Bundesregierung greift demokratische Grundrechte frontal an

Bundeskanzler Friedrich Merz (links), Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (Mitte) und Vizekanzler Lars Klingbeil bei einer Kabinettssitzung am 29. April 2026 im Bundeskanzleramt in Berlin [AP Photo/Ebrahim Noroozi]

Die Bundesregierung setzt das umfangreichste Aufrüstungsprogramm seit Hitler ins Werk, das durch massive Sozialkürzungen finanziert werden soll. Kurz nach der Wahl im Februar 2025 beschlossen CDU/CSU, SPD und Grüne eine Grundgesetzänderung, die zusätzliche Ausgaben für Verteidigung und Infrastruktur von einer Billion Euro ermöglicht. Der Bundesrat stimmte dem Paket – mit den Stimmen der Linkspartei – am 21. März 2025 zu. 

Die Regierung weiß, dass dieses Programm in der Bevölkerung auf breite Ablehnung stößt. Deshalb rüstet sie nicht nur nach außen, sondern auch nach innen auf. Neben der Einbindung der rechtsextremen AfD setzen die etablierten Parteien vor allem auf die rücksichtslose Beschneidung demokratischer Rechte.

Am 21. April 2026 legte Amnesty International seinen Jahresbericht zur weltweiten Menschenrechtslage 2025/26 vor. Darin warnt die Organisation vor einer „verschärften globalen Menschenrechtskrise“, weil Regierungen weltweit zunehmend autoritär handeln und Menschenrechte systematisch angreifen. Amnesty kritisiert auch die Bundesregierung und verweist unter anderem auf Einschränkungen zivilgesellschaftlicher Arbeit, Überwachung, Polizeigewalt gegen Palästina-Demonstranten, antimuslimischen Rassismus und die Unterdrückung kritischer Stimmen an Schulen und Universitäten. 

Allein in den letzten Monaten hat die Bundesregierung mehrere Gesetze beschlossen, die Grundrechte systematisch einschränken. Es geht dabei nicht um die vielbeschworene Sicherheit, sondern um die Unterdrückung von Opposition gegen Krieg, Aufrüstung und Sozialabbau.

Wehrdienstgesetz

Seit dem 1. Januar 2026 ist das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz in Kraft. Zwar spricht die Regierung weiterhin von einem freiwilligen Wehrdienst. Doch Männer ab dem Geburtsjahrgang 2008 müssen künftig an der Wehrerfassung teilnehmen, einen Fragebogen ausfüllen und sich ab Mitte 2027 verpflichtend mustern lassen. 

Experten bezweifeln bereits jetzt, dass sich genügend Freiwillige finden werden. Die Bundeswehr soll bis 2035 massiv aufgestockt werden; Medienberichte nennen Zielgrößen von rund 255.000 bis 270.000 aktiven Soldaten sowie 200.000 Reservisten. 

2025 wurden 3131 Minderjährige im Alter von 17 Jahren rekrutiert – rund 30 Prozent mehr als im Vorjahr. Das Gesetz wurde vor dem Hintergrund der Eskalation des Kriegs gegen Russland beschlossen. Wie bereits zweimal im letzten Jahrhundert sollen junge Menschen wieder als Kanonenfutter für die Interessen des deutschen Imperialismus dienen.

KRITIS-Dachgesetz

Das KRITIS-Dachgesetz ist seit dem 17. März 2026 in Kraft. Es verpflichtet Betreiber kritischer Infrastrukturen in Bereichen wie Energie, Wasser, Gesundheit und Transport zu umfassenden Sicherheits-, Registrierungs- und Meldepflichten. 

Gleichzeitig enthält das Gesetz Vorgaben, die die Bundesregierung auffordern, Transparenzpflichten im Bereich kritischer Infrastrukturen neu zu bewerten. De facto wird damit ein Rahmen geschaffen, sicherheitspolitisch relevante Informationen der Öffentlichkeit vorzuenthalten. In den kommenden Monaten sollen konkretisierende Regelungen für einzelne Infrastrukturbereiche folgen. Damit wird die Grundlage gelegt, zentrale gesellschaftliche Bereiche stärker an militärischen und sicherheitspolitischen Interessen auszurichten.

Luftsicherheitsgesetz

Ebenfalls seit dem 17. März 2026 ist die Änderung des Luftsicherheitsgesetzes in Kraft. Sie erlaubt künftig den Einsatz der Bundeswehr im Inneren zur Drohnenabwehr, insbesondere im Zusammenhang mit Flughäfen und kritischer Infrastruktur. 

Damit wird ein weiteres Einfallstor für den Einsatz der Bundeswehr im Inneren geschaffen. Hinzu kommt ein neuer Straftatbestand: Wer vorsätzlich in Sicherheitsbereiche von Flughäfen eindringt, um den Luftverkehr zu stören oder zu gefährden, kann künftig mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Erkennbar zielt diese Verschärfung auch auf Protestaktionen wie jene der „Letzten Generation“. 

Militärischer Abschirmdienst

Das neue MAD-Gesetz trat am 16. Januar 2026 in Kraft. Weitgehend geräuschlos beschloss der Bundestag damit eine deutliche Ausweitung der Befugnisse des Militärgeheimdienstes. 

Der Militärische Abschirmdienst darf nun auch außerhalb militärischer Liegenschaften im Ausland operieren – eine Aufgabe, die bislang vor allem dem Bundesnachrichtendienst vorbehalten war. Beide Dienste erhalten damit parallele Befugnisse, ohne dass das Gesetz eine klare öffentliche Abgrenzung ihrer Zuständigkeiten schafft. Zu den nachrichtendienstlichen Mitteln zählen unter anderem Überwachung, Observation und der Einsatz von V-Personen.

Der Umfang zulässiger nachrichtendienstlicher Mittel kann künftig durch interne Dienstvorschriften erweitert werden. Damit werden zentrale Befugnisse der öffentlichen Debatte und Kontrolle entzogen. Genau das ist politisch beabsichtigt.

Berliner Informationsfreiheitsgesetz

Am 26. März 2026 beschloss das Berliner Abgeordnetenhaus mit den Stimmen von CDU und SPD im Eilverfahren eine massive Aushöhlung des Informationsfreiheitsgesetzes. Ganze Sektoren – darunter Energie, Telekommunikation, Transport, Gesundheit, Wasser, Medien und Kultur – werden pauschal vom Informationszugang ausgenommen. 

Die Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp kritisierte, dass im Bereich der Informationsfreiheit eine Abkehr von der Transparenz öffentlicher Stellen drohe. Bürgerrechtsorganisationen und Juristen warnen, die Verknüpfung mit einer angeblichen Bedrohungslage diene vor allem dazu, die Exekutive vor öffentlicher Kontrolle abzuschirmen. 

Über die Plattform FragDenStaat wurden seit Einführung der Informationsfreiheitsgesetze fast 300.000 Anfragen gestellt. Ein großer Teil solcher Anfragen dürfte künftig keinen Erfolg mehr haben, wenn sich der Berliner Kurs auch auf andere Bundesländer überträgt. 

Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung

Seit dem 1. April 2026 ist das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung in Kraft. Es erweitert den Straftatenkatalog und nimmt unter anderem Messer und Kraftfahrzeuge in den Kontext terroristischer Straftaten auf. 

Damit wird die Strafbarkeit weit in den Vorbereitungsbereich verlagert. Juristen warnen, dass dadurch die Grenze zwischen konkreter Tatplanung und bloßer politischer Zuschreibung immer weiter verwischt wird. Solche Regelungen können gegen jede Organisation eingesetzt werden, die als „staatsgefährdend“ oder „extremistisch“ gebrandmarkt wird – insbesondere gegen kapitalismus- und militarismuskritische Kräfte.

Diese Einschnitte sind erst der Beginn noch weiterreichender Angriffe auf demokratische Rechte. Sämtliche etablierten Parteien haben mit ihrer rechten Politik die AfD gestärkt und treiben gleichzeitig den Aufbau eines Polizei- und Überwachungsstaats voran. Die Arbeiterklasse muss als unabhängige politische Kraft mit einer internationalen sozialistischen Perspektive den Kampf gegen Kapitalismus, imperialistische Kriege und den weltweiten Angriff auf demokratische Rechte aufnehmen.

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