Verwaltungsgericht Köln stärkt AfD

Das Verwaltungsgericht Köln hat der AfD kurz vor den Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz mit einem aufsehenerregenden Urteil den Rücken gestärkt. Es hat entschieden, dass der Verfassungsschutz die Partei vorerst nicht als „gesichert rechtsextremistisch“ bezeichnen und behandeln darf. Die AfD feiert das als großen Sieg.

AfD-Bundessprecherin Alice Weidel im Bundestag [Photo by DBT / Florian Gaertner / photothek ]

Der Verfassungsschutz war vor einem Jahr gestützt auf ein 1108 Seiten langes Gutachten zum Schluss gelangt, dass die AfD „gesichert rechtsextremistisch“ sei. Die damalige Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte dies am 2. Mai 2025 kurz vor dem Ende ihrer Amtszeit öffentlich verkündet. Als die AfD dagegen klagte, legte der Verfassungsschutz die neue Einschätzung vorläufig auf Eis. Nun hat das Kölner Gericht der AfD recht gegeben.

Bemerkenswert am Kölner Urteil ist, dass es sich nicht darauf beschränkt, die vom Verfassungsschutz zusammengetragenen Beweise für unzureichend zu erklären. Es verharmlost die rechtsextremen Standpunkte der AfD, ihre Islamophobie, ihre völkische Weltanschauung und Kampfbegriffe wie „Remigration“ – und legitimiert sie damit.

Das Gericht bestreitet nicht, dass es in der AfD rechtsextreme, gegen die Verfassung gerichtete Bestrebungen gibt. Doch es erklärt sie zu „Einzelfällen“, die keine verfassungsfeindliche Grundtendenz belegen. Die Partei werde dadurch „nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann“, erklärt es.

Das ist, als hätte ein Gericht der Weimarer Republik befunden, der Antisemitismus Hitlers und zahlreicher Nazi-Funktionäre beweise nicht, dass die Partei Juden tatsächlich bedrohe.

An anderer Stelle erklärt das Gericht, es bestehe der Verdacht, dass bestimmte politische Forderungen der AfD mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes unvereinbar seien. So finde sich im Bundestagswahlprogramm 2025 die Forderung nach einem Verbot von Minaretten und des Muezzinrufs, was gegen die Religionsfreiheit verstoße. Doch, so das Gericht, „nicht jede verfassungswidrige Forderung, nicht jede einzelne Äußerung“ für sich genommen sei ausreichend für die Feststellung der verfassungsfeindlichen Grundtendenz einer Partei.

„Eine wohldosierte Portion Verfassungsfeindlichkeit im Wahlprogramm, nicht weiter schädlich,“ kommentiert dies das Rechtsmagazin LTO.

Vor zwei Jahren protestierten in mehreren Hundert Städten 2,3 Millionen Menschen gegen ein Geheimtreffen in einer Potsdamer Villa, auf dem AfD-Funktionäre, Neonazis und Unternehmer einen „Masterplan Remigration“ diskutiert hatten. Doch nun verteidigt das Kölner Gericht die „Remigration“. Der Begriff sei zu unbestimmt, um daraus ein konkretes politisches Ziel „im Sinne einer undifferenzierten Abschiebung“ abzuleiten, behauptet es. Die Partei habe nie dargelegt, wie sie eine entsprechende Politik überhaupt umsetzen wolle.

Die Einschätzung des Verfassungsschutzes, die Forderung nach „Remigration“ sei Ausdruck eines „völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriffs“, teilt das Gericht ausdrücklich nicht. Eine solche Interpretation setze eine „programmatische Stringenz“ der Partei voraus, die sich nicht aus den vorgelegten Belegen entnehmen lasse.

Auch eine „hinreichende Gewissheit dahingehend, dass es den politischen Zielsetzungen der AfD entspricht, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen,“ will das Gericht nicht sehen. Dabei finden sich im Gutachten des Verfassungsschutzes zahlreiche entsprechende Äußerungen von AfD-Funktionären. Sie unterscheiden zwischen Deutschen und „Passdeutschen“ oder fordern, wie der Ex-Bundestagsabgeordneter Ulrich Oehme, die „sofortige Remigration, um unsere ethnokulturelle Identität zu schützen und zu bewahren“.

Für Islamfeindlichkeit sehen die Richter bei der AfD zwar „konkretere Belege“. Für die Einstufung der gesamten Partei als rechtsextremistisch reiche dies jedoch nicht.

Das Kölner Urteil ist nicht endgültig. Es erging im Eilverfahren – das neun Monate dauerte. Die Entscheidung im Hauptverfahren, die weitere Monate dauern kann, steht noch aus. Juristische Experten glauben allerdings nicht, dass das Urteil im Hauptverfahren anders ausfallen wird. Gegen das Urteil ist außerdem Revision beim Oberverwaltungsgericht Münster und beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich. Die juristische Auseinandersetzung könnte sich also noch jahrelang hinziehen. Als sicher gilt, dass ein Verbotsverfahren gegen die AfD nach dem Kölner Urteil kaum mehr Aussicht auf Erfolg hat.

Das AfD-freundliche Urteil bestätigt, dass sich der Widerstand gegen Faschismus nicht auf die Gerichte und andere staatliche Institutionen stützen kann. Das Urteil ist Bestandteil der zunehmenden Bemühungen, die sogenannte „Brandmauer“ zu schleifen und die AfD in die Regierung einzubinden. Auf europäischer Ebene arbeiten die Regierungsparteien CDU und CSU längst mit neofaschistischen Parteien, wie den Fratelli d’Italia von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni, zusammen.

Faschistische Bewegungen wachsen überall auf der Welt. Sie werden von den Herrschenden gefördert, um den Widerstand gegen Krieg und Kapitalismus zu unterdrücken.

Am deutlichsten zeigt sich das in den USA, wo Präsident Trump mit faschistischen Methoden eine Diktatur der Milliardäre errichtet. Die „Remigration“, die das Kölner Gericht jetzt abgesegnet hat, ist dort tägliche Praxis und dient dazu, einen Polizeistaat aufzubauen. Trumps ICE-Gestapo terrorisiert die Bevölkerung und errichtet ein dichtes Netz von Konzentrationslagern.

Auch in Deutschland sind solche Bemühungen weit fortgeschritten. Die Bundesregierung hat die menschenfeindliche Migrationspolitik der AfD übernommen, stärkt den Polizei- und Geheimdienstapparat, rüstet auf, wie seit Hitler nicht mehr, und eskaliert den Krieg gegen Russland. Das verträgt sich nicht mit Demokratie.

Die AfD ist trotz ihres populistischen Auftretens eng mit dem Staatsapparat und den Herrschenden verbunden. In ihren Reihen finden sich viele Polizisten und Offiziere. Wie man inzwischen weiß, hat der damalige Chef des Verfassungsschutzes, Hans-Georg Maaßen, die AfD lange persönlich beraten.

„Man kann das Anwachsen der AfD nicht verstehen, ohne die Rolle der Regierung, des Staatsapparats, der Parteien, der Medien und der Ideologen an den Universitäten zu untersuchen, die ihr den Weg bereiten,“ schrieb Christoph Vandreier, der Vorsitzende der Sozialistischen Gleichheitspartei (SGP), vor acht Jahren in seinem Buch „Warum sind sie wieder da?“, das die Wiederkehr des Faschismus in Deutschland analysiert.

Deshalb lehnt die SGP die Forderung nach einem Verbot der AfD ab und fordert die Auflösung des Verfassungsschutzes. Sie tut dies nicht, weil sie die faschistische Gefahr, die von der AfD ausgeht, unterschätzt, sondern weil man den Teufel nicht mit dem Beelzebub austreiben kann.

Ein Verbot der AfD würde das Anwachsen des Faschismus und die Rechtswendung der Herrschenden nicht stoppen. Es würde den staatlichen Unterdrückungsapparat stärken und einen Präzedenzfall für das Verbot linker Parteien schaffen. Schon dem KPD-Verbot von 1956 war das Verbot der neonazistischen Sozialistischen Reichpartei vorangegangen.

Ein Vergleich des Kölner Urteils zugunsten der AfD mit dem Urteil, welches das Berliner Verwaltungsgericht 2021 gegen die Sozialistische Gleichheitspartei fällte, unterstreicht das. Während die AfD siegte, wurde die SGP, die gegen ihre Einstufung durch den Verfassungsschutz als „linksextremistisch“ geklagt hatte, brüsk abgewiesen. Das Gericht stellte sich uneingeschränkt hinter den Verfassungsschutz. Es tat dies mit der Begründung, allein schon das „Streiten für eine egalitäre, demokratische und sozialistische Gesellschaft“, die Kritik an Militarismus und Nationalismus sowie die Ablehnung der Europäischen Union seien verfassungswidrig.

Man darf also laut diesen Gerichtsurteilen für „Remigration“ eintreten, gegen Migranten hetzen und die Nazi-Diktatur verharmlosen. Das Eintreten für eine egalitäre, demokratische und sozialistische Gesellschaft ist dagegen verboten.

Das Anwachsen der AfD und anderer faschistischer Parteien ist, wie schon vor hundert Jahren, ein Ergebnis der ausweglosen Krise des Weltkapitalismus. Während sich die Arbeiterklasse radikalisiert, setzen die Herrschenden auf Diktatur und Unterdrückung. Hitler musste 1933 die Macht nicht gewaltsam erobern, er wurde von einer Verschwörung um Reichpräsident Hindenburg zum Kanzler ernannt, obwohl seine Partei nur über ein Drittel der Abgeordneten verfügte. Später stimmten – mit Ausnahme von SPD und KPD, die bereits verboten war – alle Parteien für das Ermächtigungsgesetz, das Hitler zum Diktator machte.

Der Kampf gegen Faschismus darf weder den Gerichten überlassen werden, noch ist er eine Frage der parlamentarischen Arithmetik. Er erfordert den Aufbau einer unabhängigen Bewegung der internationalen Arbeiterklasse, die den Kampf gegen Diktatur, Krieg und soziale Ungleichheit mit dem Kampf gegen ihr Ursache, den Kapitalismus, verbindet.

Das erfordert einen politischen Bruch mit der SPD, der Linkspartei und den Gewerkschaften, die die Kriegspolitik und den Sozialabbau unterstützen, den Widerstand dagegen ersticken und so einen fruchtbaren Boden für die rechten Demagogen der AfD schaffen. Eine selbstbewusste Offensive der Arbeiterklasse würde der AfD diesen Boden entziehen.

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