Neonazis morden, Behörden mauern

Lübckes Mörder bunkerten mindestens 46 Schusswaffen

Im Fall des Mords am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke zeigt sich immer deutlicher, dass der Staat seine schützende Hand über den rechtsextremen Terror hält.

Lübcke wurde offenbar das Opfer einer organisierten rechten Terrorzelle, die Dutzende Waffen und Sprengstoffe in unterschiedlichen Verstecken bunkerte. Ihre Mitglieder waren dem hessischen Verfassungsschutz seit Jahren bekannt. Mehr noch: Der Verfassungsschutz sorgte gezielt dafür, dass einer von ihnen, der stadtbekannte Neonazi Markus Hartmann, mit dem amtlichen Waffenschein der Stadt Kassel ausgestattet wurde.

Wie der Tagesspiegel am 20. August berichtete, besaßen der mutmaßliche Mörder Stephan Ernst, sein Komplize Markus Hartmann und ihr Waffenhändler Elmar J. nicht bloß fünf, sondern mindestens 46 Schusswaffen, daneben Kampfmesser, Sprengstoff und anderes Material. Dieses Arsenal wurde bereits vom 8. Juni bis zum 19. Juli in über 30 Razzien und Haussuchungen sichergestellt, also zu einer Zeit, als die Öffentlichkeit mit Verharmlosungen und blanken Lügen über den „Einzeltäter“ Ernst abgespeist wurde.

Erst vor wenigen Tagen wurden die Parlamentarier über die Funde informiert, die erst am 20. August, also einen Monat nach den letzten Funden, als Thema in die Medien gelangten. Die Information stammt aus der Antwort der Regierung auf eine kleine Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Martina Renner und ihrer Fraktion vom 8. Juli. Während diese Anfrage auf der Website des Bundestags zu finden ist, liegt die Antwort (ganz oder teilweise) offenbar nur ausgewählten Redaktionen vor.

Laut dem Tagesspiegel hat die Polizei die Waffen in nicht näher definierten Verstecken in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Baden-Württemberg gefunden. Darunter sollen laut weiteren Berichten Pistolen, eine Maschinenpistole, Gewehre und Maschinengewehre, sowie „weitere Gegenstände wie China-Böller, Messer und Sportbögen“ gewesen sein – ein Arsenal, um eine kleine Miliz auszurüsten.

Fast gleichzeitig ergaben gemeinsame Recherchen der Süddeutschen Zeitung, von NDR und WDR, dass Markus Hartmann diese Waffen offenbar völlig legal besaß und nutzte. Demnach sorgte der hessische Verfassungsschutz im Jahr 2015 höchstselbst dafür, dass Hartmann eine Waffenbesitzkarte mit Munitionsberechtigung erhielt. Dies bestätigte auch die Hessische Niedersächsische Allgemeine (HNA), welche die Region Kassel mit Nachrichten versorgt, aufgrund eigener Rückfragen bei den Behörden.

Dem Urteil war ein jahrelanger Rechtsstreit vorangegangen. Denn die Stadt Kassel kannte Hartmann als gewaltbereiten Rechtsextremisten und wollte ihm aufgrund diesbezüglicher Vorstrafen keinen Waffenschein ausstellen. Nach zweimaliger Ablehnung klagte er jedoch die Erlaubnis beim Verwaltungsgerichts Kassel ein. Den Ausschlag für das Urteil gab das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hessen mit der haarsträubenden Erklärung, zur Person Hartmanns lägen keine Erkenntnisse vor, die gegen seine „Zuverlässigkeit im Sinne des Waffengesetzes“ sprächen.

Da war dem hessischen Verfassungsschutz nachweislich schon seit Jahren bekannt, dass Markus Hartmann ein eingefleischter Neonazi und gewaltbereiter rechter Schläger war. Wie von Stephan Ernst (45), der den Mord an Lübcke ausdrücklich gestanden, aber später widerrufen hat, gibt es auch von Markus Hartmann (43) zahlreiche Fotos und Zeugenberichte über Verbindungen zur NPD und weiteren Organisationen wie „Combat 18“, „Blood&Honour“ und sogar dem NSU.

Ernst und Hartmann gehörten seit Jahren dem „Freien Widerstand Kassel“ an. Beide marschierten in NPD-Aufmärschen vorneweg und griffen systematisch Ausländer und Andersdenkende an. Am 1. Mai 2009 überfielen sie gemeinsam mit etwa 400 rechten Schlägern die Erste-Mai-Kundgebung in Dortmund mit Steinen und Holzlatten an. Davor hatte Hartmann bereits mindestens eine Ordnungsstrafe der Stadt Kassel wegen „Sieg-Heil“-Grölens und des Zeigens des Hitlergrußes erhalten. Im Netz postete er unter dem zynischen Pseudonym „Stadtreiniger“ Sätze wie diesen: „Wenn ich mir das so recht überlege, sollte es wieder eine Reichskristallnacht geben.“

Nach dem Angriff auf den 1. Mai 2009 in Dortmund wurden sowohl Markus Hartmann als auch Stephan Ernst festgenommen, und gegen sie wurde wegen gefährlicher Körperverletzung und Landfriedensbruch ermittelt. Während Ernst zu einer Gefängnisstrafe, wenn auch nur auf Bewährung, verurteilt wurde, kam Hartmann ohne Strafe davon. Anschließend verschwanden beide hochoffiziell vom „Radar“ der Behörden.

Wie Stephan Ernst lebte auch Markus Hartmann weiter in Kassel, wo die beiden im Jahr 2014 eine Zeitlang sogar für den gleichen Arbeitgeber, den Bahnzulieferer Mobiltechnik Hübner, arbeiteten. Für den mutmaßlichen Lübcke-Mörder Ernst blieb die Firma Hübner Arbeitgeber bis 2019, als er verhaftet wurde. Auf ihrem Werksgelände versteckte er auch die Tatwaffe und weitere Waffen.

Markus Hartmann hielt sich derweil als Waffenhändler über Wasser. Laut Recherchen von Zeit-Online soll er über eine deutsche Website „für Jäger, Schützen und Angler“ insgesamt 480 Produkte, meistens Gewehre und Zubehör, verkauft haben. Im Mai 2019, also kurz vor dem Mord an Walter Lübcke, soll er diesen Internethandel plötzlich eingestellt und sein Anbieterprofil gelöscht haben.

Seinen Waffenschein nutzte Hartmann intensiv für Schießübungen in verschiedenen Schützenvereinen, vor allem dem „Schützenclub 1952 Sandershausen“, in dem später sowohl er selbst als auch Stephan Ernst im Vorstand saßen. Er stellte seine Schusswaffen auch Ernst zur Verfügung und vermittelte ihm den Kontakt zum Waffenhändler Elmar J., der ihn mit der Mordwaffe, einer Faustfeuerwaffe Kaliber .38, ausstattete. Auf diese Weise konnte sich Ernst bestens auf den 2. Juni 2019 vorbereiten, jene Samstagnacht, als er laut seinem widerrufenen Geständnis nach Wolfhagen-Istha fuhr und dem Kasseler Regierungspräsidenten eine Kugel in den Kopf schoss.

Wie der Waffenhandel zeigt, waren Stephan Ernst und Markus Hartmann auch in den letzten Jahren alles andere als geläuterte, unauffällige Bürger, gegen die „nichts vorlag“.

So wird Stephan Ernst verdächtigt, für den Mordversuch an einem irakischen Asylsuchenden am 6. Januar 2016 verantwortlich zu sein. Das hat die Staatsanwaltschaft Kassel bestätigt, die den bis heute ungeklärten Fall jetzt wiederaufgenommen hat. Obwohl gegen Ernst wohl schon damals „der Anfangsverdacht einer Straftat“ bestand, war er bisher nicht damit behelligt worden.

Die Tat wurde ganz in der Nähe seines Wohnorts verübt und stand im Zusammenhang mit der Flüchtlingsunterkunft Lohfelden. Diese Unterkunft war auch Thema auf der Bürgerversammlung, auf der Lübcke rechten Zwischenrufern, darunter Stephan Ernst, entgegengetreten war. In dieser Versammlung hatte Stephan Ernst Lübcke angebrüllt: „Ich fass es nicht“ und „Verschwinde“. Er beteiligte sich auch an der darauf folgenden Hass- und Hetzkampagne gegen Ausländer, gegen die Bundesregierung und gegen Lübcke im Netz.

Am letzten Donnerstag, dem 22. August, hat der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) in einer Innenausschusssitzung eingeräumt, dass der hessische Verfassungsschutz sowohl Stephan Ernst als auch Markus Hartmann die ganze Zeit über „auf dem Schirm hatte“.

Im Anschluss an die nicht-öffentliche Sitzung schrieb Hermann Schaus, innenpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke, Beuth sei der offenkundigen Frage, „warum zwei einstmals behördenbekannte Neonazis vom Radar verschwanden und ein ganzes Arsenal an Waffen anlegen konnten“, zwar ausgewichen. Er habe jedoch zugegeben, „dass der Leitung des ‚Verfassungsschutzes‘ die besondere Gefährlichkeit von Stephan Ernst bekannt gewesen sei“.

Weiter habe der hessische Innenminister eingeräumt, „dass auch zum Neonazi Markus H. eine eigene Personalakte beim Geheimdienst vorgelegen habe“. Beide Akten seien jedoch „aus den Systemen des Verfassungsschutzes gelöscht und offenbar in einen Panzerschrank verschlossen“ worden, so Schaus.

Torsten Felstehausen, ein weiterer hessischer Linken-Abgeordneter, kommentierte die jüngsten Enthüllungen mit dem erstaunten Ausruf, „wie wahnsinnig blind die Sicherheitsbehörden gewesen sind“. Allerdings ist dieser Kommentar alles andere als zutreffend. Im Mordfall Lübcke waren die Behörden keineswegs blind. Spätestens seit dem NSU-Mord an Halit Yozgat in Kassel im Jahr 2006 kann es für ihren widersprüchlichen und Komplizen-haften Umgang mit den rechten Terrorzellen keine harmlose Erklärung mehr geben.

Bei dem NSU-Mord in Kassel war ein Beamter des hessischen Landesamts für Verfassungsschutz, Andreas Temme, am Tatort, einem Internetcafé, anwesend. Nach eigenen Angaben will Temme (früherer Spitzname: „Klein-Adolf“) jedoch nichts von dem kaltblütigen Mord an dem 21-jährige Halit Yosgat mitbekommen haben. Der Fall ist bis heute nicht aufgeklärt, und Temme wechselte vom Posten eines Verfassungsschützers, der für V-Leute aus der rechten Szene zuständig war, in das Regierungspräsidium Kassel, dessen Chef der kürzlich ermordete Walter Lübcke war.

Die Ermittlungen des hessischen NSU-Untersuchungsausschusses haben eine mindestens indirekte Beziehung von Stephan Ernst zu Andreas Temme aufgedeckt. Ernst kannte den Neonazi und V-Mann Benjamin Gärtner (Deckname „Gemüse“), mit dem Temme kurz vor dem Mord an Halit Yozgat telefoniert hatte. Gärtner bestätigte im Februar 2016 vor dem hessischen NSU-Untersuchungsausschuss, dass ihm Ernst als „NPD-Stephan“ bekannt sei. Kurz danach verschwand das Dossier, das dem Geheimdienst über Stephan Ernst vorlag, in der Versenkung.

Im Verlauf der NSU-Ermittlungen über den Kasseler Mord im Jahr 2006 wurde Markus Hartmann als Zeuge vernommen. Wie er den Ermittlern sagte, hatte er das Mordopfer Halit Yozgat „flüchtig“ gekannt. Wenn man bedenkt, dass die beiden NSU-Mitglieder, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, kurz vor dem Mord an Yozgat vermutlich an der Geburtstagsfeier des Kasseler Neonazis Stanley Röske teilnahmen, mit dem auch Ernst und Hartmann eng befreundet waren, ist vorstellbar, dass der entscheidende Hinweis auf Yozgats Internetcafé von einem der beiden stammte.

Auch Hartmanns Akte ist seither in der Versenkung verschwunden. Die hessische Landesregierung, geführt vom früheren Innenminister Volker Bouffier, hat entschieden, die NSU-Akten des hessischen Verfassungsschutzes bis zum Jahr 2044 geheim zu halten.

Alle diese brisanten Enthüllungen, die nur scheibchenweise das Licht der Öffentlichkeit erblicken, legen die Vermutung nahe, dass staatliche Stellen in der rechtsextremen Terrorszene, der nun auch ein ranghoher Regierungsbeamter zum Opfer fiel, eine aktive Rolle spielen.

Wurden der mutmaßliche Mörder Stephan Ernst, oder sein enger Komplize Markus Hartmann, oder beide jahrelang als V-Leute und Informanten benutzt. Oder sollte der Mord, dessen rechtsextremer Hintergrund erst durch am Tatort gefundene DNA-Spuren bekannt wurde, Angst und Spannungen schüren, um eine weitere Aufrüstung des Staatsapparats zu rechtfertigen?

Sicher ist in jedem Fall, dass Ernst und Stephan – beide seit Jahrzehnten fest in der militanten Neonaziszene verankert – dem hessischen Verfassungsschutz bestens bekannt waren. Er hielt sie zehn Jahre lang aus der Schusslinie heraus, während die Innenminister des Landes und des Bundes eine gezielte Desinformationskampagne betrieben.

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