandstifter’ auch gewaltorientierte Gruppierungen ideologisch zu inspirieren“.

Während der Verfassungsschutz marxistische Analysen und sozialistische Ideen mit „Brandstiftung“ und „Gewalt“ gleichsetzt, werden die braunen Mörderbanden von ihm aufgebaut und gedeckt! Allein im Umfeld des NSU hatten die Sicherheitsbehörden über 40 V-Leute installiert. Ein V-Mann-Führer des Verfassungsschutzes war sogar bei einem der NSU-Morde anwesend. Der Inlandsgeheimdienst sei „die gefährlichste Behörde Deutschlands“ und „nicht reformfähig“, erklärte deshalb der Welt-Journalist Deniz Yücel bei einem öffentlichen Auftritt Anfang Juli. Das Wochenmagazin Stern forderte die Abschaffung des Verfassungsschutzes, da er sich zu „einem Staat im Staate“ entwickelt und „als unkontrollierbar erwiesen“ habe.

Mit ihrem Angriff auf die SGP will diese kriminelle Behörde einen Präzedenzfall für eine neue Gesinnungsjustiz schaffen, mit der jeder verfolgt werden kann, der die reaktionäre soziale und politische Entwicklung kritisiert. Streikende Arbeiter werden dann ebenso verfolgt wie Buchhändler, die marxistische Literatur verkaufen, oder kritische Künstler, Journalisten und Intellektuelle.

Vielen sind die berühmten Worte des evangelischen Theologen Martin Niemöller im Ohr, mit denen er seinen eigenen Weg ins Konzentrationslager beschrieb:

„Als die Nazis die Kommunisten holten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Kommunist. Als sie die Sozialdemokraten einsperrten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Sozialdemokrat. Als sie die Gewerkschafter holten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Gewerkschafter. Als sie mich holten, gab es keinen mehr, der protestieren konnte.“

Diese Frage stellt sich heute erneut. Wenn die rechte Verschwörung im Staatsapparat nicht gestoppt und die SGP nicht verteidigt wird, ist der Damm für noch viel weitgehendere Maßnahmen gebrochen. Wir appellieren deshalb noch einmal an alle, die demokratische Rechte verteidigen und dem Anwachsen der Rechten entgegentreten wollen, gegen den Angriff des Verfassungsschutzes zu protestieren und die SGP zu verteidigen. Wir verlangen, dass der Verfassungsschutz die Beobachtung der SGP und aller anderen linken Organisationen einstellt und dass diese rechte Brutstätte antidemokratischer Verschwörungen aufgelöst wird.

Loading