Lebenslang für Attentäter von Halle

Das Oberlandesgericht Naumburg hat den Attentäter von Halle am Montag wegen zweifachen Mordes, vielfachen Mordversuchs, Volksverhetzung und anderen Vergehen zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt. Es folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger.

Der damals 27-jährige Stephan Balliet hatte am 9. Oktober 2019, dem jüdischen Feiertag Jom Kippur, versucht, mehr als 50 Menschen in der Synagoge von Halle zu töten. Als es ihm nicht gelang, die befestigte Tür aufzubrechen, erschoss er eine zufällige Passantin sowie einen Mann in einem nahegelegenen Döner-Imbiss und verletzte mehrere weitere Personen.

Balliet muss nun für mindestens zwanzig Jahre in Haft. Anschließend kann die Sicherheitsverwahrung alle zwei Jahre überprüft werden. Es handelt sich um das höchste Strafmaß, das im deutschen Strafrecht möglich ist. Gegen das Urteil ist allerdings noch Revision beim Bundesgerichtshof möglich.

Die Synagoge in Halle (Bild: Allexkoch / CC BY-SA 4.0)

An der Täterschaft Balliets hatten nie Zweifel bestanden. Er hatte seine Tat, die sich am Vorbild des Attentäters von Christchurch orientierte, gefilmt und live im Internet gestreamt. Auch während des fünfmonatigen Prozesses bekannte er sich zum Terroranschlag und versuchte, den Gerichtssaal als Bühne für die Verbreitung seiner antisemitischen, rassistischen und völkermörderischen Gesinnung zu nutzen. Ein forensischer Psychiater bescheinigte ihm zwar eine komplexe Persönlichkeitsstörung, stufte ihn aber als voll schuldfähig ein.

Der Prozess fand aus Platz- und Sicherheitsgründen nicht am Sitz des Gerichts, sondern in Magdeburg statt. Neben 45 Überlebenden und Hinterbliebenen, die sich der Nebenklage angeschlossen hatten und von 21 Anwälten vertreten wurden, verfolgten rund 280 Journalisten aus der ganzen Welt den Prozess. Das Gericht befragte insgesamt 86 Zeugen und acht Sachverständige.

Die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens gab Nebenklägern, die den Anschlag auf die Synagoge in Todesangst miterlebt hatten, viel Zeit, ihre persönlichen Erfahrungen und deren psychischen Folgen zu schildern – was für ein deutsches Gericht eher ungewöhnlich ist. Sie erntete deshalb viel Lob von den Betroffenen, von Medien und Politik.

So berichteten jüdische Opfer über posttraumatische Belastungsstörungen und Überlegungen, Deutschland so schnell wie möglich zu verlassen. Eine Frau erinnerte an ihren Großvater, der im Holocaust über hundert Angehörige verloren und ihn als einziger in der Familie überlebt hatte. Nun, sagte sie, habe auch sie sich in die „Reihen der Überlebenden eingereiht“.

Weitgehend unbeleuchtet blieben im Prozess die politischen Hintergründe des Terroranschlags und die Verbindungen Balliets zu rechtsextremen Terrornetzwerken. Der ehemalige Chemiestudent wurde als Einzelgänger dargestellt, der ohne Job und ohne Freundin isoliert bei seiner Mutter lebte und sich im Internet mit rechtsextremer Ideologie vollsaugte.

Als das Gericht Beamte des Bundeskriminalamts als Zeugen vernahm, die Computer und Datenträger von Balliet ausgewertet hatten, wurde allerdings deutlich, dass sich die Polizei nie ernsthaft bemüht hatte, möglichen Verbindungen Balliets zu rechtsextremen Netzwerken nachzugehen.

Das BKA hatte über 3000 antisemitische und rassistische Videos, Fotos und Texte gefunden, die Balliet aus Imageboards und Chaträumen heruntergeladen hatte. Er selbst hatte ein „Manifest“ sowie Anleitungen zum Waffenbau ins Internet hochgeladen und sich auf mehreren Imageboards sowie der Spieleplattform Steam mit der rechtsextremen Community ausgetauscht.

Doch obwohl das BKA teilweise nachvollziehen konnte, auf welchen Plattformen sich Balliet bewegt hatte, und vom Betreiber von Steam Daten aus dessen Accounts erhalten hatte, forschte es nicht weiter nach und unterließ es, wichtige Kommunikationsdaten zu sichern. Eine BKA-Sachbearbeiterin, die den Vermerk zu Steam geschrieben hatte, musste auf Nachfrage einer Nebenklage-Anwältin zugeben, dass sie keine Ahnung von dem Spiel habe. So gingen wichtige Spuren zu möglichen Komplizen verloren.

Nebenklage-Anwältin Kristin Pietrzyk kritisierte, die mangelhafte Ermittlungsarbeit nehme „uns die Möglichkeit, zu verstehen, wie diese Strukturen funktionieren und wie diese Taten sich fortentwickeln“. Ihr Kollege Onur Özata kommentierte: „Wir haben hier ein großes Unwissen feststellen können.“ Anwalt David Benjamin Herrmann bezeichnete das BKA als „humpelnden Patienten, der der Zeit hinterherläuft“.

Der fehlende Ermittlungswille des BKA ist Bestandteil eines festen Musters. Rechtsextreme Terrornetzwerke – wie „Hannibal“, „NSU 2.0“, „Nordkreuz“, usw. – reichen tief in die Bundeswehr und die Polizei hinein und werden systematisch verharmlost und gedeckt. Auch die zahlreichen Verbindungen zwischen dem Nationalsozialistischen Untergrund (NSU), der mindestens zehn rassistische Morde verübt hatte, und den Geheimdiensten werden bis heute vertuscht.

Halle ist zudem kein Einzelfall. Allein in Sachsen-Anhalt gab es 2019 133 Angriffe rechter Gewalt, wie Nebenklagevertreter Sebastian Scharmer in seinem Schlussplädoyer vorrechnete. Es sei den Ermittlungsbehörden schlicht nicht gelungen, etwas über mögliche Mitwisser oder gar Mittäter ans Licht zu bringen, deshalb verfechte die Justiz die Theorie vom Einzeltäter, sagte der Anwalt.

Nur vier Monate nach dem Anschlag von Halle ermordete dann ein weiterer rechtsextremer Täter, Tobias Rathjen, im hessischen Hanau zehn Menschen aus rassistischen Motiven. Auch er war angeblich ein „Einzeltäter“, der sich im Internet radikalisierte.

Die Häufung solcher Anschläge ist nur in einem politischen Klima möglich, in dem rechtsextreme Ideologien und Strömungen systematisch von höchster Stelle ermutigt und gefördert werden.

In Sachsen-Anhalt zeigte sich das schon daran, dass die Synagoge von Halle am höchsten jüdischen Feiertag trotz bekannter Gefahr unbewacht blieb. Und als die Polizei nach dem Anschlag jüdische Einrichtungen beschützen musste, beschwerte sich der damalige Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) vor Polizeibeamten, dass sie deshalb ihren wichtigeren Aufgaben nicht mehr nachkommen könne.

Auf nationaler Ebene werden rechtsextreme Strömungen gezielt gefördert und unterstützt. Die AfD wird trotz ihrer Verharmlosung des Nazi-Regimes hofiert und in hohe parlamentarische Ämter gewählt. Zahlreiche Polizisten, Bundeswehroffiziere, Professoren und selbst Richter sind in der rechtsextremen Partei aktiv. Der Verfassungsschutz berät und beschützt sie.

Was die herrschende Klasse angeht, so sitzt der Feind stets links. Antifaschistischen Organisationen, wie der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN-BdA), wird die Gemeinnützigkeit entzogen, um sie in den finanziellen Bankrott zu treiben. Die Sozialistische Gleichheitspartei (SGP) wird vom Verfassungsschutz beobachtet, weil sie – so die offizielle Begründung – „für eine demokratische, egalitäre, sozialistische Gesellschaft“ streitet und „gegen angeblichen ‚Imperialismus’ und ‚Militarismus’“ agitiert.

Die SGP wurde in den offiziellen Verfassungsschutzbericht aufgenommen, nachdem sie den rechtsextremen Historiker Jörg Baberowski angegriffen und dafür breite Unterstützung unter Studierenden und Arbeitern erhalten. Das akademische und politische Establishment hatte Baberowski dagegen geschlossen verteidigt, obwohl er Hitler bescheinigt, er sei „nicht grausam“ und sich in die Kontinuität des Nazi-Apologeten Ernst Nolte stellt.

Die Rückkehr der herrschenden Klasse zu ihren faschistischen Traditionen, die nach 1945 lediglich notdürftig übertüncht wurden, ist eine Reaktion auf die Verschärfung des Klassenkampfs. Die wachsende Kluft zwischen Arm und Reich, die Vernichtung hunderttausender Arbeitsplätze in Industrie und Luftfahrt, die kriminelle Corona-Politik, die Profit über Leben stellt, die Rückkehr zum Militarismus rufen massiven Widerstand hervor. Die herrschende Klasse reagiert darauf wie Anfang der 1930er Jahre mit der Unterstützung faschistischer Strömungen.

Stephan Balliet hat seine Strafe verdient. Aber seine Verurteilung wird die Rechtsentwicklung und die damit verbundene Stärkung antisemitischer Strömungen nicht stoppen. Das kann nur eine unabhängige Bewegung der Arbeiterklasse, die für eine sozialistische Gesellschaft kämpft.

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