Bildungsministerium sabotiert finanziell schwache Studierende

Der Bundestag hat am 7. Mai ein Gesetz zur Unterstützung der Wissenschaften und von Studierenden beschlossen. Es soll angeblich dabei helfen, Studierende, die durch die Corona-Pandemie in finanzielle Not geraten sind, mit einem Kredit zu entlasten. Eine Mehrheit im Bundestag unterstützte das Gesetzespaket, wobei AfD und Linkspartei sich enthielten. Die sogenannte „Soforthilfe“ für Studenten und Wissenschaft wurde von der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) und dem Deutschen Studentenwerk (DSW) ausdrücklich begrüßt.

HRK-Präsident Professor Peter-André Alt behauptete: „Der Bund geht damit ein für viele Studierende brennendes Problem an. Wir sind dankbar, dass die Betroffenen nun die aktuelle Krise überbrücken können.“ DAAD-Präsident Professor Joybrato Mukherjee erklärte, es sei „sehr gut und richtig, dass Studierende in Notsituationen nun finanzielle Unterstützung erhalten. Diese Maßnahmen sind unerlässlich, um Studienabbrüche gerade internationaler Studierender zu verhindern und Deutschlands exzellenten Ruf als Studiendestination für ausländische Talente zu bewahren.“

In Wahrheit handelt es sich bei dem neuen Gesetz um einen kalkulierten Betrug und einen unverhohlenen Versuch, Studierende die Krise ausbaden zu lassen. Auf diese Weise soll noch weiteres Geld aus der Arbeiterklasse gepresst werden, das in der Gesellschaft von unten nach oben verteilt wird. Es dient der herrschenden Klasse für die Bankenrettung, die künstliche Erhöhung der Börsenkurse oder die zunehmende Aufrüstung.

Die gesetzlichen Änderungen zur „Unterstützung“ von Studierenden bestehen im Wesentlichen aus drei Bestandteilen:

Erstens werden zusätzliche Einnahmen aus systemrelevanten Jobs nicht negativ in die BAföG-Berechnung der Studenten einfließen. Bisher durften BAföG-Empfänger im Jahr nicht mehr als 5400 Euro (monatlich ca. 450 Euro) verdienen. Die neue Regelung sieht nun vor, dass zusätzliche Einnahmen keine Kürzung der BAföG-Leistungen nach sich ziehen. Studierende haben laut einer Sozialerhebung von 2016 im Durchschnitt ein monatliches Einkommen zwischen 830 und 920 Euro, wovon im Schnitt allein über die Hälfte nur für Wohn- und Ernährungskosten aufgewandt wird.

Die Nicht-Anrechnung wirkt sich jedoch nur auf Einnahmen aus Tätigkeiten aus, die nach dem 1.3.2020 aufgenommen wurden. So bemerkt die Studienratgeber-Website Studis Online: „Wer also schon im Februar im Krankenhaus gearbeitet hat und das nun weiterhin tut, bei dem ändert sich gar nichts. Wer seine Arbeit aufstockt, bei der oder dem wird nur das zusätzliche Einkommen nicht angerechnet, beim Rest wird wie bisher verfahren.“

Es geht bei dem Gesetz also gar nicht darum, durch Corona in Not geratene Studierenden zu helfen, sondern im Gegenteil: die Not der Studierenden wird ausgenutzt, um sie für die Zeit der Corona-Krise in gefährliche und schlecht bezahlte systemrelevante Jobs zu drängen. Wer einen Job außerhalb dieses Bereichs annimmt oder schon zuvor in diesem Bereich gearbeitet hat, geht leer aus. Diese Erpressung trifft selbstverständlich vor allem ärmere Studierende und diejenigen aus der Arbeiterklasse.

Ein zweiter Bestandteil der „Soforthilfe“ ist der „Notfonds“ über jämmerliche 100 Millionen Euro. Dieser soll als staatlicher Zuschuss Studierende unterstützen, die besonders schwer durch die Corona-Krise betroffen sind. Umgerechnet könnten dann beispielsweise 100.000, das wären ca. 3% aller Studierender, mit gerade mal 1000 Euro bezuschusst werden. Oder in anderen Worten: würde man den „Notfonds“ auf alle 2,9 Millionen Studierende in Deutschland aufteilen, so würde jeder einzelne weniger als 35 Euro bekommen – nicht einmal ein Bruchteil einer üblichen Monatsmiete.

Bei genauerem Hinsehen entpuppt sich auch diese „Hilfe“ als Raubzug. Denn die 100 Millionen Euro müssen mit den 600 Millionen Euro ins Verhältnis gesetzt werden, die für das Jahr 2019 für BAföG gedacht waren, aber nicht ausgeschöpft worden sind. Diese wurden vom Bildungsministerium zurück an das Finanzministerium überwiesen, anstatt sie zu Corona-Zeiten ihrer Bestimmung, der Unterstützung von Studierenden, zuzuführen. Das 100-Millionen-Paket entpuppt sich also als 500-Millionen-Diebstahl.

Das Herzstück des Gesetzespakets sind aber die angeblich „zinslosen“ Darlehen für Studierende durch die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Bundesbildungsministerin Karliczek weigerte sich, die studentische Forderung umzusetzen, das BAföG für Studierende zu öffnen, die durch den Lockdown ihren Job in der Gastronomie o.ä. Arbeitsfeldern verloren haben. Stattdessen bietet die KfW-Förderbank inländischen und jetzt auch ausländischen Studierenden Darlehen bis zu 650 Euro monatlich an. Die Laufzeit dieser Kredite beträgt in den allermeisten Fällen nur 18 Monate.

Im Gegensatz zu den Darlehen des BAföG, die durchweg über den gesamten Zeitraum des Studiums zinslos sind, maximal 10.000 Euro betragen, sowie nur maximal zur Hälfte und über einen Zeitraum von 20 Jahren zurückgezahlt werden, beginnt die Rückzahlung der Notkredite der KfW spätestens ab Oktober 2022. Die Bundesregierung übernimmt lediglich die geringen Zinsen während der Auszahlung, nicht aber die regulären Zinsen in der Karenz- und Rückzahlungsphase.

Es handelt sich bei der angeblichen Nothilfe also im Wesentlichen um ganz normale KfW-Kredite, die so bereits seit 2006 existieren. Wieder geht es Karliczek nicht um die Hilfe für Studierende. Sie will vielmehr diese Studierendenkredite langfristig als Alternative zum BAföG aufbauen.

Das hat schon bei den Nothilfen verheerende Konsequenzen für die Studierenden. Angenommen ein deutscher Studierender erhält von Juni 2020 bis März 2021 einen Kredit zum Höchstsatz von 650 Euro pro Monat, so fallen ab April 2021 Zinsen in ungeahnter Höhe an. Eine 18-monatige Karenzzeit würde den Studierenden insgesamt 500 Euro an Zinszahlungen kosten. Wenn dieser seinen Kredit in Raten von 50 Euro pro Monat abzahlen möchte, so würden bis Ende der Laufzeit weitere 3500 Euro an reinen Zinsen anfallen (bei gleichbleibendem Zinssatz von 4,26%).

In diesem Rechenbeispiel würde der Studierende insgesamt 6.500 Euro aus Mitteln des Bundesministeriums erhalten, jedoch über 10.000 Euro zurückzahlen müssen. Verglichen dazu betragen die Zinsen, die der Bund bis März 2021 für den Studierenden „übernimmt“, lächerliche 153 Euro. Die Rückzahlung selbst kann nur durch eine Verlängerung des Kredits aufgeschoben werden. Falls die Studierenden also zu dem Zeitpunkt nicht fähig sind zurückzuzahlen, können sie die Rückzahlung plus anfallende Zinsen nur noch stunden lassen und sich somit immer tiefer in die Verschuldung begeben.

Generell vom Darlehen ausgeschlossen sind Eingeschriebene an den Berufsakademien, Studierende über 45, und sogenannte „Langzeitstudierende“ mit mehr als 11 Fachsemestern, zu denen u.a. auch angehende Mediziner gehören, die durchschnittlich mehr als 12 Fachsemester studieren müssen. Wer vor der Pandemie bereits einen KfW-Kredit in voller Höhe hatte, dem stehen ebenfalls keine weiteren Zahlungen zu. Des Weiteren müssen Kreditnehmer einen ständigen Leistungsnachweis ihres Studiums erbringen. Sollte ein Studierender aufgrund von Krankheit, Todesfall, o.Ä. in einem Semester nicht die nötigen Leistungspunkte absolviert haben, kann es sein, dass ihm die Zahlungen gekürzt oder gar gestrichen werden.

Statt das BAföG auszuweiten, wurden nun diese drangsalierenden Kredite beschlossen, die Studierende hoch verschuldet aus dem Studium kommen lassen. Schon vorher wurde das BAföG immer weiter ausgehöhlt, so dass nur noch wenige Studierende davon profitieren können. Stattdessen sind Studierende aus der Arbeiterklasse in wachsendem Maße darauf angewiesen, Schulden anzuhäufen oder so viel nebenbei zu arbeiten, dass sie sich nicht hinreichend auf das Studium konzentrieren können.

Im Zeitraum von 2012 bis 2018 sank die Anzahl der BAföG-Empfänger von 671.000 auf 518.000 Studierende, während im gleichen Zeitraum die Anzahl der Studierenden auf 2,85 Millionen anstieg. Der Anteil der BAföG-Empfänger schrumpfte also von ca. 28 auf 19 Prozent. Gleichzeitig erhalten nur etwa 5% Stipendien. Mehr und mehr Studierende sind z.B. wegen steigenden Mietkosten von der finanziellen Unterstützung ihres Elternhauses abhängig. Die Hilfe durch die Eltern dürfte jetzt sehr viel schwieriger werden, wo durch die Corona-Krise allein in Deutschland die offizielle Arbeitslosenzahl von März auf April 2020 um 308.000 auf 2.644.000 und die Zahl der Kurzarbeits-Anträge auf 10 Millionen explodiert sind.

Nach der Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks haben 68 Prozent der Studierenden einen Nebenjob, um sich etwas dazu zu verdienen, aber auch um sich das Studium überhaupt finanzieren zu können. Im Jahr 2015 gaben in einer Studie mehr als die Hälfte der Befragten an, dass sie einem Nebenjob nachgehen, wovon 81 Prozent auf den Nebenjob unbedingt angewiesen waren. Wohlbemerkt ist das Vollzeitstudium mit 33 Stunden selbst schon ein Vollzeitjob.

Angesichts einer Studienabbruchsquote aus finanziellen Gründen von 13 Prozent in der Zeit vor der Corona-Krise warnt der freie Zusammenschluss von Student*innenschaften e.V. (fzs): „Nur mit schwerwiegenden Änderungen am Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen lassen sich Studienabbrüche verhindern. Diese Abbrüche erfolgen bereits jetzt und werden in der kommenden Zeit noch zunehmen. Auch nach der Krise wird die dann angehäufte Schuldenlast viele Studierende zum Studienabbruch bringen.“

Tatsächlich ist Karliczeks Paket nicht nur unwirksam in Hinblick auf eine rasche Hilfe für die Studierenden, es ist in jeder Hinsicht gegen die Studierenden gerichtet. Es werden ihnen BaföG-Mittel von 500 Millionen vorenthalten, sie sollen in unterbezahlte und gefährliche Arbeit gedrängt oder zu teuren Krediten gezwungen werden. Das Ergebnis ist eine enorme Verschärfung der sozialen Selektion. Karliczek nutzt die Corona-Krise, um lange gehegte Pläne einer Bildung nur für Reiche in die Tat umzusetzen.

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